BBl 2024 1626
CH - Bundesblatt

Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029

Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029
vom 19. Juni 2024
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 und eines Bundesbeschlusses über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025.
Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:
2020 M 20.3919 Forschungs- und Züchtungs-Initiative (S 24.9.20, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR; N 10.12.20)
2022 M 21.3832 Robuste Sorten. Potenzial ausschöpfen! (N 1.10.21, Schneider Meret; S 8.6.22)
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
19. Juni 2024 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Übersicht
Das Parlament hat die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen für höchstens vier Jahre zu bewilligen. Der Bundesrat beantragt für den Zeitraum 2026-2029 wiederum drei Zahlungsrahmen mit einer Gesamtsumme von 13 817 Millionen Franken. Diese Summe liegt 1,6 Prozent unter derjenigen des Bundesbeschlusses für die Jahre 2022-2025. Dieser Unterschied ist grösstenteils auf die generelle Kürzung von 1,4 Prozent bei den schwach gebundenen Bundesausgaben ab 2025 zurückzuführen.
Ausgangslage
Nach Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Mit einem einfachen Bundesbeschluss legt das Parlament die Höchstbeträge pro Zahlungsrahmen fest. Es signalisiert damit die Bereitschaft, die vorgesehenen Summen im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen.
Es wurden keine Vorstösse überwiesen, deren Umsetzung eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes erfordert. Die mit der Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen bieten eine ausreichende Grundlage, um die notwendigen Systemoptimierungen auf Verordnungsstufe umzusetzen, sodass wie bereits für die Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 auch für die Jahre 2026-2029 keine Gesetzesrevision erforderlich ist.
Inhalt der Vorlage
Die Ausgaben für die Landwirtschaft sollen, wie bereits im Rahmen der AP22+ in der nächsten Vierjahresperiode 2026-2029 auf die drei Zahlungsrahmen «Produktionsgrundlagen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen» aufgeteilt werden. Für die Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen sollen 1,6 Prozent weniger Mittel eingesetzt werden. Hauptgrund für diese Differenz ist die Kürzung von 1,4 Prozent bei den schwach gebundenen Bundesausgaben ab 2025. Innerhalb dieser Ausgabenobergrenze sollen mit einer moderaten Umverteilung der Mittel schrittweise die Mittel für Strukturverbesserungen, die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz erhöht werden. Die Kompensation soll in den Zahlungsrahmen «Direktzahlungen» sowie «Produktion und Absatz» erfolgen.
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(in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen) Budget 2024 2026 2027 2028 2029 Total
Produktionsgrundlagen 142,7 159,7 168,3 176,9 184,4 690
Produktion und Absatz 552,7 536,8 535,3 533,8 532,8 2139
Direktzahlungen 2812,0 2758,9 2751,3 2742,7 2735,1 10 988
Total 3507,4 3455,3 3454,8 3453,3 3452,3 13 817
Mit den Mittelverschiebungen soll die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels verstärkt unterstützt und damit die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit verbessert werden.
-
Zur Umsetzung der Strategie Strukturverbesserungen 2030+ sollen die Mittel für Strukturverbesserungen bis 2030 sukzessive von 87 auf 125 Millionen Franken erhöht werden. Der Aufbaupfad erfordert bei den Strukturverbesserungen eine Aufstockung von insgesamt 86 Millionen Franken.
-
Zur Umsetzung der Motionen 20.3919 und 21.3832 im Bereich Pflanzenzucht sollen vor dem Hintergrund der Absenkpfade für Pflanzenschutzmittelrisiken und Nährstoffverluste die Pflanzenzüchtung und der nachhaltige Pflanzenschutz noch stärker unterstützt werden. Ziel ist es, die Züchtung stärker auf krankheitsresistente Kulturen und Sorten auszurichten, neue Lösungen für den nachhaltigen Pflanzenschutz zu entwickeln und den Wissens- und Technologietransfer voranzutreiben. Es ist geplant, ab 2026 dafür sukzessive mehr Mittel einzusetzen. Gesamthaft sollen zur Stärkung der Pflanzenzucht und des nachhaltigen Pflanzenschutzes 24 Millionen Franken mehr in der Pflanzenzüchtung, Beratung und Forschung investiert werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen erfordern im Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen zusätzliche Mittel im Umfang von 0,7 Prozent der Gesamtsumme (92 Mio. Fr.). Dieser Betrag soll beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen kompensiert werden. Zudem sollen bei Agroscope 18 Millionen Franken für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz eingesetzt werden. Diese Mehrmittel sollen im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz im gleichen Umfang reduziert werden.
Auswirkungen
Die Wirkung der Zahlungsrahmen 2026-2029 auf die Landwirtschaft wurde von Agroscope mit dem agentenbasierten Sektormodell Swissland abgeschätzt. Für die Jahre 2026- 2029 resultiert insgesamt ein etwa gleich hohes sektorales Nettounternehmenseinkommen wie im Mittel der Jahre 2019-2021. Für den Zeithorizont 2026-2029 bestehen jedoch grosse Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der Preise und Kosten; diese haben einen wesentlichen Einfluss auf die Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Zudem wirkt sich die Verschiebung der Mittel von den Direktzahlungen zu den Strukturverbesserungsmassnahmen kurzfristig dämpfend auf das Einkommen aus, weil die Investitionshilfen ihre positive Wirkung auf das Einkommen erst mit einer gewissen Verzögerung entfalten. Der durchschnittliche jährliche Rückgang der Anzahl Betriebe zwischen 2026 und 2029 wird voraussichtlich rund 1,6 Prozent betragen. Betriebsaufgaben werden somit auch weiterhin vorwiegend im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen. Damit ist weiterhin eine sozialverträgliche Entwicklung möglich.
Botschaft

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1 Agrarpolitische Entwicklung

