Bundesratsbeschluss über die Verlängerung der Konzession der Casino Schaffhausen AG zum Betrieb von Spielbankenspielen
Bundesratsbeschluss über die Verlängerung der Konzession der Casino Schaffhausen AG zum Betrieb von Spielbankenspielen
vom 14. Juni 2024
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 11 und 12 des Geldspielgesetzes vom 29. September 2017 ¹ ,
beschliesst:
¹ SR 935.51
I
Das Gesuch der Casino Schaffhausen AG um Verlängerung ihrer Konzession wird gutgeheissen. Die Geltungsdauer der am 13. Juni 2002 vom Bundesrat erteilten Konzession B (Nr. 516-018) zum Betrieb einer Spielbank wird bis zum 31. März 2026 mit der Auflage verlängert, dass kein Parallelbetrieb der Casino Schaffhausen AG und der Swiss Casino Winterthur AG stattfindet. Nimmt die Swiss Casino Winterthur AG den Betrieb vor dem 31. März 2026 auf, muss die Casino Schaffhausen AG ihren Betrieb spätestens auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Swiss Casino Winterthur AG einstellen.
II
Dieser Entscheid wird im Bundesblatt (auszugsweise) veröffentlicht.
14. Juni 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Bundesrecht
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