Bericht über die Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes durch den Bundesrat für die Amtsperiode 2024-2027
Bericht über die Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes durch den Bundesrat für die Amtsperiode 2024-2027
vom 7. Juni 2024
Übersicht
Die Amtsperiode der Mehrheit der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endete auf den 31. Dezember 2023. In seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat die betreffenden Gremien für die Amtsperiode 2024-2027 gesamthaft neu bestellt. Insgesamt hat er rund 1600 Mitglieder gewählt.
Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes verpflichtet dazu, alle vier Jahre im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen die Notwendigkeit, die Aufgaben und die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgte 2022, die Ergebnisse der Überprüfung wurden am 6. Dezember 2022 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat die Aufhebung von fünf Kommissionen beschlossen, wovon drei im Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts bereits aufgehoben sind.
Die Gesamterneuerungswahlen 2023 betrafen 108 Kommissionen, wobei zwei Kommissionen nicht besetzt wurden. Nach der Überprüfung im Jahr 2018 waren es insgesamt 110 Kommissionen; somit hat sich der Bestand der Kommissionen in den vier Jahren zwischen den zwei Überprüfungen um 1,8 Prozent reduziert.
Der Bundesrat hat weiter 16 Leitungsorgane und drei Vertretungen des Bundes bestellt, und damit total 127 Gremien.
Der Anteil der Frauen in den ausserparlamentarischen Kommissionen stieg von 45 auf 48 Prozent. Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass Frauen und Männer mindestens mit je 40 Prozent - statt wie früher 30 Prozent - vertreten sein müssen. Am 1. Januar 2024 lag der Frauenanteil in 18 Kommissionen bei weniger als 40 Prozent, in fünf Kommissionen der Männeranteil.
Die Vertretung der französischen, der italienischen und der rätoromanischen Sprachgemeinschaften hat sich verbessert und erreicht insgesamt einen Anteil von 37 Prozent.
Die GPK-S hat in ihrem Bericht vom 15. November 2022 «Ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen» fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Wie in seiner Stellungnahme vom 29. März 2023 zu diesen Empfehlungen dargelegt, erstattet der Bundesrat mit dem vorliegenden Geschäft über die Ergebnisse seiner Analysen Bericht.
Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Gesamterneuerungswahlen
Gegenstand dieses Berichts sind die folgenden Gremien: die ausserparlamentarischen Kommissionen (Kommissionen) nach den Artikeln 57 a ff. des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 ¹ (RVOG) sowie die Leitungsorgane von Anstalten des Bundes (Leitungsorgane) und die Vertretungen des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts (Vertretungen des Bundes) nach Artikel 8 j der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 ² (RVOV).
Die Amtsperiode der Mehrheit der vom Bericht erfassten Gremien endete auf den 31. Dezember 2023. Der Bundesrat hat darum die Mitglieder für die Amtsperiode 2024-2027 ernannt. Gemäss Artikel 8 h Absatz 3 RVOV erstattet die Bundeskanzlei (BK) dem Bundesrat nach den Gesamterneuerungswahlen zuhanden der eidgenössischen Räte Bericht über die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen.
Der Bundesrat hat die betroffenen Gremien am 22. November 2023 gesamthaft neu bestellt. Insgesamt hat er 1555 Mitglieder in 127 Gremien gewählt. ³
In die Gesamterneuerungswahlen nicht eingeschlossen sind diejenigen Gremien, deren Mitglieder zwar vom Bundesrat gewählt oder ernannt (oder von den zuständigen Departementen im Auftrag des Bundesrates zuhanden der Generalversammlungen zur Wahl vorgeschlagen) werden, die jedoch eine abweichende Amtsperiode haben.
¹ SR 172.010
² SR 172.010.1
³ Die 127 Gremien umfassen 108 ausserparlamentarische Kommissionen (davon blieben zwei unbesetzt), 16 Leitungsorgane und drei Vertretungen des Bundes. Bei den letzten Gesamterneuerungswahlen waren es 132 Gremien.
1.2 Vorgaben im Hinblick auf die Zusammensetzung der Kommissionen
Aufgrund von Artikel 57 e RVOG und der Artikel 8 c ff. RVOV sind im Hinblick auf die Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen verschiedene Vorgaben zu beachten. Diese Vorgaben beziehen sich insbesondere auf die Anzahl Mitglieder, auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften und auf die Amtszeitbeschränkung. Abweichungen von diesen Vorgaben sind zwar zulässig, müssen aber von den Departementen begründet werden. Die Begründungen sind in den Anhängen 6-11 aufgeführt.
Die Vorgaben finden ausschliesslich Anwendung auf ausserparlamentarische Kommissionen (Verwaltungs- und Behördenkommissionen) und gelten nicht für die übrigen Gremien (Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes).
1.3 Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften
Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass Frauen und Männer in ausserparlamentarischen Kommissionen mindestens mit je 40 Prozent vertreten sein müssen. ⁴ Vorher lag die Quote bei 30 Prozent. Die Änderung von Artikel 8 c RVOV erfolgte erst kurz vor Beginn der Gesamterneuerung. Die Massnahme scheint jedoch bereits ihre Wirkung zu zeigen, denn der Frauenanteil in den ausserparlamentarischen Kommissionen hat sich im Vergleich zur letzten Gesamterneuerung verbessert. Von den 1380 Mitgliedern, die auf den 1. Januar 2024 ernannt wurden, sind 48 Prozent Frauen, gegenüber 45 Prozent bei der Erneuerung im Jahr 2019. In 18 Kommissionen liegt der Frauenanteil bei weniger als 40 Prozent, in fünf Kommissionen der Männeranteil.
Im Vergleich zur letzten Gesamterneuerung sank die Anzahl der Kommissionen mit einem Frauenanteil von weniger als 30 Prozent von zehn auf acht. Wie 2019 gibt es zwei Kommissionen mit einem Männeranteil von weniger als 30 Prozent.
Die Vertretung der französischen, der italienischen und der rätoromanischen Sprachgemeinschaften hat sich verbessert und erreicht mit 25,6 Prozent (Französischsprachige), 10,7 Prozent (Italienischsprachige) und 0,7 Prozent (Rätoromanischsprachige) insgesamt einen Anteil von 37 Prozent. Die Deutschsprachigen sind mit 63 Prozent vertreten.
Der Bundesrat wirkt darauf hin, dass die Anforderungen betreffend die angemessene Vertretung der Geschlechter sowie der Sprachgemeinschaften auch bei den ausserparlamentarischen Kommissionen erfüllt werden, bei denen das heute noch nicht der Fall ist.
⁴ AS 2022 842
1.4 Überprüfung im Jahr 2022
Artikel 57 d RVOG verpflichtet dazu, Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen alle vier Jahre im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen zu überprüfen. Überprüft wurden alle Verwaltungs- und Behördenkommissionen.
Die Überprüfung wurde 2022 von den zuständigen Departementen im Hinblick auf die Gesamterneuerung im Jahr 2023 durchgeführt. Das Ergebnis wurde am 9. Dezember 2022 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die dabei beschlossene Aufhebung einzelner Kommissionen und die finanziellen Auswirkungen dieser Aufhebungen werden in den Anhängen 3 und 4 ausgewiesen.
Infolge der Überprüfung hat der Bundesrat die Aufhebung von fünf Kommissionen beschlossen, wovon drei
im Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts bereits aufgehoben waren. ⁵ Die anderen zwei Kommissionen werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben.
Die Gesamterneuerungswahlen 2023 erfolgten schliesslich für 108 Kommissionen. Zwei Kommissionen wurden nicht bestellt. Nach der Überprüfung 2018 waren es insgesamt 110 Kommissionen; damit hat sich der Bestand der Kommissionen zwischen den Überprüfungen um 1,8 Prozent reduziert.
Bei der Überprüfung 2022 ging es zudem um folgende Punkte:
-
Überprüfung von Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung
Die Departemente wurden beauftragt, für jede Kommission zu beurteilen, ob die Erneuerung des Mandats für die Legislaturperiode 2024-2027 auf der Grundlage der Artikel 57 b und 57 c Absatz 1 RVOG erforderlich ist.
-
Erneuerung der Einsetzungsverfügung nach Art. 8e RVOV für jede Kommission
Die Departemente wurden beauftragt zu prüfen, ob Einsetzungsverfügungen angepasst werden müssen. Eine Änderung der Einsetzungsverfügung ist beispielsweise erforderlich, wenn der Auftrag der Kommission ändert, wenn die Einsetzungsverfügung nicht den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht (Art. 8 e Abs. 2 RVOV) oder wenn eine Kommission ihren Namen ändert. Für Kommissionen, die mit Aufsichts- oder Regulierungsaufgaben betraut sind, enthält sie zusätzlich das Anforderungsprofil für deren Mitglieder (Art. 8 e Abs. 2 Bst. m RVOV).
-
Aktualisierung der Informationen, der Einsetzungsverfügungen und der Anforderungsprofile in der Anwendung «Ausserparlamentarische Gremien»
Die Departemente wurden beauftragt, die Aktualität und die Vollständigkeit der Daten in der Anwendung «Ausserparlamentarische Gremien» zu überprüfen. Überprüft wurden unter anderem folgende Punkte:
−
Mindest- und Höchstzahl der Mitglieder,
−
Einsetzungsverfügung und bei Bedarf Anforderungsprofil,
−
Interessenbindungen aller Mitglieder,
−
rechtliche Grundlagen.
⁵ Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden und Fachkommission für Zolltariffragen per 1. Jan. 2024; Kommission für Stalleinrichtungen per 1. Febr. 2024.
1.5 Bericht der GPK-S vom 15. November 2022
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat in ihrem Bericht an den Bundesrat vom 15. November 2022 ⁶ «Ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen» (im Folgenden: Bericht der GPK-S) fünf Empfehlungen abgegeben. In seiner Stellungnahme vom 29. März 2023 ⁷ erklärte der Bundesrat, dass er dem Parlament das Ergebnis seiner Analysen mitteilen werde. Diese werden im Folgenden aufgeführt.
1.5.1 Empfehlung 2 - Überprüfung der Einsetzungsverfügungen
Empfehlung 2 Überprüfung der Einsetzungsverfügungen Die GPK-S ersucht den Bundesrat, sicherzustellen, dass die Einsetzungsverfügungen von Verwaltungskommissionen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sämtliche Einsetzungsverfügungen sind im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen daraufhin zu überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden und vollständig sind, insbesondere die Voraussetzungen nach Artikel 57 b RVOG, die Festlegung der durch die Verwaltungskommissionen zu erfüllenden Aufgaben und die Angaben zur konkreten ständigen Beratung. Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass Verwaltungskommissionen keine Entscheidbefugnisse zukommen. Zudem sind die Einsetzungsverfügungen öffentlich zugänglich zu machen. |
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 29. März 2023 dargelegt hat, wurden anlässlich der Überprüfung der Kommissionen, von deren Ergebnis der Bundesrat am 9. Dezember 2022 Kenntnis genommen hat, zehn Einsetzungsverfügungen angepasst. Am 22. November 2023 hat der Bundesrat die Gesamterneuerung vorgenommen und die Änderung von neun weiteren Einsetzungsverfügungen gutgeheissen. Ob die Einsetzungsverfügungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen, wird im Rahmen der nächsten Überprüfung im Jahr 2026 erneut für alle Verwaltungskommissionen im Detail beurteilt.
Der Bundesrat hat die BK am 29. März 2023 beauftragt, bis Ende 2023 zu prüfen, ob die zentrale Publikation der in der Anwendung «Ausserparlamentarische Gremien» vorhandenen Einsetzungsverfügungen auf der Internetseite zu den ausserparlamentarischen Gremien mit vertretbarem Aufwand technisch möglich ist. Die Einsetzungsverfügungen der ausserparlamentarischen Kommissionen werden seit Januar 2024 im Internet veröffentlicht. ⁸
⁸ Abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Ausserparlamentarische Kommissionen.
1.5.2 Empfehlung 3 - Rechenschaft über die Vertretung von Angehörigen des Bundes in ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen
Empfehlung 3 Rechenschaft über die Vertretung von Angehörigen des Bundes in ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen Der Bundesrat wird ersucht, der GPK-S nach der kommenden Gesamterneuerung über die ausnahmsweise erfolgte Wahl von Angehörigen der Bundesverwaltung in ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen Bericht zu erstatten. Gleichzeitig sollen diese Informationen in den Bericht der BK integriert werden. Dabei fordert die GPK-S den Bundesrat auf, in jedem Einzelfall darzulegen, weshalb eine ausserparlamentarische Kommission, in der Angehörige der Bundesverwaltung Einsitz haben, die Aufgaben besser erfüllen kann als die zentrale Bundesverwaltung. |
Der Bundesrat hat die Departemente beauftragt, den Einsitz von Angehörigen der Bundesverwaltung in ausserparlamentarischen Kommissionen zu evaluieren. Die von den Departementen angegebenen Gründe für den Einsitz sind in den Anhängen 11-13 aufgeführt.
Die ausserparlamentarischen Kommissionen haben den Zweck, den Bundesrat und die Bundesverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ständig zu beraten (Art. 57 a Abs. 1 RVOG). Wie in der Stellungnahme des Bundesrates vom 29. März 2023 ⁹ dargelegt, dient der Einsitz von Angehörigen der Bundesverwaltung in den Kommissionen in der Regel dazu, den Dialog mit den Kommissionsmitgliedern und einen vertieften und regelmässigen Austausch von Informationen zu ermöglichen. Er dient auch dazu, einen klaren Bezug zur Bundesverwaltung herzustellen, wie er im Bericht der GPK-S zu Recht als wichtig erachtet wird. Bei zahlreichen Kommissionen gibt es für die Vertretung von Angehörigen der Bundesverwaltung eine spezielle gesetzliche Grundlage (bisweilen gar in einem Gesetz im formellen Sinn 1⁰ ). Der Einsitz eines oder mehrerer Mitglieder der Verwaltung in einer Kommission stellt die Notwendigkeit der Kommissionen nicht in Frage. Im Gegenteil: Er stellt sicher, dass die Kommission dem Beratungsbedarf der Verwaltung bestmöglich gerecht werden kann. Es ist auch anzumerken, dass Mitglieder und Ersatzmitglieder von Kommissionen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung stehen, keine Entschädigung erhalten (Art. 8 s Abs. 1 RVOV).
Die zentrale oder dezentrale Bundesverwaltung ist in 48 von 106 1¹ ausserparlamentarischen Kommissionen vertreten. In vier Kommissionen ¹2 sind mehr als 50 Prozent der Mitglieder oder Ersatzmitglieder Angehörige der Bundesverwaltung. In diesen Fällen wurde eine gründliche Analyse durchgeführt, um festzustellen, ob eine ausserparlamentarische Kommission tatsächlich die geeignetste Form ist. Die Begründungen der Departemente sind in Anhang 12 aufgeführt. Bei zwei der vier Kommissionen ist die Zusammensetzung in einem Bundesgesetz oder einem völkerrechtlichen Vertrag geregelt. Bei den übrigen zwei ist sie in einer Verordnung des Bundesrates geregelt. Von diesen beiden Kommissionen wird eine im Laufe der Amtsperiode aufgehoben werden. Bei den verbleibenden drei wird geprüft, ob eine andere Organisationsform geeigneter wäre. Diese Überprüfung wird spätestens anlässlich der nächsten Gesamterneuerung stattfinden. Darüber hinaus sollte zwischen der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung unterschieden werden. Während der Einsitz von Angehörigen der zentralen Bundesverwaltung kritisch zu prüfen ist, sind die Vertreterinnen und Vertreter der dezentralen Bundesverwaltung - zum Beispiel ETH-Professorinnen und -Professoren - Expertinnen und Experten in ihrem Fachgebiet. Um reibungslos funktionieren zu können, sind die Kommissionen oft auf ihr Wissen angewiesen.
Am 1. Januar 2024 war die zentrale Bundesverwaltung in den ausserparlamentarischen Kommissionen mit 63 Personen vertreten, die insgesamt 70 Sitze innehatten.
Die dezentrale Bundesverwaltung war am 1. Januar 2024 mit 41 Personen vertreten. Diese hatten in den ausserparlamentarischen Kommissionen 44 Sitze inne. Die vertretenen Einheiten sind:
-
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) und Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (ETHL) mit 20 beziehungsweise neun Sitzen;
-
Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (Empa) und Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) mit je vier Sitzen;
-
Paul-Scherrer-Institut (PSI) mit drei Sitzen;
-
Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic), Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS), Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) und Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mit je einem Sitz.
Kommissionen, bei denen Mitglieder der zentralen oder der dezentralen Bundesverwaltung das Präsidium (einschliesslich des Vizepräsidiums) innehaben, wurden eingehend geprüft. Mitglieder der zentralen Bundesverwaltung hatten in 16 Kommissionen das Präsidium oder Kopräsidium inne, in zwei Kommissionen das Vizepräsidium. Mitglieder der dezentralen Bundesverwaltung hatten in drei Kommissionen das Präsidium inne. Von diesen drei Kommissionen wird eine im Laufe dieser Legislaturperiode aufgelöst. In den anderen Fällen werden die Präsidien und Vizepräsidien aufgrund der Kompetenzen besetzt, unabhängig davon, ob es sich um Angehörige Bundesverwaltung handelt oder nicht. Die Begründungen der Departemente sind in Anhang 13 aufgeführt.
Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass beim Einsitz von Angehörigen der zentralen Bundesverwaltung und bei der Übernahme von Präsidien oder Kopräsidien Zurückhaltung angebracht ist. Die Prüfung zeigte indessen, dass die Fälle, in denen eine Kommission durch eine Person aus der zentralen Bundesverwaltung präsidiert oder kopräsidiert wird, sachlich gut begründet sind.
⁹ BBl 2023 835 S. 5
1⁰ Dies ist zum Beispiel der Fall bei der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (Art. 89 Abs. 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 1982; SR 837.0 ), der Kommission für die Bundesstatistik (Art. 13 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Okt. 1992; SR 431.01 ), der Eidgenössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer (Art. 41 Abs. 2 des Geoinformationsgesetzes vom 5. Okt. 2007; SR 510.62 ) oder der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Art. 85 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung; SR 832.20 ).
1¹ Die Gesamterneuerungswahl 2023 betraf 108 Kommissionen, von denen zwei nicht besetzt wurden (vgl. Anhang 2). Wenn es um die Zusammensetzung der Kommissionen geht, stützen sich die Statistiken somit auf die 106 Kommissionen, die besetzt sind.
¹2 Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer, Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz, Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone und Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO.
1.5.3 Empfehlung 4 Transparente Ausweisung der Taggelder
Empfehlung 4 Transparente Ausweisung der Taggelder Der Bundesrat wird ersucht, dafür zu sorgen, dass die Ausrichtung der Taggelder transparent nachvollzogen werden kann. |
Wie in der Stellungnahme vom 29. März 2023 angekündigt, hat der Bundesrat evaluiert, ob die Entschädigung der Mitglieder der Verwaltungskommissionen transparenter gestaltet werden kann.
Mit dem Inkrafttreten von Artikel 57 g RVOG am 1. Januar 2010 wurden einheitliche Kriterien für die Entschädigung der Kommissionsmitglieder festgelegt; die Entschädigungskriterien, -kategorien und -ansätze sind in den Artikeln 8 l ff. der RVOV festgelegt. Darüber hinaus präzisiert die RVOV die Voraussetzungen für die Ausrichtung zusätzlicher Pauschalen und Taggelder, die ergänzend zur ordentlichen Entschädigung ausgerichtet werden können.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2010 wurde die Verordnung des EFD vom 12. Dezember 1996 ¹3 über die Taggelder und Vergütungen der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen aufgehoben. Eines der Ziele der Taggeldharmonisierung von 2010 war es, den administrativen Aufwand zu verringern. Deswegen wurde das bis 2010 durch das Eidgenössische Personalamt (EPA) erstellte Reporting, das in Artikel 10 der aufgehobenen Verordnung festgelegt war, durch die Berichterstattung über die zusätzlich ausgerichteten Pauschalen (Art. 8 o Abs. 3bis Bst. b RVOV) und Taggelder (Art. 8 o Abs. 4 RVOV) ersetzt. Die Pauschalen und zusätzlichen Taggelder werden im Bericht über die Gesamterneuerungswahlen präsentiert und sind in Anhang 4 aufgeführt.
Die hinsichtlich der Transparenz der Entschädigungen gewählte Lösung ist somit ein Kompromiss. Die BK hat zusammen mit dem EPA geprüft, ob die Transparenz den rechtlichen Vorgaben genügt, und sie hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) dazu konsultiert. Die den Kommissionsmitgliedern ausbezahlten Entschädigungen und Spesenvergütungen unterliegen den ordentlichen Prozessen der Finanzaufsicht in den Departementen und Ämtern (vgl. dazu Ziff. 1.5.4). Es ist nicht ersichtlich, weshalb es hier einen zusätzlichen Transparenzmechanismus brauchen sollte. Der Bundesrat erachtet den Aufwand für ein besonderes und umfassendes Reporting über die Kosten der ausserparlamentarischen Kommissionen aus verwaltungsökonomischer Sicht als zu gross, zumal das Kostenvolumen dieser Kommissionen insgesamt relativ gering ist. ¹4
¹3 AS 1997 167
¹4 Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle hat in ihrem Bericht vom 20. Juni 2022 «Ausserparlamentarische Kommissionen» darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen der Mitglieder relativ gering sind und dass der Grossteil der Kosten der Kommissionen auf die Sekretariate entfällt, diese aber «unerlässlich» sind ( BBl 2022 3007 , Ziff. 7.6).
1.5.4 Empfehlung 5 - Überprüfung der Notwendigkeit von Verwaltungskommissionen
Empfehlung 5 Überprüfung der Notwendigkeit von Verwaltungskommissionen Der Bundesrat wird ersucht, die Notwendigkeit jener Verwaltungskommissionen, die nie oder nur selten tagen bzw. die keine oder praktisch keine Leistungen für die Bundesverwaltung erbringen, zu überprüfen. Bei den spezialgesetzlich vorgesehenen Verwaltungskommissionen soll er analysieren, ob deren Leistungen nicht von der zentralen Bundesverwaltung besser erbracht, Kommissionen zusammengeschlossen werden können oder die gesetzliche Grundlage angepasst werden sollte. Bei Verwaltungskommissionen ohne spezialgesetzliche Grundlage prüft der Bundesrat, ob diese aufgehoben werden können. Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, ihr nach der Durchführung der nächsten Gesamterneuerungswahlen hierüber detailliert Bericht zu erstatten und dabei auch aufzuzeigen, wie die Departemente die Aufsichtsfunktion wahrnehmen. |
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 29. März 2023 darauf hingewiesen, dass die Kommissionen, die im Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom 20. Juni 2022 ¹5 «Ausserparlamentarische Kommissionen» als selten oder nie tagend bezeichnet wurden, im Rahmen des Prozesses der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2024-2027 noch einmal geprüft würden.
Der Bericht der PVK, auf den sich der Bericht der GPK-S stützt, erwähnt zwei nicht tagende Kommissionen:
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die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter;
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die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (KHST).
Die KHST wurde gemäss Beschluss des Bundesrates vom 6. Dezember 2022 per 1. Januar 2024 aufgelöst.
Zur Eidgenössischen Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter ist Folgendes festzuhalten: Bisher ist nur eine Person zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Diese Person hat bisher noch keinen Antrag auf Überprüfung der lebenslänglichen Verwahrung gestellt. Die Vollzugsbehörde muss jedoch nach dem Verbüssen von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe von Amtes wegen prüfen, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt. Für ihren Entscheid stützt sie sich auf den Bericht der Kommission (Art. 64 c Abs. 1 des Strafgesetzbuchs ¹6 ). Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist nicht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit weitere lebenslängliche Verwahrungen angeordnet werden.
Dies sowie die hohen Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen der Mitglieder und die zahlreichen Vorgaben von RVOG und RVOV sind grosse Herausforderungen für das gute Funktionieren der Kommission. Aus diesem Grund wird derzeit über die Zukunft der Fachkommission nachgedacht.
Wie in der Stellungnahme vom 29. März 2023 erwähnt, wird die Frage der Häufigkeit der Sitzungen für alle Kommissionen bei der nächsten Überprüfung, die für 2026 geplant ist, evaluiert.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angekündigt, dass er im Rahmen der Berichterstattung über die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2024-2027 dem Parlament Bericht über die Ausübung der Aufsicht durch die Departemente erstatten wird.
Ausserparlamentarische Kommissionen sind Teil der dezentralen Bundesverwaltung und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsungebunden (Art. 7 a Abs. 1 Bst. a und 2 RVOV). Die Aufsicht über die dezentrale Bundesverwaltung wird in Gegenstand, Umfang und Grundsätzen durch die Spezialgesetzgebung geregelt und richtet sich nach dem Grad der Autonomie des jeweiligen Gremiums (Art. 8 Abs. 4 RVOG und Art. 24 Abs. 3 RVOV). Die allgemeinen Regeln für ausserparlamentarische Kommissionen enthalten keine Bestimmungen zur Aufsicht. Die Aufsicht über die Kommissionen kann sich allerdings nur auf die im RVOG und in der RVOV vorgesehenen Vorgaben beziehen, das heisst auf die Zusammensetzung, die Entschädigung und die Einsetzungsverfügungen.
Aus rechtlicher Sicht gelten im Allgemeinen folgende Kriterien für die Ausübung der Aufsicht: Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit. ¹7
Bei der Aufsicht über die ausserparlamentarischen Kommissionen (und insb. die Verwaltungskommissionen) durch die Departemente ¹8 stehen die Kriterien Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, da die Aufsichtsbehörde den Kommissionen keine inhaltlichen Vorgaben zu ihrer Aufgabenerfüllung machen oder diesbezügliche Weisungen erteilen darf. Bei der mit Blick auf die vorliegende Berichterstattung vorgenommenen Analyse ging es um folgende Punkte:
-
Kostenkontrolle;
-
Entschädigung der Mitglieder und Rückerstattung von Spesen,
-
Sekretariate,
-
externe Analysen;
-
Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben in den Einsetzungsverfügungen;
-
Überprüfung der Relevanz der «Produkte» der Kommissionen im Hinblick auf ihren Auftrag; Steuerung und Ausführung der Aufgaben.
Aufgrund der grossen Vielfalt der Kommissionen und von deren Organisation innerhalb der Departemente wird in diesem Bericht auf eine detaillierte Analyse der einzelnen Gremien verzichtet. Nachfolgend wird allgemein und nach Themen geordnet beschrieben, wie die Departemente die Aufsicht über die Kommissionen organisiert haben.
Kostenkontrolle
Entschädigung der Mitglieder und Rückerstattung von Spesen
Es ist primär Aufgabe der Sekretariate, bei der Auszahlung von Entschädigungen und der Rückerstattung von Spesen für angemessene Prozesse und Kontrollen zu sorgen. Die Kommissionen sind mit sehr unterschiedlichen Aufgaben beauftragt. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl Sitzungen stark variiert. Die Sekretariate sind am besten in der Lage, die notwendige Anzahl Sitzungen zu bestimmen und deren Angemessenheit mit der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten zu besprechen. Die Anzahl Sitzungen wird in der Regel dem Departement oder sogar dem Bundesrat im Rahmen des Jahresberichts der Kommissionen vorgelegt. In einigen Fällen wird die Anzahl Sitzungen im Voraus festgelegt und mitgeteilt. Das Milizsystem, nach dem die Kommissionen funktionieren, ermöglicht es den Kommissionsmitgliedern auch, sich an der Aufsicht zu beteiligen. In einigen Fällen sind es effektiv die Mitglieder (oftmals Personen in verantwortungsvollen oder leitenden Positionen), die die Anzahl Sitzungen der Kommission, der sie angehören, kritisch hinterfragen.
Die Zahlung der Entschädigungen wird daher in der Regel vom Sekretariat und anschliessend von der Buchhaltungsabteilung des zuständigen Bundesamts überprüft. Die Entschädigungen sind somit Gegenstand der üblichen Finanzkontrollen innerhalb der Departemente (z. B. Audits, materielle und finanzielle Kontrollen durch verschiedene Einheiten, Richtlinien). In einigen Fällen ist der Entscheid über die Zahlung der Entschädigungen sogar Sache der Amtsleitung oder des Departements.
Häufig entscheidet das Departement über die Zahlung von Pauschalen und zusätzlichen Taggeldern nach Artikel 8 o Absätze 3bis und 4 RVOV. Das EDI, bei dem die meisten Kommissionen angesiedelt sind, hat Weisungen über die Ausrichtung zusätzlicher Taggelder an Mitglieder ausserparlamentarischer gesellschaftsorientierter Kommissionen erlassen. Auch die Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) hat ein Reglement über die Entschädigungen und Spesen der Mitglieder erlassen.
Die Generalsekretariate werden insbesondere bei der alle vier Jahre stattfindenden Überprüfung der Kommissionen einbezogen.