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Postulatsbericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» und 21.3015 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik. Ergänzung des Auftrags an den Bundesrat» verabschiedet ¹ , die das Parlament im Zusammenhang mit der Sistierung der Agrarpolitik ab 2022 ² (AP22+) an den Bundesrat überwiesen hatte. Der Postulatsbericht hält fest, dass sich die Land- und Ernährungswirtschaft zwar in den letzten Jahren grundsätzlich in die richtige Richtung bewegt hat. So konnte der Selbstversorgungsgrad trotz Bevölkerungszunahme weitgehend gehalten werden. Mit einer stabilen Wertschöpfung im Gesamtsektor sind auf einzelbetrieblicher Ebene die durchschnittlichen Einkommen gestiegen. Trotz fortschreitendem Strukturwandel ist die Schweizer Landwirtschaft nach wie vor von Familienbetrieben geprägt und vielfältig strukturiert. Im ökologischen Bereich wurden Fortschritte erzielt, wobei die Umweltziele Landwirtschaft ³ in vielen Bereichen noch nicht erreicht sind. Um langfristig eine nachhaltige Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft gewährleisten zu können, braucht es jedoch weitere Anstrengungen im ganzen Ernährungssystem von der Produktion bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Postulatsbericht zeigt auf, wie die Rahmenbedingungen für die Land- und Ernährungswirtschaft weiterentwickelt werden sollen, damit die verfassungsmässigen Ziele nach den Artikeln 104 und 104 a der Bundesverfassung (BV) ⁴ unter den künftigen Rahmenbedingungen besser erfüllt werden können als bisher. Die langfristige Strategie mit dem Zeithorizont 2050 verfolgt die Vision «Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit von der Produktion bis zum Konsum». Mit dem Jahr 2050 umfasst der Zeithorizont des im Postulatsbericht skizzierten Zukunftsbildes eine Generation. Es soll mit einer langfristigen Strategie mit folgenden vier Stossrichtungen angestrebt werden:
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Resiliente Lebensmittelversorgung sicherstellen Klima-, umwelt- und tierfreundliche Lebensmittelproduktion fördern Nachhaltige Wertschöpfung stärken Nachhaltigen und gesunden Konsum begünstigen
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- Produktionsgrundlagen erhalten- Auswirkungen des Klimawandels antizipieren- Stabilität der Lieferketten gewährleisten - Klimaschutz und erneuerbare Energien stärken- Nährstoffverluste und Risiken von Pflanzschutzmitteln vermindern- Biodiversität fördern- Tierwohl und Tiergesundheit verbessern - Wettbewerbsfähigkeit verbessern- Nachfrageseitige Veränderungen antizipieren- Faire Verteilung der Wertschöpfung anstreben- Komplexität der Agrarpolitik reduzieren - Wahl nachhaltiger Produkte vereinfachen- Gesunde Ernährungsmuster unterstützen- Lebensmittelverschwendung reduzieren
Die strategischen Stossrichtungen bilden den Rahmen für die längerfristige Weiterentwicklung der Agrarpolitik und werden in drei Etappen umgesetzt:
-
Parlamentarische Initiative (Pa.Iv.) 19.475 der WAK-S «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»: Die von Parlament und Bundesrat mit dem Bundesgesetz vom 19. März 2021 ⁵ über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden (Änderung des Chemikaliengesetzes, des Gewässerschutzgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes) beschlossenen Absenkpfade und Massnahmen zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Nährstoffverluste sind bereits zum grössten Teil auf Verordnungsebene umgesetzt. Die entsprechenden Änderungen im Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 ⁶ (LwG) sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, diejenigen im Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 ⁷ (GSchG) am 1. Februar 2023. Die ersten Änderungen des Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 2000 ⁸ sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die übrigen Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Damit die Ziele erreicht werden, müssen auch die Branchen in Selbstverantwortung Massnahmen zur Risiko- und Nährstoffverlustreduktion ergreifen. Der Bund überprüft den Fortschritt bei den Reduktionszielen. Schliesslich wird mit der neuen Mitteilungspflicht für Dünger, Kraftfutter und Pflanzenschutzmittel die Transparenz beim Einsatz von umweltrelevanten Hilfsstoffen erhöht.
-
Agrarpolitik 2022+: Das Parlament hatte die Beratung der mit der AP22+ vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe im März 2021 sistiert, die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022-2025 jedoch beraten und beschlossen. Aufgrund des Postulatsberichts hat es die Änderungen des LwG und des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 ⁹ verabschiedet, sich jedoch im Bereich der Direktzahlungen auf die wichtigsten Massnahmen beschränkt und auf die Anpassung des GSchG verzichtet. Damit wurden die primär auf ökologische Ziele ausgerichteten Elemente der Pa.Iv. 19.475 mit wirksamen Massnahmen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich (z. B. befristete Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen, Stärkung des Sozialversicherungsschutzes, Digitalisierung und Förderung des Wissensaustauschs) ergänzt. Die sich daraus ergebenden finanziellen Veränderungen sind in den hier vorgelegten Zahlungsrahmen abgebildet. Die Ausführungsbestimmungen sollen im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2024 ab 2025 in Kraft gesetzt werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 1⁰ über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) hat das Parlament von der AP22+ entkoppelt. Mit der Motion 22.4253 der WAK-S «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» hat es den Bundesrat beauftragt, gewisse Aspekte des bäuerlichen Bodenrechts unter Einbezug von Fachleuten und Stakeholdern nochmals vertieft zu prüfen, eine angepasste Vorlage auszuarbeiten und diese dem Parlament als eigenständiges Geschäft zu unterbreiten.
-
Zukünftige Politik für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft: Um die Ziele im Zeithorizont 2050 gemäss dem Postulatsbericht zu erreichen, bedarf es über die Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 und die AP22+ hinausgehende Anstrengungen. Das Parlament hat deshalb mit der Motion 22.4251 der WAK-S «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts» den Bundesrat beauftragt, die im Postulatsbericht vorgelegte Strategie zu konkretisieren und dem Parlament bis 2027 dazu eine Botschaft vorzulegen. Die Motion 22.4251 verlangt, dass die künftige Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) insbesondere folgende vier Aspekte berücksichtigt:
a.
Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmittelproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung;
b.
Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum von Lebensmitteln unter Mitberücksichtigung der Importe;
c.
Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft;
d.
Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands.
-
Die Massnahmen der AP30+ sollen ab der Zahlungsrahmenperiode 2030-2033 umgesetzt werden. Der zeitliche Spielraum bis 2030 eröffnet Chancen für weitere selbstverantwortliche Schritte der Branchen. Im Rahmen der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage im Jahr 2025 oder 2026 wird der Bundesrat eine Zwischenbilanz darüber ziehen, wo der Sektor bezüglich Zielerreichung steht, und dem Parlament einen entsprechenden Massnahmenvorschlag unterbreiten. Mit diesem Vorgehen kann sichergestellt werden, dass ein nächster Reformschritt in Kenntnis der Wirkung der bisher beschlossenen Massnahmen erfolgt.
Mit der Überweisung der Motion 22.4251 hat sich das Parlament für den Zeitraum 2026-2029 für Stabilität bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgesprochen. Der Land- und Ernährungswirtschaft soll die nötige Zeit zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich an die mit der Pa.Iv. 19.475 und mit der AP22+ geänderten Rahmenbedingungen anpassen und die beschlossenen Massnahmen des Bundes und zusätzliche Aktivitäten der Branche umsetzen kann. Zudem erfolgt die Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 und der AP22+ schrittweise. Die Massnahmen entfalten sukzessive ihre Wirkung. Die damit revidierten Rechtsgrundlagen sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Agrarpolitik in den Jahren 2026-2029 bilden. Deshalb wird mit der vorliegenden Botschaft dem Parlament nur der Entwurf zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Jahre 2026-2029 und keine Gesetzesänderungen vorgelegt.
Für kurzfristig notwendige Anpassungen wird der Bundesrat den Spielraum auf Verordnungsebene nutzen, um bestehende Massnahmen in Richtung des Zukunftsbildes 2050 weiterzuentwickeln. Handlungsbedarf zeichnet sich insbesondere bei der strategischen Stossrichtung «Resiliente Lebensmittelversorgung sicherstellen» in den Bereichen Erhalt der Produktionsgrundlagen und Anpassung der Land- und Ernährungswirtschaft an den Klimawandel ab. Dazu sollen neben den Direktzahlungsprogrammen vermehrt auch Strukturverbesserungsmassnahmen und die Pflanzenzüchtung sowie der nachhaltige Pflanzenschutz zur Zielerreichung beitragen. Diese dafür notwendigen Anpassungen sollen mit Verordnungsanpassungen ab 2026 umgesetzt werden.
¹ Der Postulatsbericht ist abrufbar unter
www.parlament.ch
> 21.3015 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.
² Botschaft des Bundesrates vom 12. Febr. 2020 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+), BBl 2020 3955 ; Geschäftsnummer 20.022.
³ Die Umweltziele Landwirtschaft sind abrufbar unter www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biodiversität > Publikationen und Studien > Suche «UW-0820-D».
⁴ SR 101
⁵ AS 2022 263
⁶ SR 910.1
⁷ SR 814.20
⁸ SR 813.1
⁹ SR 916.40
1⁰ SR 211.412.11

1.2 Internationale Entwicklungen

Die schweizerische Volkswirtschaft ist stark in die internationalen Märkte eingebunden. Die Ein- und Ausfuhrwerte pro Kopf gehören weltweit zu den höchsten. Der optimale Zugang zu den internationalen Märkten ist deshalb entscheidend für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz. Auch im Bereich der Landwirtschaft sind funktionierende Handelsbeziehungen für die Schweiz unabdingbar: Die Einfuhr von Agrarprodukten und Lebensmitteln leistet einen essenziellen Beitrag zur Ernährung unserer Bevölkerung.
Als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) hat sich die Schweiz verpflichtet, jährlich über die von ihr bezahlten Subventionen Bericht zu erstatten. Diese Notifikationen werden von den Handelspartnern der Schweiz aufmerksam geprüft. Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein hohes Stützungsniveau im Bereich der Landwirtschaft.
Mit dem Ukrainekrieg hat die Thematik der globalen Ernährungssicherheit an Bedeutung gewonnen. International haben sich generell die Bemühungen um die langfristige Erhaltung der Ernährungssicherheit verstärkt. Im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass dies lediglich mit einer Transformation der Ernährungssysteme gelingen wird. Entsprechend sind viele Staaten daran, ihre Transformationspfade weiterzuverfolgen und umzusetzen, die sie im Rahmen des Gipfels der UNO über Ernährungssysteme von 2021 kommuniziert hatten. Mit ihrer Ausrichtung der zukünftigen Agrarpolitik trägt die Schweiz zu diesen internationalen Bemühungen bei.
In der WTO wird darüber verhandelt, die handelsverzerrenden Subventionen stärker zu limitieren und langfristig zu senken. Dadurch könnte ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der UNO für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) geleistet werden. An der 13. WTO-Ministerkonferenz im Februar 2024 wurden im Bereich der Landwirtschaft jedoch keine Beschlüsse gefasst. Neu sind zudem internationale Diskussionen über die negativen Effekte von Subventionen, die über die Handelsverzerrung hinausgehen. Im Bereich der Landwirtschaft steht im Moment die Umweltwirkung im Zentrum. So wurde 2022 im Rahmen des Übereinkommens vom 5. Juni 1992 1¹ über die biologische Vielfalt anlässlich der 15. Weltbiodiversitätskonferenz vereinbart, die biodiversitätsschädigenden Subventionen bis 2030 massgeblich abzubauen. Die zuständigen Bundesämter haben die Wirkung von sieben Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft untersucht (vgl. Ziff. 3.1).
Bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik sind die internationalen Verhandlungen zu berücksichtigen. Wegen der Unsicherheiten bei den relevanten aussenhandelspolitischen Geschäften werden diese in der vorliegenden Botschaft ausgeklammert. Es wird davon ausgegangen, dass bis 2029 keine Auswirkungen von internationalen Abkommen im Agrarbereich spürbar sein werden. Die hier vorgeschlagene Mittelverteilung soll deshalb eine möglichst gute Zielerreichung mit dem gegenwärtig geltenden Grenzschutzniveau ermöglichen.
1¹ SR 0.451.43

