BBl 2024 1680
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung ¹ , nach Prüfung der am 15. Februar 2023 ² eingereichten Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2023 602
³ BBl 2024 1679
Art. 1
¹ Die Volksinitiative vom 15. Februar 2023 «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
² Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 1bis und 5
¹bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
⁵ Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Art. 2
¹ Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem direkten Gegenentwurf ⁴ (Bundesbeschluss vom ... über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139 b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.
² Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
⁴ BBl 2024 1681
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» (Entwurf)
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