Die Spesenentschädigung von Kommissionsmitgliedern erfolgt nach denselben Verfahren wie beim Bundespersonal.
Sekretariate
Den Hauptanteil der Sekretariatskosten machen die Personalkosten aus. Die meisten Sekretariatsangestellten nehmen innerhalb der Verwaltung auch andere Aufgaben wahr. Beim UVEK beispielsweise gibt es keine Person, deren einzige Aufgabe es ist, das Sekretariat einer Kommission zu führen.
Bei den meisten Kommissionen legt das Departement die Anzahl Sekretariatsangestellter und die Anforderungen an deren Qualifikation vor der Schaffung der Kommission fest. Die Zusammensetzung des Sekretariats und die Stellenprofile werden anschliessend von der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten und dem oder der Vorgesetzten der Sekretariatsangestellten beurteilt, um den Bedürfnissen des Bundesamts und der Kommission bestmöglich zu entsprechen. Im Übrigen gelten die Regeln der Funktionsbewertung innerhalb der Bundesverwaltung auch für die Kommissionssekretariate. Eine Änderung des Pflichtenhefts oder der Lohnklasse wird von der Linie und in einigen Fällen vom Departement beschlossen.
Externe Analysen
Einige Kommissionen verfügen über ein eigenes Budget. Für andere gelten die Regeln des Bundesamts, dem sie angehören (z. B. Unterschriftenregelung), zusätzlich zu den allgemeinen Regeln der Verwaltung (z. B. öffentliche Ausschreibungen).
Die meisten Kommissionen vergeben keine oder nur selten Analysen nach aussen.
Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben in den Einsetzungsverfügungen
Die Sekretariate der Kommissionen überprüfen laufend, ob die Tätigkeiten der Kommission der Einsetzungsverfügung entsprechen.
Die Einsetzungsverfügungen werden mindestens einmal alle vier Jahre bei der Überprüfung oder der Gesamterneuerung evaluiert. Bei dieser Gelegenheit überprüfen die Sekretariate der Kommissionen auch, ob die Verfügungen noch den gesetzlichen Rahmen widerspiegeln. Die Generalsekretariate sind in diesen Prozess eingebunden. Erachtet die Kommission, das Amt oder das Departement es für notwendig, so wird auch während der Legislaturperiode eine Überprüfung vorgenommen.
Die Kompatibilität der Kompetenzen der Mitglieder mit den Aufgaben der Kommission wird in der Regel vom Kommissionssekretariat beurteilt, bevor der Vorschlag der Linie vorgelegt wird. Letztlich genehmigt das Departement den Vorschlag, bevor dieser dem Bundesrat vorgelegt wird.
Überprüfung der Relevanz der «Produkte» der Kommissionen im Hinblick auf ihren Auftrag; Steuerung und Aufgabenerfüllung
Ausserparlamentarische Kommissionen sind gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen nicht weisungsgebunden. Die Aufsicht kann daher grundsätzlich lediglich beurteilen, ob die Kommission die Bedürfnisse der Verwaltung erfüllt. In den Fällen, in denen ein Kommissionsmitglied auch bei der zentralen Bundesverwaltung angestellt ist, ist die Koordination in der Regel gewährleistet. In den anderen Fällen ermöglicht der Austausch zwischen dem Kommissionspräsidium und der Verwaltung die Koordination. Manchmal steht das Kommissionspräsidium in Kontakt mit der Departementsvorsteherin oder dem Departementsvorsteher. Die meisten Kommissionen erstellen für das Departement oder den Bundesrat einen Tätigkeitsbericht.
Die meisten Kommissionen haben keine «Produkte», die mit auf dem Markt erhältlichen Leistungen verglichen werden können. Wo dies möglich ist, finden internationale Vergleiche mit ähnlichen Einrichtungen statt, zum Beispiel im Fall der Schweizerischen UNESCO-Kommission.
Schlussfolgerung
Aus dem Bericht der GPK-S geht nicht klar hervor, ob sich die Empfehlung auf die Aufsicht im rechtlichen Sinn bezieht oder ob sich die Frage vielmehr darauf bezieht, ob die Departemente eine aufgabenbezogene Steuerung der Aufgabenerfüllung durch die Kommissionen pflegen, etwa durch einen regelmässigen Austausch zwischen Departement und Kommissionspräsidien oder durch die Erteilung von klaren und überprüfbaren fachlichen Aufträgen an die Kommissionen, soweit diese nicht bereits von den Einsetzungsverfügungen vorgegeben sind.
Die Aufsicht über die Kommissionen im rechtlichen Sinn erfolgt laufend und dezentral. Einerseits obliegen den Sekretariaten gewisse Kontrollaufgaben, andererseits ist es in erster Linie an den zuständigen Ämtern, die beschränkten Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen. Die grosse Vielfalt der Aufgaben und der Organisationsformen der Kommissionen hat zur Folge, dass eine inhaltliche Aufsicht durch die Departemente kaum möglich ist. Zudem erscheint es nicht angemessen, dass sich die Departemente mit Detailfragen befassen, welche die Kommissionen betreffen.
Stattdessen werden die Generalsekretariate bei Bedarf informiert und ergreifen, wenn nötig, Massnahmen. Sie sind insbesondere in die alle vier Jahre stattfindende Überprüfung involviert. Bei dieser Gelegenheit legt die BK spezifische Punkte fest, die von den Departementen neben der Begründung, den Aufgaben und der Zusammensetzung der Kommissionen (Art. 57 d RVOG) evaluiert werden müssen. Diese Punkte ergeben sich aus den Fragestellungen, zu denen die BK während der Legislaturperiode konsultiert wurde oder zu denen sich Fragen gestellt haben.
¹5 BBl 2022 3007
¹6 SR 311.0
¹7 Thomas Sägesser, Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG, Stämpfli, 2022, 2 . Auflage, 2022, Art. 8, Rz. 42 ff.
¹8 Die Aufsichtsaufgaben der Departemente werden in der Praxis von den Generalsekretariaten wahrgenommen. Da es sich aus organisationsrechtlicher Sicht bei den Generalsekretariaten jedoch um Stabseinheiten handelt, denen keine anderen Verwaltungseinheiten unterstellt sind, wird in diesem Kapitel in der Folge jeweils dann auf «das Departement» als zuständige Stelle verwiesen, wenn es um das Treffen von Entscheiden geht (vgl. Thomas Sägesser, Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG, Stämpfli, 2022, 2 . Auflage, 2022, Art. 42, Rz. 19).
⁶ BBl 2022 3006
⁷ BBl 2023 835
2 Berichterstattung in den Anhängen
2.1 Inhalt
Die Anhänge 1-3 enthalten Angaben zu den anlässlich der Gesamterneuerung 2024-2027 wiederbestellten oder aufgehobenen Gremien sowie zu den Gremien, die nicht bestellt wurden oder deren Mitglieder erst nach der Gesamterneuerung ernannt wurden. In Anhang 4 werden die Einsparungen und besonderen Ausgaben und in Anhang 5 die Vakanzen aufgeführt. Die Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung von Kommissionen sind mit den entsprechenden Begründungen in den Anhängen 6-9 dargestellt. In Anhang 10 werden Kommissionen aufgelistet, in denen Mitglieder der Bundesversammlung Einsitz nehmen. In den Anhängen 11-13 wird der Einsitz von Angehörigen der Bundesverwaltung in den Kommissionen aufgeführt. Anhang 14 schliesslich listet die Gremien auf, deren Mitglieder für einen anderen Zeitraum als von 2024 bis 2027 ernannt wurden und die daher nicht Teil der Gesamterneuerung waren.
Die Anhänge (sowie die Erläuterungen in Ziff. 2.2) geben den Stand zum Zeitpunkt der Gesamterneuerung im Jahr 2023 wieder. Änderungen, die nach der Gesamterneuerung, aber vor der Erstellung dieses Berichts eingetreten sind, werden durch Fussnoten ¹9 gekennzeichnet.
¹9 Berücksichtigt sind die Änderungen bis zum 17. Mai 2024.
2.2 Erläuterungen
Anhang 1
Für die Amtsperiode 2024-2027 anlässlich der Gesamterneuerung bestellte Gremien
In Anhang 1 sind die Gremien aufgelistet, die Gegenstand der Gesamterneuerung waren. Es handelt sich um 83 Verwaltungskommissionen, 23 Behördenkommissionen, 16 Leitungsorgane und drei Bundesvertretungen.
Insgesamt hat der Bundesrat anlässlich der Gesamterneuerung für die Amtsperiode 2024-2027 die Mitglieder von 125 Gremien ernannt.
Der BK sind zurzeit keine Gremien zugeordnet.
Anhang 2
Für die Amtsperiode 2024-2027 nicht bestellte Gremien
Für zwei Kommissionen wurden keine Mitglieder ernannt. In Anhang 2 wird erläutert, warum die Mitglieder nicht ernannt wurden.
Anhang 3
Aufgehobene Gremien
Während der Legislatur 2020-2023 wurden drei Kommissionen aufgehoben. Sie sind in Anhang 3 aufgeführt.
Anhang 4
Einsparungen und besondere Ausgaben
Die jährlichen Einsparungen infolge des Ergebnisses der Überprüfung (Aufhebung, Zusammenlegung oder organisatorische Neuzuordnung von Kommissionen) wurden eruiert und sind in Anhang 4 aufgeführt. Es resultieren jährlich wiederkehrende Einsparungen in der Höhe von rund 14 600 Franken.
Mitglieder von hauptsächlich gesellschaftsorientierten Kommissionen erhalten (im Gegensatz zu Mitgliedern marktorientierter Kommissionen) ein Taggeld für ihre Tätigkeit in der Kommission (Art. 8 m Bst. a und 8 o RVOV). Verlangt die Spezialgesetzgebung oder die Einsetzungsverfügung von einem Mitglied einer Kommission Unabhängigkeit von der Branche, deren Tätigkeit in das Aufgabengebiet der Kommission fällt, und wird das Mitglied dadurch in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten eingeschränkt, so kann die zuständige Behörde dem Mitglied zusätzlich zum Taggeld eine Pauschale von höchstens 30 000 Franken pro Jahr bezahlen. Die ausserordentlichen Entschädigungen setzen sich aus den zusätzlichen Taggeldern nach Artikel 8 o Absatz 4 RVOV und den zusätzlichen Pauschalen nach Artikel 8 o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV zusammen. Ist ein Mitglied ausserhalb von Sitzungen und Augenscheinen durch Aktenstudium, Berichte oder Vorbereitung von Referaten aussergewöhnlich beansprucht, so kann die zuständige Behörde ihm pro Jahr höchstens 16 zusätzliche Taggelder ausrichten. Erfordert ein in der Spezialgesetzgebung festgelegter Auftrag einen höheren Aufwand, so kann die zuständige Behörde im Einzelfall bewilligen, dass mehr als 16 zusätzliche Taggelder ausgerichtet werden.
Die besonderen Ausgaben nach Artikel 8 o Absatz 3bis Buchstabe b (zusätzliche Pauschalen) und Absatz 4 (zusätzliche Taggelder) RVOV, die in der letzten Legislatur ausgerichtet wurden, werden ebenfalls in Anhang 4 ausgewiesen.
Zusätzliche Pauschalen wurden nur den acht Mitgliedern der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) ausgerichtet. Sie betrugen insgesamt 640 000 Franken.
In elf Kommissionen wurden zusätzliche Taggelder ausgerichtet:
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Jahr | Anzahl betroffener Mitglieder | Anzahl zusätzlicher Taggelder | Betrag in Franken |
---|---|---|---|
2020 | 31 | 961,25 | 307 753.75 |
2021 | 32 | 1151,08 | 377 693.75 |
2022 | 41 | 1383,5 | 472 662.5 |
2023 | 44 | 1619,5 | 530 950 |
Total | 5115,33 | 1 689 060 |
Anhang 5
Vakanzen
In 15 Gremien sind nach den Gesamterneuerungswahlen 2023 noch nicht alle Sitze besetzt. Diese werden im Laufe der Legislaturperiode 2024-2027 besetzt. Die zuständigen Departemente werden hierzu dem Bundesrat ihre Wahlvorschläge unterbreiten.
Anhang 6
Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern
Nach Artikel 57 e Absatz 1 RVOG darf die Anzahl der Mitglieder von Kommissionen die Höchstzahl von 15 in der Regel nicht überschreiten; Abweichungen sind zu begründen (Art. 8 d RVOV). In Anhang 6 werden - mit den entsprechenden Begründungen - diejenigen Kommissionen aufgeführt, die mehr als 15 Mitglieder aufweisen.
Insgesamt verfügen 20 von 106 Kommissionen über mehr als 15 Mitglieder.
Anhang 7
Unterschreitung des Frauen- oder des Männeranteils von 40 Prozent
Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Geschlecht ausgewogen zusammengesetzt sein (Art. 57 e Abs. 2 RVOG). Frauen und Männer müssen in einer Kommission je mit mindestens 40 Prozent vertreten sein (Art. 8 c Abs. 1 RVOV), mit dem mittelfristigen Ziel, eine ausgeglichene Vertretung zu erreichen. In Anhang 7 werden - mit den entsprechenden Begründungen - diejenigen Kommissionen aufgeführt, die den vorgeschriebenen Frauen- oder Männeranteil von mindestens 40 Prozent unterschreiten. Die Ersatzmitglieder werden dabei miteingerechnet.
Insgesamt sind die Geschlechter in den Kommissionen wie folgt vertreten:
-
Frauen: 47,8 %
-
Männer: 52,2 %
Die Frauen sind in acht von 106 Kommissionen untervertreten, die Männer in fünf.
Anhang 8
Kommissionen, in denen eine Amtssprache untervertreten ist
Kommissionen müssen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach Sprachen ausgewogen zusammengesetzt sein (Art. 57 e Abs. 2 RVOG). Nach Möglichkeit müssen deutsch-, französisch- und italienischsprachige Personen in jeder Kommission vertreten sein (Art. 8 c bis Abs. 1 RVOV).
Deutsch ist in allen Kommissionen mit mindestens einer Person vertreten. In Anhang 8 werden - mit den entsprechenden Begründungen - diejenigen Kommissionen aufgeführt, in denen Französisch oder Italienisch nicht mit mindestens einer Person vertreten ist. Französisch ist in einer von 106 ausserparlamentarischen Kommissionen nicht vertreten, Italienisch in sechs.
Die sprachliche Verteilung sieht insgesamt wie folgt aus:
-
Deutsch 62,9 %
-
Französisch 25,7 %
-
Italienisch 10,7 %
-
Rätoromanisch 0,7 %
Anhang 9
Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung
Die Amtszeit der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen ist auf zwölf Jahre beschränkt, wobei der Bundesrat die Amtszeit in begründeten Einzelfällen auf höchstens 16 Jahre verlängern kann (Art. 8 i RVOV). Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass von Amtes wegen vorgeschrieben wird (Art. 8 i Abs. 3 RVOV). In Anhang 9 werden diejenigen Kommissionen aufgeführt, bei denen einzelne Mitglieder während der Amtsperiode 2024-2027 eine Amtszeit von zwölf Jahren oder mehr aufweisen werden.
Insgesamt werden 100 Mitglieder am Ende der Amtsperiode 2024-2027 eine Amtszeit mehr als zwölf Jahren aufweisen.
Anhang 10
Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung
Nach Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 2⁰ dürfen Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen mit Entscheidkompetenzen (Behördenkommissionen) nicht der Bundesversammlung angehören. In Kommissionen mit beratender und vorbereitender Funktion (Verwaltungskommissionen) sind Mitglieder der Bundesversammlung nur ausnahmsweise wählbar. In Anhang 10 werden diejenigen Verwaltungskommissionen aufgeführt, in die ausnahmsweise ein Mitglied der Bundesversammlung gewählt wurde.
In zwei Verwaltungskommissionen ist je ein Mitglied der eidgenössischen Räte vertreten.
Anhang 11
Kommissionen mit Angehörigen der Bundesverwaltung
Artikel 57 e Absatz 3 RVOG sieht vor, dass Angehörige der Bundesverwaltung nur in begründeten Einzelfällen in eine ausserparlamentarische Kommission gewählt werden dürfen. In Anhang 11 sind die ausserparlamentarischen Kommissionen aufgeführt, in die ausnahmsweise Angehörige der Bundesverwaltung gewählt wurden.
Insgesamt werden 114 Sitze in 48 Kommissionen von Angehörigen der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung besetzt.
Anhang 12
Kommissionen, in denen mehr als 50 Prozent der Mitglieder Angehörige der Bundesverwaltung sind
Aufgrund der Empfehlung der GPK-S beauftragte der Bundesrat die Departemente, den Einsitz von Angehörigen der Bundesverwaltung in den Kommissionen kritisch zu prüfen, insbesondere bei Kommissionen mit vielen Angehörigen der Bundesverwaltung. In Anhang 12 sind die Ergebnisse der Überprüfung der Departemente aufgeführt.
In vier Kommissionen sind mehr als 50 Prozent der Mitglieder und der Ersatzmitglieder Angehörige der Bundesverwaltung.
Anhang 13
Kommissionen, deren Präsidium oder Vizepräsidium eine Person innehat, die der Bundesverwaltung angehört
Aufgrund der Empfehlung der GPK-S beauftragte der Bundesrat die Departemente, den Einsitz von Angehörigen der Bundesverwaltung in den Kommissionen kritisch zu prüfen, insbesondere bei Kommissionen, in denen eine Person, die der Bundesverwaltung angehört, das Präsidium oder das Vizepräsidium innehat. Anhang 13 enthält die Ergebnisse der Überprüfung der Departemente.
Am 1. Januar 2024 hatten Angehörige der zentralen Bundesverwaltung in 16 Fällen das Präsidium oder Kopräsidium inne, in zwei Fällen das Vizepräsidium. Angehörige der dezentralen Bundesverwaltung hatten in drei Fällen das Präsidium inne.
Somit war in 21 Kommissionen das Präsidium oder Vizepräsidium von einem Mitglied der Bundesverwaltung besetzt.
Anhang 14
Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode
Nicht in die Gesamterneuerung einbezogen werden Gremien, deren Mitglieder vom Bundesrat gewählt oder ernannt werden (oder deren Wahl von den zuständigen Departementen dem Bundesrat zuhanden der Generalversammlungen vorgeschlagen wird), deren Amtszeit aber eine andere Periode umfasst als diejenige der ausserparlamentarischen Kommissionen.
14 Gremien weisen eine abweichende Amtsperiode auf und waren daher nicht Bestandteil dieser Gesamterneuerung.
2⁰ SR 171.10
Anhang 1
Für die Amtsperiode 2024-2027 anlässlich der Gesamterneuerung bestellte Gremien
Im Geschäftsbereich des EDA
Verwaltungskommissionen
-
Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit
-
Schweizerische UNESCO-Kommission
Im Geschäftsbereich des EDI
Behördenkommissionen
-
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
-
Psychologieberufekommission (PsyKo)
-
Medizinalberufekommission (MEBEKO)
-
Prüfungskommission Chiropraktik
-
Prüfungskommission für Zahnmedizin
-
Prüfungskommission Humanmedizin
-
Prüfungskommission für Veterinärmedizin
-
Prüfungskommission Pharmazie
-
Prüfungskommission für das Veterinärwesen
-
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)
-
Eidgenössische Qualitätskommission (EQK)
Verwaltungskommissionen
-
Prüfungskommission für die Lebensmittelkontrolle
-
Kommission für die Bundesstatistik (KBStat)
-
Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur
-
Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP)
-
Fachkommission für den Tabakpräventionsfonds
-
Fachkommission Filmförderung
-
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)
-
Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB)
-
Eidgenössische Kunstkommission (EKK)
-
Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung (GKS)
-
Eidgenössische Ernährungskommission (EEK)
-
Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission)
-
Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV-Kommission)
-
Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR)
-
Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)
-
Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK)
-
Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD)
-
Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK)
-
Eidgenössische Filmkommission (EFiK)
-
Eidgenössische Designkommission (EDnK)
-
Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung (EKP)
-
Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)
-
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
-
Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens CITES
-
Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV)
-
Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF)
-
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF)
-
Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN)
-
Eidgenössische Kommission für Fragen zu sexuell übertragbaren Infektionen (EKSI)
-
Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)
-
Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK)
-
Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland
Leitungsorgane
-
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)
-
Suva-Rat
-
Stiftung Sicherheitsfonds BVG; Stiftungsrat
-
Stiftung Pro Helvetia; Stiftungsrat
Vertretungen des Bundes
-
fondssuisse; Verwaltungskommission
Im Geschäftsbereich des EJPD
Behördenkommissionen
-
Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK)
-
Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)
Verwaltungskommissionen
-
Fachausschuss für die Begutachtung von Gesuchen für Beiträge an Modellversuche
-
Beratende Kommission für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
-
Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter
-
Eidgenössische Migrationskommission (EKM)
-
Eidgenössische Fachkommission für das Handelsregister
-
Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs (EKSchK)
Leitungsorgane
-
Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
-
Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
-
Institutsrat des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS)
-
Institutsrat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung
Im Geschäftsbereich des VBS
Behördenkommissionen
-
Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
Verwaltungskommissionen
-
Rüstungskommission
-
Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK)
-
Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz
-
Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit
-
Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin (EKMK)
-
Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen, ch-x
-
Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC)
Im Geschäftsbereich des EFD
Verwaltungskommissionen
-
Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)
-
Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK)
-
Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer
-
Mehrwertsteuer-Konsultativgremium
Im Geschäftsbereich des WBF
Behördenkommissionen
-
Wettbewerbskommission (WEKO)
-
Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung
Verwaltungskommissionen
-
Schweizerisches nationales FAO-Komitee (CNS-FAO)
-
Beratende Kommission für Landwirtschaft
-
Kommission für Wirtschaftspolitik
-
Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)
-
Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
-
Eidgenössische Akkreditierungskommission
-
Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK)
-
Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK)
-
Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK)
-
Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS)
-
Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen (EKW)
-
Eidgenössische Arbeitskommission
-
Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen (EKWF)
-
Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
-
Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
-
Landwirtschaftlicher Forschungsrat (LFR)
-
Rat für Raumordnung (ROR)
-
Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR)
-
KMU-Forum
-
Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten
Leitungsorgane
-
Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)
-
ETH-Beschwerdekommission
-
Rat der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB-Rat)
-
Marcel-Benoist-Stiftung für die Förderung wissenschaftlicher Forschung; Stiftungsrat
Vertretungen des Bundes
-
Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung; Vertretung des Bundes
-
Schweiz Tourismus; Vertretung des Bundes
Im Geschäftsbereich des UVEK
Behördenkommissionen
-
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
-
Kommission für den Eisenbahnverkehr (RailCom)
-
Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom)
-
Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)
-
Eidgenössische Nationalparkkommission (ENPK)
- Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST)
Verwaltungskommissionen
-
Kommission für Forschung im Strassenwesen (FOKO)
-
Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe
-
Eidgenössische Arbeitszeitgesetzkommission
-
Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL)
-
Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)
-
Eidgenössische Medienkommission (EMEK)
-
Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH)
-
Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS)
-
Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB)
-
Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)
-
Eidgenössische Energieforschungskommission (CORE)
-
Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT)
Leitungsorgane
-
Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen (STENFO)
-
Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit
-
Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz, FLS
-
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
Anhang 2
Für die Amtsperiode 2024-2027 nicht bestellte Gremien
Im Geschäftsbereich des EDA
Kommission für ausländische Entschädigungen (KAE):
Nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 21. März 1980 2¹ über Entschädigungsansprüche gegenüber dem Ausland bestellt der Bundesrat die KAE. Da seit Längerem keine Entschädigungsabkommen zu vollziehen waren, wurde die KAE nicht bestellt. Mit dem Abschluss weiterer Entschädigungs-abkommen ist auch in nächster Zukunft kaum zu rechnen. Aus politischen Gründen wäre es jedoch nicht opportun, die gesetzliche Grundlage anzupassen und die KAE aufzuheben. Ein solches Vorgehen könnte nicht nur Kritik von Organisationen von im Ausland geschädigten Auslandschweizerinnen und -schweizern, sondern auch der eidgenössischen Räte hervorrufen. Es könnte ferner ein falsches politisches Signal an Staaten senden, die für die Beeinträchtigung schweizerischer Vermögensinteressen völkerrechtlich verantwortlich sind. Auch wenn die KAE für die neue Amtsperiode nicht bestellt wurde, soll sie nicht aufhoben werden.
2¹ SR 981
Im Geschäftsbereich des EDI
Kommission für Stalleinrichtungen
Der Bundesrat hat die Kommission für Stalleinrichtungen nicht bestellt, weil beschlossen wurde, sie im Jahr 2024 aufzuheben. 2²
2² Aufgehoben per 1. Febr. 2024 durch Entscheid des Bundesrates vom 8. Dez. 2023 ( AS 2023 823 ).
Im Geschäftsbereich des EJPD
Keine
Im Geschäftsbereich des VBS
Keine
Im Geschäftsbereich des EFD
Keine
Im Geschäftsbereich des WBF
Keine
Im Geschäftsbereich des UVEK
Keine
Anhang 3
Aufgehobene Gremien
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
²3
²3 Die Kommission für Stalleinrichtungen wurde per 1. Febr. 2024 aufgehoben.
Aufgehobene Kommission
Kommission der Schweizerischen Nationalbibliothek ²4
²4 Aufgehoben per 1. Jan. 2021.
Im Geschäftsbereich des EJPD
Keine
Im Geschäftsbereich des VBS
Keine
Im Geschäftsbereich des EFD
Aufgehobene Kommission
Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (KHST) ²5
²5 Aufgehoben per 1. Jan. 2024.
Im Geschäftsbereich des WBF
Aufgehobene Kommission
Fachkommission für Zolltariffragen ²6
²6 Aufgehoben per 1. Jan. 2024; die Aufgaben der Kommission wurden von der Kommission für Wirtschaftspolitik übernommen.
Im Geschäftsbereich des UVEK
Keine
Anhang 4
Einsparungen und besondere Ausgaben
Dieser Anhang enthält die durch die Aufhebung oder die Zusammenlegung von Kommissionen erzielten Einsparungen sowie die besonderen Ausgaben im Zusammenhang mit zusätzlichen Pauschalen (Art. 8 o Abs. 3bis Bst. b RVOV) und mit Taggeldern, die über die 16 zusätzlichen Taggelder hinaus ausgerichtet wurden (Art. 8 o Abs. 4 RVOV).
Im Geschäftsbereich des EDA
1. Kosteneinsparungen
Keine
2. Besondere Ausgaben
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
1. Kosteneinsparungen
10 000 Franken ²7
2. Besondere Ausgaben
-
nach Artikel 8 o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine
-
nach Artikel 8 o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder):
Fachkommission Filmförderung
2020: 889,5 Taggelder (Total 266 850 Fr.), 25 Mitglieder
2021: 1021 Taggelder (Total 306 300 Fr.), 23 Mitglieder
2022: 558,5 Taggelder (Total 167 550 Fr.), 32 Mitglieder
2023: 762 Taggelder (Total 228 600 Fr.), 33 Mitglieder.
Prüfung der zahlreichen eingereichten Gesuche (Durchschnitt 2020-2023: jährlich 500) für die Filmförderung des Bundes gemäss Artikel 26 des Filmgesetzes vom 14. Dezember 2001 ²8 . In der neuen Amtsperiode ist mit ungefähr gleich-bleibenden Ausgaben zu rechnen.
Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD)
2020: 22 Taggelder (Total 13 750 Fr.), 1 Mitglied
2021: 32 Taggelder (Total 20 000 Fr.), 1 Mitglied
2022: 24 Taggelder (Total 15 000 Fr.), 1 Mitglied
2023: 29 Taggelder (Total 18 125 Fr.), 1 Mitglied
Die Erfüllung der Aufgaben der EKD nach Artikel 25 der Verordnung vom 16. Januar 1991 ²9 über den Natur- und Heimatschutz (Redaktion und Verfassen von Gutachten zuhanden von Bund und Kantonen [auf deren Antrag] sowie von Stellungnahmen und Berichten, Augenscheine, Sitzungsvorbereitungen und -leitung, Grundlagenarbeit und wissenschaftlicher Austausch) ist mit einer grossen Arbeitslast ausserhalb der Sitzungen verbunden. Zudem vertritt der Präsident die EKD nach aussen. In der Amtsperiode 2024-2027 ist mit ungefähr gleichbleibenden Ausgaben zu rechnen.
Medizinalberufekommission (MEBEKO)
2020: 34,5 Taggelder (Total 19 562 Fr.), 2 Mitglieder
2021: 17,5 Taggelder (Total 10 937 Fr.), 1 Mitglied
2022: 25 Taggelder (Total 14 125 Fr.), 2 Mitglieder
2023: 25 Taggelder (Total 14 375 Fr.), 2 Mitglieder
Die MEBEKO besteht gemäss Artikel 49 Absatz 3 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006 3⁰ (MedBG) aus dem Ressort Ausbildung und dem Ressort Weiterbildung.