1.3 Lage des Agrarsektors

1.3.1 Wirtschaftliche und soziale Situation

Die wirtschaftliche Lage des Agrarsektors wird regelmässig erhoben. Die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten (ZA BH) der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope gibt Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe und der Bauernfamilien. Sie zeigt, dass das landwirtschaftliche Einkommen von 2015 (Reform des Erhebungssystems) bis 2021 kontinuierlich zugenommen hat. 2022 sind die Arbeitsverdienste in allen Regionen erstmals wieder gesunken. ¹2
Gemäss Artikel 5 LwG sollen die ökonomisch leistungsfähigen Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre den Vergleichslohn erzielen können. Zwischen 2015 und 2022 stieg der Anteil der Betriebe, die Arbeitsverdienste über dem Vergleichslohn auswiesen, in der Talregion von 27 auf 41 Prozent, in der Hügelregion von 13 auf 21 Prozent und in der Bergregion von 9 auf 15 Prozent. Im Dreijahresmittel von 2020 bis 2022 erreichte ein bedeutender Anteil der Betriebe den Vergleichslohn. Der Median des Arbeitsverdienstes je Familienarbeitskraft betrug in der Tal-, Hügel- und Bergregion im dreijährigen Mittel 91 Prozent, 65 Prozent beziehungsweise 58 Prozent des Vergleichslohns.
Am 1. März 2024 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 21.4585 Bulliard «Einkommen der Bauernfamilien» einen detaillierten Bericht zur Einkommenssituation der Bauernfamilien publiziert. ¹3 Darin kommt er zum Schluss, dass die Verdienste pro Arbeitsstunde in der Landwirtschaft zwar niedrig sind, die Einkommenssituation der Landwirtschaftsbetriebe sich in den letzten Jahren aber insgesamt positiv entwickelt hat. Um die Entwicklung der Einkommen der Bauernfamilien künftig noch besser verfolgen zu können, beabsichtigt der Bundesrat eine methodische Überarbeitung des Einkommensvergleichs und eine Regelung auf Verordnungsstufe. Diese Verordnungsänderungen sollen bis Ende 2026 beschlossen werden.
Mit der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird die Situation des gesamten Agrarsektors erfasst. Sie zeigt ebenfalls eine positive Entwicklung des Sektoreinkommens pro Betrieb und Arbeitseinheit, insbesondere weil jährlich die Anzahl der Betriebe und die benötigten Arbeitskräfte abnimmt. Die Anzahl der Betriebe ist seit 2014 jährlich um durchschnittlich 1,4 Prozent zurückgegangen. Die landwirtschaftlichen Jahresarbeitseinheiten nahmen in der gleichen Zeit im Mittel jährlich um 0,5 Prozent ab. Die Strukturentwicklung hat sich gegenüber dem vorangehenden Jahrzehnt vor allem bei den landwirtschaftlichen Arbeitseinheiten wesentlich verlangsamt.
Abbildung 1
Betriebsaufgaberate, Arbeitsverdienste pro Familienarbeitseinheit und Nettounternehmenseinkommen pro nicht entlöhnte Jahresarbeitseinheit seit 1990
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Quellen: Agroscope, BFS, BLW
Seit 20 Jahren betreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein Monitoring über die soziale Situation der Bauernfamilien. Die landwirtschaftliche Bevölkerung sieht sich eher als Gewinnerin aus der Covid-19-Pandemie. Für sie ist die Rangfolge der Zufriedenheit in den verschiedenen Lebensbereichen während den letzten 20 Jahren weitgehend gleich geblieben. Die Gesundheit wird als am wichtigsten beurteilt. Dies zeigt die telefonische Befragung zur Lebensqualität aus dem Jahr 2021. Ein weiteres zentrales Element ist die Analyse der Situation und Rolle der Frauen. Der Bericht von Agridea zur Studie 2022 «Frauen in der Landwirtschaft» ¹4 untersuchte nach 2002 und 2012 die Situation und Rolle der Frauen zum dritten Mal. Die wirtschaftliche Bedeutung der Frauen nimmt für die Betriebe zu. Besonders die jungen Frauen übernehmen vermehrt leitende Tätigkeiten und tragen so wesentlich zum Betriebseinkommen bei. Gleichzeitig hat sich die soziale Absicherung deutlich verbessert.
¹2 Agrarbericht (2023) Wirtschaftliche Situation Einzelbetriebe. Bundesamt für Landwirtschaft, Bern.
¹3 Der Bericht ist abrufbar unter
www.parlament.ch
> 21.4585 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.
¹4 Abrufbar unter
www.blw.admin.ch
> Politik > Soziales > Frauen in der Landwirtschaft.

1.3.2 Ökologische Situation

Im Jahr 2022 bewirtschaftete die Schweizer Landwirtschaft 1,042 Millionen Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche (LN). 19 Prozent der LN wurden 2022 als Biodiversitätsförderflächen (BFF) genutzt. Von den BFF erreichen 45 Prozent die Qualitätsstufe II gemäss den Artikeln 56 und 59 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 ¹5 (DZV) und 83 Prozent sind in Vernetzungsprojekte integriert. Die Daten des Monitoringprogramms ALL-EMA zeigen, dass BFF auf die Biodiversität einen positiven Effekt haben.
Der Bericht «Zustand der Biodiversität in der Schweiz»
¹6
und der Bericht «Gefährdete Arten und Lebensräume in der Schweiz»
¹7
zeigen allerdings, dass Qualität und Vernetzung vieler Lebensräume auf Landwirtschaftsflächen nicht ausreichen, um die Biodiversität langfristig zu erhalten. Fast die Hälfte der 167
bewerteten
Lebensraumtypen innerhalb und ausserhalb des Landwirtschaftsgebiets (z. B. Quellflur, offenes Hochmoor, Pfeifengraswiese) und 35 Prozent der rund 11 000 beurteilten Pflanzen-, Pilz- und Tierarten der Schweiz gelten als gefährdet oder sind verschwunden.
Die Stickstoffflüsse weisen auf Stufe der landwirtschaftlichen Produktion im Mittel der Jahre 2019-2021 Einträge in die Umwelt in der Grössenordnung von rund 90 000 Tonnen Stickstoff auf. Um die Umweltziele Landwirtschaft zu erreichen, sind die umweltrelevanten Stickstoffverluste (Ammoniak, Nitrat, Lachgas) um mindestens 27 000 Tonnen Stickstoff zu reduzieren. Auf Stufe Konsum und Abfallwirtschaft resultieren weitere Einträge in die Umwelt von über 40 000 Tonnen Stickstoff. Die Nährstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme sind zu hoch und die Tragfähigkeit der Ökosysteme wird teilweise überschritten.
Zudem trägt die Landwirtschaft mit 14,3 Prozent zu den gesamten Treibhausgas-Emissionen der Schweiz bei. ¹8 Zwischen 1990 und 2021 sind die landwirtschaftlichen Treibhausgas-Emissionen um gut 12 Prozent gesunken. Bis 2030 wird gegenüber 1990 eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 30 und bis 2050 um 40 Prozent angestrebt. Der Treibhausgas-Fussabdruck der Ernährung pro Person erreichte im Durchschnitt der Jahre 2019-2021 1,81 Tonnen, was einem Rückgang von rund 12 Prozent gegenüber dem Mittel der Jahre 2000-2002 entspricht. ¹9
Gemäss Artikel 6 b LwG ist das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis 2027 um 50 Prozent zu senken. Zur Messung dieses Ziels hat der Bundesrat Indikatoren für Grundwasser, Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume festgelegt (Art. 10 c der Verordnung 7. Dezember 1998 2⁰ über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft). Im Vergleich zur Referenzperiode 2012-2015 nahm das Risiko im Grundwasser um mehr als 50 Prozent ab, in den Oberflächengewässern nahm es tendenziell ab. Bezüglich der naturnahen Lebensräume zeigt der Indikator bisher noch keine Veränderung des Risikos. 2¹ Im Rahmen der Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 hat der Bund konkrete Massnahmen ergriffen, um die Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittelrisiken zu verringern und die Zielerreichung zu verbessern (vgl. Ziff. 1.1).
Die Beteiligung an den Tierwohlprogrammen nimmt seit deren Einführung laufend zu. 2023 hatten 80 Prozent der Nutztiere regelmässigen Auslauf im Freien. 66 Prozent wurden in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen gehalten.
¹5 SR 910.13
¹6 Biodiversität in der Schweiz, Zustand und Entwicklung, 2023, abrufbar unter
www.bafu.admin.ch
> Themen > Thema Biodiversität > Publikationen und Studien > Biodiversität in der Schweiz > Suche «UZ-2320-D».
¹7 Gefährdete Arten und Lebensräume in der Schweiz, 2023, abrufbar unter
www.bafu.admin.ch
> Themen > Thema Biodiversität > Publikationen und Studien > Gefährdete Arten und Lebensräume in der Schweiz > Suche «UZ-2305-D».
¹8 Vgl. Treibhausgasinventar der Schweiz, abrufbar unter
www.bafu.admin.ch
> Themen > Thema Klima > Daten, Indikatoren und Karten > Daten > Treibhausgasinventar.
¹9 Vgl.
www.bfs.admin.ch
> Statistiken finden >
Nachhaltige Entwicklung
>
Das MONET 2030-Indikatorensystem
>
Alle Indikatoren
>
12 Verantwortungsvoller Konsum und Produktion
> Treibhausgas-Fussabdruck >Treibhausgas-Fussabdruck der Ernährung pro Person - Treibhausgasemissionen, die durch den Konsum von Lebensmitteln in der Schweiz verursacht werden - T CO2-eq.
2⁰ SR 919.118
2¹ Vgl. www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Nachhaltiger Pflanzenschutz > Risikoindikatoren Pflanzenschutzmittel.

1.4 Gesetzliche Vorgaben

Nach Artikel 6 LwG werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Mit den Zahlungsrahmen legt das Parlament die Höchstbeträge der Voranschlagskredite für die verschiedenen Aufgabenbereiche fest. Es signalisiert damit die Bereitschaft, Mittel bis zu diesem Umfang im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Zahlungsrahmen stellen eine Obergrenze dar.

