Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe
Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Amtshilfe
1.
Um die Geltendmachung des rechtlichen Gehörs zu ermöglichen, fordert die ESTV COSTALIA BUSINESS, auf, ihr innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung eine zur Zustellung bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bezeichnen beziehungsweise eine aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.
2.
Der Name und die Adresse der zur Zustellung bevollmächtigten Person in der Schweiz beziehungsweise die aktuelle Adresse in der Schweiz der betroffenen Person ist der ESTV entweder per E-Mail an administrative. assistance@estv.admin.ch oder an folgende Adresse zu senden:
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
10. Juli 2024 | Eidgenössische Steuerverwaltung |
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