Die Kommissionspräsidentin leitet das Ressort Ausbildung. Neben den jährlichen Ressortsitzungen und der jährlichen Plenumssitzung ist sie für viele Aufgaben der Koordination mit den fünf Prüfungskommissionen zuständig. Das Ressort Ausbildung entscheidet unter anderem über die Anerkennung ausländischer Diplome und über die Registrierung von Personen mit nicht anerkannten ausländischen Diplomen und es bestimmt, unter welchen Bedingungen das eidgenössische Diplom in einem der fünf universitären Medizinalberufe erworben werden kann und in welchem Umfang die eidgenössische Prüfung absolviert werden muss. Bei den Gesuchen um Registrierung sowie um Erwerb des eidgenössischen Diploms erfolgt nicht nur eine formelle Prüfung der Unterlagen, sondern eine vertiefte Überprüfung des Inhalts jedes Gesuchs sowie der Qualität der Ausbildung und der allfälligen Berufserfahrung in der Schweiz. Dabei bereitet die Kommissionspräsidentin und Leiterin des Ressorts Ausbildung alle Dossiers zusammen mit der Geschäftsstelle inhaltlich vor; sie ermöglicht damit eine fundierte, sachbezogene und zielorientierte Diskussion unter den Mitgliedern des Ressorts und stellt die kohärente Entscheidfindung sicher.
Die Vizepräsidentin der Kommission leitet das Ressort Weiterbildung. Neben den jährlichen Ressortsitzungen und der jährlichen Plenumssitzung ist sie für viele Aufgaben der Koordination mit den Trägerorganisationen in den fünf universitären Medizinalberufen zuständig. Das Ressort Weiterbildung entscheidet unter anderem über die Anerkennung ausländischer Weiterbildungstitel und ist ein wichtiger Akteur bei der Akkreditierung der Weiterbildungsgänge. Regelmässig finden Austausch- und Vorbereitungssitzungen zwischen den zwei Ressorts, mit der Leitung der Abteilung Gesundheitsberufe und mit der Geschäftsstelle statt.
Weiter nehmen die Präsidentin und die Vizepräsidentin der Kommission an Sitzungen mit wichtigen Akteuren und Partnern teil und stehen für Medienanfragen und Interviews zur Verfügung.
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF)
2021: 10 Taggelder (Total 3750 Fr.), 1 Mitglied
2021 feierte die Schweiz 50 Jahre Frauenstimmrecht. In diesem speziellen Jubiläum war die EKF Mitorganisatorin diverser Anlässe (insbesondere des Frauenrütli und der Frauensession) und engagierte sich zusätzlich mit eigenen Projekten (z. B. Materialien zur Geschichte der Gleichstellung, Publikation «Frauen im Laufgitter» von Iris von Roten). Das Jubiläumsjahr verlangte auch von der EKF-Präsidentin ausserordentliches Engagement, da sie nebst den Aufgaben für das ordentliche Kommissionspräsidium für Medienanfragen, Podiumsdiskussionen, Referate und diverse Anlässe zur Verfügung stand.
In der Legislatur 2024-2027 stehen nebst dem 50-Jahr-Jubiläum der EKF keine ausserordentlichen Ereignisse an. Die 16 zusätzlichen Taggelder für die Erledigung der Aufgaben sollten ausreichen.
Eidgenössische Qualitätskommission (EQK)
2021: 55 Taggelder (Total 30 750 Fr.), 2 Mitglieder
2022: 93 Taggelder (Total 51 125 Fr.), 2 Mitglieder
2023: 55 Taggelder (Total 30 312 Fr.), 2 Mitglieder
Der Bundesrat legt jährlich die Ziele für die EQK fest. Es sind ambitionierte Ziele, die alle umfangreiche Vorarbeiten erfordern, damit sie in den fast monatlichen Sitzungen der Kommission behandelt werden können. Daher hat die EQK sechs Arbeitsgruppen eingesetzt, die insgesamt über 30 Sitzungen durchgeführt haben. Die Sitzungen aller Arbeitsgruppen ausser einer wurden durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten strategisch vorbereitet. Dies erfordert einen überdurchschnittlich hohen Aufwand für die Informationsbeschaffung und Erarbeitung von Stellungnahmen zuhanden der Arbeitsgruppen und der Kommission. Dazu kommt der Aufwand, der sich aus dem Aufbau einer völlig neuen Kommission ergibt. Entsprechend mussten der Präsident und der Vizepräsident der EQK einen erheblichen Mehraufwand betreiben. Dieser Mehraufwand resultierte hauptsächlich aus der Prüfung und Aufbereitung der verschiedenen Dossiers sowie aus der steten Koordination und Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Schliesslich haben auch viele öffentliche Präsentationen der EQK und Referate durch den Präsidenten und vor allem durch den Vizepräsidenten stattgefunden.
Die EQK wird voraussichtlich auch in der Periode 2024-2027 sechs bis acht Sitzungen jährlich durchführen. Sie hat erneut sechs Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Arbeitslast wird sich nicht ändern. Zwar sind die Aufbauarbeiten der Kommission abgeschlossen, jedoch sind neue und erweiterte Aufgaben vorgesehen. So kann die in Artikel 58 c Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 3¹ über die Krankenversicherung vorgesehene Überprüfung der Berichte der Qualitätsverträge erst erfolgen, wenn diese ab 2025 vorliegen. Zudem nimmt die Zahl der vergebenen mehrjährigen Aufgaben gegen Abgeltung und der laufenden Finanzhilfeprojekte vorläufig mit jedem Jahr zu. Die Beurteilung der Resultate und die Entscheide für die Weiterentwicklung der Qualität bedeuten daher weiterhin einen sehr grossen Aufwand.
Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)
2022: 4 Taggelder (Total 1500 Fr.), 1 Mitglied
2023: 2 Taggelder (Total 750 Fr.), 1 Mitglied
Die EAMGK berät das EDI nach Artikel 37 f Absatz 1 der Verordnung vom 27. Juni 1995 3² über die Krankenversicherung (KVV) bei der Erstellung der Analysenliste, bei der Beurteilung und Festsetzung der Vergütung von Mitteln und Gegenständen sowie bei der Ausarbeitung der Bestimmungen, die ihren Bereich betreffen. Zur Vorbereitung jeder Sitzung muss mit einem Aufwand von zusätzlich mindestens einem Arbeitstag gerechnet werden.
Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK)
2023: 5 Taggelder (Total 1875 Fr.), 1 Mitglied
Die EAK berät das BAG nach Artikel 37 e Absatz 1 KVV bei der Erstellung der Spezialitätenliste und unterbreitet ihm Anträge. Die EAK führt seit 2023 neu sieben statt sechs Tagessitzungen pro Jahr durch. Zur Vorbereitung jeder Sitzung muss die Präsidentin oder der Präsident mit einem Aufwand von zusätzlich drei Arbeitstagen pro Sitzung rechnen. Zwischen der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Sektion Arzneimittelaufnahmen im BAG finden zudem ebenfalls Vorbesprechungen statt.
Es ist davon auszugehen, dass die EAK in der Amtsperiode 2024-2027 ebenfalls sieben Sitzungen pro Jahr abhalten wird und der Aufwand für die Mitglieder vergleichbar gross bleiben wird.
²7 Die Kommission der Nationalbibliothek wurde 2020 aufgelöst. Für Sitzungsgelder, Reisespesen und Übernachtungen waren pro Jahr 10 000 Fr. eingestellt, aber meistens wurde wegen Abwesenheiten der Kommissionsmitglieder nicht das volle Budget ausgeschöpft.
²8 SR 443.1
²9 SR 451.1
3⁰ SR 811.11
3¹ SR 832.10
3² SR 832.102
Im Geschäftsbereich des EJPD
1. Kosteneinsparungen
Keine
2. Besondere Ausgaben
Keine
Im Geschäftsbereich des VBS
1. Kosteneinsparungen
Keine
2. Besondere Ausgaben
-
nach Artikel 8 o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen): keine
-
nach Artikel 8 o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder):
2020: 9,25 Taggelder (5781 Fr.), 1 Mitglied
2021: 0,75 Taggelder (469 Fr.), 1 Mitglied
2022: 7,5 Taggelder (4687 Fr.), 1 Mitglied
Gemäss Einsetzungsverfügung steht der Kommission eine Geschäftsstelle zur Verfügung, welche die Kommission nicht nur in administrativen, sondern auch in wissenschaftlichen Belangen unterstützt. Die wissenschaftlichen Leistungen zugunsten der Kommission konnten jedoch wegen fehlender Ressourcen nicht im erforderlichen Masse erbracht werden. Mit einem verstärkten Engagement der Präsidentin konnte der Betrieb der Kommission aufrechterhalten werden. In der neuen Amtsperiode sollten jährlich 16 Taggelder ausreichen.
Rüstungskommission:
2020: 6 Taggelder (1800 Fr.), 2 Mitglieder
2021: 11 Taggelder (3300 Fr.), 2 Mitglieder
2022: -
2023: 11 Taggelder (3300 Fr.), 2 Mitglieder
Zwei Kommissionsmitglieder wurden zusätzlich zu den ordentlichen Sitzungen für das Qualitäts- und Risikomanagement im Programm AIR 2030 eingesetzt. In der neuen Amtsperiode sollten jährlich 16 Taggelder ausreichen.
Im Geschäftsbereich des EFD
1. Kosteneinsparungen
4600 Franken 3³
2. Besondere Ausgaben
Keine
3³ Die jährlichen Einsparungen von 4600 Fr. ergeben sich aufgrund der Aufhebung der Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden auf den 1. Jan. 2024.
Im Geschäftsbereich des WBF
1. Kosteneinsparungen
Fachkommission für Zolltariffragen: 2750 Fr. (Kosten für Sekretariatsaufgaben; in den letzten Jahren hat keine physische Sitzung der Kommission stattgefunden).
2. Besondere Ausgaben
Keine
Im Geschäftsbereich des UVEK
1. Kosteneinsparungen
Keine
2. Besondere Ausgaben
-
nach Artikel 8 o Absatz 3bis Buchstabe b RVOV (zusätzliche Pauschalen):
Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS): 20 000 Franken pro Mitglied und Jahr (total 640 000 Fr.). Grundlage für die Ausrichtung des Pauschalanteils ist die Verfügung des UVEK vom 4. Mai 2017 über die Anpassung der Entschädigung der Mitglieder der KNS.
-
nach Artikel 8 o Absatz 4 RVOV (zusätzliche Taggelder):
EidgenössischeMedienkommission (EMEK):
2021: 3,5 Taggelder (2187 Fr.), 1 Mitglied
2022: 8 Taggelder (5000 Fr.), 1 Mitglied
2023: 4 Taggelder (2500 Fr.), 1 Mitglied
Die besonderen Ausgaben in den Jahren 2021, 2022 und 2023 gründen auf dem ausserordentlichen Aufwand der Präsidentin durch die Einsitznahme in verschiedenen Arbeitsgruppen, die Teilnahme an Ämterkonsultationen und Vernehmlassungen sowie die Teilnahme an externen Anlässen der Branche und an Sitzungen parlamentarischer Kommissionen.
Eigenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH):
2022: 24 Taggelder (15 000 Fr.), 1 Mitglied
2023: 20 Taggelder (12 500 Fr.), 1 Mitglied
Die zusätzlichen Taggelder für den Präsidenten fielen in Erfüllung des gesetzlichen Mandats der EKAH nach Artikel 23 des Gentechnikgesetzes vom 21. März 2003 ³4 an, und zwar für Aktenstudium, Verfassen von Berichten und Vorbereitung von Präsentationen vor der Kommission.
Der Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren ist in erster Linie auf die Zunahme der Arbeitslast im Kontext der raschen neuen Entwicklungen der Gentechnologie und auf damit verbundene Rechtsetzungsprojekte zurückzuführen.
³4 SR 814.91
Anhang 5
Vakanzen
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
-
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS): 1 Vakanz ³5
-
Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK): 1 Vakanz
-
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR): 1 Vakanz
³5 Der Bundesrat hat die Vakanz am 22. Febr. 2024 besetzt.
Im Geschäftsbereich des EJPD
-
Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK): 7 Vakanzen
-
Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter: 1 Vakanz
Im Geschäftsbereich des VBS
-
Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK): 1 Vakanz
Im Geschäftsbereich des EFD
Keine
Im Geschäftsbereich des WBF
-
Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV): 1 Vakanz
-
Wettbewerbskommission (WEKO): 1 Vakanz ³6
-
Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): 1 Vakanz
-
KMU-Forum: 1 Vakanz
-
Eidgenössische Akkreditierungskommission: 1 Vakanz
³6 Der Bundesrat hat die Vakanz am 15. Dez. 2023 besetzt.
Im Geschäftsbereich des UVEK
-
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI): 1 Vakanz ³7
-
Eidgenössische Medienkommission (EMEK): 2 Vakanzen
-
Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH): 1 Vakanz
-
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI): 1 Vakanz
³7 Der Bundesrat hat die Vakanz am 13. Mai 2024 besetzt.
Anhang 6
Kommissionen mit mehr als 15 Mitgliedern
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Medizinalberufekommission (MEBEKO) : 20 Mitglieder
Begründung : Die MEBEKO wurde mit Bundesratsbeschluss vom 28. März 2007 eingesetzt. Sie löste zwei Kommissionen ab (Leitender Ausschuss für die eidgenössischen Medizinalprüfungen und Weiterbildungsausschuss). Die MEBEKO besteht aus den Ressorts Ausbildung und Weiterbildung (Art. 49 Abs. 3 MedBG). Die beiden Ressorts nehmen unterschiedliche, im MedBG festgelegte Aufgaben wahr (Art. 50 MedBG). Das MedBG sieht in Artikel 49 Absatz 2 vor, dass der Bund, die Kantone, die Hochschulen sowie die betroffenen Berufskreise angemessen vertreten sind.
Fachkommission Filmförderung: 44 Mitglieder
Begründung : Die Fachkommission besteht aus fünf Ausschüssen (Spielfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm, Auswertung und Vielfalt, technischer Ausschuss) mit unterschiedlichen Aufgaben. Vier dieser Ausschüsse tagen jeweils in wechselnder Zusammensetzung von drei oder fünf Mitgliedern; der technische Ausschuss besteht aus sieben ständigen Mitgliedern. Damit für die verschiedenen Aufgabenbereiche und Projektarten genügend Expertinnen und Experten zur Verfügung stehen, die Unabhängigkeit sichergestellt sowie allfälligen Interessenkonflikten und den verschärften Ausstandspflichten bei der Begutachtung der Filmförderungsgesuche Rechnung getragen werden kann, wurde die Mitgliederzahl auf 44 festgelegt.
Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission): 16 Mitglieder
Begründung : Die Kommission besteht aus 15-19 Mitgliedern. Um einen breiten Einbezug der verschiedenen Interessen gewährleisten zu können und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.
Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV-Kommission): 17 Mitglieder
Begründung : Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 ³8 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gibt vor, dass die Versicherten, die schweizerischen Wirtschaftsverbände, die Versicherungseinrichtungen, der Bund und die Kantone angemessen vertreten sein müssen. Artikel 65 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 ³9 über die Invalidenversicherung sieht zudem vor, dass Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderungen und der Invalidenhilfe in der Kommission vertreten sein müssen. Um den breiten Einbezug der verschiedenen Interessen gewährleisten zu können und in Anbetracht der politischen Bedeutung des Fachbereichs der Kommission ist eine Reduktion auf 15 Mitglieder zurzeit nicht möglich.
Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) : 16 Mitglieder
Begründung : Die Zusammensetzung der Kommission (16 Mitglieder) ist in Artikel 37 f Absatz 2 KVV vorgegeben. In der EAMGK sind seit dem 1. Oktober 2021 gemäss Artikel 37 f Absatz 2 Buchstabe k KVV auch die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause und die Pflegeheime ervertreten.
Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK): 16 Mitglieder
Begründung : Die Zusammensetzung der Kommission (16 Mitglieder) ist in Artikel 37 e Absatz 2 KVV vorgegeben.
Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) : 18 Mitglieder
Begründung : Die Zusammensetzung der Kommission (18 Mitglieder) ist in Artikel 37 d Absatz 3 KVV vorgegeben.
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) : 20 Mitglieder
Begründung : Der Auftrag der EKKJ umfasst ein breites Spektrum an Themen, das den Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen betrifft. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss die EKKJ Fachleute dieser verschiedenen Bereiche sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Jugendpolitik auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene - einschliesslich der Zivilgesellschaft - zusammenbringen. Mit weniger als 20 Mitgliedern wäre es nicht mehr möglich, die verschiedenen Themen und Interessengruppen zu berücksichtigen.
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) : 20 Mitglieder
Begründung : Das Mandat der EKF umfasst eine klassische gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe. Eine breite Zusammensetzung der EKF mit Vertretungen der Frauenorganisationen, der Sozialpartner und weiterer gesellschaftlich relevanter Kreise ist Voraussetzung dafür, dass sie ihr Mandat erfüllen und die Anliegen der unterschiedlichen Kreise aufnehmen kann.
Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) : 20 Mitglieder
Begründung : Die EKSN entstand durch das Zusammenlegen der Kommission für Alkoholfragen, der Kommission für Tabakprävention und der Kommission für Suchtfragen. Jede dieser Kommissionen bestand aus 15 Mitgliedern. Um die Expertise in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Strategien Sucht 4⁰ und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 4¹ aufrechtzuerhalten, wurde die Zahl der Mitglieder auf 20 festgelegt. Artikel 8 d Absatz 2 Buchstabe a RVOV erlaubt es explizit, dass die aus der Zusammenlegung mehrerer Kommissionen entstehende Kommission aus mehr als 15 Mitgliedern besteht. Ohne die erhöhte Anzahl Mitglieder könnte die neue Kommission die an sie gestellten fachlichen Erwartungen nicht vollumfänglich erfüllen.
³8 SR 831.10
³9 SR 831.20
4⁰ Die Strategie ist abrufbar unter
www.bag.admin.ch
> Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Sucht.
4¹ Die Strategie ist abrufbar unter
www.bag.admin.ch
> Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Nichtübertragbare Krankheiten.
Im Geschäftsbereich des EJPD
Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) : 25 Mitglieder
Begründung: Die ESchK besteht nach Artikel 56 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Oktober 1992 4² (URG) zwingend aus fünf unabhängigen Mitgliedern (Präsident oder Präsidentin, zwei beisitzende Mitglieder, zwei Ersatzleute) sowie weiteren Mitgliedern, die von den Verwertungsgesellschaften (zurzeit sechs) und den Nutzerorganisationen (zurzeit 15) vorgeschlagen werden. Die unabhängigen Mitglieder sind in der Regel Richter oder Richterinnen oder Professoren oder Professorinnen. Daneben stellen die Tarifparteien Personen mit entsprechendem Fachwissen. Nach Artikel 57 Absatz 1 URG entscheidet die Schiedskommission mit fünf Mitgliedern: Präsident oder Präsidentin, zwei beisitzende Mitglieder und zwei weitere Mitglieder, die sachkundig sein müssen. Damit die Spruchkammern entsprechend dem zu behandelnden Tarif mit den jeweiligen Fachleuten besetzt werden können, ist der Rückgriff auf eine relativ breite Basis von Mitgliedern, die auf Vorschlag der Tarifparteien gewählt werden, erforderlich. Aus diesen Gründen kann für die ESchK die höchstzulässige Anzahl der Mitglieder nicht eingehalten werden. Der Umstand, dass die EschK nie in Vollbesetzung, sondern in Spruchkammern mit fünf Mitgliedern tagt, rechtfertigt diese Abweichung.
Eidgenössische Migrationskommission (EKM) : 30 Mitglieder
Begründung: Nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung vom 15. August 2018 4³ über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern besteht die Kommission aus 30 Mitgliedern. Eine ausreichende Berücksichtigung der verschiedenen interessierten Kreise (Ausländerorganisationen, Kantone, Gemeinden, Sozialpartner, Kirchen, Schul- und Bildungswesen, kantonale Vereinigungen usw.) erfordert eine erhöhte Anzahl von Mitgliedern.
4² SR 231.1
4³ SR 142.205
Im Geschäftsbereich des VBS
Keine
Im Geschäftsbereich des EFD
Keine
Im Geschäftsbereich des WBF
Kommission für Wirtschaftspolitik : 19 Mitglieder
Begründung: Gemäss Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung vom 9. Dezember 2005 4⁴ über die Kommission für Wirtschaftspolitik setzt sich die Kommission zusammen aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und höchstens 19 weiteren Mitgliedern.
Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung : 21 Mitglieder
Begründung: Gemäss Artikel 89 Absatz 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 1982 ⁴5 (AVIG) besteht die Kommission aus je sieben Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aus sieben Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Wissenschaft.
Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) : 16 Mitglieder
Begründung: Gemäss Ziffer 4 der Einsetzungsverfügung besteht die ESKAS aus höchstens 16 Mitgliedern. Dies ermöglicht der ESKAS, die zahlreichen Stipendienbewerbungen fristgerecht zu begutachten, und stellt sicher, dass weiter alle kantonalen Universitäten, die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie das Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung Genf (Institut de hautes études internationales et du développement, IHEID) in der Kommission vertreten sind.
Eidgenössische Arbeitskommission: 20 Mitglieder
Begründung: Gemäss Artikel 81 Absatz 1 der Verordnung 1 vom 10. Mai 2000 ⁴6 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) besteht die Eidgenössische Arbeitskommission aus 19 Mitgliedern. In der Kommission vertreten sind die Kantone mit zwei Mitgliedern, die Wissenschaft mit zwei Mitgliedern, die Arbeitgeberverbände und die Arbeitnehmerverbände mit je sieben Mitgliedern und die Frauenorganisationen mit einem Mitglied.
Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund) : 18 Mitglieder
Begründung: Gemäss Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung vom 21. Mai 2003 ⁴7 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) besteht die TPK Bund aus 18 Mitgliedern, wovon sechs die Arbeitnehmerverbände, sechs die Arbeitgeberverbände, drei den Bund und drei die Kantone vertreten.
Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten : 17 Mitglieder
Begründung: Die Einigungsstelle setzt sich gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 12. Februar 1949 ⁴8 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten aus insgesamt 17 Mitgliedern zusammen (fünf vom Bundesrat bezeichnete Personen sowie je sechs Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Arbeitgeber). Dies ist notwendig, damit die Einigungsverfahren, bei denen vom WBF je eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt wird, korrekt durchgeführt werden können. Eine gewisse Auswahl ist erforderlich, da je nach Streitgegenstand und Streitparteien gewisse Mitglieder nicht eingesetzt werden können.
4⁴ SR 172.327.9
⁴5 SR 837.0
⁴6 SR 822.111
⁴7 SR 823.201
⁴8 SR 821.42
Im Geschäftsbereich des UVEK
Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) : 17 Mitglieder
Begründung: Im Hinblick auf eine ausgewogene Interessenvertretung umfasst die Kommission vorübergehend 17 Mitglieder.
Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) : 18 Mitglieder
Begründung: Der Bundesrat hat in der Einsetzungsverfügung die maximale Mitgliederzahl der PLANAT auf 18 Personen festgelegt. Diese Anzahl ist nötig, damit in der PLANAT sämtliche Akteure Einsitz nehmen können, die vom Umgang mit Naturgefahren besonders betroffen sind.
Anhang 7
Unterschreitung des Frauen- oder des Männeranteils von 40 Prozent
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Allgemeine Massnahmen des Departements : Das EDI hat in den letzten Jahren verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen getroffen. Im Rahmen von Sitzungen auf allen Ebenen wurden die Ämter auf die Vorgaben hingewiesen. Zudem wurden sie sowie die Präsidien der Kommissionen beauftragt, die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Gesamterneuerung frühzeitig in Angriff zu nehmen, mit dem Ziel, die Vertretung der Sprachen und der Geschlechter zu verbessern.
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) : 38 % Frauen
Begründung: Um eine angemessene Vertretung der Geschlechter in der OAK BV zu erreichen und da die Fachperson für das Audit und die Sozialpartner ausschliesslich von Männer vertreten werden, wurde für das eher juristische Profil eine Kandidatin gesucht. Trotz allen Bemühungen und mehreren Kontakten mit möglichen Kandidatinnen, konnte keine Juristin für die OAK BV gewonnen werden.
Psychologieberufekommission (PsyKo) : 27 % Männer
Begründung: Gemäss Artikel 36 des Psychologieberufegesetzes vom 18. März 2011 ⁴9 muss eine angemessene Vertretung der Wissenschaft, der Hochschulen, der Kantone und der betroffenen Berufskreise gewährleistet werden. Um die fünf Vakanzen zu besetzen und eine optimale Vertretung der betroffenen Kreise zu gewährleisten, wurden Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt, die in denselben Positionen tätig sind wie die abtretenden Mitglieder. Dies hat jedoch zur Folge, dass ein abtretender Mann durch eine Frau ersetzt wird.
Prüfungskommission Humanmedizin : 22 % Frauen
Begründung: Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Prüfungsverordnung MedBG vom 26. November 2008 5⁰ muss in der Prüfungskommission jede Ausbildungsinstitution vertreten sein. Seit längerer Zeit sind die für diese Aufgabe in Frage kommenden Personen der sieben Ausbildungsinstitutionen (Studien-, Vize- oder Prodekane und -dekaninnen der medizinischen Fakultäten der Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Lugano und Zürich) ausschliesslich männlich. Dies schränkt die Auswahl an Kandidaturen ein, weshalb bisher keine ausgewogene Geschlechtervertretung möglich war. Jede Fakultät wählt aus dem Kreis ihrer Professoren und Professorinnen eine für Lehre und Studium beauftragte Person (Studien-, Vize- oder Prodekan oder -dekanin) für eine Zeit von unterschiedlicher Dauer. Auf diese Ernennung durch die Fakultät hat die Prüfungskommission keinen Einfluss, und es besteht auch nicht die Möglichkeit, den Fakultäten dazu Vorschriften zu machen. Hingegen ist die Prüfungskommission daran interessiert, mit den Studien-, Vize- oder Prodekanen und -dekaninnen Personen der sieben Ausbildungsinstitutionen als Mitglieder zu haben, die über Fachqualifikation und Entscheidungskompetenz verfügen.
Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV-Kommission) : 35 % Männer
Begründung: Lange Zeit waren die Frauen in der AHV/IV-Kommission untervertreten. Dank der Sensibilisierung und dem Engagement der in der Kommission vertretenen Organisationen konnte der Anteil der Frauen kontinuierlich erhöht werden. Es ist somit vertretbar, dass für die neue Amtsperiode 2024-2027 die Männer leicht untervertreten sind.
Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) : 33 % Männer
Begründung: Die EKD wurde 1915 vom Bundesrat eingesetzt; noch 2015 hatte die EKD einen Männeranteil von mehr als 50 Prozent (9 Männer; 6 Frauen), obwohl der Frauenanteil in den Berufsfeldern im Bereich historischer Bauwerke in den 100 Jahren seit der Einsetzung der Kommission stark zugenommen hat. Per Ende 2023 sind vier Männer und zwei Frauen aus der EKD ausgeschieden. Weil bei dieser Gesamterneuerung in gewissen Themenfeldern ausreichend qualifizierte Kandidaten fehlten oder nicht zur Verfügung standen, mussten die ausscheidenden Mitglieder durch drei Männer und drei Frauen ersetzt werden, sodass es während der Amtsperiode 2024-2027 zu einem Frauenanteil von mehr als 60 Prozent kommen wird. Im Hinblick auf die nächste Gesamterneuerung im Jahr 2027 wird das Bundesamt für Kultur (BAK) ein besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter legen.
Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) : 33 % Männer
Begründung: Die EKFF ist bemüht, das Geschlechterverhältnis ausgewogen zu halten. Sie hat die Bereiche für die Amtsperiode 2024-2027 wie folgt festgelegt: Eineltern- und Fortsetzungsfamilien; Familienkonstellationen; Wirtschaft und Arbeitgeber (KMU); Vereinbarkeit sowie Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Betreuung Angehöriger; Gesundheit der Familienmitglieder; Familien- und Altersarmut; Alter und intergenerationelle Fragen. Wie allgemein bekannt ist, werden diese Themenbereiche mehrheitlich von Frauen untersucht. In familienpolitischen Themen sind Frauen in Forschung und Praxis stärker vertreten als Männer. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wird im Hinblick auf die nächste Gesamterneuerung im Jahr 2027 und bei Vakanzen während der Amtsperiode 2024-2027 ein besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter legen.