1.5 Berücksichtigung der Wirtschaftslage

Gemäss Artikel 5 Absatz 3 LwG ist auf die anderen Wirtschaftszweige, auf die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung und auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.
Die Expertengruppe Konjunkturprognosen prognostiziert für 2024 ein Wachstum der Schweizer Wirtschaft von 1,1 Prozent. Damit würde die Schweizer Wirtschaft wie im vergangenen Jahr deutlich unterdurchschnittlich wachsen. Gegenüber der Prognose von Dezember 2023 wurden die Erwartungen für die Investitionen nach unten angepasst. Demgegenüber sind weiterhin stützende Effekte vom privaten Konsum zu erwarten. Dazu tragen die günstige Lage am Arbeitsmarkt und der Rückgang der Inflation bei.
Die Beschäftigung dürfte 2024 etwas schneller wachsen als bislang prognostiziert. Im Zuge der moderaten konjunkturellen Entwicklung sollte die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 2,3 Prozent (unveränderte Prognose) zu liegen kommen. Ähnlich wie in anderen Ländern ist die Inflation auch in der Schweiz in letzter Zeit zurückgegangen, unter anderem aufgrund der Energiepreise und der Aufwertung des Schweizer Frankens. Im Durchschnitt des laufenden Jahres dürfte die Inflation auf 1,5 Prozent (Prognose vom Dez. 2023: 1,9 %) sinken.
Die Expertengruppe Konjunkturprognosen erwartet, dass sich die Weltwirtschaft und insbesondere die Wirtschaft in Europa 2025 allmählich von der Schwächephase der vorangegangenen zwei Jahre erholen werden. Damit werden auch die Schweizer Exporte und Investitionen wieder an Fahrt gewinnen. Insgesamt prognostiziert die Expertengruppe für 2025 ein Wachstum des sporteventbereinigten Bruttoinlandprodukts (BIP) von 1,7 Prozent bei einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 2,5 Prozent (unveränderte Prognosen). Die Inflationsrate dürfte bei 1,1 Prozent liegen (unveränderte Prognose).
Tabelle 1
Volkswirtschaftliche Eckwerte vom März 2024
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in % 2023 2024 2025 2026 2027 2028
BIP-Wachstum (real, kalender- und sporteventbereinigt) 1,3 1,1 1,7 1,8 1,6 1,5
Teuerung Konsumentengüter (LIK) 2,1 1,5 1,1 1,0 1,0 1,0
Arbeitslosenquote 2,0 2,3 2,5 - -
2² Gemäss Referenzszenario zur BIP-Entwicklung der Schweiz des SECO basierend auf dem Referenzszenario des BFS zur Entwicklung der Erwerbsbevölkerung und dem historischen Durchschnitt des Wachstums der Arbeitsproduktivität gemäss BFS.

1.6 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Die Schuldenbremse nach Artikel 126 BV verlangt im Wesentlichen, dass der Bund seine Ausgaben und seine Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Bundesrat und Parlament sind folglich verpflichtet, einen jährlichen Voranschlag zu beschliessen, der diesen verfassungsmässigen Vorgaben entspricht. Der vom Bundesrat am 24. Januar 2024 verabschiedete Legislaturfinanzplan 2025-2027 ²3 erfüllt diese Vorgaben mit strukturellen Defiziten von 2 bis 3 Milliarden Franken in allen drei Planjahren noch nicht. Der Bundesrat hat deshalb am 14. Februar 2024 mit den Weisungen für den Voranschlag 2025 mit integriertem Finanz- und Aufgabenplan 2025-2027 verschiedene Massnahmen zur Haushaltbereinigung beschlossen. Unter anderem sollen die schwach gebundenen Ausgaben - die rund einen Drittel der Gesamtausgaben ausmachen - ab 2025 um 1,4 Prozent gekürzt werden. Damit soll der Bundeshaushalt um rund 350 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. Auch die Agrarausgaben sind von dieser Kürzung betroffen; die mit der vorliegenden Botschaft beantragten Zahlungsrahmen tragen diesem Umstand Rechnung.
Die Vorentscheide, die der Bundesrat am 24. Januar 2024 zur Bereinigung des Budgets 2025 getroffen hat, werden grösstenteils auch für das Budget 2026 gelten. Dennoch bleiben die strukturellen Defizite für die Finanzplanjahre 2026 und 2027 gemäss der gegenwärtigen Beschlusslage hoch. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 8. März 2024 eine Expertengruppe beauftragt, eine grundlegende Überprüfung der Aufgaben und Subventionen durchzuführen. Im Spätsommer soll ihm die Expertengruppe Vorschläge unterbreiten, wie die strukturellen Defizite beseitigt werden können.
Bei den mit der vorliegenden Botschaft beantragten Zahlungsrahmen handelt es sich um Obergrenzen. Ob sie tatsächlich ausgeschöpft werden können, hängt von der weiteren Entwicklung des Bundeshaushaltes und den für die Haushaltbereinigung ab 2026 nötigen Massnahmenentscheiden von Bundesrat und Parlament ab.
²3 Abrufbar unter
www.efv.admin.ch
> Finanzberichte > Finanzberichte > Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan.

1.7 Bisherige Entwicklung

1.7.1 Zuordnung der Agrarausgaben zu den einzelnen Zahlungsrahmen

Die Ausgaben für die Landwirtschaft wurden in der letzten Vierjahresperiode (2022-2025) in die drei Zahlungsrahmen «Produktionsgrundlagen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen» gemäss den agrarpolitischen Instrumenten aufgeteilt. Diese Struktur und die Zuordnung der Kredite zu den drei Zahlungsrahmen sollen beibehalten werden. Die Zahlungsrahmen umfassen diejenigen Transferzahlungen (Kredite), die direkt auf der Stufe Landwirtschaft zur Erreichung der agrarpolitischen Ziele eingesetzt werden.
Die meisten Massnahmen des LwG werden durch die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen abgedeckt. In Tabelle 2 wird aufgezeigt, welche Massnahmen innerhalb der Zahlungsrahmen mit den einzelnen Krediten des Voranschlags 2024 finanziert werden.
Tabelle 2
Innerhalb der drei Zahlungsrahmen finanzierte Massnahmen (in Mio. Fr.)
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Kredite Voranschlag 2024 Massnahmen; Gesetzesgrundlagen
Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen
Strukturverbesserungen 87,0 Beiträge für Bodenverbesserungen, landwirtschaftliche Gebäude und Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE); Art. 87 LwG
0,0 Investitionskredite; Art. 87 LwG
Risikomanagement 0,0 Beiträge an Prämien von Ernteversicherungen (ab 2025); Art. 86 b LwG ²4
Pflanzen- und Tierzucht 44,3 Beiträge zur Förderung der Pflanzen- und Tierzucht Art. 24, Art. 140-146, Art. 147 a und 147 b LwG
Beratungswesen 11,3 Finanzhilfen an die Beratungszentrale Agridea, an überregional tätige Beratungsdienste und für die Vorabklärung von gemeinschaftlichen Projektinitiativen sowie Finanzhilfen an Projekte und spezifische Beitragsgesuche; Art. 136 LwG
Zahlungsrahmen Produktion und Absatz
Qualitäts- und Absatzförderung 70,5 Finanzhilfen zur Förderung von Qualität, Nachhaltigkeit und Absatz; Art. 11 und 12 LwG
Milchwirtschaft 387,3 Zulage für verkäste Milch
Zulage für Fütterung ohne Silage
Zulage für Verkehrsmilch; Art. 28, 38-40 und 43 LwG
Viehwirtschaft 6,0 Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch
Inlandbeihilfen Eier
Verwertungsbeiträge für Schafwolle
Infrastrukturbeiträge an öffentliche Schlachtviehmärkte im Berggebiet;
Art. 50-52 LwG
Pflanzenbau 88,9 Einzelkulturbeiträge für Körnerleguminosen, Ölsaaten, Saatgut (Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen) und Zuckerrüben
Finanzierung der Obstverwertungsmassnahmen
Administration der Weinlesekontrolle
Getreidezulage;
Art. 54, 58, 64 und 140 LwG
Zahlungsrahmen Direktzahlungen
Direktzahlungen Landwirtschaft 2812,0 Versorgungssicherheits-, Kulturlandschafts-, Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts-, Produktionssystem-, Ressourceneffizienz- und Übergangsbeiträge; Art. 70-77, 77 a , 77 b , 147 a LwG, Art. 62 a GschG
Bundesausgaben im Umfang von 172 Millionen Franken ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen werden ebenfalls dem Aufgabengebiet «Landwirtschaft und Ernährung» zugeordnet. Die betreffenden Kredite für das Jahr 2024 sind in Tabelle 3 aufgeführt. Sie werden auch mit der ordentlichen jährlichen Finanzplanung des Bundes gesteuert.
Tabelle 1
Ausserhalb der drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanzierte Massnahmen im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung
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Massnahmen Voranschlag 2024 (in Mio. Fr.)
Verwaltungsausgaben BLW ohne interne Leistungsverrechnungen 54,0
Ausgaben für Vollzugs- und Kontrollaufgaben der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten inkl. Nationalgestüt (Agroscope) 73,9
Bekämpfungsmassnahmen im Pflanzenschutz 3,4
Familienzulagen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer im Rahmen des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1952 ²5 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (BSV) 40,5
Die Ausgaben des Bundes im Bereich der Tiergesundheit (Beiträge an die Entsorgung tierischer Nebenprodukte, 48,8 Mio. Fr.), für die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und andere internationale Organisationen (8,1 Mio. Fr.) sowie im Bereich der landwirtschaftlichen Forschung und Entwicklung werden nicht dem Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung zugeordnet. Zum Aufgabengebiet Forschung und Entwicklung zählen im Bereich Landwirtschaft gut 80 Millionen Franken für Agroscope und die Hälfte des Kredits Forschungsbeiträge des BLW (9,2 Mio. Fr.). Diese Ausgaben sind im Budget des BLW und von Agroscope enthalten und unterstützen den Landwirtschaftssektor indirekt.
²4 BBl 2023 1527
²5 SR 836.1

