Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025
Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 910.1
³ BBl 2024 1626
Art. 1
Für eine verstärkte Finanzierung der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen wird zum Verpflichtungskredit nach Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 3. Juni 2021 ⁴ über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025 ein Zusatzkredit von 30 Millionen Franken bewilligt.
⁴ BBl 2021 1537
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025 (Entwurf)
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