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) : 25 % Männer
Begründung: Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die ausserparlamentarischen Kommissionen neue Geschlechterquoten (Art. 8 c RVOV). Die EKF kann diese zum Start der neuen Legislatur aus folgenden zwei Gründen nicht einhalten: Erstens sind ein Viertel der Mitglieder Frauenorganisationen, die keine männlichen Kandidaten aufstellen können. Zweitens haben die Organisationen für ihre Sitze trotz ausdrücklicher Aufforderung der EKF hauptsächlich Expertinnen aufgestellt (z. B. die Sozialpartner). Bei Vakanzen während der Amtsperiode 2024-2027 wird das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann sich dafür einsetzen, den Männeranteil zu vergrössern, wobei zu berücksichtigen ist, dass reine Frauenorganisationen hierzu keinen Beitrag leisten können.
Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland : 22 % Frauen
Begründung: Das BAK ist um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland bemüht. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die meisten Personen von Amtes wegen Mitglieder sind. Es obliegt den Ämtern und Institutionen, die Person in die Kommission zu delegieren, die das entsprechende Dossier betreut. Wo Spielraum besteht, hat sich das BAK um weibliche Mitglieder bemüht (z. B. Ersatz der Vertreterin des Dachverbands der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz). Im Hinblick auf die nächste Gesamterneuerung im Jahr 2027 wird das BAK ein besonderes Augenmerk auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter legen.
⁴9 SR 935.81
5⁰ SR 811.113.3
Im Geschäftsbereich des EJPD
Allgemeine Massnahmen des Departements: Frühzeitige Sensibilisierung der Kommissionen dafür, dass im Hinblick auf die Gesamterneuerung die Vorgabe in Bezug auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter wenn immer möglich eingehalten oder verbessert werden soll.
Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) : 28 % Frauen
Begründung: Im Rahmen der Gesamterneuerung werden für die Vertretung der Nutzerorganisationen nur Kommissionsmitglieder gewählt, die in den nächsten vier Jahren für die Genehmigung der Tarife benötigt werden. Dadurch verbleiben mehrere Vakanzen. Werden für ungeplante Verfahren weitere Mitglieder benötigt, so wird bei der Ergänzungswahl die Vertretung der Geschlechter berücksichtigt.
Massnahmen: Die Verwertungsgesellschaften und Nutzerorganisationen werden erneut darüber informiert, dass sie im Rahmen einer Ergänzungswahl Personen vorschlagen müssen, die es ermöglichen, die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Geschlecht und Sprachen einzuhalten.
Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter : 33 % Frauen
Begründung: Bisher ist nur eine Person zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Diese Person hat bisher noch keinen Antrag auf Überprüfung der lebenslänglichen Verwahrung gestellt. Die Vollzugsbehörde muss jedoch nach dem Verbüssen von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe von Amtes wegen prüfen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt. Für ihren Entscheid stützt sie sich auf den Bericht der Eidgenössischen Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter (Art. 64 c Abs. 1 des Strafgesetzbuchs 5¹ ). Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist nicht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit weitere lebenslängliche Verwahrungen angeordnet werden.
Dies, die hohen Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen der Mitglieder und die zahlreichen Vorgaben von RVOG und RVOV sind eine grosse Herausforderung für das gute Funktionieren der Kommission. Aus diesem Grund wird derzeit über die Zukunft der Fachkommission nachgedacht.
Massnahmen: Das EJPD wird beauftragt, im Rahmen der Gesamterneuerung für die Amtsperiode 2024-2027 die Notwendigkeit der Fachkommission zu prüfen.
5¹ SR 311.0
Im Geschäftsbereich des VBS
Keine
Im Geschäftsbereich des EFD
Allgemeine Massnahmen des Departements: Auf departementaler Ebene wurde ein Massnahmenkatalog zu verschiedenen Handlungsfeldern (Kaderrekrutierung, Rekrutierungsprozess, Evaluation Sprachenkompetenz) erarbeitet und den HR-Leitenden der Verwaltungseinheiten abgegeben. Das EFD hat die Präsidien der ausserparlamentarischen Kommissionen betreffend den Nachzug geeigneter Kandidatinnen sensibilisiert (gezielte Förderung und Ausbildung) und die Öffentlichkeit über bevorstehende Vakanzen informiert. Die Präsidien der Kommissionen haben die Nachfolgeprozesse, um weibliche Fachpersonen finden und evaluieren zu können, frühzeitig lanciert; dabei wurden bestehende interne und externe Netzwerke in den einzelnen Fachgebieten in der italienischen und französischen Schweiz bewusst und aktiv genutzt.
Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer : 0 % Frauen
Begründung: Trotz mehrerer Anfragen an die Branche bei den letzten Gesamterneuerungswahlen konnten keine Kandidatinnen gefunden werden.
Massnahmen: Die Kommission wird spätestens Ende 2027, wenn die Ausführungsbestimmungen zum neuen Zollgesetz 5² in Kraft treten, aufgelöst. Darum sowie auch aus Kapazitätsgründen sowie im Bestreben, die Qualität und die Effizienz der Kommissionsarbeit während dieser Übergangszeit beizubehalten, wird auf die Suche nach neuen Kandidatinnen und Kandidaten verzichtet.
Mehrwertsteuer- Konsultativgremium: 29 % Frauen
Begründung: Artikel 57 e Absatz 2 RVOG sieht vor, dass die ausgewogene Zusammensetzung der Kommission in Bezug auf die Geschlechter unter Berücksichtigung ihrer Aufgabe erfolgen soll. Das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium behandelt hauptsächlich Praxisanpassungen im Bereich der Mehrwertsteuer, aber auch Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 5³ (MWSTG) und der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 5⁴ . Dies setzt vertiefte Kenntnisse der Systematik und der Praxis im Bereich der Mehrwertsteuer voraus. Weiter sind die Interessenvertretungen in Artikel 109 Absatz 1 MWSTG definiert. Es ist aufgrund dieser Vorgaben nicht einfach, Frauen zu finden, die interessiert und geeignet sind und die über ein fundiertes Netzwerk in den betroffenen Kreisen verfügen.
Massnahmen: Das EFD wird bei den nächsten Vakanzen darauf drängen, dass geeignete Kandidatinnen präsentiert werden. Dabei wird es umgehend nach der vorliegenden Gesamterneuerung bei den im Mehrwertsteuer-Konsultativgremium vertretenen Interessengruppen explizit und unter Verweis auf Artikel 8 c RVOV das Anliegen platzieren, im Hinblick auf künftige Ersatzwahlen geeignete Kandidatinnen in die Nachfolgeplanung aufzunehmen.
5² BBl 2022 2724
5³ SR 641.20
5⁴ SR 641.201
Im Geschäftsbereich des WBF
Kommission für Wirtschaftspolitik : 32 % Frauen
Begründung: Das Vorschlagsrecht bei Ersatz- oder Neuwahlen liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Mitgliedsorganisationen. Um die effiziente und zielführende Arbeitsweise der Kommission für Wirtschaftspolitik sicherzustellen, müssen die Mitglieder über die nötigen Fachkenntnisse und Entscheidkompetenzen innerhalb der von ihnen vertretenen Organisation verfügen. Dies erfordert ein möglichst hohes Hierarchieniveau der Mitglieder. In der Kommission werden grundsätzlich Vertretungen durch Personen auf Direktionsstufe angestrebt. Sowohl Frauen als auch die sprachlichen Minderheiten sind in den Spitzenpositionen der betroffenen Organisationen untervertreten. Mehrfachkandidaturen sind somit nicht in jedem Fall möglich, insbesondere dann nicht, wenn Personen die Verbände, Kantone oder Organisationen aufgrund ihrer Funktion bereits in anderen Gremien oder Kommissionen vertreten.
Massnahmen: Die betroffenen Mitgliedsorganisationen wurden auf die im Dezember 2022 verabschiedete und schon per 1. Januar 2023 geltende neue Geschlechterquote von 40 Prozent aufmerksam gemacht und aufgefordert, diese bei Nominierungen von Neumitgliedern zu berücksichtigen. Der Frauenanteil liegt unter 40 Prozent, konnte jedoch im Vergleich zur vorhergehenden Amtsperiode von 26,3 Prozent auf 31,6 Prozent erhöht werden. Bei Vakanzen wird ein besonderes Augenmerk auf die Geschlechterquote gerichtet. Bei gleichwertigen Fachkenntnissen und Entscheidkompetenzen innerhalb der jeweiligen Organisationwerden Vakanzen mit Frauen besetzt.
Eidgenössische Akkreditierungskommission: 18 % Frauen
Begründung: Die angefragten Verbände und Institutionen wurden explizit aufgefordert, der Geschlechterquote grosse Beachtung zu schenken. Sie meldeten alle ausschliesslich Kandidaten und betonten, dass sie keine Kandidatinnen gefunden hatten. Die Kommission ist eine technisch orientierte Kommission. Angesichts des hohen Männeranteils in technisch-naturwissenschaftlichen Berufen ist es schwierig, weibliche Kommissionsmitglieder zu finden, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.
Massnahmen : Bei Ersatzwahlen wird der Erfüllung der Geschlechterquote weiterhin hohe Priorität eingeräumt. Bei gleichwertigen Fachkenntnissen werden Vakanzen mit Frauen besetzt.
Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK) : 36 % Frauen
Begründung: Der Bundesrat hat in der Botschaft vom 8. März 2024 5⁵ zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 (BFI-Botschaft 2025-2028) vorgeschlagen, die EBBK per 31. Dezember 2024 aufzuheben (Aufhebung der Art. 69-71 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ⁵6 [BBG]) ⁵7 . Vor diesem Hintergrund ist die (knappe) Nichteinhaltung der Geschlechterquote vertretbar.
Massnahmen: Sollten Ergänzungswahlen nötig sein, so wird bei gleichwertigen Fachkenntnissen einer Frau den Vorzug gegeben.
Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen (EKWF) : 36 % Frauen
Begründung: Da die Geschlechterquote per 1. Januar 2023 mit einer kurzen Frist von 30 auf 40 Prozent erhöht wurde, konnten keine Wahlvorschläge unterbreitet werden, mit denen die Frauenquote erfüllt werden kann; der Frauenanteil liegt dennoch nur knapp unter der Vorgabe.
Massnahmen : Bei Ersatzwahlen wird dem Mindestanteil Frauen besondere Beachtung geschenkt. Bei gleichwertigen Fachkenntnissen werden Vakanzen mit Frauen besetzt.
Tripartite Kommission für Angelegenheiten der IAO : 38 % Frauen
Begründung: Die einzige Person, die sich aufgrund der Amtszeitbeschränkung nicht zur Wiederwahl stellen kann, ein Mann, wird durch eine Frau ersetzt.
Massnahmen : Bei Vakanzen wird ein besonderes Augenmerk auf die Geschlechterquote gerichtet. Bei gleichwertigen Fachkenntnissen und Entscheidkompetenzen innerhalb der jeweiligen Organisation - die tripartite Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite - und bei Vakanzen wird Kandidatinnen der Vorzug gegeben.
KMU -Forum : 29 % Frauen
Begründung: Die angefragten Branchenverbände wurden explizit auf die Geschlechterquote hingewiesen und gebeten, diesem Punkt Priorität einzuräumen. Einige gaben an, dass der Frauenanteil in ihrer Branche gering sei und sie trotz aller Bemühungen keine Kandidatinnen finden konnten. Nach vier Rücktritten von Frauen war es unter diesen Umständen nicht möglich, die Geschlechterquote zu erreichen.
Massnahmen: Die Branchenverbände sind sensibilisiert und bei Vakanzen wird die Suche nach Kandidatinnen intensiviert.
5⁵ BBl 2024 900
⁵6 SR 412.10
⁵7 BBl 2024 900 S. 135
Im Geschäftsbereich des UVEK
Allgemeine Massnahmen des Departements: Im Hinblick auf die anstehende Gesamterneuerung hat das UVEK die für die ausserparlamentarischen Kommissionen zuständigen Stellen aufgefordert, bei der Zusammensetzung der Kommissionen der Erfüllung der Vorgaben des Bundes an die Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften hohe Priorität einzuräumen. Dabei wurde auch explizit auf den Entscheid des Bundesrates vom 23. November 2022 verwiesen, mit dem die Geschlechterquote auf 40 Prozent erhöht wurde. Ebenso wurde betont, dass allfällige Abweichungen von den Vorgaben zu begründen sind.
Kommission für Forschung im Strassenwesen (FOKO) : 33 % Frauen
Begründung: Die FOKO hat im Rahmen der Gesamterneuerung drei Männer und drei Frauen als Neumitglieder vorgeschlagen, womit sich in Bezug auf den Frauenanteil keine Veränderung ergeben hat.
Massnahmen: Die FOKO ist bestrebt, bei zukünftigen Wahlen neuer Mitglieder die Vorgaben zur Geschlechtervertretung zu erfüllen.
Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe : 31 % Frauen
Begründung: Die Zusammensetzung der Fachkommission ist durch die jeweilige Interessensvertretung bestimmt (Kantone, Interessensverbände, Bund). Die Mitglieder nehmen deshalb grundsätzlich aufgrund ihrer Funktion Einsitz in der Fachkommission, was konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Geschlechtervertretung erschwert. Im kantonalen Vollzug sowie in den betroffenen Unternehmen und Verbänden arbeiten nur sehr wenige Frauen mit langjähriger Erfahrung im technischen VOC-Bereich. Vor diesem Hintergrund konnte die bestehende Vakanz nicht mit einer Frau besetzt werden.
Massnahmen: Die Fachkommission ist bestrebt, bei zukünftigen Wahlen neuer Mitglieder die Vorgaben zur Geschlechtervertretung zu erfüllen.
Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) : 25 % Frauen
Begründung: Gemäss Artikel 7 der Verordnung vom 12. November 2008 ⁵8 über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit setzt sich die KNS aus Fachleuten aus den einschlägigen Gebieten der Wissenschaft und Technik zusammen. Die bestehende Vakanz konnte unter Berücksichtigung dieser Prämisse sowie der Unabhängigkeitsanforderungen nicht mit einer Frau besetzt werden.
Massnahmen: Die KNS ist bestrebt, bei zukünftigen Wahlen neuer Mitglieder die Vorgaben zur Geschlechtervertretung zu erfüllen.
Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) : 35 % Frauen
Begründung: Vor dem Hintergrund der notwendigen fachlichen Qualifikationen ist es nicht gelungen, die Vorgaben zur Geschlechtervertretung einzuhalten (35,3 % Frauen statt 40 %).
Massnahmen: Die EKLB ist bestrebt, bei zukünftigen Wahlen neuer Mitglieder die Vorgaben zur Geschlechtervertretung zu erfüllen.
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST): 33 % Frauen
Begründung: Da die SUST nur drei Mitglieder umfasst, kann die Geschlechterquote von je 40 Prozent nicht erreicht werden.
⁵8 SR 732.16
Anhang 8
Kommissionen, in denen eine Amtssprache untervertreten ist
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Keine
Im Geschäftsbereich des EJPD
Allgemeine Massnahmen des Departements: Frühzeitige Sensibilisierung der Kommissionen, dass im Hinblick auf die Gesamterneuerung die Vorgabe wenn immer möglich eingehalten oder verbessert werden soll.
Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) : Italienisch nicht vertreten
Begründung: Im Rahmen der Gesamterneuerung werden für die Vertretung der Nutzerorganisationen nur Kommissionsmitglieder gewählt, die in den nächsten vier Jahren für die Genehmigung der Tarife benötigt werden. Dadurch verbleiben mehrere Vakanzen. Werden weitere Mitglieder für ungeplante Verfahren benötigt, so wird bei der Ergänzungswahl die Vertretung der Sprachen berücksichtigt. Mit der Wahl des neuen Präsidenten der Kommission, Cyrill Rigamonti, gibt es in der Kommission ein Mitglied, das sehr gut Italienisch spricht und auch in dieser Sprache publiziert.
Massnahmen : Die Verwertungsgesellschaften und Nutzerorganisationen werden erneut informiert, dass sie im Rahmen einer Ergänzungswahl Personen vorschlagen müssen, die es ermöglichen, die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Geschlecht und Sprachen einzuhalten.
Im Geschäftsbereich des VBS
Allgemeine Massnahmen des Departements: Das Generalsekretariat hat die Kommissionspräsidien und die zuständigen Verwaltungseinheiten schriftlich aufgefordert, der Verbesserung der Vertretung der Frauen und der lateinischen Sprachgemeinschaften hohe Priorität einzuräumen sowie bei Vakanzen die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten frühzeitig in Angriff zu nehmen und dabei mindestens die folgenden Möglichkeiten zu nutzen: gezielte Nutzung von Netzwerken, einschliesslich der fachlichen und professionellen Netzwerke der aktuellen Kommissionsmitglieder; Kontaktaufnahme mit dem Delegierten des Kantons Tessin und dem Beauftragten für Aussenbeziehungen des Kantons Graubünden; Kontaktaufnahme mit der Konferenz der Kantonsregierungen; Aufbau oder Weiterführung eines Pools mit Kandidatinnen und Kandidaten der untervertretenen Gruppen.
Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK) : Italienisch nicht vertreten
Begründung: Als geologische Fachkommission ist die EGK auf ausgewiesene Fachspezialistinnen und -spezialisten angewiesen - also nicht nur Spezialistinnen und Spezialisten in Geologie, sondern auch aus angrenzenden Fachgebieten. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) macht der Anteil der Studierenden in den Erdwissenschaften weniger als 10 Prozent der aller Studierenden der Naturwissenschaften aus. Es ist deshalb generell nicht leicht, in dieser eher kleinen Fachgemeinschaft Personen zu finden, die einerseits das erforderliche Fachwissen mitbringen und sich andererseits für die EGK zur Verfügung stellen möchten. Die Suche nach Frauen sowie französisch- oder italienischsprachigen Personen gestaltet sich dementsprechend noch schwieriger. Die EGK-Mitglieder sind in den Fachgemeinschaften gut vernetzt. Trotz Nutzung dieser Netzwerke konnte leider bisher keine italienischsprachige Person gefunden werden. Mit Rolf Krause wird jedoch eine Fachperson zur Wahl vorgeschlagen, deren Lebensmittelpunkt seit vielen Jahren in der italienischsprachigen Schweiz liegt. Er wohnt und arbeitet im Kanton Tessin und ist seit 2009 Direktor des Informatikinstituts an der Universität Lugano. Er vertritt somit die italienische Sprachgemeinschaft, auch wenn Italienisch nicht seine Muttersprache ist.
Massnahmen: Mit den eingereichten Wahlvorschlägen werden nicht alle Sitze besetzt und die Suche nach einer italienischsprachigen Person wird fortgesetzt.
Im Geschäftsbereich des EFD
Keine
Im Geschäftsbereich des WBF
Wettbewerbskommission (WEKO) : Italienisch nicht vertreten
Begründung: Die Wettbewerbsökonomie und das Wettbewerbsrecht bilden Spezialbereiche, womit die Zahl der für die WEKO in Frage kommenden Personen per se eingeschränkt ist. Deshalb war es in der Vergangenheit sehr schwierig, den erforderlichen Frauenanteil zu erreichen und sämtliche Landesteile zu berücksichtigen. Namentlich wurden Vertreterinnen und Vertreter in den lateinischen Sprachregionen sowie Frauen aktiv angesprochen, um die Wahrscheinlichkeit entsprechender Kandidaturen zu erhöhen. Die frei werdenden Sitze in der WEKO für unabhängige Mitglieder wurden vom Generalsekretariat des WBF ausgeschrieben (nicht so für Verbandsvertreterinnen und -vertreter).
Es konnte erreicht werden, dass die Frauen (50 %) und die Romandie (42 %) gut vertreten sind. Es konnte aber noch kein italienischsprachiges Mitglied rekrutiert werden.
Massnahmen: Die frei werdenden Sitze der WEKO für unabhängige Mitglieder werden vom Generalsekretariat des WBF ausgeschrieben (nicht so für Verbandsvertreterinnen und -vertreter). Gegenwärtig wird aktiv nach einem italienischsprachigen Mitglied gesucht (Kontakte, öffentliche Ausschreibung).
Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder) : Italienisch nicht vertreten
Begründung: Da der Bund seine Vertreterinnen und Vertreter in der KBBK aufgrund ihrer Funktion in der Bundesverwaltung bestimmt, kann kein italienischsprachiges Mitglied vorgeschlagen werden.
Massnahmen: Bei künftigen Vakanzen wird bei gleichwertigen Fachkenntnissen französisch- und italienschsprachigen Kandidierenden der Vorzug gegeben.
Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK) : Italienisch nicht vertreten
Begründung: Der Bundesrat hat in der BFI-Botschaft 2025-2028 vorgeschlagen, die EBBK per 31. Dezember 2024 aufzuheben (Aufhebung der Art. 69-71 BBG). Vor diesem Hintergrund ist die Nichteinhaltung der Vorgaben in Bezug auf die Vertretung der Sprachgemeinschaften vertretbar.
Massnahmen: Sollten Ergänzungswahlen nötig sein, so wird bei gleichwertigen Fachkenntnissen einer italienischsprachigen Frau der Vorzug gegeben.
Landwirtschaftlicher Forschungsrat (LFR) : Französisch nicht vertreten
Begründung: Das Parlament hat im Rahmen der Änderung vom 16. Juni 2023 ⁵9 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 6⁰ (LwG) die Aufhebung des LFR beschlossen (Aufhebung von Art. 117 LwG). Mit Inkrafttreten dieser Änderung (voraussichtlich per 1. Januar 2025) wird der LFR aufgehoben (voraussichtlich per Ende 2024). Vor diesem Hintergrund ist die Nichteinhaltung der Vorgaben in Bezug auf die Vertretung der Sprachgemeinschaften vertretbar.
Massnahmen: Sollten Ergänzungswahlen nötig sein, so wird bei gleichwertigen Fachkenntnissen einer französischsprachigen Frau der Vorzug gegeben.
⁵9 BBl 2023 1527
6⁰ SR 910.1
Im Geschäftsbereich des UVEK
Allgemeine Massnahmen des Departements: Im Hinblick auf die anstehende Gesamterneuerung hat das UVEK die für die ausserparlamentarischen Kommissionen zuständigen Stellen aufgefordert, bei der Zusammensetzung der Kommissionen der Erfüllung der Vorgaben des Bundes in Bezug auf die Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften hohe Priorität einzuräumen. Ebenso wurde betont, dass allfällige Abweichungen von den Vorgaben zu begründen sind.
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) : Italienisch nicht vertreten
Begründung: Die SUST umfasst nur drei Mitglieder, was die Einhaltung der Sprachenvorgaben erschwert.
Massnahmen: Die SUST ist bestrebt, bei künftigen Neuwahlen eine italienischsprachige Person vorzuschlagen.
Anhang 9
Abweichungen von der Amtszeitbeschränkung
Im Geschäftsbereich des EDA
Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit: 1 Mitglied
Atteslander Jan , 16 Jahre (bis Ende 2027). Begründung: Es ist wichtig, dass Jan Atteslander als Ökonom und Mitglied der Geschäftsleitung und als Bereichsleiter Aussenwirtschaft des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft (Economiesuisse), seine herausragenden Kenntnisse der internationalen Zusammenarbeit und der Themen Handel und Entwicklung weiterhin in die Kommission einbringen kann, da bei Economiesuisse zurzeit sonst niemand über eine vergleichbare Expertise und Erfahrung verfügt. Da die Hälfte der Kommissionsmitglieder neu ist, sorgt die Wiederwahl von Jan Atteslander zudem für Kontinuität.
Im Geschäftsbereich des EDI
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV): 1 Mitglied
Kupper Staub Vera , 16 Jahre (bis Ende 2027). Begründung: Vera Kupper Staub, Präsidentin der OAK BV, stellt sich für eine zusätzliche Amtsperiode zur Wahl. Da mehr als die Hälfte der Kommissionsmitglieder Ende 2023 die maximale Amtszeit erreicht, kommt es zu grossen Veränderungen in der Kommission. Zudem wird der jetzige Leiter des Kommissionssekretariats Anfang 2024 in Pension gehen. Unter diesen Bedingungen sichert die Verlängerung des Mandats von Vera Kupper Staub die Kontinuität und ermöglicht es, die zahlreichen laufenden Projekte abzuschliessen.
Kommission für die Bundesstatistik (KBStat): 1 Mitglied
Boller Guido , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Guido Boller ist Direktor und Leiter Statistik bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Aufgrund seiner Funktionen bei der SNB und seines Engagements in der KBStat sowie zur Gewährleistung der Kontinuität ist es wichtig, dass er seine Arbeit während einer weiteren Amtsperiode fortführen kann. Da die SNB europäische Statistiken erstellt, ist Guido Boller zudem ein Bindeglied zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, was für das ganz Statistiksystem der Schweiz von grosser Bedeutung ist.
Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur: 1 Mitglied
Künzle Michael , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Michael Künzle ist von Amtes wegen Mitglied und vertritt gemäss den Statuten der Aufsichtskommission den Stadtrat und die Stiftung Oskar Reinhart (SOR). Der Stadtratssitz wurde bisher immer vom Stadtpräsidenten von Winterthur besetzt. Der Stiftungssitz kann nur mit Michael Künzle besetzt werden. Michael Künzle wurde erst letztes Jahr als Stadtpräsident wiedergewählt. Er vertritt die Belange der SOR in Winterthur nachhaltig. Seine Nichtwahl würde die Position der SOR in Winterthur schwächen.
Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP): 1 Mitglied
Johayem Anass , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Die Zahl der Spezialistinnen und Spezialisten, die auf dem Gebiet der Radiopharmazeutika (Forschung, Zulassungen, klinische Studien) und insbesondere im Bereich der Präklinik kompetent sind, ist in der Schweiz sehr klein. Derzeit sind schweizweit weniger als zehn Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet tätig. Diese besonderen Umstände erschweren die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten, deren Profil den gewünschten Kriterien entspricht. Dabei muss auch auf eine ausgewogene Zusammensetzung (z. B. Expertise und Geschlecht) geachtet werden. Auf die neue Legislaturperiode hin musste bereits eine Person mit Expertise im Bereich der Präklinik gefunden werden. Eine zweite kompetente Person in diesem Gebiet für die gleiche Legislaturperiode zu finden, ist praktisch unmöglich. Mehrere mögliche Kandidatinnen und Kandidaten lehnten das Angebot, Mitglied der FKRP zu werden, aus unterschiedlichen Gründen ab.
Medizinalberufekommission (MEBEKO) : 1 Mitglied
Lutz Thomas , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Thomas Lutz ist Professor für Veterinärphysiologie und verfügt über ein fundiertes Fachwissen in der Veterinärmedizin. Er ist mit seinem breiten und fundierten Wissen im Bereich der Ausbildung in allen fünf universitären Medizinalberufen seit jeher ein wichtiges Mitglied der MEBEKO. Er gewährleistet die Wissenssicherung und die Kontinuität in den diversen Aufgabenbereichen der Kommission und sichert damit das durch diverse Rücktritte in den letzten Jahren weggefallene Knowhow. Als langjähriges Mitglied vertritt er das Ressort Ausbildung, wenn die Präsidentin und Leiterin des Ressorts Ausbildung verhindert ist oder bei der Besprechung von Kommissionsgeschäften in den Ausstand treten muss. Zudem stehen bei der jetzigen Präsidentin und Leiterin des Ressorts Ausbildung in zwei Jahren vermutlich berufliche Veränderungen an; Thomas Lutz ist im Moment die einzige Person, die für eine Übernahme des Präsidiums für den Rest der laufenden Amtsperiode in Frage kommt.
Prüfungskommission für Zahnmedizin : 1 Mitglied
Salvi Giovanni E. , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Giovanni E. Salvi verfügt über ein breites und fundiertes Fachwissen in der zahnmedizinischen Ausbildung und engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich der Entwicklung und der Durchführung der eidgenössischen Prüfung in Zahnmedizin. Auf Ende der Amtsdauer 2020-2023 müssen fünf Mitglieder wegen Erreichens der maximalen Amtsdauer zurücktreten. Es ist daher wichtig, dass Giovanni E. Salvi die Wissenssicherung und die Kontinuität bei den diversen Aufgaben der Kommission gewährleistet und das durch die zahlreichen Rücktritte wegfallende Knowhow sichert.
Prüfungskommission Pharmazie : 1 Mitglied
Moll Christine , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Christine Moll ist seit der Einsetzung der Prüfungskommission Pharmazie am 20. April 2011 deren Präsidentin. Sie verfügt über ein breites und fundiertes Fachwissen in der pharmazeutischen Ausbildung und engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich der Entwicklung und der Durchführung der eidgenössischen Prüfung in Pharmazie. Als Präsidentin und Koordinatorin dieser eidgenössischen Prüfung stellt sie die Zusammenarbeit der Kommission mit den Prüfungsstandorten (Universitäten Basel, Bern und Genf sowie ETHZ) sicher, koordiniert die verschiedenen Arbeitsgruppen in Pharmakotherapie, Ökonomie, Recht, Galenik und OSCE und pflegt den Kontakt mit den Examensverantwortlichen an den einzelnen Standorten. Diese Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Während der Amtsperiode sind mehrere Mitglieder aufgrund der Amtszeitbeschränkung aus der Prüfungskommission ausgeschieden. Es ist daher wichtig, dass Christine Moll weiterhin die Wissenssicherung und die Kontinuität bei den diversen Aufgaben der Kommission gewährleistet und das durch die zahlreichen Rücktritte wegfallende Knowhow sichert.