1.7.2 Zahlungsrahmenperioden 2018-2021 und 2022-2025

Das Parlament hat in der Sommersession 2021 den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025, die Vorlage 4 der AP22+, verabschiedet. ²6 Gegenüber der Vorperiode 2018-2021 hat es die Marktstützung zugunsten der Milch- und der Zuckerproduktion um 62 beziehungsweise 28 Millionen Franken erhöht. Da die mit der Botschaft zur AP22+ beantragten Gesetzesänderungen (LwG, Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 ²7 und BGBB) sistiert wurden, wurden die Mittel für die Produktionsgrundlagen und die Direktzahlungen ohne die Verschiebung der Mittel für das Risikomanagement, die Kompetenz- und Innovationsnetzwerke sowie für die Pflanzenschutzkontrollen festgelegt. Die mit der AP22+ vorgesehenen Mittelverschiebungen ab 2025 werden im Rahmen der Voranschläge 2024 und 2025 sowie in den vorliegenden Zahlungsrahmen 2026-2029 umgesetzt.
Aufgrund dieser Parlaments- und Bundesratsbeschlüsse werden die ursprünglich festgelegten Zahlungsrahmen 2022-2025 für Produktion und Absatz sowie für Direktzahlungen nicht voll ausgeschöpft. Hauptgrund für die gesamthaft geringfügige Unterschreitung um 0,7 Prozent sind einerseits Kreditreste beim Pflanzenbau (Einzelkulturbeiträge), bei den Milchzulagen und bei der Qualitäts- und Absatzförderung und andererseits die Umsetzung der Sparvorgabe von 1,4 Prozent ab 2025 bei den schwach gebundenen Bundesausgaben zur Einhaltung der Schuldenbremse.
Tabelle 4
Zahlungsrahmen und effektive Ausgaben 2018-2021 und 2022-2025
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(in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen) 2018-2021 2022-2025
BB 7.3./5.12.17 effektive Ausgaben BB 3.6./16.12.21/ 8.12.22/21.12.23 Ausgaben ²8
Produktionsgrundlagen 563 531 559,8 572,6
Produktion und Absatz 2 038 2 037 2 238,6 2 165,9
Direktzahlungen 11 250 11 243 11 249,0 11 204,7
Total 13 851 13 811 14 047,4 13 943,2
Differenz zu BB ZR - 0,3 % - 0,7 %
²6 BBl 2021 1537
²7 SR 916.40
²8 Gemäss den Staatsrechnungen 2022 und 2023 , dem Bundesbeschluss zum Voranschlag 2024 und dem Voranschlag 2025 des Bundesrates.

1.8 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 2024 ²9 zur Legislaturplanung 2023-2027 und im Entwurf vom 24. Januar 2024 3⁰ des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung 2023-2027 angekündigt.
Wie im Postulatsbericht (vgl. Ziff. 1.1) festgehalten, ist es zeitlich nicht möglich, den nächsten Reformschritt mit der Zahlungsrahmenperiode 2026-2029 zu verknüpfen, weil dies eine Vernehmlassung bereits Anfang 2023 erfordert hätte. Aufgrund dieser zu engen Fristen sollen die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Periode 2026-2029 ohne Gesetzesrevision festgelegt werden. Die nächste agrarpolitische Etappe sollte daher sinnvollerweise in der Zahlungsrahmenperiode 2030-2033 umgesetzt werden.
²9 BBl 2024 525
3⁰ BBl 2024 526

1.9 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Vor dem Hintergrund der Absenkpfade für Pflanzenschutzmittelrisiken und Nährstoffverluste sollen die Pflanzenzüchtung und der nachhaltige Pflanzenschutz stärker unterstützt und damit die Motion 20.3919 der WAK-S «Forschungs- und Züchtungs-Initiative» und die Motion 21.3832 Schneider Meret «Robuste Sorten. Potenzial ausschöpfen!» umgesetzt werden. Insbesondere wird geprüft werden, ob zusätzliche Mittel für die Pflanzenzüchtung, die Agrarforschung und den Wissenstransfer in die Praxis eingesetzt werden sollen (vgl. dazu Ziff. 3.2.5). Mit den vorgeschlagenen Mittelverschiebungen zugunsten der Pflanzenzucht werden diese beiden Motionen erfüllt und zur Abschreibung beantragt.

2 Vernehmlassungsverfahren

2.1 Vernehmlassungsvorlage

Mit der Vorlage für die Vernehmlassung, die vom 11. Oktober 2023 bis zum 24. Januar 2024 durchgeführt wurde 3¹ , wurde vorgeschlagen, in den Jahren 2026-2029 die Mittel für die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf dem Niveau des Finanzplans 2026 weiterzuführen, wie er mit dem Voranschlag 2024 mit IAFP 2025-2027 dem Parlament mit der Botschaft vom 23. August 2023 3² unterbreitet worden war.
Tabelle 5
In der Vernehmlassung vorgeschlagene Zahlungsrahmen
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(in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen) VA 2024 FP 2025 2026 2027 2028 2029 25-29 Total
Produktionsgrundlagen 138,8 146,0 155,8 164,4 172,9 180,5 + 5,9 % 674
Produktion und Absatz 544,5 544,5 538,7 538,2 537,2 536,2 - 0,4 % 2151
Direktzahlungen 2757,2 2751,8 2725,6 2716,6 2708,0 2700,4 - 0,5 % 10 851
Total 3440,4 3442,3 3420,1 3419,1 3418,1 3417,1 - 0,2 % 13 676
3¹ Die Vernehmlassungsunterlagen und der Ergebnisbericht sind abrufbar unter
www.fedlex.admin.ch
> Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > WBF > 2023/58.
3² BBl 2023 2013

2.2 Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung

Die insgesamt 113 Stellungnehmenden äusserten sich zum Vorentwurf für einen Bundesbeschluss zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029. Der geplante Verzicht auf eine Revision des LwG per 2026 wird in keiner Stellungnahme beanstandet.
23 Kantone, die Parteien GPS, Die Mitte, FDP und SVP sowie die bäuerlichen Kreise und landwirtschaftlichen Branchenorganisationen sind gegen eine Kürzung der Gesamtsumme um 2,5 Prozent. Akzeptiert wird sie von ZH, BS, SG, der GLP, Economiesuisse und den Umweltorganisationen (Agenda 2030, Bioterra CH, Birdlife, Greenpeace, Pro Natura, WWF).
22 Kantone, FDP, GLP, GPS, SVP, SPS und die Umweltkreise begrüssen die Erhöhung der Mittel für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz.
Die Kompensation dieser Aufstockung beim Zahlungsrahmen Produktion und Absatz
wird von 14 Kantonen, von Die Mitte, der SVP sowie den bäuerlichen Kreisen und landwirtschaftlichen Branchenorganisationen abgelehnt. Zwei Kantone, die GLP und SPS sowie die Umweltorganisationen unterstützen diese Kompensation.
Alle Kantone, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS), Die Mitte, SVP und SPS sowie die bäuerlichen Kreise und landwirtschaftlichen Branchenorganisationen begrüssen die Erhöhung der Mittel für die Strukturverbesserungen.
Die SPS, die Agrarallianz und die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) fordern Umweltauflagen für diese Erhöhung, die GPS und die Umweltorganisationen sind gegen eine Erhöhung.
Mit der Ausnahme der Kantone ZH, BS, SG und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie Economiesuisse sind alle Befürworter einer Erhöhung gegen eine Kompensation bei den Direktzahlungen. Die Kantone SO, NW, GL und BL weisen mehr oder weniger explizit darauf hin, dass sie eine entsprechende Erhöhung der kantonalen Mittel für die Kofinanzierung nicht zusichern können.
Grossmehrheitlich fordern die Stellungnehmenden in unterschiedlicher Ausprägung eine Erhöhung der Zahlungsrahmen. Am häufigsten verlangt wird die Weiterführung der Direktzahlungen auf heutigem Niveau (+398 Mio. Fr. gegenüber dem Vorentwurf) und etwas weniger häufig zusätzlich eine Beibehaltung des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz auf dem bisherigen Niveau (+469 Mio. Fr. gegenüber dem Vorentwurf).

2.3 Würdigung der Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Mittelerhöhung für die Strukturverbesserungen sowie die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz werden breit unterstützt. Deshalb soll an diesen Vorschlägen festgehalten werden.
Die Kompensation in Zahlungsrahmen Produktion und Absatz und Direktzahlungen erhalten eine etwas geringere Unterstützung von den Kantonen und Parteien. Die bäuerlichen Kreise und landwirtschaftliche Branchenorganisationen opponieren stark gegen diese Mittelverschiebung. Der mit dem Voranschlag 2025 festgelegte Ausgabenplafonds soll angesichts der angespannten Situation der Bundesfinanzen eingehalten werden. Darin ist die Kürzung von 1,4 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben eingerechnet. Es soll an der Mittelverschiebung, wie sie mit dem Vorentwurf vorgeschlagen wurde, festgehalten werden. Die Kompensation bei den Direktzahlungen und bei der Marktstützung soll im gleichen Umfang vorgenommen werden. Die Verteilung auf die Kredite im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz muss jedoch aufgrund der schwergewichtigen Umsetzung der 1,4-Prozent-Kürzung in diesem Zahlungsrahmen gegenüber dem Vorentwurf leicht modifiziert werden.

