BBl 2024 1711
CH - Bundesblatt

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 39 Abs. 3 BGG, Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
An Christian Fischer , wohnhaft in Rue Poincaré 12, 68510 Sierentz, Frankreich.
Auf die Beschwerde vom 18. Mai 2024 hat das Bundesgericht am 14. Juni 2024 entschieden:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Eine Kopie des Urteils steht Ihnen in der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1000 Lausanne, zur Verfügung.
17. Juli 2024 2C_266/2024 Im Auftrag der Präsidentin der II. öffentlichen-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei
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