Prüfungskommission für das Veterinärwesen : 1 Mitglied
Schüpbach Gertraud , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Gertraud Schüpbach, Leiterin des «Veterinary PublicHealth Institute» der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern, ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Universitäten und der Verwaltung. . Es ist sehr wichtig, dass dieses Institut und dessen Eigenheiten im Bereich der Bildung in der Prüfungskommission vertreten sind.
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) : 1 Mitglied
Kohler Muster Isabel , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Isabel Kohler Muster hat sich seit ihrem Amtsantritt mit grossem Engagement in die Aufgaben der EKAS eingearbeitet und unterstützt die EKAS mit ihrem grossen Fachwissen in kompetenter und konsensbasierter Weise sowohl im Gremium als auch in einzelnen operativen Arbeitsgruppen. Darüber hinaus trägt sie zur geforderten Frauenquote bei.
Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen - und Invalidenversicherung (AHV/IV-Kommission): 1 Mitglied
Kuert Killer Matthias , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung : Matthias Kuert Killer war 10 Jahre als Arbeitnehmervertreter in der AHV/IV-Kommission. Er arbeitet seit einiger Zeit bei Inclusion Handicap und wird nun als Vertreter der Behindertenorganisationen vorgeschlagen. Für diese ist es ausserordentlich wichtig, mit geeigneten Schlüsselpersonen mit dem nötigen Knowhow in der AHV/IV-Kommission vertreten zu sein. So ist die Mitwirkung von ausgewiesenen Fachpersonen gerade auch im Hinblick auf die Umsetzung der nationalen Behindertenpolitik von Bund und Kantonen von besonderer Bedeutung. Über alle diese Eigenschaften verfügt Matthias Kuert Killer. Zudem wird mit seiner Nomination der Anteil der Männer in der Kommission gestärkt. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Matthias Kuert Killer für eine weitere Legislatur gewählt wird.
Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR) : 3 Mitglieder
Mayer Sabine , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: In ihrer Funktion als Abteilungsleiterin Strahlenschutz am PSI und anerkannte Spezialistin für Dosimetrie ist Sabine Mayer im Moment nicht ersetzbar. Mit ihrem Verbleib in der Kommission für eine weitere Legislatur kann die Wissenssicherung gewährleistet werden. Dies ist sehr wichtig, da per Ende 2023 sechs Mitglieder zurücktreten.
Oppliger-Schäfer Dorette , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Die KSR teilt ihre Arbeiten in die beiden Subkommissionen «Medizin» und «Umwelt» auf. Dorette Oppliger-Schäfer wird für die Amtsperiode 2024-2027 den Vorsitz der Subkommission Medizin übernehmen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung kann sie nach dem Weggang der jetzigen Präsidentin, Sabine Schmidt-Kobbe, die Kontinuität in der Subkommission sicherstellen.
Valsangiacomo Claudio , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Claudio Valsangiacomo ist ein anerkannter Experte für Radon und engagiert sich sehr aktiv in diesen Fachgebiet. Aktuell steht keine andere Fachperson aus diesem Gebiet für einen Einsitz in der Kommission zur Verfügung. Mit seinem Verbleib in der Kommission für eine weitere Legislatur kann die Wissenssicherung gewährleistet werden. Dies ist sehr wichtig, da per Ende 2023 sechs Mitglieder zurücktreten.
Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) : 2 Mitglieder
Eggenberger Marianne , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Marianne Eggenberger hat grosse Erfahrung in der Beurteilung von Arzneimitteln, bringt sich aktiv in Diskussionen ein und macht auch ausserhalb der EAK wertvolle Abklärungen für das BAG. Sie verfügt über ein fundiertes Fachwissen und ist mit der durch die EAK zu behandelnden Materie bestens vertraut. Mit ihrem Verbleib in der Kommission für eine weitere Legislatur kann die Wissenssicherung gewährleistet werden.
Fattinger Karin , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Karin Fattinger verfügt über ein breites Fachwissen und grosse Erfahrung in der Beurteilung von Arzneimitteln mit der erforderlichen Distanz zur Pharmaindustrie. Mit ihrem Verbleib in der Kommission für eine weitere Legislatur kann die Wissenssicherung gewährleistet werden.
Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) : 2 Mitglieder
Elger Bernice , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Bernice Elger bringt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in biomedizinischer Ethik eine besondere und hohe Fachkompetenz in die Beratungen der ELGK. Sie ist zudem zweisprachig (Deutsch/Französisch) und trägt zum ausgewogenen Anteil der Geschlechter in der ELGK bei. Wie bei früheren Gesamterneuerungen hat das BAG die Erfahrung gemacht, dass es schwierig ist, Fachpersonen aus diesem Bereich zu finden. Da keine andere geeignete Person gefunden werden konnte, beantragt das BAG eine verlängerte Amtszeit von Bernice Elger.
Kuhlen Dominique Emmanuelle , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Dominique Emmanuelle Kuhlen bringt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als praktizierende Neurochirurgin viel interdisziplinäres Wissen in die Diskussionen der ELGK ein. Zudem bringt sie Erfahrung im Bereich der Spitalführung ein. Das BAG hat wie bei früheren Gesamterneuerungen die Erfahrung gemacht, dass es schwierig ist, Personen mit breitem chirurgischem Fachwissen zu finden, die bereit sind, den Zeitaufwand für die Kommissionsarbeit auf sich zu nehmen. Von den angefragten Verbänden wurde keine anderen Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet. Dominique Emmanuelle Kuhlen arbeitete und wohnte lange im Kanton Tessin und kennt somit das Gesundheitswesen in der italienischen Schweiz bestens. Zudem trägt sie zum ausgewogenen Anteil der Geschlechter in der ELGK bei.
Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung (EKP) : 3 Mitglieder
Heininger Ulrich , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Ulrich Heininger ist ein wichtiges Mitglied der EKP. Als ehemaliges Mitglied der EKIF bringt er viel Erfahrung im Bereich Impfschutz und Pädiatrie mit. Ulrich Heininger hat massgeblich am aktuellen Pandemieplan mitgearbeitet und es ist wichtig, dass er seine Erfahrungen in die anstehenden Arbeiten zur Überarbeitung des Pandemieplans einbringen kann.
Vincent-Suter Sonja , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Sonja Vincent-Suter hat als Mitglied der EKP vor und während der Covid-19-Krise an der Überarbeitung des Pandemieplans mitgewirkt. Ihre Kenntnisse in Bezug auf die Entwicklung des Plans und die Krise können für die künftigen Arbeiten zur Revision des Pandemieplans nützlich sein. Von ihrer Perspektive als Pflegefachfrau und von ihrer praktischen Erfahrung kann die EKP profitieren.
Weil Barbara Johanna , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Barbara Johanna Weil ist ein sehr aktives und als Leiterin der Abteilung Public Health der FMH ein wichtiges Mitglied der EKP. Sie bringt ein grosses Fachwissen in die EKP ein und verfügt über ein breites Netzwerk. Aus diesen Gründen und um die Kontinuität in der Pandemievorbereitung sicherzustellen soll ihre Amtszeit auf 16 Jahre verlängert werden.
Eidgenössische Kommission für die Belange des Artenschutzübereinkommens CITES : 4 Mitglieder
Bruyndonckx Nadia , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Nadia Bruyndonckx ist sehr engagiert und ihre Fachkenntnisse sind sehr geschätzt. Die Kommission trifft sich nur zwei bis maximal vier Mal pro Jahr, und durch die Covid-19-Pandemie sind viele Treffen ausgefallen. Damit die Mitglieder die Schweiz wirksam vertreten können, sind neben dem Fachwissen auch gute Kenntnisse der Abläufe von internationalen Treffen im Bereich des Artenschutzübereinkommens (CITES) sowie Erfahrung auf dem internationalen Parkett nötig. Dies kann nur durch die wiederholte Teilnahme (zunächst in beobachtender Funktion) an internationalen Treffen erworben werden. Die neuen Mitglieder der Kommission konnten sich diese internationale Erfahrung aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Jahren nicht aneignen. Die fachliche Beratung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durch die Kommissionsmitglieder ist sehr wichtig und es ist daher von hoher Bedeutung, dass Nadia Bruyndonckx für die Amtsperiode 2024-2027 in der Kommission bleibt.
Schoenenberger Nicola , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Nicola Schoenenberger hat grosse Erfahrung auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Er nimmt regelmässig an den wissenschaftlichen CITES-Treffen teil (Plants Committee) und begleitet die Schweizer Delegation an die alle drei Jahre stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen. Es ist nicht einfach, kompetente Personen für die Kommission zu finden, und es dauert einige Jahre, um das nötige Fachwissen zu erwerben. Die Kommission trifft sich nur zwei bis maximal vier Mal pro Jahr und durch die Covid-19-Pandemie sind viele Treffen ausgefallen. Damit die Mitglieder die Schweiz wirksam vertreten können, sind neben dem Fachwissen auch gute Kenntnisse der Abläufe von internationalen Treffen im Bereich des CITES sowie Erfahrung auf dem internationalen Parkett nötig. Dies kann nur durch die wiederholte Teilnahme (zunächst in beobachtender Funktion) an internationalen Treffen erworben werden. Die neuen Kommissionsmitglieder konnten sich diese internationale Erfahrung aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Jahren nicht aneignen. Um die Kontinuität zu gewährleisten, bis andere Mitglieder voll eingesetzt werden können, ist es sinnvoll, Nicola Schoenenberger für eine weitere Periode zu bestätigen.
Vallan Denis , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Denis Vallan ist sehr engagiert und seine Fachkenntnisse sind sehr geschätzt. Die Kommission trifft sich nur zwei bis maximal vier Mal pro Jahr und durch die Covid-19-Pandemie sind viele Treffen ausgefallen. Damit die Mitglieder die Schweiz wirksam vertreten können, sind neben dem Fachwissen auch gute Kenntnisse der Abläufe von internationalen Treffen im Bereich des CITES sowie Erfahrung auf dem internationalen Parkett nötig. Dies kann nur durch die wiederholte Teilnahme (zunächst in beobachtender Funktion) an internationalen Treffen erworben werden. Die neuen Kommissionsmitglieder konnten sich diese internationale Erfahrung aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Jahren nicht aneignen. Die fachliche Beratung des BLV durch die Mitglieder der Kommission ist sehr wichtig und es ist daher sehr wichtig, dass Denis Vallan für die Amtsperiode 2024-2027 in der Kommission bleibt.
Vuilleumier Séverine , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Séverine Vuilleumier hat sich vertiefte Fachkenntnisse im Bereich CITES angeeignet und auch an der letzten Vertragsstaatenkonferenz im November 2022 in Panama teilgenommen. Die Kommission trifft sich nur zwei bis maximal vier Mal pro Jahr und durch die Covid-19-Pandemie sind viele Treffen ausgefallen. Damit die Mitglieder die Schweiz wirksam vertreten können, sind neben dem Fachwissen auch gute Kenntnisse der Abläufe von internationalen Treffen im Bereich des CITES sowie Erfahrung auf dem internationalen Parkett nötig. Dies alles kann nur durch die wiederholte Teilnahme (zunächst in beobachtender Funktion) an internationalen Treffen erworben werden. Die neuen Kommissionsmitglieder konnten sich diese internationale Erfahrung aufgrund der Covid-19-Pandemie in den letzten Jahren nicht aneignen. Um die Kontinuität zu gewährleisten, bis andere Mitglieder voll eingesetzt werden können, soll Séverine Vuilleumier bis Ende 2027 als Präsidentin in der Kommission bleiben.
Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) : 1 Mitglied
Desbaillets Hakimi Isabelle , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Da Isabelle Desbaillets Hakimi ausgewiesene Expertise als Biologin und Tierschutzbeauftragte einer Universität mitbringt, soll ihr Mandat um ein Jahr über die maximale Amtszeit hinaus verlängert werden.
Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) : 3 Mitglieder
Aebi Christoph , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Christoph Aebi hat bereits von 2004-2011 zwei Amtsperioden absolviert und ist seit dem 1. Januar 2020 erneut Mitglied der EKIF. Er ist ein pädiatrischer Infektiologe, Mitglied bei Infovac und sein Forschungsgebiet betrifft impfpräventable Krankheiten. Er deckt aufgrund seiner Expertise sehr viele relevante Themen der EKIF ab.
Berger Christoph , 13 Jahre (bis Ende 2024).
Begründung: Um die Stabilität und die Kontinuität der Kommission zu gewährleisten, stellt sich Christoph Berger für ein 13. Jahr als Mitglied (früherer Präsident) zur Verfügung, um den neuen Präsidenten zu unterstützen. Dies ist nötig, da bisher viele organisatorische und administrative Aufgaben vom Präsidenten erfüllt wurden. Kommt hinzu, dass die Vizepräsidentin für die Funktion als Präsidentin nicht zur Verfügung steht und gleichzeitig das wissenschaftliche EKIF-Sekretariat neu besetzt wird. Die Unterstützung von Christoph Berger beim Übergang ist auch eine Bedingung dafür, dass der vorgeschlagene neue Präsident die Funktion übernimmt.
Capol Svend , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Svend Capol war früher Kantonsarzt, hat Erfahrung als Grundversorger und ist standespolitisch sowie strategisch sehr versiert und dadurch ein grosser Mehrwert für die EKIF.
Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) : 1 Mitglied
Zimmermann Markus , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Der Rücktritt der bisherigen Präsidentin per 31. Dezember 2023 trifft die NEK in einer Phase der Konsolidierung nach einer gelungenen Neupositionierung. Gleichzeitig müssen auf den 1. Januar 2026 vier von 15 Mitgliedern aufgrund der Amtszeitbeschränkung ersetzt werden. Um den Erfolg der Neupositionierung über die ganze Legislatur zu gewährleisten, soll Markus Zimmermann, der bisherige Vizepräsident der NEK, bis Ende der Legislatur zum Präsidenten gewählt werden.
Im Geschäftsbereich des EJPD
Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) : 3 Mitglieder
Courvoisier Maurice , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Aufgrund mehrerer Rücktritte in den letzten Jahren ist in der ESchK viel Fachwissen verloren gegangen. Maurice Courvoisier ist ein erfahrener Urheberrechtsspezialist und Vorstandsmitglied des Dachverbands der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer. Er kennt die Urheberrechtstarife, deren Anwendungsbereiche und die aktuellen urheberrechtlichen Themen.
Gilliéron Philippe , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Philippe Gilliéron verfügt über ein aussergewöhnliches wissenschaftliches und praktisches Wissen. Im akademischen Bereich ist er in der Lehre in den Bereichen geistiges Eigentum und Urheberrecht tätig und er hat zahlreiche wissenschaftliche Beiträge zu diesen Themen veröffentlicht. Als Anwalt ist er vor Gericht und in der Rechtsberatung in Fragen des Urheberrechts und der kollektiven Wahrnehmung der Urheberrechte tätig. Da die Suisa auf eine zweite Vertretung in der ESchK verzichtet, ist es angezeigt, die Amtszeit von Philippe Gilliéron auf 16 Jahre zu verlängern, sodass die ESchK von seinen ausserordentlichen Kompetenzen während einer weiteren Amtsperiode profitieren kann.
Wild Gregor , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: In der Schiedskommission gab es in den letzten Jahre mehrere Rücktritte; dadurch ist viel Fachwissen verloren gegangen. Es ist wichtig, in diesem Fachbereich das vorhandene Wissen zu erhalten. Gregor Wild ist ein im Urheberrecht und in den verwandten Schutzrechten äusserst erfahrener Experte; Swissperform beantragt daher die Verlängerung seiner Amtsdauer.
Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter : 9 Mitglieder
Czuczor Tamás , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Delacrausaz Philippe , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Eytan Ariel , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Gerig Anna D. , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Graf Marc , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Habermeyer Elmar , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Müller Maria-Luisa , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Urbaniok Frank , 13 Jahre (bis Ende 2027).
von Blumenthal Suzanne , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Ein Kanton hat die Fachkommission ersucht, von Amtes wegen die Entlassung eines Straftäters aus der lebenslänglichen Verwahrung zu überprüfen. Der Antrag ist mittlerweile eingetroffen und die Fachkommission muss nun einen Ausschuss ernennen, der mit der Beurteilung des Falls beauftragt wird. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die Amtszeit aller Mitglieder verlängert wird, damit sie ihre Arbeit auch im nächsten Jahr ohne Unterbruch fortführen können.
Eidgenössische Fachkommission für das Handelsregister : 1 Mitglied
Turin Nicholas , 20 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich oder in einem anderen Erlass von Amtes wegen vorgeschrieben ist (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Im Geschäftsbereich des VBS
Rüstungskommission: 1 Mitglied
Gerber Christophe , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Der Rüstungskommission müssen Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie Verbänden angehören. Per Ende 2023 treten drei erfahrene Vertreter der Wirtschaft aus der Rüstungskommission aus. Mit der Amtszeitverlängerung von Christophe Gerber, Abteilungsleiter bei der ELCA Security AG, wird die Kontinuität sichergestellt und die Ausgewogenheit der Vertretungen gewährleistet. Darüber hinaus wird die Vertretung der französischen Sprachgemeinschaft verstärkt.
Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin (EKMK ) : 3 Mitglieder
Froté Yves , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Yves Froté ist innerhalb der Kommission die einzige Pflegefachkraft mit einer Weiterbildung in «Advanced Practice Nursing», einem Mastertitel in Nursing Sciences und einem laufenden Dissertationsprojekt. Er ist ehemaliger Offizier im Rettungs- und Sanitätsdienst. Aufgrund des Fachkräftemangels ist die Suche nach Spezialistinnen und Spezialisten für Psychotraumatologie und Katastrophenmanagement (Notfallpsychologie) schwierig. Im Vorfeld konnte kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden. Die Kommission profitiert von der Expertise von Yves Froté im Bereich des Krisenmanagements in Institutionen nach potenziell traumatisierenden Ereignissen (Supervision, Frühintervention, Coaching von Führungskräften, Gruppendynamik) und seinem weitreichenden beruflichen Netzwerk (Westschweiz und Europa, zahlreiche Mitgliedschaften in wissenschaftlichen und beruflichen Vereinigungen). Ferner bringt er diverse weitere Qualifikationen mit: Vertreter des Psychiatrie-Departements im Katastrophenplan des Universitätsspitals des Kantons Waadt (CHUV, INCA-Plan); Erfahrung in der humanitären Hilfe (Haiti, 2010); Leiter von zwei psychologischen Care-Teams (CPV, Kanton Waadt; APIC, für Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter im Waadtländer und Walliser Chablais); aktiver Feuerwehrmann.
Müller Conrad E. , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Die Suche nach klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten mit militärmedizinischer Erfahrung gestaltet sich aufgrund des Fachkräftemangels zunehmend schwierig. Conrad E. Müller ist fachlicher Leiter der Militärarzt-Offiziersschule und verfügt über langjährige Erfahrung im Spitalmanagement. Ein gleichwertiger Ersatz konnte im Vorfeld nicht gefunden werden. Zudem ist Conrad E. Müller im kantonalen Krisenstab und in der kantonalen Ärztegesellschaft Baselland engagiert. Ausserdem bringt er langjährige Erfahrung als Kinderchirurg mit, was für die Militär- und Katastrophenmedizin sehr wertvoll ist.
Senn Laurence , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Die Suche nach klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten mit Kenntnissen im Bereich der Militär- und Katastrophenmedizin gestaltet sich aufgrund des Fachkräftemangels zunehmend schwierig. Laurence Senn ist Fachärztin in Infektiologie und Spitalhygiene und verfügt über grosse Erfahrung im Management von Pandemien. Dieses Spezialwissen ist für die Kommission sehr wichtig. Ein gleichwertiger Ersatz konnte im Vorfeld nicht gefunden werden. Ferner verfügt Laurence Senn über ein weitreichendes berufliches Netzwerk in der Westschweiz und in Europa (zahlreiche Mitgliedschaften in wissenschaftlichen oder beruflichen Vereinigungen) und stärkt die Vertretung der Frauen und der französischen Sprachgemeinschaft in der Kommission.
Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer : 1 Mitglied
Reimann Patrick , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Patrick Reimann ist seit dem 1. Juni 2012 Mitglied der Geometerkommission. Als Kantonsgeometer des Kantons Basel-Landschaft und Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen vertritt er die Kantone. Patrick Reimann ist zudem innerhalb der Kommission Verantwortlicher des Themenkreises Amtliche Vermessung und führt und verantwortet in dieser Rolle die schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Staatsexamens. Mit der Amtszeitverlängerung wird nach dem Wechsel im Präsidium die Kontinuität innerhalb der Kommission sowie der Leitung gewährleistet.
Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC) : 1 Mitglied
Cadisch Marc , 20 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Marc Cadisch ist Bundesangestellter und unterliegt somit nicht der Amtszeitbeschränkung.
Im Geschäftsbereich des EFD
Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz (vom Bundesrat gewählte Mitglieder): 1 Mitglied
Baer Bösch Anne-Françoise , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Die Amtszeitbeschränkung gilt gemäss Artikel 8 i Absatz 3 RVOV nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder in einem anderen Erlass von Amtes wegen vorgesehen ist.
Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK) : 3 Mitglieder
Guscioni Nicolas , 17 Jahre (bis Ende 2027).
Tichy Herbert , 26 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Gemäss Artikel 8 i Absatz 1 RVOV ist die Amtsdauer der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen auf 12 Jahre beschränkt. Die Amtszeitbeschränkung gilt jedoch gemäss Artikel 8 i Absatz 3 RVOV nicht für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich oder deren Mitgliedschaft in einem anderen Erlass von Amtes wegen vorgesehen ist. Dies trifft auf Nicolas Guscioni und Herbert Tichy zu.
Wassmann Kerstin , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Kerstin Wassmann vertritt seit 2012 die Interessen der Hersteller von Bauprodukten in der BauPK. Aufgrund der Entwicklungen in der Bauindustrie im Bereich der Herstellung von Bauprodukten und der unerlässlichen Aufklärungsarbeit bei den Unternehmen soll Kerstin Wassmann die Interessen der Bauindustrie auch in der Amtsperiode 2024-2027 vertreten. Sie verfügt über das Wissen und das Netzwerk, um die Bauproduktegesetzgebung so herstellerfreundlich wie möglich umzusetzen. Sie geniesst bei den Verbänden und Organisationen, welche die Hersteller vertreten, ein hohes Vertrauen. Darüber hinaus konnte der Fachbereich Bauprodukte und europäische Angelegenheiten des BBL in den letzten Jahren der Zusammenarbeit mit der BauPK auf das Fachwissen und das Kontaktnetzwerk von Kerstin Wassmann zählen, um verschiedene Projekte, insbesondere in der Überarbeitung des technischen Acquis und der Begleitung der Revision der Gesetzgebung auf europäischer Ebene, voranzutreiben. Diese Kenntnisse und dieses Netzwerk sind für die BauPK und die Bundesverwaltung unverzichtbar.
Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer : 2 Mitglieder
Brodmann Thomas , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Gemäss Artikel 8 i Absatz 3 RVOV untersteht Thomas Brodmann als Bundesangestellter der Amtszeitbeschränkung von Artikel 8i Absätze 1 und 2 RVOV nicht.
Girault Hubert , 31 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Gemäss Artikel 8 i Absatz 3 RVOV untersteht Hubert Girault als emeritierter Professor der ETHL der Amtszeitbeschränkung von Artikel 8 i Absätze 1 und 2 RVOV nicht.
Mehrwertsteuer -Konsultativgremium : 2 Mitglieder
Clavadetscher Diego , 16 Jahre (bis Ende 2026).
Glauser Pierre-Marie , 16 Jahre (bis Ende 2026).
Begründung: Die Amtszeit von Diego Clavadetscher (Vizepräsident) und und Pierre-Marie-Glauser wurde per Bundesratsbeschluss vom 22. November 2022 vorerst bis Ende 2023 verlängert. Das Ausscheiden von sechs langjährigen Mitgliedern des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums am 31. Dezember 2022 hätte eine massgebliche Schwächung des Gremiums zur Folge. Dies wäre sehr ungünstig, weil die Expertise des Ausschusses in der kommenden Zeit stark gefragt sein wird (Teilrevision des MWSTG, Revision der Zollgesetzgebung). Durch Verzögerungen bei den Gesetzesrevisionen und dementsprechend weniger Sitzungen, zumindest bis im Juni 2023, hatten die vier neuen Kommissionsmitglieder wenig Gelegenheit, Erfahrungen in der Arbeit des Gremiums zu sammeln. Um den Verlust an Fachwissen und Erfahrung in der Arbeit des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums abzufedern, ist es wichtig, dass Diego Clavadetscher und Pierre-Marie Glauser bis Ende 2026 in der Kommission bleibt.
Im Geschäftsbereich des WBF
Beratende Kommission für Landwirtschaft : 1 Mitglied
Stalder Sara , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Sara Stalder verfügt über langjährige Erfahrung und breite Kenntnisse der Agrarpolitik und bringt als Vertreterin der Konsumenteninteressen wertvolle Beiträge in die Kommission ein.
Kommission für Wirtschaftspolitik : 1 Mitglied
Müller Roland A. , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Roland A. Müller ist seit 2013 Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Er verfügt über 30 Jahre Führungserfahrung in Verbänden des industriellen Sektors und des Finanzdienstleistungssektors.
Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung : 5 Mitglieder
Haufgartner Claudio , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Claudio Haufgartner vertritt einen der grössten Arbeitgeberbranchenverbände (Swissmem) und nimmt im Rahmen seiner Tätigkeit bei Swissmem unter anderem auch die Interessen von Swissmem in der italienischen Schweiz wahr. Er kennt deshalb die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten auch in der italienischen Sprachregion bestens.
Lützelschwab Saija Daniella , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung : Daniella Lützelschwab Saija hat als Mitglied der Geschäftsleitung und als Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) des Schweizerischen Arbeitgeberverbands eine Schlüsselposition in der Kommission inne. Aufgrund ihrer hohen Qualifikation, ihres grossen Fachwissens und ihrer breiten Erfahrung kann die Kommission auf Daniella Lützelschwab Saija nicht verzichten.
Ruegsegger Stéphanie , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Für das gute Funktionieren der Kommission müssen die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse innerhalb ihrer Organisationen verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben. Als Direktorin der Abteilung für allgemeine Politik bei der Fédération des Entreprises Romandes Genève kennt Stéphanie Rüegsegger die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten in der französischen Sprachregion bestens und vertritt die Interessen der Arbeitgeber der französischsprachigen Schweiz.
Tanner Martin , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Die Gewerkschaft Unia betreibt die grösste nicht von staatlichen Akteuren geführte Arbeitslosenkasse der Schweiz. Martin Tanner trägt als Finanzchef der Unia die oberste Verantwortung für diese Arbeitslosenkasse. Er garantiert durch seine langjährige Erfahrung bei dieser Arbeitslosenkasse eine Kontinuität die dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und der Unia wichtig sind.
Zürcher Boris , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Boris Zürcher vertritt die Bundesverwaltung und untersteht somit nicht der Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder) : 1 Mitglied
Tichy Herbert , 32 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Herbert Tichy ist Vertreter der Bundesverwaltung und unterliegt somit nicht der Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen : 2 Mitglieder
Laufer Denise , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Denise Laufer vertritt als Mitglied von Swiss Holdings die Interessen der Wirtschaft. Sie ist in ihrer Organisation für die Thematik der verantwortungsvollen Unternehmensführung zuständig und trägt mit ihrer ausgewiesenen Kompetenz zur sachlichen und konstruktiven Diskussion in der Kommission bei.
Torche Denis , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Denis Torche vertritt als Mitglied von Travail Suisse die Interessen der Gewerkschaften. Er ist in seiner Organisation für die Thematik der verantwortungsvollen Unternehmensführung zuständig und trägt mit seiner ausgewiesenen Kompetenz zur sachlichen und konstruktiven Diskussion in der Kommission bei.
Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) : 1 Mitglied
Buchwalder Gabi , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Gabi Buchwalder ist Vertreterin eines der grössten Schweizer Detailhandelsunternehmen, der Migros. Zudem verfügt sie über sehr breite Kenntnisse in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft.
Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) : 4 Mitglieder
Blatter Marc , 16 Jahre (bis Ende 2026).