3 Beantragte Zahlungsrahmen für die Jahre 2026-2029

3.1 Übersicht über die drei Zahlungsrahmen

Der Entwurf des Bundesbeschlusses enthält jeweils nur die drei Summen der drei Zahlungsrahmen für die Jahre 2026-2029. Die Aufteilung der Mittel innerhalb der Zahlungsrahmen auf die einzelnen Kredite und die einzelnen Jahre soll nicht Gegenstand dieses Beschlusses sein. Die Erläuterungen zur geplanten Ausgestaltung der einzelnen Zahlungsrahmen sollen jedoch eine nachvollziehbare fundierte politische Beurteilung der Vorschläge ermöglichen.
Die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen nehmen gesamthaft gegenüber den Zahlungsrahmen der laufenden Periode 2022-2025 um 1,6 Prozent ab. Dies ist hauptsächlich auf die Kürzungen im Rahmen des Voranschlags 2025 zurückzuführen. Die beantragte Gesamtsumme der drei Zahlungsrahmen 2026-2029 liegt 0,9 Prozent unter den aktuell geplanten Mitteln in der laufenden Zahlungsrahmenperiode 2022-2025.
Innerhalb der drei Zahlungsrahmen soll der Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen erhöht werden, um die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels verstärkt zu unterstützen und damit die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit zu verbessern. Diese Mittelaufstockung soll bei den Direktzahlungen kompensiert werden. Zusätzlich sollen in den Jahren 2026-2029 18 Millionen Franken mehr für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz im Funktionsaufwand von Agroscope eingesetzt werden. Diese Aufstockung soll im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz kompensiert werden.
Tabelle 6
Vergleich mit den Zahlungsrahmen 2022-2025
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Zahlungsrahmen 2022-2025 2026-2029
(Mio. Fr. mit Rundungsdifferenzen) Total ∅ pro Jahr Total ∅ pro Jahr
Produktionsgrundlagen 559,8 140,0 690 172,5
Produktion und Absatz 2238,6 559,7 2139 534,8
Direktzahlungen 11 249,0 2812,3 10 988 2747,0
Total 14 047,4 3511,9 13 817 3454,3
In der jährlichen Budgetierung werden neue Erkenntnisse von abgeschlossenen Evaluationen berücksichtigt. Der Bundesrat hat die Biodiversitätsauswirkungen von vier agrarpolitischen Instrumenten (Grenzschutz, Versorgungssicherheitsbeiträge, Strukturverbesserungsbeiträge, Absatzförderung für Milch, Fleisch und Eier) evaluieren lassen. Die Evaluationen konnten nur beim Grenzschutz deutlich negative Effekte auf die Biodiversität im Inland nachweisen. Hinweise auf eine gewisse negative Wirkung gibt es auch bei den Strukturverbesserungsbeiträgen im Bereich Tiefbau. Die Optimierungsvorschläge ergänzen die bereits in den letzten Jahren von Parlament und Bundesrat getroffenen Massnahmen. Sie sollen eine vermehrt ergebnisorientierte Ausgestaltung der Biodiversitätsförderung unterstützen und dazu beitragen, die Qualität der Biodiversitätsleistungen der Landwirtschaft weiter zu verbessern.
Im Folgenden werden die geplanten Ausgaben innerhalb der Zahlungsrahmen in den Jahren 2026-2029 aufgezeigt. Während die Mittel für Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen stabil bleiben, nehmen sie für die Produktionsgrundlagen im Laufe der Jahre zu.
Tabelle 7
Zahlungsrahmen 2026-2029 im Überblick
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(in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen) VA 2024 VA 2025 (BR) 2026 2027 2028 2029 Total
Produktionsgrundlagen 142,7 149,9 159,7 168,3 176,9 184,4 690
Produktion und Absatz 552,7 541,5 536,8 535,3 533,8 532,8 2139
Direktzahlungen 2812,0 2770,2 2758,9 2751,3 2742,7 2735,1 10 988
Total 3507,4 3461,6 3455,3 3454,8 3453,3 3452,3 13 817

3.2 Zahlungsrahmen für Produktionsgrundlagen

Der Zahlungsrahmen für die Produktionsgrundlagen umfasst Massnahmen, die der Sicherung der Grundlagen einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion dienen. Insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Produktivität sowie für Anpassungen an den Klimawandel und die Reduktion der unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt sollen verstärkt unterstützt werden. Die in den Jahren 2026-2029 eingesetzten Mittel steigen gegenüber 2024 an, weil mehr Mittel für die Strukturverbesserungen und das Risikomanagement, die Pflanzenzüchtung, die Kompetenz- und Innovationsnetzwerke «Nutztiergesundheit» und «Pflanzenzüchtung» und das Beratungswesen für den nachhaltigen Pflanzenschutz eingesetzt werden sollen. Hinzu kommen die Mehrmittel für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz im Funktionsaufwand von Agroscope. Auf eine Äufnung der beiden Fonds de roulement «Investitionskredite» und «Betriebshilfe» soll weiterhin verzichtet werden.
Tabelle 8
Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen (690 Mio. Fr.)
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(in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen) VA2024 2026 2027 2028 2029 Total
Risikomanagement 0,0 4,4 5,4 6,4 6,4 22,6
Strukturverbesserungen 87,0 94,6 102,2 109,8 117,4 424,1
Pflanzen- und Tierzucht 44,3 48,9 48,9 48,9 48,9 195,6
Beratungswesen 11,3 11,7 11,7 11,7 11,7 46,9
Total 142,7 159,7 168,3 176,9 184,4 689,2

3.2.1 Risikomanagement

Im Rahmen der AP22+ wurde der 4. Titel im LwG geändert. Neu heisst er «Betriebliches Risikomanagement» und umfasst die Kapitel «Betriebshilfe», «Umschulungsbeihilfen» und «Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen».
Mit der Umsetzung der AP22+ wird ab 2025 über den Kredit «Risikomanagement» neu die Prämienverbilligung von Ernteversicherungen finanziert werden. Wie mit der AP22+ beschlossen, werden sukzessive mehr Mittel eingesetzt. Sie steigen bis auf 6,4 Millionen Franken im Jahr 2028 an und sollen 2029 auf diesem Niveau weitergeführt werden. Die Erhöhung 2028 von einer Million Franken wird im Zahlungsrahmen Direktzahlungen kompensiert. In der Periode 2026-2029 sind insgesamt 22,6 Millionen Franken geplant. Gemäss der Änderung vom 16. Juni 2023 3³ des LwG ist die Massnahme auf acht Jahre befristet.
Soziale Begleitmassnahmen nach der Verordnung vom 26. November 2003 ³4 über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft werden in Form von zinslosen Darlehen für die Betriebshilfe ausgerichtet. Die Darlehen werden eingesetzt um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis abzufedern (Betriebshilfe), um bestehende verzinsliche Schulden abzulösen (Umschuldung) oder die frühzeitige Betriebsaufgabe zu erleichtern. Dieses Instrument soll weiterhin bestehen bleiben. Der Fonds de roulement für diese Massnahmen betrug per Ende 2023 236,2 Millionen Franken und ist damit ausreichend dotiert, sodass auf eine Äufnung verzichtet werden kann. Sollte sich entgegen den Erwartungen trotzdem ein Mehrbedarf ergeben, könnte dieser durch eine Umlagerung aus dem Fonds de roulement «Investitionskredite» finanziert werden.
3³ BBl 2023 1527
³4 SR 914.11

