Bundesbeschluss über die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene, von Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr und Massnahmen zur Vermeidung von Schäden und zur Dekarbonisierung von Anlagen im Emissionshandelssystem 2025-2030
Bundesbeschluss über die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene, von Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr und Massnahmen zur Vermeidung von Schäden und zur Dekarbonisierung von Anlagen im Emissionshandelssystem 2025-2030
vom 29. Februar 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. September 2022 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2022 2651
Art. 1
¹ Für die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene, einschliesslich Nachtzügen,
und Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr
in den Jahren 2025-2030 (Art. 37 a CO
2
-Gesetz vom 23. Dezember 2011 ³ ) wird ein Verpflichtungskredit von 420 Millionen Franken bewilligt.
² Tritt die Änderung vom 15. März 2024 ⁴ des CO
2
-Gesetzes erst auf den 1. Januar 2026 in Kraft, so beträgt der Verpflichtungskredit 350 Millionen Franken.
³ SR 641.71
⁴ AS 2024 376
Art. 1 a
¹ Für die Förderung von Massnahmen zur Vermeidung von Schäden und zur Dekarbonisierung von Anlagen im Emissionshandelssystem in den Jahren 2025-2030 (Art. 37 b CO
2
-Gesetz vom 23. Dezember 2011 ⁵ ) wird ein Verpflichtungskredit von 420 Millionen Franken bewilligt.
² Tritt die Änderung vom 15. März 2024 ⁶ des CO
2
-Gesetzes erst auf den 1. Januar 2026 in Kraft, so beträgt der Verpflichtungskredit 350 Millionen Franken.
⁵ SR 641.71
⁶ AS 2024 376
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 20. Dezember 2023 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 29. Februar 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene, von Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr und Massnahmen zur Vermeidung von Schäden und zur Dekarbonisierung von Anlagen im Emissionshandelssystem 2025-2030
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