Begründung: Marc Blatter ist als ehemaliger Rektor einer Maturitätsschule ein profunder Kenner der Materie. Die EBMK wird voraussichtlich per Ende 2024 aufgelöst, sodass die Ernennung eines neuen Mitglieds nicht gerechtfertigt ist.
de Bondeli Florence , 16 Jahre (bis Ende 2024).
Begründung: Florence de Bondeli, Delegierte des SGB, ist in der Subkommission Anerkennungen der EBMK stark engagiert. Die EBMK wird voraussichtlich per Ende 2024 aufgelöst, sodass die Ernennung eines neuen Mitglieds nicht gerechtfertigt ist.
Hauser Matthias , 16 Jahre (bis Ende 2026).
Begründung: Matthias Hauser, Delegierter der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), ist in der EBMK stark engagiert und sein Beitrag ist für die EBMK unabdingbar. Die EBMK wird voraussichtlich per Ende 2024 aufgelöst, sodass die Ernennung eines neuen Mitglieds nicht gerechtfertigt ist.
Näf Bürgi Daniela , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Daniela Näf Bürgi ist als Prorektorin Grundbildung bei der Wirtschaftsschule KV Winterthur eine profunde Kennerin der Materie. Die EBMK wird voraussichtlich per Ende 2024 aufgelöst, sodass die Ernennung eines neuen Mitglieds nicht gerechtfertigt ist.
Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) : 1 Mitglied
Bernasconi Stefano , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Als Bundesangestellter unterliegt Stefano Bernasconi keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Eidgenössische Arbeitskommission : 6 Mitglieder
Cirigliano Luca , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Als Zentralsekretär und Jurist ist Luca Cirigliano Dossierverantwortlicher für Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und Internationales im SGB. Sein grosses Fachwissen und die langjährige Erfahrung sind von hohem Wert für die Kommission, weshalb auf sein Mitwirken nicht verzichtet werden kann.
Kläy Dieter , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Dieter Kläy ist Ressortleiter Arbeitsmarkt, Berufsbildung und Wirtschaftsrecht beim Schweizerischen Gewerbeverband und damit ein sehr erfahrener und profunder Kenner der zentralen Dossiers, mit denen sich die Eidgenössische Arbeitskommission auseinandersetzt.
Lützelschwab Saija Daniella , 16 Jahre (bis Ende 2026).
Begründung: Daniella Lützelschwab Saija hat als Mitglied der Geschäftsleitung und Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) des Schweizerischen Arbeitgeberverbands eine Schlüsselposition in der Eidgenössischen Arbeitskommission inne. Das Ressort Arbeitsmarkt beschäftigt zwei Personen mit 1,6 Vollzeitstellen. Die Aufgaben von Daniella Lützelschwab Saija werden in den nächsten drei Jahren der jetzigen Stellvertreterin übergeben werden. Die Kommission kann auf die umfassenden Kompetenzen und die breite Erfahrung von Daniella Lützelschwab Saija nicht verzichten.
Stückelberger Balz , 16 Jahre (bis Ende 2026).
Begründung: Arbeitgeber Banken ist der einzige nationale Arbeitgeberverband der Dienstleistungsbranche, der eine Sozialpartnerschaft mit Gesamtarbeitsvertrag pflegt. Im Sinne der Vielfalt der Zusammensetzung ist es wünschenswert, wenn die Arbeitgeber durch den Verband weiterhin vertreten sind. Der Verband ist sehr klein (2,6 Vollzeitäquivalente) und es besteht keine Möglichkeit, eine andere Person zu delegieren. Balz Stückelberger vertritt nicht nur die Bankenbranche, sondern kennt aufgrund der Vielfalt seiner Mandate auch andere Bereiche wie das Spitalwesen (Verwaltungsrat eines grossen Privatspitals) oder Kunst und Kultur (Verwaltungsrat Theater Basel).
Vaisbrot Kareen , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Kareen Vaisbrot ist innerhalb des Arbeitgeberverbands Swissmem Bereichsleiterin Arbeitgeberpolitik. Es ist unabdingbar, dass sie diesen Verband in der Eidgenössischen Arbeitskommission vertritt. Die Mitglieder der Kommission müssen in der Lage sein, ihre Organisationen einzubinden beziehungsweise für sie zu sprechen.
Zürcher Boris , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Boris Zürcher ist Vertreter der Bundesverwaltung und unterliegt somit nicht der Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen (EKWF) : 1 Mitglied
Pugin Toker Aude , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Nach dem Ausscheiden des langjährigen Präsidenten der EKWF wird mit der Wiederwahl von Aude Pugin Toker als Vizepräsidentin der EKWF und Vertreterin eines bedeutenden Schweizer Unternehmens im Bereich der Raumfahrtindustrie ein strukturierter Knowhow-Transfer sichergestellt.
Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO : 5 Mitglieder
Berset Bircher Valérie , 20 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Valérie Berset Bircher ist Bundesangestellte und unterliegt somit keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Cirigliano Luca , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Für das gute Funktionieren der Kommission müssen die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse innerhalb ihrer Organisationen verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben. Als Zentralsekretär beim SGB und Leiter Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit und Internationales kennt Luca Cirigliano die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen bestens und vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch als Leiter der Arbeitnehmerdelegation an der Internationalen Arbeitskonferenz. Mit der Nomination von Luca Cirigliano wird neben der adäquaten Vertretung des SGB auch die bessere Vertretung der lateinischen Sprachen gestärkt.
Kläy Dieter , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Als Ressortleiter Arbeitsmarkt und Berufsbildung des Schweizerischen Gewerbeverbandes nimmt Dieter Kläy aufgrund seiner hohen Qualifikation und seiner langjährigen Erfahrung eine äusserst wichtige Rolle in der Kommission ein. Hinzu kommt, dass für das gute Funktionieren der Kommission die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse und Entscheidkompetenzen innerhalb ihrer Organisation verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben müssen.
Mascetta Claudina , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Claudina Mascetta ist Bundesangestellte und unterliegt somit keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Zürcher Boris , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Boris Zürcher ist Bundesangestellter und unterliegt somit keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund) : 4 Mitglieder
Kläy Dieter , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Als Ressortleiter Arbeitsmarkt und Berufsbildung des Schweizerischen Gewerbeverbands nimmt Dieter Kläy aufgrund seiner hohen Qualifikation und seiner langjährigen Erfahrung eine äusserst wichtige Rolle in der TPK Bund ein. Hinzu kommt, dass für das gute Funktionieren der Kommission die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse und Entscheidkompetenzen innerhalb ihrer Organisation verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben müssen.
Ruegsegger Stéphanie , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Für das gute Funktionieren der Kommission müssen die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner über die nötigen Fachkenntnisse innerhalb ihrer Organisationen verfügen und vergleichbare hierarchische Positionen innehaben. Als Direktorin der Abteilung für allgemeine Politik bei der Fédération des Entreprises Romandes Genève kennt Stéphanie Ruegsegger die arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten in der französischen Sprachregion bestens und vertritt die Interessen der Arbeitgeber der Romandie. Mit der Wiederwahl von Stéphanie Ruegsegger wird neben der adäquaten Vertretung dieser Region auch die Vertretung der Frauen gestärkt.
Schatzmann Monika , 13 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Als Leiterin von Agrimpuls ist Monika Schatzmann beim Schweizerischen Bauernverband für das Dossier Flankierende Massnahmen zuständig. Sie hat langjährige Erfahrung, ist hoch qualifiziert und verfügt über die notwendigen Entscheidkompetenzen. Ferner fördert ihr Einsitz eine ausgewogene Branchenvertretung der Arbeitgeber in der TPK Bund. Mit der Wiederwahl von Monika Schatzmann wird auch die Vertretung der Frauen gestärkt.
Zürcher Boris , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Boris Zürcher ist Bundesangestellter und unterliegt somit keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Landwirtschaftlicher Forschungsrat (LFR) : 1 Mitglied
Hilber Urs , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Da der LFR voraussichtlich per Ende 2024 aufgelöst wird, wurden diejenigen Mitglieder wiedergewählt, die noch nicht die maximale Amtszeit erreicht haben und nach wie vor thematischen Bezug zur Kommission haben.
Rat für Raumordnung (ROR) : 1 Mitglied
Crevoisier Olivier , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Olivier Crevoisier (Universität Neuenburg) ist Spezialist für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Er befasst sich namentlich mit der Rolle der Immobilien und allgemein der gebauten Umwelt in den Entwicklungsprozessen. Aufgrund seines besonderen Forschungsansatzes leistet er einen äusserst wertvollen Beitrag zur Arbeit des ROR, die sich genau für diese Aspekte interessiert.
KMU -Forum : 1 Mitglied
Jakob Eric , 15 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Als Bundesangestellter unterliegt Eric Jakob keiner Amtszeitbeschränkung (Art. 8 i Abs. 3 RVOV).
Im Geschäftsbereich des UVEK
Kommission für Forschung im Strassenwesen (FOKO) : 1 Mitglied
Frangi Andrea , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Andrea Frangi bringt als Professor für Holzbau am Institut für Baustatik und Konstruktion an der ETHZ mit seinem Fachwissen einen unschätzbaren Mehrwert für die Diskussion und die Beurteilung der Forschungsgesuche. Seine Kompetenz in einem Spezialgebiet komplettiert das Gesamtwissen der FOKO, das nötig ist, um das breite Themenspektrum der Forschung adäquat abdecken zu können. Das Wissen von Andrea Frangi ist im Moment für die FOKO unverzichtbar.
Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe : 2 Mitglieder
Müller Beat , 24 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Für Bundesangestellte, deren Mitgliedschaft für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist (Art. 8 i Abs. 3 RVOV), gilt die Amtszeitbeschränkung nicht.
Tanner Fabian , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Fabian Tanner vertritt über seine Funktion bei der Schweizerischen Organisation für Lösungsmittel-Verwendung in der Fachkommission Unternehmen der Verpackungsdruckbranche. Diese Branche arbeitet energieintensiv und ist für einen grossen Teil der industriellen VOC-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Das Wissen von Fabian Tanner ist im Moment in der Kommission unverzichtbar.
Eidgenössische Postkommission (PostCom) : 1 Mitglied
Göx Robert , 13 Jahre (bis Ende 2025).
Begründung: Die Amtszeitbeschränkung wird von Robert Göx um 1 Jahr überschritten, damit nicht beide Ökonomen in der PostCom gleichzeitig zurücktreten.
Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) : 2 Mitglieder
Häusler Hermann Ruth , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Ruth Häusler Hermann ist Arbeitspsychologin und befasst sich mit Fragen zu menschlichen und organisatorischen Faktoren sowie der Sicherheitskultur und mit deren Bedeutung für die Sicherheit in «High Reliability»-Organisationen, wie dies auch Kernkraftwerke sind. Das Wissen von Ruth Häusler Hermann ist für die KNS auch in der kommenden Amtsperiode unverzichtbar.
Schoch Keller Silvia , 14 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Silvia Schoch Keller bringt ihre Expertise insbesondere im Zusammenhang mit den Aufgaben der KNS bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle ein. Das Wissen von Silvia Schoch Keller ist für die KNS auch in der kommenden Amtsperiode unverzichtbar.
Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) : 1 Mitglied
Gelinsky Eva , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Das empirische Wissen von Eva Gelinsky ist für die EKAH im Moment unverzichtbar.
Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) : 2 Mitglieder
Dumermuth Eric , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Das Wissen von Eric Dumermuth ist im Moment in der EFBS unverzichtbar und garantiert die notwendige Kontinuität im Bereich der Beurteilung von Gesuchen nach der Einschliessungsverordnung vom 9. Mai 2012 6¹ .
Maurhofer Monika , 16 Jahre (bis Ende 2027).
Begründung: Das Wissen von Monika Maurhofer ist im Moment in der EFBS unverzichtbar und garantiert die notwendige Kontinuität im Bereich der Beurteilung von Pflanzenschutzmittel-Gesuchen.
Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) : 1 Mitglied
Aller Dörte , 16 Jahre (bis Ende 2027). Begründung: Dörte Aller ist seit 2012 Mitglied der PLANAT und seit Anfang 2022 deren Präsidentin. Nachdem sie das Präsidium erst seit kurzer Zeit innehat und sich kein anderes Mitglied der PLANAT für das Präsidium interessiert, soll Dörte Aller für eine 4. Amtsperiode gewählt werden.
6¹ SR 814.912
Anhang 10
Kommissionen mit Mitgliedern der Bundesversammlung
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Keine
Im Geschäftsbereich des EJPD
Keine
Im Geschäftsbereich des VBS
Keine
Im Geschäftsbereich des EFD
Keine
Im Geschäftsbereich des WBF
KMU-Forum : 1 Mitglied
Schneeberger Daniela , Nationalrätin
Begründung: Daniela Schneeberger ist Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbands, der Dachorganisation der KMU. Ihre Inputs und ihr tiefer Einblick in die KMU-Landschaft sind für die Arbeiten des KMU-Forums von sehr grossem Nutzen. Das KMU-Forum ist eine Kommission ohne Entscheidkompetenzen; entsprechend besteht keine Unvereinbarkeit mit dem Nationalratsmandat.
Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten: 1 Mitglied
Gysin Greta Ilaria , Nationalrätin
Begründung: Die sechs Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter sowie die sechs Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter werden nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 12. Februar 1949 6² über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten von den jeweiligen Spitzenverbänden vorgeschlagen. Greta Ilaria Gysin wurde von Travail Suisse als Arbeitnehmer-Beisitzerin aufgrund ihrer Funktion als Präsidentin des Berufsverbands Transfair nominiert. Die Einigungsstelle ist eine Kommission ohne Entscheidkompetenzen; entsprechend besteht keine Unvereinbarkeit mit dem Nationalratsmandat.
6² SR 821.42
Im Geschäftsbereich des UVEK
Keine
Anhang 11
Kommissionen mit Angehörigen der Bundesverwaltung
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Prüfungskommission für die Lebensmittelkontrolle : 2 Mitglieder
Beer Michael , Vizedirektor und Leiter der Abteilung Lebensmittel und Ernährung, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Begründung: Nach Artikel 67 Absatz 3 der Verordnung vom 27. Mai 2020 6³ über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung führt die Vertreterin oder der Vertreter des BLV den Vorsitz der Prüfungskommission.
Bregger Anja , Fachbereichsleiterin Wissensmanagement, BLV
Begründung: Anja Bregger verfügt aufgrund ihrer Funktion als Fachbereichsleiterin Wissensmanagement über die erforderliche Qualifikation. Sie ist verantwortlich für die Ausbildungen des BLV im Lebensmittel- und im Veterinärbereich und verfügt daher über den Überblick über die Bildungsgänge. Dadurch kann die Einheitlichkeit der Ausbildungen sichrgestellt werden. Anja Bregger verfügt über einen Abschluss als Lebensmittelchemikerin, der sie zum Einsitz in der Kommission befähigt.
Kommission für die Bundesstatistik (KBStat): 2 Mitglieder
Keller Guéguen Petra , Leiterin Abteilung Stab, Mitglied der Geschäftsleitung, BFS
Begründung: Artikel 13 Absatz 2 Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992 6⁴ sieht vor, dass die Verwaltungseinheiten des Bundes in der KBStat vertreten sind. Petra Keller Guéguen ist im BFS für strategische Fragen zuständig. Sie stellt sicher, dass den Empfehlungen der KBStat bei den strategischen Überlegungen zur Bundesstatistik Rechnung getragen wird. Sie präsentiert die Geschäfte der nationalen und internationalen Statistikzusammenarbeit in der Geschäftsleitung des BFS. Aus diesen Gründen ist es angebracht, dass sie Mitglied der KBStat ist.
Ulrich Georges-Simon , Direktor BFS, Dozent an der Hochschule für Wirtschaft Zürich
Begründung: Artikel 13 Absatz 2 des Bundesstatistikgesetzes sieht vor, dass die Verwaltungseinheiten des Bundes in der KBStat vertreten sind. Georges-Simon Ulrich muss in der KBStat Einsitz haben, um die Interessen des BFS auf politischer und strategischer Ebene zu vertreten. Dies ermöglicht einen intensiveren Dialog und einen vertieften und regelmässigen Informationsaustausch mit den Mitgliedern der KBStat.
Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP): 1 Mitglied
Mu Linjing , Gruppenleiterin, Institut für Pharmazeutische Wissenschaften, ETHZ
Begründung: Für die neu zu besetzende Expertenfunktion gibt es nur sehr wenige Personen in der Schweiz mit den erforderlichen Fachkenntnissen. Das Institut für Pharmazeutische Wissenschaften der ETHZ, an dem Linjing Mu arbeitet, hat den Vorteil, dass es kein kommerzieller Hersteller von Radiopharmazeutika ist und Linjing Mu darum nicht in den Ausstand treten muss. Eine Mitarbeiterin des PSI, die angefragt wurde, hat wegen zu hoher Arbeitsbelastung abgesagt. Zwei weitere in Frage kommende Personen wurden nicht angefragt, da in die FKRP nicht mehr als eine Person aus demselben Betrieb berufen werden soll.
Medizinalberufekommission (MEBEKO): 2 Mitglieder
Krämer Stefanie , Titularprofessorin für Biopharmazie, ETHZ
Begründung: Die Zusammensetzung der MEBEKO ist in Artikel 49 MedBG geregelt. Artikel 49 Absatz 2 MedBG schreibt eine angemessene Vertretung der betroffenen Berufskreise vor. Stefanie Krämer, wurde per 1. Januar 2020 als Vertreterin des Berufskreises Pharmazie in die MEBEKO, Ressort Ausbildung, gewählt und ist als Professorin an der ETHZ tätig.
Prisi Brand Déborah , Leiterin der Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsberufe sowie stellvertretende Leiterin Abteilung Gesundheitsberufe, BAG
Begründung: Die Vertretung des Bundes ist in Artikel 49 Absatz 2 MedBG vorgeschrieben. Diese Vertretung ist unabdingbar, um die kohärente Umsetzung des MedBG in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sicherzustellen. Seit 2012 ist der Bund (BAG) in den beiden Ressorts Aus- und Weiterbildung durch ein- und dieselbe Person (Leiterin oder Leiter der Abteilung Gesundheitsberufe) vertreten (früher 2 Personen).
Prüfungskommission Pharmazie : 2 Mitglieder
Petralli-Nietlispach Daniela , eidg. diplomierte Apothekerin und Fachapothekerin FPH in Offizinpharmazie, Apothekerin bei der Odeon Apotheke AG Zürich, Fachkoordinatorin und Dozentin ETHZ
Stämpfli Dominik , technischer Fachspezialist II ETHZ, Apotheker klin. Pharmazie bei der Kantonsspital Baden AG
Begründung: Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Prüfungsverordnung MedBG vom 26. November 2008 6⁵ muss in der Prüfungskommission jede Ausbildungsinstitution vertreten sein. Da das Pharmaziestudium unter anderem an der ETHZ Zürich angeboten wird, sind dort angestellte Personen in der Prüfungskommission Pharmazie vertreten.
Prüfungskommission für das Veterinärwesen: 3 Mitglieder
Bregger Anja , Fachbereichsleiterin Wissensmanagement, BLV
Begründung: Nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung vom 16. November 2011 6⁶ über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen ist das BLV mit mindestens einer Person in der Prüfungskommission vertreten. Anja Bregger verfügt aufgrund ihrer Funktion als Fachbereichsleiterin Wissensmanagement über die erforderliche Qualifikation. Sie ist verantwortlich für die Ausbildungen des BLV im Lebensmittel- und im Veterinärbereich und verfügt daher über den Überblick über die Bildungsgänge. Dadurch kann die Einheitlichkeit der Ausbildungen sichrgestellt werden.
Panchaud Erina , Fachbereichsleiterin Tierseuchenbekämpfung, BLV
Begründung: Nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen ist das BLV mit mindestens einer Person in der Prüfungskommission vertreten. Erina Panchaud verfügt aufgrund ihrer Funktion als Fachbereichsleiterin Tierseuchenbekämpfung über die erforderliche Qualifikation. Sie ist verantwortlich für den sehr wichtigen und sehr heiklen Bereich Prävention und Bekämpfung von hochansteckenden Krankheiten. Es ist darum wichtig, dass sie mit der Ausbildung der Kontrollorgane direkt in Kontakt steht.
Stärk Katharina , Leiterin Abteilung Wissensgrundlagen, BLV
Begründung: Katharina Stärk muss aufgrund ihrer Funktion als Leiterin der Abteilung Wissensgrundlagen in der Kommission Einsitz haben. Nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen muss eine Vertreterin oder ein Vertreter des BLV den Vorsitz der Kommission führen. Katharina Stärk hat diese Aufgabe für den Zeitraum 2022-2023 übernommen und wird die Kommission auch während der Amtsperiode 2024-2027 präsidieren.
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS ) : 2 Mitglieder
Iseli Christophe , Ressortleiter Eidgenössische Arbeitsinspektion, SECO
Müller Könz Corina , Fürsprecherin, Ressortleiterin Arbeitnehmerschutz und stellvertretende Bereichsleiterin Arbeitsbedingungen, SECO
Begründung: Gemäss Artikel 85 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 ⁶7 über die Unfallversicherung (UVG) vertreten zwei Personen die eidgenössischen Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes vom 13. März 1964 ⁶8 in der Kommission. Die beiden Personen werden vom SECO bezeichnet.
Eidgenössische Ernährungskommission (EEK) : 1 Mitglied
Siegrist Michael , Professor, Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie, ETHZ
Begründung: Michael Sigrist verfügt über Expertise in Bezug auf das Konsumverhalten im Bereich Ernährung. Eine ausgewogene Vertretung der Hochschulen der Deutschschweiz und der Westschweiz in der EEK ist wichtig.
Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen - und Invalidenversicherung (AHV/IV-Kommission): 1 Mitglied
Perina-Werz Alexandra Laure , Fachreferentin, Generalsekretariat des VBS
Begründung: Alexandra Perina-Werz arbeitet als Fachreferentin Air 2030 im Generalsekretariat des VBS. Ihre berufliche Funktion steht in keinem Zusammenhang mit ihrer Funktion bei Alliance F und dem damit verbundenen Einsitz in der AHV/IV-Kommission, die sie als Vertreterin von Alliance F (Vertretung der Versicherten) innehat. Demzufolge gibt es keine Interessenkonflikte.
Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR) : 1 Mitglied
Mayer Sabine , Physikerin, Abteilungsleiterin Strahlenschutz und Sicherheit, PSI
Begründung: Sabine Mayer ist zurzeit Abteilungsleiterin Strahlenschutz und Sicherheit am PSI. Sie vertritt die Schweiz in der «European Radiation Dosimetry Group» (Eurados), dank der die Behörden und die KSR die wissenschaftlichen Entwicklungen und die internationalen Dosimetrie-Empfehlungen (Arbeitnehmer/-innen, Öffentlichkeit, Patient/-innen) verfolgen können. Eine solide und vertrauenwürdige Dosimetrie ist für die KSR von grosser Wichtigkeit, da 80 000 Personen in der Schweiz im Beruf Strahlen ausgesetzt sind. Die Dosimetrie hat eine lange Tradition am PSI, dessen Qualität national und international anerkannt ist. Die dort vorhandenen Kompetenzen sind für die KSR ein grosser Gewinn. Darum ist es gerechtfertigt, dass Sabine Mayer weiterhin als Mitglied und als Präsidentin der Expertengruppe für Dosimetrie in der Kommission vertreten ist.
Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) : 1 Mitglied
Iovino Mario , Arzt / Clinical Assessor, Swissmedic
Begründung: Gemäss Artikel 37 e Absatz 2 Buchstabe h KVV ist Swissmedic mit einer Person in der EAK vertreten. Mario Iovino übernimmt diese Vertretung.
Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD): 1 Mitglied
Langenberg Silke , Professorin für Konstruktionserbe und Denkmalpflege, Institut für Denkmalpflege und Bauforschung, Institut für Technologie in der Architektur, ETHZ
Begründung: Silke Langenberg ist seit 2020 ordentliche Professorin für Konstruktionserbe und Denkmalpflege an der ETHZ. Sie widmet sich theoretischen und praktischen Herausforderungen der Inventarisierung, Würdigung und Erhaltung von Denkmälern. Ihr Forschungsgebiet «Reparatur» im Bereich Architektur und Denkmalpflege ist bislang einzigartig; die daraus gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erhaltungsmethoden für eine ausreichende Denkmalpflege und zeitgemässe baukulturelle Fragestellungen sind unverzichtbar.
Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland : 2 Mitglieder
Berthoud Frédéric , Leiter Ressort Anerkennung Berufsqualifikationen, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Malizia Michele , Fachverantwortlicher Auslandsbeziehungen, Konsularische Direktion, EDA
Begründung: Gemäss Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe a der Schweizerschulenverordnung vom 28. November 2014 ⁶9 sind das EDA und das WBF mit je einem Mitglied in der Kommission vertreten.
6³ SR 817.042
6⁴ SR 431.01
6⁵ SR 811.113.3
6⁶ SR 916.402
⁶7 SR 832.20
⁶8 SR 822.11
⁶9 SR 418.01
Im Geschäftsbereich des EJPD
Eidgenössische Fachkommission für das Handelsregister : 1 Mitglied
Turin Nicholas , Vorsteher Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA)
Begründung: Die Kommission hat die Aufgabe, das EHRA bei der Ausübung der Aufsicht des Bundes über die kantonalen Register und bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsprojekten zu unterstützen. Die Leiterin oder der Leiter des EHRA muss auch den Vorsitz der Kommission innehaben, um die Traktandenliste erstellen und die notwendige Unterstützung erhalten zu können (vgl. Ziff. 5 der Einsetzungsverfügung).
Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs (EKSchK ) : 1 Mitglied
Rodriguez Rodrigo , Leiter Dienststelle Oberaufsicht SchKG
Begründung: Das Bundesamt für Justiz (BJ) übt die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs aus. Es führt zu diesem Zweck die Dienststelle Oberaufsicht SchKG. Um eine Schnittstelle zur Praxis zu gewährleisten, hat das BJ die EKSchK eingesetzt. Diese berät das BJ in der Ausübung der Oberaufsicht. Den Vorsitz hat die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle für Oberaufsicht Schuldbetreibung und Konkurs SchKG (Art. 3 Abs. 3 der Verordnung vom 22. November 2006 7⁰ betreffend die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs).
7⁰ SR 281.11
Im Geschäftsbereich des VBS
Rüstungskommission : 1 Mitglied
Gass Volker , Direktor Space Innovation, ETHL
Begründung: Der Rüstungskommission haben Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft/Forschung und Verbänden anzugehören. Volker Gass ist Vertreter der ETHL und stellt die für die Rüstungskommission wichtige Verbindung zu Wissenschaft und Forschung her. Als Direktor Space Innovation ergänzt er die Rüstungskommission mit Expertenwissen in einem neuen und wichtigen Themenfeld, das aus der Perspektive des VBS bearbeitet werden muss.
Eidgenössische geologische Fachkommission (EGK) : 1 Mitglied
Vulliet Laurent , Ingenieur / Professor ETHL
Begründung: Laurent Vulliet wirkt seit 2020 in der Kommission mit. Er verfügt über ein sehr vernetztes und hochstehendes Fachwissen (Verknüpfung der Geologie mit Bautechnik, Risikomanagement, Umweltfragen sowie Naturgefahren). Seine grosse Erfahrung ist für die aktuelle Diskussion der nachhaltigen Entwicklung der Schweiz einzigartig und zentral. Laurent Vulliet ist nicht nur ordentlicher Professor für Bodenmechanik an der ETHL, sondern auch unabhängiger Berater (Prof. Vulliet Consulting).
Eidgenössische Kommission für Kulturgüterschutz : 3 Mitglieder
Berthoud Jeanne , Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Sektion UNESCO, Abteilung UNO, EDA
Begründung: Die Vertreterin der Sektion UNESCO des EDA verfügt über profundes Wissen im Kulturbereich, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Haager Konvention vom 14. Mai 1954 7¹ zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Ihre Kompetenz in der Koordination der Arbeiten des Bereichs, insbesondere in enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Delegation bei der UNESCO und der Schweizerischen UNESCO-Kommission, ist für eine strategische und koordinierte Planung der Aktivitäten der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz, auf Bundesebene wie in internationaler Hinsicht, unerlässlich.
Langenberg Silke , Professorin für Konstruktionserbe und Denkmalpflege, Institut für Denkmalpflege und Bauforschung, Institut für Technologie in der Architektur, ETHZ
Begründung: Die Vertreterin des Instituts für Denkmalpflege und historische Bauforschung der ETHZ ist eine Expertin auf dem Gebiet des baulichen Erbes und der Denkmalpflege. Ihr Fachwissen wird insbesondere angesichts der theoretischen und praktischen Herausforderungen bei der Beurteilung, Inventarisierung und Erhaltung von historischen Bauten benötigt. Silke Langenberg bringt das unverzichtbare Fachwissen ein, um die Inventarisierung des baulichen Erbes von nationaler und regionaler Bedeutung in der Schweiz - eine zentrale Aufgabe der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz - fortzusetzen und gleichzeitig zu innovieren.