3.2.2 Strukturverbesserungen

Auf Grundlage des 5. Titels des LwG kann der Bund Betrieben der Landwirtschaft sowie der ersten Verarbeitungsstufe Finanzhilfen an Projekte zur Stärkung wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Strukturen ausrichten. Finanzhilfen werden von Bund und Kantonen in einer Verbundaufgabe nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Form von À-Fonds-perdu-Beiträgen gewährt. Der Bund stellt den Kantonen zudem Mittel für rückzahlbare zinslose Darlehen (Investitionskredite) zur Verfügung. Unterstützte Massnahmen nach Artikel 87 a LwG ³5 sind:
-
planerische und bauliche Massnahmen im landwirtschaftlichen Tiefbau: Dazu gehören z. B. der Entwicklungsprozess ländlicher Raum (ELR), Transport- und Basisinfrastrukturen (Güterwege, Seilbahnen, Wasserversorgung, Elektrizität, Breitbandinternet), Be- und Entwässerungsinfrastrukturen sowie Meliorationen (Landumlegungen, moderne Gesamtmeliorationen);
-
Massnahmen im landwirtschaftlichen Hochbau: Dazu gehören Ökonomiegebäude für raufutterverzehrende Nutztiere, Bauten zur Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse, Massnahmen zur Diversifizierung in landwirtschaftsnahe Tätigkeiten oder weitere Massnahmen zur Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion;
-
Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE).
Mit den Strukturverbesserungsmassnahmen sollen auch künftig nachhaltige Infrastrukturen in der Landwirtschaft und der nachgelagerten Stufe gefördert werden. Hierzu sollen mittelfristig mehr finanzielle Mittel eingesetzt werden. Der Bericht des BLW vom 4. Mai 2023 ³6 «Strategie Strukturverbesserungen 2030+» (SV2030+) zeigt die erwartete langfristige Entwicklung des Finanzbedarfs für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in zwei Szenarien auf. Für die Beiträge zur Strukturverbesserung besteht demnach ein finanzieller jährlicher Bedarf gegenüber dem langjährigen Mittel (2014-2021, 85 Mio. Fr./Jahr) zwischen 125 Millionen und höchstens 141 Millionen Franken (+67 %) bis ins Jahr 2030 und von 138 Millionen bis 184 Millionen Franken (+118 %) bis ins Jahr 2040. Für die Gewährung von Investitionskrediten aus dem Fonds de Roulement beträgt der Bedarf zwischen 390 und 393 Millionen Franken (+34 %) bis ins Jahr 2030 und zwischen 415 und 426 Millionen Franken (+46 %) bis ins Jahr 2040. Langfristig der grösste Mehrbedarf besteht bei den Massnahmen der landwirtschaftlichen Transportinfrastrukturen und zur Steuerung des Bodenwasserhaushalts sowie bei den Massnahmen zur Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion. Im Infrastrukturbereich hat sich aufgrund von Unterinvestitionen in der Vergangenheit ein umfassender Sanierungsbedarf angestaut. Im Rahmen der AP22+ hat das Parlament zudem die Grundlage für Investitionshilfen für neue umweltfreundliche Verfahren, Technologien und Maschinen geschaffen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat zudem im Prüfbericht vom 17. Februar 2022 ³7 «Prüfung der Subventionen für Strukturverbesserungen im Tiefbau, Bundesamt für Landwirtschaft» darauf hingewiesen, dass das BLW seine Bestrebungen weiter verstärken sollte, um sicherzustellen, dass die Strukturverbesserungsprojekte im Einklang mit den Umweltzielen Landwirtschaft, insbesondere im Bereich der Biodiversität, umgesetzt werden. Die Evaluation der Biodiversitätswirkung im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität ³8 gibt zudem Hinweise auf gewisse negative, aber auch auf positive Wirkungen der Massnahmen im Bereich Tiefbau. Im Bereich Hochbau wurden keine negativen Wirkungen nachgewiesen (vgl. Ziff. 3.1).
Ab 2026 ist eine schrittweise lineare Erhöhung der finanziellen Mittel für À-Fonds-perdu-Beiträge vorgesehen. Der Aufbaupfad orientiert sich am konservativen Szenario des künftigen Mittelbedarfs für das Jahr 2030 von 125 Millionen Franken für die Strukturverbesserungen gemäss dem Bericht zur SV2030+. Der Pfad zum schrittweisen Aufbau geht von einem jährlichen Anstieg von jeweils 7,6 Millionen Franken aus. Die kontinuierliche Erhöhung soll die nötige mittelfristige Planungssicherheit für die Kantone und die Landwirtschaft schaffen. Entsprechende Projekte haben einen längeren planerischen Vorlauf und müssen von Projektträgern und Kantonen kofinanziert werden. Zudem kann mit einer schrittweisen Aufstockung des Kredits sichergestellt werden, dass für den Ausbau von Massnahmen zur Stärkung von umweltfreundlichen Verfahren, Technologien und Maschinen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Erhöhung der Mittel soll im Zahlungsrahmen Direktzahlungen kompensiert werden.
Der zu erwartende Mehrbedarf an Investitionskrediten kann in dieser Zahlungsrahmenperiode mit der vorhandenen Liquidität aus dem Fonds de roulement finanziert werden. Dieser verfügt derzeit (Stand Ende 2023) über ein Umlaufvermögen von rund 2,55 Milliarden Franken und eine Liquidität von 328 Millionen Franken. Im Jahre 2023 bewilligten die Kantone Investitionskredite in der Höhe von 318,5 Millionen Franken. Es braucht deshalb keine weitere Äufnung in der nächsten Zahlungsrahmenperiode.
³5 BBl 2023 1527
³6 Der Bericht ist abrufbar unter
www.blw.admin.ch
> Instrument > Ländliche Entwicklung und Strukturverbesserungen > Dokumentation.
³7 Der Bericht ist abrufbar unter
www.efk.admin.ch
> Publikationen > Wirtschaft und Landwirtschaft > Prüfauftrag 21300.
³8 Der Aktionsplan ist abrufbar unter
www.bafu.admin.ch
> Thema Biodiversität > Fachinformationen > Biodiversitätspolitik > Strategie & Aktionsplan.

3.2.3 Pflanzen- und Tierzucht

Mit dem Kredit «Pflanzen- und Tierzucht» will der Bundesrat ab 2026 mit 48,9 Millionen Franken pro Jahr die Zucht von Nutztieren, die Erhaltung der genetischen Ressourcen und der Vielfalt von Schweizer Nutztierrassen und Nutzpflanzen, die Massnahmen zur Erfüllung des Internationalen Vertrags vom 3. November 2001 ³9 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Pflanzenzüchtung fördern.
Im Bereich Tierzucht werden die Mittel für Massnahmen zur Grundlagenverbesserung wie die Herdebuchführung, die Erhebung und Auswertung von zuchtrelevanten Daten und die Erhaltung von Schweizer Rassen eingesetzt. Damit wird die Zucht von gesunden, leistungsfähigen, widerstandsfähigen und den natürlichen Verhältnissen des Landes angepassten Zucht- und Nutztieren ermöglicht. Die Erhebung und Auswertung von zuchtrelevanten Daten, einschliesslich Herdebuchführung, sowie die Zuchtwertschätzung bilden in der Tierzucht die Grundlagen für eine nachhaltige und standortangepasste Erzeugung tierischer Lebensmittel. Der Bedarf für ein Kompetenz- und Innovationsnetzwerk für Tierzucht wurde im Rahmen der Arbeiten zur Strategie Tierzucht 2030 4⁰ aufgezeigt. Das Netzwerk für Tierzucht soll über bestehende Mittel im Bereich Tierzucht unterstützt werden. Die Mitfinanzierung des Kompetenz- und Innovationsnetzwerks für Nutztiergesundheit erfolgt ab 2025 über eine Umlagerung von 1 Million Franken aus dem Kredit Entsorgungsbeiträge. Die Mittel für die Tierzucht und Nutztiergesundheit betrugen bis 2022 34 Millionen Franken. In den Voranschlägen 2023 und 2024 hat das Parlament diesen Betrag um 3,9 Millionen Franken erhöht. Im Hinblick auf die geplante Totalrevision der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 4¹ per 2026 sollen die finanziellen Mittel auf diesem Niveau belassen werden.
Die Mittel im Bereich Erhaltung der genetischen Vielfalt und der pflanzengenetischen Ressourcen (4,3 Mio. Fr.) werden für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 4² eingesetzt.
Mit der Umsetzung der AP22+ ab 2025 werden 2 Millionen Franken pro Jahr für die Unterstützung des Aufbaus und Betriebs eines Kompetenz- und Innovationsnetzwerkes für Pflanzenzüchtung (Swiss Plant Breeding Center, SPBC) eingesetzt. Im Moment besteht das SPBC aus einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen den Eidgenössischen Technischen Hochschulen, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau, Agroscope, Delley Samen und Pflanzen AG und Sativa Rheinau AG. Derzeit wird geprüft, wie die künftige Rechtsform (z. B. Verein, privatrechtliche Stiftung) des SPBC aussehen soll. Die in der kommenden Periode für das SPBC vorgesehenen Mittel werden so eingesetzt, dass sie unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung des SPBC nachhaltig wirken. Zudem sollen zur Erfüllung der Motionen
20.3919 und 21.3832 die Mittel für die Pflanzenzucht insgesamt erhöht werden. Die um insgesamt 4,6 Millionen Franken höheren Beträge 2026 gegenüber 2024 sind auf folgende Veränderungen zurückzuführen:
-
Mit der Umsetzung der AP22+ werden ab 2025 die Kompetenz- und Innovationsnetzwerke Pflanzenzüchtung (+ 1,5 Mio. Fr.) und Nutztiergesundheit (+ 1 Mio. Fr.) stärker beziehungsweise neu unterstützt.
-
Zur Erfüllung der Motion 20.3919 sollen private Pflanzenzüchtungsprojekte ab 2026 stärker unterstützt werden (+ 1 Mio. Fr.).
-
Ab 2025 läuft die Kreditabtretung im Bereich Pflanzenzucht des BLW an Agroscope aus (+1,3 Mio. Fr.).
-
Hinzu kommt, dass die schwach gebundenen Agrarkredite im Finanzplan 2026 um 0,5 Prozent gekürzt wurden (- 0,2 Mio. Fr.).
Zusätzlich soll die Pflanzenzüchtung sowie die Forschung und der Wissenstransfer für den nachhaltigen Pflanzenschutz ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen ausgebaut werden.
³9 SR 0.910.6
4⁰ Die Strategie Tierzucht 2030 ist abrufbar unter
www.blw.admin.ch
> Nachhaltige Produktion > Tierische Produkte und Tierzucht > Tierzucht und tiergenetische Ressourcen > Dokumentation.
4¹ SR 916.310
4² Vgl.
www.blw.admin.ch
> Nachhaltige Produktion > Pflanzliche Produktion > Kulturpflanzenvielfalt > Nationaler Aktionsplan.

