Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Uzwil und Zuzwil, Übersetzstelle; Instandhaltung und Anpassung Zufahrt
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Uzwil und Zuzwil, Übersetzstelle; Instandhaltung und Anpassung Zufahrt
Mitwirkung und Anhörung vom 4. Juni 2024
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Gemeinden: | Uzwil und Zuzwil |
Gesuchstellerin: | armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost |
Gesuchsunterlagen: | - Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen- Entsorgungskonzept- Rodungsgesuch |
Gegenstand: | Die Übersetzstelle (Brückeneinbaustelle) Weieren soll instand gestellt und vergrössert werden. Im Bereich der Gemeinde Uzwil soll die Zufahrtsstrasse im unmittelbaren Bereich der Übersetzstelle beidseitig um jeweils ca. 50 cm verbreitert sowie ein neuer Wendeplatz mit entsprechender Kofferung erstellt werden. Weiter soll die abgerutschte Böschung am Ufer instand gestellt und die Böschungskante mit einem Blocksteinverbau verstärkt werden. Am gegenüberliegenden Ufer im Bereich der Gemeinde Zuzwil soll die Böschung im Bereich des Brückenwiderlagers ebenfalls mit einem Blocksteinverbau verstärkt werden. |
Verfahren: | Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungs-verordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren. |
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren: | Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen. |
UVP: | Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ). |
Öffentliche Auflage: | Die Gesuchsunterlagen können vom 4. Juni 2024 bis 4. Juli 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Uzwil, Stickereiplatz 1 9240 Uzwil und Gemeinde Zuzwil, Hinterdorfstrasse 3, 9524 Zuzwil |
Aussteckung / Profilierung: | Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen. |
Einsprachen: | Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG). |
4. Juni 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
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