Magni Géraldine , Leiterin Dienst Finanzhilfen und Support, Sektion Baukultur, BAK
Begründung: Die Vertreterin des BAK/EDI ist als Kunsthistorikerin und Expertin für Finanzhilfen im Bereich Baukultur, die sachverständige Kontaktperson auf Bundesebene für Fachfragen zur Denkmalpflege und Archäologie und der Weiterentwicklung dieses Bereichs. Ihr Fachwissen und ihre zentrale Rolle im Bereich des Denkmalschutzes und der Archäologie in der Bundesverwaltung sind unerlässlich für die Weiterentwicklung der Aufgaben der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz, insbesondere in Bezug auf die periodische Revision des KGS-Bundesinventars.
Eidgenössische Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit : 4 Mitglieder
Dönni Kuoni René , Vizedirektor, Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Begründung: Die Kommission wurde zur Koordination der Aufgaben des Bundes, der Kantone, des Fürstentums Liechtenstein und der Organisationen für Rettung und Sicherheit zur Sicherstellung der gemeinsamen Kommunikationssysteme im Bereich Rettung und Sicherheit eingesetzt (Art. 45 der Bevölkerungsschutzverordnung vom 11. November 2020 7² [BevSV]). René Dönni Kuoni vertritt die Interessen des BAKOM.
Eberhard Jürg , technischer Fachspezialist, Geschäftsführer Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation, ETHZ
Begründung: Die Kommission wurde zur Koordination der Aufgaben des Bundes, der Kantone, des Fürstentums Liechtenstein und der Organisationen für Rettung und Sicherheit zur Sicherstellung der gemeinsamen Kommunikationssysteme im Bereich Rettung und Sicherheit eingesetzt (Art. 45 BevSV). Sie berät und unterstützt das VBS und weitere Bundesstellen unter Einbezug der Kantone bei der strategischen Konzeption für die Bereitstellung und den Betrieb der Systeme für die bereichsübergreifenden Sicherheitskommunikationssysteme im Bevölkerungsschutz. Des Weiteren hat sie die Aufgabe, Strategien zu erarbeiten, Vorschläge zu unterbreiten und Empfehlungen zur Weiterentwicklung dieser Systeme zu geben. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, ist es unerlässlich, dass die Wissenschaft und Forschung frühzeitig eingebunden werden. Jürg Eberhard ist Geschäftsführer der Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation an der ETHZ.
Emmenegger Isabella , Stellvertretende Direktorin, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Begründung: Die Kommission wurde zur Koordination der Aufgaben des Bundes, der Kantone, des Fürstentums Liechtenstein und der Organisationen für Rettung und Sicherheit zur Sicherstellung der gemeinsamen Kommunikationssysteme im Bereich Rettung und Sicherheit eingesetzt (Art. 45 BevSV). Isabella Emmenegger vertritt die Interessen des BAZG.
Wildi-Cortés Eva Isabel , stellvertretende Direktorin / Leiterin Direktionsbereich Ressourcenmanagement & Strategie, Bundesamt für Polizei (fedpol)
Begründung: Die Kommission wurde zur Koordination der Aufgaben des Bundes, der Kantone, des Fürstentums Liechtenstein und der Organisationen für Rettung und Sicherheit zur Sicherstellung der gemeinsamen Kommunikationssysteme im Bereich Rettung und Sicherheit eingesetzt (Art. 45 BevSV). Eva Isabel Wildi-Cortés vertritt die Interessen des fedpol.
Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin (EKMK ): 1 Mitglieder
Lenhardt Kerstin A. , Fachpsychologin / Chefpsychologin Rekrutierungszentrum Rüti, Schweizer Armee
Begründung: Kerstin Lenhardt ist Chefpsychologin am Rekrutierungszentrum Rüti der Schweizer Armee. Sie verfügt über eine grosse Expertise im Bereich des Krisenmanagements in Institutionen nach potenziell traumatisierenden Ereignissen und kennt den Militärbereich sehr gut.
Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen, ch-x : 4 Mitglieder
Hänni Miriam , leitende Forscherin Forschung und Entwicklung, (Forschungsfelder: Steuerung der Berufsbildung), Schweizerisches Observatorium für Berufsbildung
Begründung: Miriam Hänni arbeitet als Senior Researcher beim Observatorium für Berufsbildung im Bereich Forschung und Entwicklung, (Forschungsfeld Steuerung der Berufsbildung). Da über 70 Prozent der jugendlichen Erwachsenen für ihre Ausbildung das duale Berufsbildungssystem wählen, ist es für die Kommission ch-x wichtig, dass auch die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung vertreten ist.
Hauser Sandra , Juristin / Referentin und Leiterin Parlamentsgeschäfte, Referentenstab VBS
Begründung: Als Vertreterin des Generalsekretariats des VBS ist Sandra Hauser in der Funktion der Vizepräsidentin das unerlässliche Bindeglied zur ch-x-Geschäftsstelle, die, nebst der administrativen Unterstützung der Kommission, mit der Durchführung der Eidgenössischen Jugend- und Rekrutenbefragungen betraut ist.
Perret Nicolas , Berufsoffizier, stellvertretender Kommandant Rekrutierung, Schweizer Armee
Begründung: Nicolas Perret ist stellvertretender Kommandant Rekrutierung bei der Schweizer Armee. Im Rahmen der Jugend- und Rekrutenbefragungen werden jährlich in den sechs Rekrutierungszentren der Schweiz gegen 30 000 Stellungspflichtige befragt. Hinzu kommen 12 000 Ergänzungsbefragungen von 19-jährigen Frauen. Eine Koordination mit dem Kommando Rekrutierung ist nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich.
Zahner Rossier Claudia , stellvertretende Ressortleiterin, SBFI
Begründung: Claudia Zahner Rossier wirkt seit 2016 in der Kommissionmit. Als stellvertretende Ressortleiterin im SBFI bringt sie grundlegende Kenntnisse im Bereich des Bildungswesens aus Sicht der Eidgenossenschaft ein. Mit dem Einsitz einer Person aus dem SBFI können die prioritären Daten- und Forschungsbedürfnisse im Bildungsbereich in die Befragungsprojekte der Jugend- und Rekrutenbefragungen eingebracht werden.
Eidgenössische Kommission für Ingenieur- Geometerinnen und -Geometer : 1 Mitglied
Wieser Andreas , Professor für Geosensorik und Ingenieurgeodäsie, Institut für Geodäsie und Photogrammetrie, ETHZ
Begründung: Die Geometerkommission setzt sich gemäss Artikel 41 Absatz 2 des Geoinformationsgesetzes vom 5. Oktober 2007 7³ aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Berufsorganisationen zusammen. Andreas Wieser ist Vertreter der ETHZ.
Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz (KomABC): 4 Mitglieder
Arioli Christian , Berufsoffizier / Kommandant Kompetenzzentrum ABC-KAMIR
Cadisch Marc , Leiter des Labors Spiez
Mayer Sabine , Physikerin, Abteilungsleiterin Strahlenschutz und Sicherheit, PSI
Sardella Rosa , Nuklearingenieurin/ Fachbereichsleiterin, ENSI
Begründung: Der ABC-Schutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Dritten. Für die Aufgabenerfüllung der Kommission ist es notwendig, dass die Erfahrungen und die Perspektive aller Partner, also auch des Bundes und insbesondere der von diesen Mitgliedern vertretenen Institute, berücksichtigt werden können.
7¹ SR 0.520.3
7² SR 520.12
7³ SR 510.62
Im Geschäftsbereich des EFD
Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz (vom Bundesrat gewählte Mitglieder : 4 Mitglieder
Baer Bösch Anne-Françoise , Fachverantwortliche Diversity Management, EPA
Begründung: Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung vom 10. Dezember 2004 7⁴ über die Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz muss die Bundesverwaltung in der Kommission mit zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern vertreten sein, damit die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) und deren Personal zu gleichen Teilen vertreten sind. Dieselbe Bestimmung sieht vor, dass das EPA einen Sitz aus dem Kontingent der Bundesverwaltung innehat. Anne-Françoise Baer Bösch erfüllt die Kriterien der Artikel 4 Absatz 2, 5 und 6 Absatz 3 der oben genannten Verordnung. Sie vertritt die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) in der Kommission als Mitglied, ist französischsprachig und eine Frau und verfügt über die notwendige Spezialisierung.
Induni Roberto , stellvertretender HR-Leiter, Leiter Personalentwicklung, fedpol
Begründung: Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über die Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz muss die Bundesverwaltung in der Kommission mit zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern vertreten sein, damit die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) und deren Personal zu gleichen Teilen vertreten sind. Roberto Induni vertritt die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) in der Kommission als Ersatzmitglied.
Jucker Anke , Wissenschaftliche Mitarbeiterin Mehrsprachigkeit, Generalsekretariat des EFD
Begründung: Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über die Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz muss die Bundesverwaltung in der Kommission mit zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern vertreten sein, damit die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) und deren Personal zu gleichen Teilen vertreten sind. Anke Jucker vertritt die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) in der Kommission als Ersatzmitglied.
Lüthi Andreas , stellvertretender Leiter Personal- und Organisationsentwicklung, Generalsekretariat des VBS
Begründung: Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über die Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz muss die Bundesverwaltung in der Kommission mit zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern vertreten sein, damit die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) und deren Personal zu gleichen Teilen vertreten sind. Andreas Lüthi vertritt die Bundesverwaltung (Arbeitgeberin) in der Kommission als Mitglied.
Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK) : 2 Mitglieder
Guscioni Nicolas , Ressortleiter Metrologie & Ingenieurwesen, Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS), SECO
Begründung: Das BBL bezeichnet die Stellen, die befugt sind, Aufgaben einer unabhängigen Drittperson zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit wahrzunehmen (Art. 15 des Bauproduktegesetzes vom 21. März 2014 7⁵ [BauPG]). Diese müssen vorgängig von der SAS begutachtet und akkreditiert werden. Nicolas Guscioni ist Ressortleiter Metrologie und Ingenieurwesen der SAS. Er verfügt über die spezifischen Kenntnisse in diesem Bereich, wie dies nach Artikel 41 Absatz 1 der Bauprodukteverordnung vom 27. August 2014 7⁶ (BauPV) mit der Vertretung der bezeichneten Stellen verlangt wird. Die Mitgliedschaft von Nicolas Guscioni ist daher ein grosser Vorteil für die Diskussionen über die gesetzlichen Anforderungen, die der Bundesrat an die verschiedenen Akteure der Schweizer Bauindustrie stellt.
Tichy Herbert , Geschäftsleiter Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren
Begründung: Die Mitgliedschaft von Herbert Tichy als Präsident in der BauPK ist notwendig, um die begonnene Koordinationsarbeit mit den verschiedenen Akteuren, die für die Umsetzung des BauPG verantwortlich sind, erfolgreich fortzusetzen. Gemäss Artikel 30 Absatz 2 BauPG besteht eine der Hauptaufgaben der BauPK darin, die Verwaltungsbehörden bei der Umsetzung des BauPG zu beraten. Diese Beratungstreffen sorgen dafür, dass die Dynamik der Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bauproduktsektor aufrechterhalten wird, und gewährleisten eine optimale Umsetzung der Bauproduktgesetzgebung. Herbert Tichy verfügt als Vizedirektor des BBL, das die Vollzugsbehörde für die Gesetzgebung zu Bauprodukten ist (Art. 29 Abs. 1 BauPG), über sehr umfassende Kenntnisse in diesem Bereich, da er sowohl an der Ausarbeitung als auch an der Umsetzung dieser Gesetzgebung beteiligt war. Im Rahmen seiner Funktion als Präsident der BauPK hat Herbert Tichy die Kohäsion erfolgreich sichergestellt. Ausserdem sieht die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 2013 7⁷ zum BauPG eine Vertretung der Bundesverwaltung in der BauPK vor.
Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer : 2 Mitglieder
Brodmann Thomas , Chef Edelmetallkontrolle, BAZG
Begründung: Gemäss Artikel 22 der Edelmetallkontrollverordnung vom 8. Mai 1934 ⁷8 (EMKV) wird die eidgenössische Diplomprüfung für Edelmetallprüfer durch eine Kommission von drei Mitgliedern abgenommen. Diese besteht aus einem leitenden Angestellten des Zentralamts, aus einer sachverständigen Person und einer beeidigten Edelmetallprüferin oder einem beeidigten Edelmetallprüfer. Die Kommission beeinflusst massgeblich die Ausbildung der Edelmetallprüferinnen und -prüfer. Die Zusammensetzung der Kommission gewährleistet, dass Forschung, Industrie und Verwaltung vertreten sind. Sofern von Belang, können somit neue Entwicklungen im Edelmetallsektor rasch in die Ausbildung einfliessen. Thomas Brodmann ist leitender Angestellter des Zentralamts, das Teil des BAZG ist.
Girault Hubert , emeritierter Professor ETHL
Begründung: Gemäss Artikel 22 EMKV wird die eidgenössische Diplomprüfung für Edelmetallprüfer durch eine Kommission von drei Mitgliedern abgenommen. Diese besteht aus einem leitenden Angestellten des Zentralamts, aus einer sachverständigen Person und einer beeidigten Edelmetallprüferin oder einem beeidigten Edelmetallprüfer. Die Kommission beeinflusst massgeblich die Ausbildung der Edelmetallprüferinnen und -prüfer. Die Zusammensetzung der Kommission gewährleistet, dass Forschung, Industrie und Verwaltung vertreten sind. Sofern von Belang, können somit neue Entwicklungen im Edelmetallsektor rasch in die Ausbildung einfliessen. Als emeritierter Professor der ETHL mit langjähriger Erfahrung in der Forschung im Bereich der Elektrochemie und der analytischen Chemie sowie als ehemaliger Lehrverantwortlicher eines Teils der Grundausbildung der Edelmetallprüferinnen und -prüfer verfügt Hubert Girault über die erforderlichen Kompetenzen.
7⁴ SR 172.327.1
7⁵ SR 933.0
7⁶ SR 933.01
7⁷ BBl 2013 7467 , S. 7521
⁷8 SR 941.311
Im Geschäftsbereich des WBF
Kommission für Wirtschaftspolitik : 2 Mitglieder
Budliger Artieda Helene , Staatssekretärin SECO
Begründung: Gemäss Artikel 2 der Verordnung vom 9. Dezember 2005 ⁷9 über die Kommission für Wirtschaftspolitik berät die Kommission das WBF und das SECO in Fragen einer innovativen, wettbewerbsorientierten und Arbeitsplätze schaffenden Wirtschaftspolitik und ihrer Rahmenbedingungen. Damit die Kommission diesen Auftrag effizient wahrnehmen kann, aktuelle wirtschaftspolitische Themen - die beispielsweise im Rahmen von parlamentarischen Kommissionen (z. B. APK, WAK) aufgebracht werden - in die Diskussion eingebracht werden können sowie der Ausgang der Beratungen in der Kommission für Wirtschaftspolitik der Vorsteherin oder dem Vorsteher des WBF zeitnah unterbreitet werden können, ist wie bisher der Vorsitz durch die Direktorin oder den Direktor des SECO von zentraler Bedeutung.
Gersbach Hans , Co-Direktor Konjunkturforschungsstelle der ETHZ
Begründung: Damit die Kommission für Wirtschaftspolitik effizient und zielorientiert arbeiten kann, ist es wichtig, dass die Mitglieder über das nötige Fachwissen und die Entscheidungskompetenz innerhalb der Organisation verfügen, die sie vertreten. Als Co-Direktor der Konjunkturforschungsstelle verfügt Hans Gersbach über ein breites Wissen über volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Themen, die sowohl für das SECO als auch für die Diskussionen innerhalb der Kommission für Wirtschaftspolitik von Bedeutung sind. Er ist daher eine ideale Besetzung, um die Sicht der Wissenschaft in die Kommission für Wirtschaftspolitik einzubringen.
Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung : 2 Mitglieder
Halter Luzia , wissenschaftliche Mitarbeiterin, Eidgenössische Finanzverwaltung
Begründung: Artikel 89 Absatz 6 AVIG schreibt den Einsitz von mindestens einem Mitglied aus der Bundesverwaltung in der Aufsichtskommission vor. Die Aufteilung der sieben Vertreterinnen und Vertreter von Bund (2), Kantonen (4) und Wissenschaft (1) ist in Artikel 4 Absatz 2 des Reglements der Aufsichtskommission für den Ausgleichfonds der Arbeitslosenversicherung vom 16. Dezember 2015 8⁰ entsprechend festgehalten. Mit vier Mitgliedern sind die Kantone klar stärker vertreten; Wissenschaft und Bundesverwaltung sind mit den restlichen drei Sitzen untervertreten. Die Mitgliedschaft der beiden Angehörigen der Bundesverwaltung ist für die Kommission von hoher Wichtigkeit. Da häufig auch finanzielle Fragestellungen behandelt werden, ist es wichtig, dass das EFD vertreten ist.
Zürcher Boris , Leiter der Direktion für Arbeit, SECO
Begründung: Artikel 89 Absatz 6 AVIG schreibt den Einsitz von mindestens einem Mitglied aus der Bundesverwaltung in der Aufsichtskommission vor. Die Aufteilung der sieben Vertreterinnen und Vertreter von Bund (2), Kantonen (4) und Wissenschaft (1) ist in Artikel 4 Absatz 2 des Reglements der Aufsichtskommission für den Ausgleichfonds der Arbeitslosenversicherung vom 16. Dezember 2015 entsprechend festgehalten. Der Einsitz von Boris Zürcher als Leiter der Direktion für Arbeit ist aufgrund der engen Verbindung seines Tätigkeitsbereichs mit den Themen der Kommission sowie seines Fachwissens unerlässlich.
Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder) : 11 Mitglieder
Amrein Marcel , wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bereich Europa, EDA
d’Hooghe Witschi Anouk , Geschäftsleiterin der Beschaffungskonferenz des Bundes, BBL
Indergand Ronald , Ressortleiter Wachstum und Wettbewerbspolitik, SECO
Lautschke Katharina , Juristin Sektion Völkerrecht, Direktion für Völkerrecht, EDA
Mahnig Fabian , Leiter der Sektion Wirtschafts- und Finanzfragen, Bereich Europa, EDA
Maillard Audrey , Juristin Revision BöB/VöB, BBL
Sahlfeld Miriam , Leiterin Rechtsetzungsbegleitung II, BJ
Schirmer Sarah , Juristin, Rechtsetzungsbegleitung II, BJ
Schlagenhof Markus , Leiter Leistungsbereich Welthandel, SECO
Tichy Herbert , Geschäftsleiter Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren
Von Meiss Flavia , Sektionschefin, Sektion Völkerrecht, Direktion für Völkerrecht, EDA
Begründung: Gemäss Ziffer 5 der Einsetzungsverfügung, gestützt auf Artikel 59 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 8¹ über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), setzt sich die Kommission paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone zusammen. Der Bundesrat wählt sechs Bundesvertreterinnen und -vertreter sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen : 4 Mitglieder
Baumann Alexandra , Chefin der Abteilung für Wohlstand und Nachhaltigkeit, EDA
Berset Bircher Valérie , Botschafterin, Leiterin Internationale Arbeitsfragen, SECO
Budliger Artieda Helene , Staatssekretärin, SECO
Frutiger Christian , Vizedirektor, Bereichsleiter Globale Zusammenarbeit, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)
Begründung: Der Einsitz von vier Angehörigen der Bundesverwaltung ist in Artikel 7 der Verordnung vom 1. Mai 2013 8² über die Organisation des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und über seinen Beirat ausdrücklich vorgesehen.
Eidgenössische Akkreditierungskommission : 1 Mitglied
Assi Fabiano , Abteilungsleiter METAS
Begründung: Fabiano Assi ist Leiter der Abteilung Physik am METAS. Er steht den drei Bereichen «Elektrizität», «Länge, Optik und Zeit» und «Mechanische Grössen und ionisierende Strahlung» vor. Dadurch erhält die SAS insbesondere im Bereich der Kalibrierung, die einem zentralen Bereich der Akkreditierung entspricht, wertvollen und unverzichtbaren Input.
Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK) : 1 Mitglied
Hübschi Rémy , stellvertretender Direktor, Leiter Berufs- und Weiterbildung, SBFI
Begründung: Gemäss Artikel 69 Absatz 3 BBG wird die Kommission von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär des SBFI geführt. Die organisatorische Aufstellung des SBFI unterscheidet in der direktorialen Zuständigkeit klar zwischen dem Staatssekretär und seinem Stellvertreter, dem stellvertretenden Direktor (Rémy Hübschi). Während die Staatssekretärin die Abteilungen in den Bereichen Forschung, Innovation und Hochschulen führt, führt Rémy Hübschi die Abteilungen in den Bereichen berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung und allgemeine Bildung (Sekundarstufe II). Die EBBK wird voraussichtlich per Ende 2024 aufgehoben. Die Organisation der Kommission so kurz vor ihrer Auflösung zu ändern, erscheint nicht sinnvoll.
Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) : 2 Mitglieder
Bernasconi Stefano , Titularprofessor in Biogeochemie, Erdwissenschaften, Vertreter der ETHZ
Gallaire François , assoziierter Professor im Labor für Strömungsmechanik und Instabilitäten (Laboratoire de mécanique des fluides et instabilités), Vertreter der ETHL
Begründung: Gemäss Ziffer 4 der Einsetzungsverfügung sollen die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in der ESKAS vertreten sein.
Eidgenössische Arbeitskommission : 1 Mitglied
Zürcher Boris , Leiter der Direktion für Arbeit, SECO
Begründung: Gemäss Artikel 81 Absatz 2 der ArGV 1 wird der Vorsitz durch den Leiter oder die Leiterin der Direktion für Arbeit im SECO oder den Stellvertreter oder die Stellvertreterin geführt.
Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO : 7 Mitglieder
Berset Bircher Valérie , Botschafterin, Leiterin Internationale Arbeitsfragen, SECO
Clerc Bertrand , Gruppenleiter, Wirtschaftliche und internationale Fragen, SECO
Gysel Andrea , stellvertretende Leiterin, Internationale Arbeitsfragen, SECO
Kaeser Philippe , Sektionschef, Internationale Organisationen und Sitzstaat, EDA
Mascetta Claudina , Leiterin Bereich Internationale Organisationen, Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten, BSV
Zein Bassem , Jurist, BJ
Zürcher Boris , Leiter der Direktion für Arbeit, SECO
Begründung: Artikel 2 Absatz 1 des Reglements der Kommission hält Folgendes fest: Die Kommission besteht aus 13 Mitgliedern. Davon vertreten sieben den Bund, drei die Arbeitgeberverbände und drei die Arbeitnehmerverbände.
Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (TPK Bund) : 3 Mitglieder
Berger Valerie , Leistungsbereichsleiterin Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen, SECO
Begründung: Artikel 16 Absatz 3 der EntsV hält fest: «Die Vertretung des Bundes setzt sich zusammen aus einer Person des Staatssekretariates für Migration und zwei Personen der Direktion für Arbeit des SECO.» Valerie Berger ist Vertreterin der Direktion für Arbeit des SECO.
Mader Regula , Vizedirektorin, Staatssekretariat für Migration (SEM)
Begründung: Artikel 16 Absatz 3 der EntsV hält fest: «Die Vertretung des Bundes setzt sich zusammen aus einer Person des Staatssekretariates für Migration und zwei Personen der Direktion für Arbeit des SECO.» Regula Mader ist Vertreterin des SEM.
Zürcher Boris , Leiter der Direktion für Arbeit, SECO
Begründung: Gemäss Artikel 16 Absatz 4 EntsV wird die Kommission von einem Mitglied der Direktion für Arbeit des SECO geleitet.
Landwirtschaftlicher Forschungsrat (LFR): 1 Mitglied
Siegrist Michael , Professor, Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie, ETHZ
Begründung: Mit Michael Siegrist wird sichergestellt, dass sowohl technische und ernährungsphysiologische Aspekte als auch gesellschaftliche Anliegen der Land- und Ernährungswirtschaft bei der langfristigen Forschungsplanung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) berücksichtigt werden.
Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR): 4 Mitglieder
Aeppli Gabriel , Professor für Physik (PSI/ETHZ/ETHL) und stellvertretender Direktor und Bereichsleiter Photonenforschung (PSI)
Foray Dominique , Professor für Wirtschaft und Innovationsmanagement ETHL
Grêt-Regamey Adrienne , Professorin für Umweltwissenschaften ETHZ
Süsstrunk Sabine , Professorin für Computer- und Kommunikationswissen und Direktorin des Image and Visual Representation Lab ETHL
Begründung: Als Beratungsorgan des Bundesrates in allen Fragen der Forschungs- und Innovationspolitik ist der SWR auch auf die Expertise aus dem ETH-Bereich angewiesen. Mit den Professorinnen Süsstrunk (ETHL) und Grêt-Regamey (ETHZ) sowie den Professoren Aeppli (PSI/ETHZ/ETHL) und Foray (ETHL) wird diese Expertise sichergestellt.
KMU- Forum: 1 Mitglied
Jakob Eric , Botschafter, Leiter der Direktion für Standortförderung des SECO, Mitglied der Geschäftsleitung des SECO
Begründung: Gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung vom 8. Dezember 2006 8³ über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen nimmt im KMU-Forum ein Mitglied der Direktion des SECO Einsitz.
⁷9 SR 172.327.9
8⁰ Das Reglement ist abrufbar unter
www.seco.admin.ch
> Arbeit > Arbeitslosenversicherung > Aufsichtskommission für den Ausgleichfonds der Arbeitslosenversicherung.
8¹ SR 172.056.1
8² SR 946.15
8³ SR 172.091
Im Geschäftsbereich des UVEK
Kommission für Forschung im Strassenwesen (FOKO) : 3 Mitglieder
Frangi Andrea , Professor für Holzbau am Institut für Baustatik und Konstruktion, ETHZ
Lura Pietro , Titularprofessor, Abteilungsleiter Beton und Asphalt, Empa
Nussbaumer Alain , Professor, ETHL
Begründung: Die Fachexpertise von Andrea Frangi, Pietro Lura und Alain Nussbaumer ist für die Aufgabenerfüllung der Kommission unverzichtbar.
Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe: 3 Mitglieder
Blank Susanne , Abteilungsleiterin Ökonomie und Innovation, BAFU
Begründung: Das BAFU ist für den Vollzug der Verordnung vom 12. November 1997 8⁴ über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) verantwortlich. Der Bundesrat bestimmt eine Vertreterin oder einen Vertreter des BAFU als Präsidentin oder Präsidenten (vgl. Art. 5 Abs. 1 VOCV).
Hug Daniel , Bereich Mineralölsteuer, Lenkungsabgaben, Automobilsteuer, BAZG
Begründung: Artikel 5 Absatz 1 VOCV schreibt vor, dass eine Vertretung des Bundes in der Fachkommission Einsitz nimmt. Das BAZG ist für den Vollzug der Lenkungsabgabe verantwortlich.
Müller Beat , Sektion Industrie und Feuerungen, BAFU
Begründung: Artikel 5 Absatz 1 VOCV schreibt vor, dass eine Vertretung des Bundes in der Fachkommission Einsitz nimmt.
Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom): 1 Mitglied
Grossglauser Matthias , Professor, Faculté informatique et communications (School of Computer and Communication Science), ETHL
Begründung: Damit die ComCom die Fragestellungen gemäss Einsetzungs-verfügung angehen kann, muss sie möglichst breit aufgestellt sein. Matthias Grossglauser ist assoziierter Professor an der «School of Computer and Communication Sciences» an der ETHL und fokussiert seine Forschungstätigkeit aktuell auf maschinelles Lernen (Machine Learning) und Datenanalysen (Data Mining). Dieses Wissen von Matthias Grossglauser ist für die Kommission von grosser Wichtigkeit.
Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL): 2 Mitglieder
Emmenegger Lukas , Abteilungsleiter Luftfremdstoffe/Umwelttechnik, Empa
Waldner Peter , Mitarbeiter WSL
Begründung: Da die Anzahl kompetenter Fachleute in diesem Bereich sehr begrenzt ist, ist die EKL auf das Wissen von Angehörigen der Forschungsanstalten des Bundes angewiesen.
Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS): 1 Mitglied
Hutter Cédric , Projektleiter bei SI-TEC GmbH; Dozent für Verfahrenstechnik, ETHZ
Begründung: Cédric Hutter ist promovierter Verfahrensingenieur (ETHZ) mit breiter Erfahrung sowohl in der Forschung und Entwicklung als auch in der Planung und industriellen Umsetzung von Projekten im Bereich Verfahrens- und Anlagentechnik. Sein Wissen und seine Erfahrung sind für die Kommission unverzichtbar.
Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS): 3 Mitglieder
Broggini Giovanni Antonio Lodovico , leitender Forscher, Bereich Molekulare Pflanzenzüchtung, Institut für Agrarwissenschaften, Departement Umweltsystemwissenschaften, ETHZ
Begründung: Giovanni Antonio Lodovico Broggini forscht an der ETHZ im Bereich der molekularen Pflanzenzüchtung. Diese Thematik der neuen Pflanzenzüchtungstechnologien und deren Regulierung werden auch in den kommenden Jahren von hoher Aktualität sein und die EFBS beschäftigen. Die Kommission ist daher auf die Erfahrung und das Wissen von Giovanni Antonio Lodovico Broggini angewiesen.
Dennert Francesca , Agronomin, WSL Birmensdorf
Begründung: Francesca Dennert forscht im Pflanzenschutzlabor an der WSL in Birmensdorf. In diesem Sicherheitslabor der Stufe 3, das in der Schweiz einmalig ist, können gefährliche Schadorganismen gezielt diagnostiziert und Bekämpfungsmassnahmen sicher erforscht werden. In der Schweiz gibt es nur sehr wenige Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet.
Maurhofer Monika , Biologin, Institut für integrative Biologie, ETHZ
Begründung: Monika Maurhofer forscht an der ETHZ im Bereich Grundlagenforschung mit Mikroorganismen, welche die Fähigkeit haben, Pflanzen vor Pilzen und Schadinsekten zu schützen. Die Kommission ist auf die entsprechende Erfahrung und das Wissen von Monika Maurhofer angewiesen.
Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB): 3 Mitglieder
Gossweiler Adrian , Rechtsanwalt bei der kanzlei konstruktiv ag, Lehrbeauftragter ETHZ
Begründung: Adrian Gossweiler ist Mitglied der Lärmliga Schweiz und damit ein wichtiger Interessenvertreter der lärmexponierten Bevölkerung. Als Jurist ist er zudem im Bereich des Lärmrechts beratend und prozessierend tätig und verfasst Gutachten vorwiegend in den Bereichen des Umwelt-, Bau- und Planungsrechts. Sein Wissen und seine Erfahrung sind für die Tätigkeit der EKLB von sehr hohem Nutzen.
Tobias Silvia , Forschungsprogrammleiterin, wissenschaftliche Mitarbeiterin, WSL
Begründung: Die EKLB hat die Aufgabe, eine unabhängige wissenschaftliche Sicht der Lärmbekämpfung zu gewährleisten und sämtliche Aspekte der wissenschaftlichen Entwicklung in diesem Bereich zu beobachten. Silvia Tobias leitet bei der WSL das Forschungsprogramm «Raumansprüche von Mensch und Natur», das untersucht, wie die Siedlungsentwicklung die Lebensqualität des Menschen - unter anderem bezüglich Lärmbelastung - beeinflusst. Aus diesem Grund ist die Mitgliedschaft von Silvia Tobias für die EKLB sehr wichtig.
Wunderli Jean-Marc , Umweltingenieur, Abteilungsleiter, Empa
Begründung: Jean-Marc Wunderli ist Abteilungsleiter Akustik und Lärmminderung bei der Empa. Sein Forschungsgebiet umfasst das Kernthema der EKLB. Auf sein Wissen und auf die langjährige Erfahrung im Bereich Lärmbekämpfung kann die Kommission auf keinen Fall verzichten. Aus demselben Grund war die Empa seit jeher in der Kommission vertreten und hat schon zwei Mal deren Präsidenten gestellt.
Eidgenössische Energieforschungskommission (CORE): 4 Mitglieder
Casas Nathalie , Leiterin Departement Energie, Mobilität und Umwelt, Empa
Poulikakos Dimos , Professor für Thermodynamik, Vorsteher des Instituts für Energietechnik, ETHZ
Schmidt Thomas Justus , Professor für Elektrochemie, ETHZ; Bereichsleiter Forschungsbereich Energie & Umwelt, PSI
Thalmann Philippe , Ökonom / Professor Faculté de l’environnement naturel, architectural et construit (ENAC), Laboratorie d’Économie Urbaine et de l’environnement (LEURE), ETHL
Begründung: Um die Energieforschung in der Schweiz auf höchstes Niveau zu führen, aber auch um den Nutzen für Politik, Bevölkerung und Wirtschaft zu gewährleisten, braucht es Kompetenzenvielfalt und Synergien zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Die Vertretung der dezentralen Bundesverwaltung ist daher nötig und für die Glaubwürdigkeit und erfolgreiche Arbeit der CORE von zentraler Bedeutung.
Nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT): 4 Mitglieder
Belk Bernard , Vizedirektor, BLW
Begründung: Die Mitgliedschaft einer Vertretung des BLW ist für die Aufgabenerfüllung der PLANAT unbedingt erforderlich. Denn die Landwirtschaft stellt auf Bundesebene einen unverzichtbaren Partner für die Verbreitung und Verankerung der von der PLANAT verfassten Strategie «Umfang mit Risiken aus Naturgefahren» 8⁵ dar.
Brem Stefan , Leiter Weiterentwicklung Bevölkerungsschutz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Begründung: Die Mitgliedschaft einer Vertretung des BABS, insbesondere die Expertise von Stefan Brem zur strategischen Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes, ist für die Arbeit der PLANAT unverzichtbar.
Hegg Christoph , stellvertretender Direktor, WSL
Begründung: Die ETH sind die wichtigsten Akteurinnen in den Bereichen Grundlagenarbeiten und angewandte Forschung auf dem Gebiet der Naturgefahren. Christoph Hegg kann die Koordination optimal gewährleisten und wissenschaftliche Aspekte einbringen.
Wicki Wanda , wissenschaftliche Mitarbeiterin, Abteilung Gefahrenprävention, BAFU
Begründung: Die Mitgliedschaft einer Vertretung des BAFU, insbesondere die Expertise von Wanda Wicki, Fachstelle für Integrales Risikomanagement, ist für die Aufgabenerfüllung der PLANAT unverzichtbar.
8⁴ SR 814.018
8⁵ Die Strategie ist abrufbar unter
www.planat.ch
> Strategie 2018.
Anhang 12
Kommissionen, in denen mehr als 50 Prozent der Mitglieder Angehörige der Bundesverwaltung sind
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Keine
Im Geschäftsbereich des EJPD
Keine
Im Geschäftsbereich des VBS
Keine
Im Geschäftsbereich des EFD
Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer
Nach Artikel 22 der EMKV besteht die Kommission aus drei Mitgliedern: «einem leitenden Angestellten des Zentralamtes, einer sachverständigen Person und einem beeidigten Edelmetallprüfer». Zurzeit kommt die sachverständige Person aus dem ETH-Bereich und wird daher als Mitglied der Bundesverwaltung gerechnet. Aus diesem Grund sind zwei der drei Mitglieder der Kommission (und damit mehr als 50 %) Angehörige der Bundesverwaltung.
Die Kommission soll im Laufe der Legislatur 2024-2027 aufgelöst werden. Sie wird durch ein Gremium unter der Verantwortung des BAZG ersetzt. Ein Wechsel in der Organisation der Kommission so kurz vor ihrer Aufhebung ist nicht sinnvoll.
Schlichtungskommission nach Gleichstellungsgesetz (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und -nehmern eine Einigung herbeizuführen und so ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Schlichtungskommission klärt mit Hilfe der Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in) den Sachverhalt und versucht, in einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung herbeizuführen. Die beiden Parteien haben so die Möglichkeit, nicht allein ihren jeweiligen Standpunkt zu vertreten, sondern zu einem Kompromiss zu gelangen. In der Schlichtungskommission müssen darum zu gleichen Teilen die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite vertreten sein (Art. 4 Abs. 1 der Verordnung vom 10. Dezember 2004 8⁶ über die Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz).
8⁶ SR 172.327.1
Im Geschäftsbereich des WBF
Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)
Die Überwachung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens obliegt der KBBK. Gemäss Artikel 59 Absatz 1 BöB setzt sich die KBBK paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone zusammen.
Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
Seit das Übereinkommen Nr. 144 vom 21. Juni 1976 8⁷ über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen am 28. Juni 2001 in Kraft getreten ist, ist die Schweizer Regierung verpflichtet, über einen entsprechenden Mechanismus mit den Sozialpartnern zu verfügen und mit ihnen Themen im Zusammenhang mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wie die Ratifizierung und Umsetzung von IAO-Übereinkommen zu behandeln. Die Themenvielfalt ist sehr breit und teils von hoher Komplexität, sodass neben Expertinnen und Experten des SECO auch solche aus dem EDA, dem EDI und dem EJPD bei den Beratungen zwingend vertreten sein müssen. Somit sind sieben von insgesamt 13 Mitgliedern Bundesangestellte. Die Zusammensetzung basiert auch auf dem IAO-Schlüssel der doppelten Regierungsvertretung, wonach pro Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreterin oder -vertreter zwei Regierungsvertreterinnen und -vertreter gestellt werden. Die Präsidentin oder der Präsident der Kommission wird separat berücksichtigt.
8⁷ SR 0.822.724.4
Im Geschäftsbereich des UVEK
Keine
Anhang 13
Kommissionen, deren Präsidium oder Vizepräsidium eine Person innehat, die der Bundesverwaltung angehört
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Prüfungskommission für die Lebensmittelkontrolle
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: BLV
Nach Artikel 67 Absatz 3 der Verordnung vom 27. Mai 2020 8⁸ über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung führt die Vertreterin oder der Vertreter des BLV den Vorsitz der Prüfungskommission.
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)
Vizepräsidentin - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Nach Artikel 85 Absatz 2 Buchstabe b UVG bestellt der Bundesrat die Koordinationskommission, in der acht Personen die Durchführungsorgane vertreten (drei Personen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt [Suva], zwei die eidgenössischen und drei die kantonalen Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes). Da das SECO de facto das eidgenössische Durchführungsorgan des Arbeitsgesetzes ist, sind zwei Personen aus dem SECO Mitglieder der EKAS.
Nach Artikel 85 Absatz 2bis UVG wählt der Bundesrat eine Vertreterin oder einen einen Vertreter der Suva zur Präsidentin oder zum Präsidenten. Es steht der EKAS frei zu entscheiden, welches Mitglied das Vizepräsidium übernimmt. Seit vielen Jahren wird diese Aufgabe der Vertretung des SECO übertragen.
Prüfungskommission für das Veterinärwesen
Präsidentin - zentrale Bundesverwaltung: BLV
Nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung vom 16. November 2011 ⁸9 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen stellt das BLV den Vorsitz der Prüfungskommission.
Es ist geplant, dass die Prüfungskommission künftig nicht mehr eine Behördenkommission, sondern eine Verwaltungskommission ist, wie auch die Prüfungskommission für die Lebensmittelkontrolle. Die zwei Verordnungen, in denen die beiden Kommissionen geregelt sind, sollen in einer Verordnung zusammengeführt werden. Für die Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen bedeutet dies aber, dass das Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 9⁰ angepasst werden muss. Dies soll im Rahmen der laufenden Revision des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 2014 9¹ (LMG) geschehen.
In diesem Zusammenhang sollen auch die oben erwähnten Bestimmungen in der Verordnung hinterfragt werden, wonach das BLV in den beiden Kommissionen den Vorsitz innehaben muss. Für die Prüfungskommission im Lebensmittelbereich könnte eine entsprechende Anpassung auf Beginn der nächsten Legislatur in Kraft treten, da keine Gesetzesänderung notwendig ist. Für die Prüfungskommission für das Veterinärwesen hingegen hängt der Zeitpunkt von der Geschwindigkeit des Gesetzgebungsprozesses ab. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des LMG ist für die zweite Hälfte 2024 geplant.
8⁸ SR 817.042
⁸9 SR 916.402
9⁰ SR 455
9¹ SR 817.0
Im Geschäftsbereich des EJPD
Eidgenössische Kommission für Schuldbetreibung und Konkurs (EKSchK)
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: BJ
Die Verordnung vom 22. November 2006 9² betreffend die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs sieht in Artikel 3 Absatz 3 vor, dass der Vorsitz durch den Leiter der Dienststelle Oberaufsicht SchKg geführt wird. Dass weiterhin das BJ für das Präsidium zuständig ist, begründet sich wie folgt: Meistens wird das BJ in technisch-juristischen Fragen der Rechtsanwendung des SchKG 9³ von dieser Kommission beraten. Zudem legt das BJ aufgrund der jeweils laufenden gesetzgeberischen Aufträge im Bereich des SchKG die Themen und Traktanden der Kommission fest.
Eidgenössische Fachkommission für das Handelsregister
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: BJ
Diese reine Verwaltungskommission setzt sich aus verschiedenen Expertinnen und Experten zusammen: Leiterinnen und Leitern kantonaler Handelsregiser, Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren, Professorinnen und Professoren. Die Sitzungen der Fachkommission werden vom BJ einberufen, um die Verwaltung zu folgenden Themen zu beraten:
Rechtsanwendung: Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Oberaufsicht über die kantonalen Handelsregisterämter durch das BJ (Auslegung von Gesetzesbestimmungen, Praxisänderungen usw.)
Gesetzgebung: Ausarbeitung von Gesetzgebungsprojekten im Bereich des Gesellschaftsrechts (z. B. Reform des Aktienrechts)
Das BJ setzt die Traktanden allein fest und unterbreitet der Kommission aktuelle Fragen zur Beratung. Die juristischen Themen haben nur selten eine politische Tragweite. Die Kommission stimmt nicht ab. Indem das BJ das Präsidium innehat, ist sichergestellt, dass die Kommission sich rechtzeitig zu Sitzungen trifft und wirklich die für den Bund wichtigen Themen behandelt.
9² SR 281.11
9³ SR 281.1
Im Geschäftsbereich des VBS
Eidgenössische Kommission für Jugend- und Rekrutenbefragungen, ch-x
Vizepräsidentin - zentrale Bundesverwaltung: Generalsekretariat des VBS
Die Vizepräsidentin vertritt das Generalsekretariat des VBS in der Kommission. Als Mitglied der Kommission ist sie für das VBS ein unerlässliches Bindeglied zur ch-x-Geschäftsstelle, die nebst den administrativen Arbeiten mit der Durchführung der eidgenössischen Jugend- und Rekrutenbefragungen betraut ist.
Im Geschäftsbereich des EFD
Kommission für die eidgenössische Diplomprüfung für beeidigte Edelmetallprüferinnen und -prüfer
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: BAZG
Die Zusammensetzung der Prüfungskommission wird in Artikel 22 der Edelmetallkontrollverordnung vom 8. Mai 1934 9⁴ (EMKV) vorgegeben. Sie umfasst drei Mitglieder: «einen leitenden Angestellten des Zentralamtes, einer sachverständige Person und einen beeidigten Edelmetallprüfer». Der Präsident oder die Präsidentin übernimmt die Koordination zwischen der Arbeit der Prüfungskommission und des Zentralamts. Das Zentralamt organisiert die Ausbildungskurse und die Diplomprüfung, zertifiziert die Prüfmuster (Legierungen), stellt die Laborinfrastruktur zur Verfügung und bereitet den grössten Teil der Prüfungsfragen vor. Die Prüfungskommission stellt nach beendigter Prüfung die Ergebnisse fest und teilt sie dem Zentralamt und den Kandidatinnen und Kandidaten mit. Gestützt auf die Empfehlung der Prüfungskommission stellt das Zentralamt das eidgenössische Diplom für Edelmetallprüferinnen und -prüfer aus und beeidigt die Kandidierenden, die den Eid oder das Gelübde auf getreue Erfüllung ihren Amtspflichten ablegen (Art. 23-25 EMKV). Es ist daher zwingend nötig, dass der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin Weisungsbefugnis über die Angestellten des Zentralamts hat. Es gilt auch festzuhalten, dass das Zentralamt keine Bildungsinstitution ist und die Ausbildung nicht zu seinen Kernaufgaben zählt. Nur durch eine pragmatische und effiziente Aufgabenerfüllung kann der Gesetzesauftrag erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht sinnvoll, die Leitung der Prüfungskommission ausserhalb der Verwaltung anzusiedeln.
Zudem wird die Kommission im Laufe der Legislatur 2024-2027 aufgehoben und durch ein Gremium unter der Verantwortung des BAZG ersetzt. Ein Wechsel in der Organisation der Kommission so kurz vor ihrer Aufhebung ist nicht sinnvoll.
Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK)
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: BBL
Es ist erforderlich, dass Herbert Tichy das Präsidium der BauPK innehat, um die begonnene Koordinationsarbeit mit den verschiedenen Akteuren, die für die Umsetzung des BauPG verantwortlich sind, erfolgreich fortzusetzen. Gemäss Artikel 30 Absatz 2 BauPG besteht eine der Hauptaufgaben der BauPK darin, die Verwaltungsbehörden bei der Umsetzung des BauPG zu beraten. Diese Beratungstreffen gewährleisten die Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Akteuren im Bauproduktsektor und sorgen für eine zielführende Umsetzung der Bauproduktgesetzgebung. Herbert Tichy verfügt als Vizedirektor des BBL, das die Vollzugsbehörde für die Gesetzgebung zu Bauprodukten ist (Art. 29 Abs. 1 BauPG), über umfassende Kenntnisse in diesem Bereich, da er die vorgesetzte Stelle für die Organisationseinheit ist, die innerhalb der Bundesverwaltung für das Thema Bauprodukte zuständig ist (FABEA). Im Rahmen seiner Funktion als Präsident der BauPK hat Herbert Tichy diese Kohäsionsstruktur erfolgreich sichergestellt. Dies insbesondere bei der Revision der Bauproduktegesetzgebung, die abgeschlossen und gemäss den vom Bundesrat gesetzten Zielen umgesetzt wurde. Ausserdem sieht die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 2013 zum BauPG eine Vertretung der Bundesverwaltung in der BauPK vor. Auf diese Weise wird eine optimale, marktgerechte und mit den vom Bundesrat festgelegten Zielen übereinstimmende Umsetzung gewährleistet.
Aus den obengenannten Gründen sieht das BBL keine Möglichkeit, das Präsidum einer Person zu übergeben, die nicht die zentrale Bundesverwaltung vertritt.
9⁴ SR 941.311
Im Geschäftsbereich des WBF
Eidgenössische Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Kopräsidentin - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Die Kommission (NKP-Beirat) berät den Nationalen Kontaktpunkt bei seiner strategischen Ausrichtung sowie bei der Anwendung der OECD-Leitsätze und der Verfahrensanleitung des NKP. Er fördert den Dialog zwischen den Interessengruppen und trägt zur effektiven Umsetzung der OECD-Leitsätze bei. Der NKP-Beirat wird gemeinsam präsidiert von der Direktorin oder dem Direktor des SECO und von einem weiteren Mitglied des NKP-Beirats, das nicht der Bundesverwaltung angehört. Zur Sicherstellung der Umsetzung der Empfehlungen innerhalb der Bundesverwaltung ist das Kopräsidium durch das SECO sehr wichtig, was sich in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung vom 1. Mai 2013 9⁵ über die Organisation des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und über seinen Beirat entsprechend widerspiegelt.
Kommission für Wirtschaftspolitik
Präsidentin - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Die Kommission für Wirtschaftspolitik berät das WBF und das SECO in Fragen einer innovativen, wettbewerbsorientierten und Arbeitsplätze schaffenden Wirtschaftspolitik und ihrer Rahmenbedingungen. Damit die Kommission diesen Auftrag effizient wahrnehmen kann, ist es wichtig, aktuelle wirtschaftspolitische Themen - die beispielsweise im Rahmen von parlamentarischen Kommissionen (z. B. APK, WAK) erörtert werden - in ihre Diskussion zu integrieren. Damit die Ergebnisse der Beratungen in der Kommission für Wirtschaftspolitik zeitnah der Vorsteherin oder dem Vorsteher WBF unterbreitet werden können, ist der Vorsitz durch die Direktorin oder den Direktor des SECO von zentraler Bedeutung.
Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK)
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: SBFI
Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 vorgeschlagen, die Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK) per 31. Dezember 2024 aufzuheben (Aufhebung Art. 69-71 BBG).
Ein Wechsel in der Organisation der Kommission so kurz vor ihrer Aufhebung ist nicht sinnvoll.
KMU-Forum
Kopräsident - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Die Aufgabe des KMU-Forums besteht unter anderem darin, den zuständigen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung Vereinfachungen und alternative Regelungen hinsichtlich administrativer Belastung für Unternehmen vorzuschlagen. Es wird gemäss Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung vom 8. Dezember 2006 9⁶ über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen von einem Direktionsmitglied des SECO kopräsidiert. Die Mitglieder des KMU-Forums, bei denen es sich mehrheitlich um Unternehmerinnen und Unternehmer handelt, verfügen nicht über ausreichende Kenntnisse der bundesinternen Gesetzgebungsverfahren sowie der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes. Die Teilnahme eines Mitglieds der Direktion des SECO ist deshalb wichtig und gerechtfertigt.
Kommission für das Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Die Kommission ist zuständig für die Überwachung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Die Erfüllung dieser Aufgabe bedingt die Präsidierung durch eine ranghohe und mit der komplexen Materie vertraute Vertreterin der Bundesverwaltung oder einen entsprechenden Vertreter. Das Präsidium übernimmt jeweils die Leiterin oder der Leiter des Leistungsbereichs Welthandel des SECO.
Landwirtschaftlicher Forschungsrat (LFR)
Präsident - dezentrale Bundesverwaltung: ETHZ
Das Parlament hat im Rahmen der Änderung vom 16. Juni 2023 9⁷ des LwG die Aufhebung des LFR beschlossen (Aufhebung von Art. 117 LwG). Mit Inkrafttreten dieser Änderung (voraussichtlich per 1. Jan. 2025) wird der LFR aufgehoben (voraussichtlich per Ende 2024).
Ein Wechsel in der Organisation der Kommission so kurz vor ihrer Aufhebung ist nicht sinnvoll.
Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR)
Präsidentin - dezentrale Bundesverwaltung: ETHL
Der SWR berät den Bundesrat in allen Fragen der Forschungs- und Innovationspolitik. Deshalb ist es zentral, dass das Präsidium durch eine Vertretung der Wissenschaft wahrgenommen wird. Für die Amtsperiode 2024-2027 hat der Bundesrat mit Sabine Süsstrunk eine Vertreterin der ETHL (öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes bzw. dezentrale Bundesverwaltung) zur Präsidentin gewählt. Zuvor hat Astrid Epiney, Professorin an der Universität Freiburg (kantonale Hochschule), diese Funktion ausgeübt.
Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Die Aufsichtskommission ist eine Behördenkommission mit Entscheidungsbefugnissen. Sie berät den Bundesrat unter anderem in allen finanziellen Fragen der Versicherung sowie in Rechtsetzungsverfahren und kann ihm Anträge stellen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Leiterin oder der Leiter der Direktion für Arbeit des SECO die Kommission präsidiert. Dies aufgrund der engen Verbindung des Tätigkeitsbereichs der Direktion mit den Themen der Kommission, des entsprechenden Fachwissens sowie zur effizienten Sicherstellung der Umsetzung der Kommissionsentscheide innerhalb der Bundesverwaltung.
Eidgenössische Arbeitskommission
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Die Arbeitskommission nimmt zuhanden der Bundesbehörden Stellung zu Fragen der Gesetzgebung und des Vollzugs. Die Kommission ist vor Erlass von Richtlinien gemäss Artikel 38 Absatz 2 der Verordnung 3 vom 18. August 1993 9⁸ zum Arbeitsgesetz und Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung 4 vom 18. August 1993 9⁹ zum Arbeitsgesetz zwingend anzuhören. Gemäss Artikel 20 der Jugendarbeitsschutzverordnung vom 28. September 2007 10⁰ hat die Kommission zudem die Aufgabe, alle fünf Jahre die Verordnung des WBF vom 12. Januar 2022 1⁰1 über gefährliche Arbeiten für Jugendliche zu überprüfen. Zur Sicherstellung der Umsetzung der Empfehlungen ist der Vorsitz durch den Leiter oder die Leiterin der Direktion für Arbeit des SECO (oder den Stellvertreter oder die Stellvertreterin) von zentraler Bedeutung, was entsprechend auch im Artikel 81 Absatz 2 der ArGV 1 festgehalten ist.
Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Seit das Übereinkommen Nr. 144 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen am 28. Juni 2001 in Kraft getreten ist, ist die Schweizer Regierung verpflichtet, über einen entsprechenden Mechanismus mit den Sozialpartnern zu verfügen und mit ihnen Themen im Zusammenhang mit der Internationalen Arbeitsorganisation zu behandeln. Die Themenvielfalt ist sehr breit und teils von hoher Komplexität und weist enge Verbindungen zum Tätigkeitsbereich der Direktion für Arbeit im SECO auf. Die Direktion für Arbeit ist deshalb innerhalb der Bundesverwaltung federführend für die Angelegenheiten der IAO. Die tripartite Struktur der Kommission und der IAO verlangt, dass das Präsidium von einer Regierungsstelle übernommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Leiterin oder der Leiter der Direktion für Arbeit die Kommission präsidiert, wie dies der Bundesrat in seinem Bericht und in der Botschaft vom 20. September 1999 1⁰2 festgehalten hat.
Tripartite Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
Präsident - zentrale Bundesverwaltung: SECO
Aufgrund der umfangreichen Aufgaben der Kommission gemäss Artikel 360 b des Obligationenrechts 1⁰3 und Artikel 11 EntsV ist es unerlässlich, dass die Kommission von einem Mitglied der Direktion für Arbeit des SECO geleitet wird, wie es in Artikel 16 Absatz 4 EntsV festgehalten ist.
9⁵ SR 946.15
9⁶ SR 172.091
9⁷ BBl 2023 1527
9⁸ SR 822.113
9⁹ SR 822.114
10⁰ SR 822.115
1⁰1 SR 822.115.2
1⁰2 BBl 2000 330 , S. 374
1⁰3 SR 220
Im Geschäftsbereich des UVEK
Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe
Präsidentin - zentrale Bundesverwaltung: BAFU
Gemäss Artikel 5 Absatz 1 VOCV 1⁰4 bestellt der Bundesrat eine Fachkommission, in welcher der Bund, die Kantone und die interessierten Kreise vertreten sind, und bestimmt als Präsidenten oder Präsidentin jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin des BAFU.
Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB)
Präsidentin - dezentrale Bundesverwaltung: WSL
Die EKLB hat die Aufgabe, eine unabhängige wissenschaftliche Sicht der Lärmbekämpfung zu gewährleisten und sämtliche Aspekte der wissenschaftlichen Entwicklung in diesem Bereich zu beobachten. Silvia Tobias leitet bei der WSL das Forschungsprogramm «Raumansprüche von Mensch und Natur», das untersucht, wie die Siedlungsentwicklung die Lebensqualität des Menschen - unter anderem bezüglich Lärmbelastung - beeinflusst. Aus diesem Grund ist die Mitgliedschaft von Silvia Tobias für die EKLB sehr wichtig. Nebst diesen fachlichen Qualifikationen verfügt Silvia Tobias auch über die persönlichen Fähigkeiten zur Führung der Kommission. Sie ist seit 2016 Mitglied und hat sich bereit erklärt, mit der neuen Amtsperiode 2024-2027 das Präsidium zu übernehmen.
1⁰4 SR 814.018
Anhang 14
Gremien mit einer abweichenden Amtsperiode
Im Geschäftsbereich des EDA
Keine
Im Geschäftsbereich des EDI
Keine Amtsperiode
Stiftung Pro St. Gotthard
Amtsperiode 4 Jahre
Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic); Institutsrat
Museumsrat
Im Geschäftsbereich des EJPD
Keine
Im Geschäftsbereich des VBS
Amtsperiode 1 Jahr
RUAG MRO Holding AG; Verwaltungsrat
Im Geschäftsbereich des EFD
Amtsperiode 1 Jahr
RUAG International Holding AG; Verwaltungsrat
Amtsperiode 4 Jahre
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Kassenkommission PUBLICA (vom Bundesrat gewählte Mitglieder)
Im Geschäftsbereich des WBF
Amtsperiode 2 Jahre
Identitas AG
Amtsperiode 3 Jahre
Swiss Investment Fund for Emerging Markets
Amtsperiode 4 Jahre
ETH-Rat
Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Im Geschäftsbereich des UVEK
Amtsperiode 1 Jahr
Swisscom AG; Verwaltungsrat
Amtsperiode 2 Jahre
Schweizerische Bundesbahnen AG; Verwaltungsrat
Die Schweizerische Post; Verwaltungsrat
Amtsperiode 3 Jahre
Skyguide AG; Verwaltungsrat
Amtsperiode 4 Jahre
Schweizerische Trassenvergabestelle; Verwaltungsrat
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
Bundesrecht
Bericht über die Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes durch den Bundesrat für die Amtsperiode 2024-2027
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