3.2.4 Beratungswesen

Die landwirtschaftliche Beratung hat zum Ziel, die in der Landwirtschaft tätigen Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit zu begleiten und in ihrer berufsorientierten Weiterbildung zu unterstützen. Sie ist Teil des landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems (LIWIS) und fördert den Austausch von Wissen zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft einerseits und der Praxis andererseits sowie innerhalb der Praxis selber. Der Bund fördert das Beratungswesen durch Finanzhilfen an die Beratungszentrale Agridea, an überregional tätige, in Spezialbereichen arbeitende Beratungsdienste (z. B. in den Bereichen Bienen, Geflügel, Alpwirtschaft) und an die Vorabklärung von innovativen Projekten. Zudem kann er ausgewählte innovative Ideen speziell fördern, indem er Finanzhilfen gewährt. Die direkte Betriebsberatung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Zur Verwertung und zum Austausch von Wissen können voraussichtlich ab 2025 die Vernetzung der Forschung, Bildung und Beratung mit der land- und ernährungswirtschaftlichen Praxis (Art. 118 LwG) und Pilot- und Demonstrationsprojekte (Art. 119 LwG) unterstützt werden.
Zur Erfüllung der Motionen 20.3919 und 21.3832 sollen die Mittel für die Vernetzung von Forschung, Bildung und Beratung mit der Praxis erhöht werden. In diesem Kontext sollen ab 2026 zusätzliche Mittel von in der Höhe von 0,5 Millionen Franken an Beratungsprojekte mit dem Schwerpunkt nachhaltiger Pflanzenschutz ausgerichtet werden. Diese Erhöhung wird im Zahlungsrahmen Direktzahlungen kompensiert.

3.2.5 Überblick über die Massnahmen im Bereich Pflanzenzüchtung und nachhaltiger Pflanzenschutz

Innerhalb des Zahlungsrahmens Produktionsgrundlagen und bei Agroscope sollen verschiedene Massnahmen im Bereich der Pflanzenzüchtung und des nachhaltigen Pflanzenschutzes stärker unterstützt werden. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den geplanten Mitteleinsatz in diesen Bereichen.
Das Parlament hat mit der Pa.Iv. 19. 475 für die Absenkpfade für Pflanzenschutzmittelrisiken und Nährstoffverluste anspruchsvolle Ziele vorgegeben, die bis 2027 beziehungsweise 2030 zu erreichen sind. Mit der Motion der WAK-S 20.3919 wurde der Bundesrat beauftragt, die Voraussetzung und zusätzliche Ressourcen für eine Forschungs- und Züchtungsinitiative zu schaffen. Damit die Ziele der Absenkpfade erreicht werden können, braucht es eine stärkere Unterstützung der Agrarforschung für den nachhaltigen Pflanzenschutz und der Pflanzenzüchtung. Ebenfalls wurde mit der Motion Schneider Meret 21.3832 der Bundesrat beauftragt, Projekte mit Schwerpunkt Prüfung und Anbau von robusten oder resistenten Sorten vermehrt zu unterstützen.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln zurückgezogen und direktzahlungsberechtigte Betriebe dürfen grundsätzlich keine Pflanzenschutzmittel mit erhöhten Risikopotenzial mehr einsetzen. Gleichzeitig haben die zunehmende Globalisierung der Märkte und die steigenden Temperaturen die Verbreitung und Etablierung von neuen Schadorganismen begünstigt. Dadurch nimmt das Risiko von schweren Ernteverlusten weiter zu. Verschiedene Kulturen können kurz- und mittelfristig mit den heute verfügbaren Pflanzenschutzverfahren und -produkten nicht mehr ausreichend geschützt werden. Deshalb müssen die Pflanzenzüchtung ausgebaut werden, damit rascher resistentere Sorten zur Verfügung stehen (vgl. Ziff. 3.2.3), muss die Agrarforschung zeitnah praxistaugliche Lösungen für den Schutz der Kulturen schaffen und müssen diese Lösungen in die Praxis eingeführt werden (vgl. Ziff. 3.2.4). Für diese drei Handlungsfelder sollen die Mittel ab 2026 erhöht werden. Damit werden im Sinne der Motionen die bereits heute gezielt unterstützten Bestrebungen im Bereich nachhaltigen Pflanzenschutz gestärkt:
a.
Ausbau der Pflanzenzüchtung: Aktuell sind in der Schweiz 10 unabhängige Akteure in der Züchtung neuer Pflanzensorten tätig, wobei Agroscope der einzige öffentlich-rechtliche Akteur ist. Für die Pflanzenzüchtung werden in der Schweiz jährlich rund 14,7 Millionen Franken aufgewendet, davon 8,7 Millionen Franken aus öffentlichen Investitionen. Im Durchschnitt betragen die Kosten der Entwicklung einer neuen Sorte zwischen 0,3 und 0,4 Millionen Franken. Agroscope züchtet einige der wichtigsten Kulturpflanzenarten mit spezifischem Züchtungsbedarf in der Schweiz. Pro Pflanzenart stehen rund 1,5 Vollzeitstellen zur Verfügung. Die schweizerischen Pflanzenzüchtungsprogramme sind im internationalen Vergleich mehrheitlich als klein einzustufen. Die Pflanzenzüchtung ist aufgrund des langfristigen Zeithorizonts und des hohen Investitionsbedarfs auf Planungssicherheit angewiesen. Investitionen in die Pflanzenzüchtung bringen über den Produktionsfortschritt einen hohen ökonomischen Nutzen für die Gesellschaft. Für Deutschland wird für die Markteffekte von einer Verzinsung von 20 bis 40 Prozent ausgegangen. Rechnet man weitere positive Effekte, etwa auf die Ernährungssicherheit oder den Ressourcen- und Klimaschutz dazu, beträgt sie 40-80 Prozent. In Deutschland (ca. fünffaches BIP der Schweiz) wird mit rund 200 Millionen Euro pro Jahr im Vergleich zur Schweiz das 20-Fache an Mitteln in die Pflanzenzüchtung investiert. Der Anteil der öffentlichen Aufwendungen liegt in Deutschland bei 50-75 Prozent. 4³ Für die mehrheitlich kleinen privaten und öffentlichen Züchtungsprogramme der Schweiz ist es entscheidend, mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten zu können. Diese werden die Zuchterfolge in Zukunft noch stärker prägen als heute. Agroscope setzte im Arbeitsprogramm 2018-2021 jährlich durchschnittlich 5,7 Millionen Franken ihres Budgets ein. Damit werden Arten, welche die Forschungsanstalt aktuell züchtet, kontinuierlich züchterisch bearbeitet, die Züchtungsforschung kann die Methodik weiter verbessern und genetische Ressourcen können erhalten werden. Aus den Effizienzgewinnen der Umsetzung der Standortstrategie von Agroscope stehen für das neue Arbeitsprogramm 2022-2025 aktuell zusätzlich durchschnittlich 0,74 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Im Arbeitsprogramm 2026-2029 soll die Pflanzenzüchtung weiter ausgebaut werden. Einerseits soll dies durch eine Priorisierung der Aufgaben und einer Umschichtung von Mitteln zugunsten der Pflanzenzüchtung innerhalb von Agroscope erfolgen. Andererseits sollen zusätzliche Mittel für Agroscope zur Verfügung gestellt werden. Der Anstieg soll schrittweise erfolgen, von zusätzlich 1 Millionen Franken im Jahr 2026 bis auf zusätzlich 5,5 Millionen Franken im Jahr 2029. Von den gesamthaft 14 Millionen Franken sollen 11 Millionen beim Personalaufwand, 0,8 Millionen für Investitionen beim Sachaufwand und 2,2 Millionen beim Betriebsaufwand eingestellt werden. Damit soll Agroscope gemäss der vom BLW mit der Branche erarbeiteten Strategie Pflanzenzüchtung 2050 4⁴ neue technologische Verfahren für die effiziente Züchtung resistenter Sorten entwickeln und für Züchtungsprogramme für strategisch relevante Kulturpflanzenarten einsetzen, die bislang nicht durch Agroscope gezüchtet werden. Dabei soll das Gewicht stärker auf klimaresiliente Kulturen und Sorten (z. B. adaptiert an verlängerte Vegetationsperioden, an Trockenheit und erhöhten Krankheits- und Schädlingsdruck) und auf deren Beitrag an die Treibhausgasreduktion (z. B. erhöhte Kohlenstoffbindung im Boden, Nitrifikationshemmung, Eignung für direkte menschliche Ernährung) gelegt werden. Im Vordergrund stehen KI-basierte Verfahren zur Identifikation und Vorhersage von Eigenschaften und Methoden zur beschleunigten Züchtung, sogenannte Speed-Breeding-Methoden. Beispiele hierfür sind die Programme zur Züchtung von Ackerbohnen, Erbsen, Kartoffeln, Himbeeren oder Gerste für die Humanernährung. Solche Programme sind in enger Kooperation mit privaten Partnern durchzuführen.
Mit der Annahme der Motion 18.3144 Hausammann «Stärkung der Schweizer Pflanzenzüchtung jetzt!» werden seit 2020 pro Jahr 3 Millionen Franken für die Förderung der privaten Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung bereitgestellt. Das BLW hat im Frühjahr 2020 erstmals einen branchenweiten Projektaufruf gestartet. Weitere Projektaufrufe sind in den Jahren 2024 und 2026 vorgesehen. Insgesamt wurden 27 Projekte von Züchtungsorganisationen ausserhalb der Bundesverwaltung unterstützt. Aufgrund der begrenzten Mittel entspricht dies nur zwei Drittel der förderungswürdigen Projekte. Die Förderung solcher Projekte soll ab 2026 mit einer zusätzlichen Million Franken pro Jahr gestärkt werden (vgl. Ziff. 3.2.3).
b.
Ausbau der Forschung: Agroscope setzt im laufenden Arbeitsprogramm 2022-2025 erneut einen Schwerpunkt im Bereich Pflanzenschutz und in der Weiterentwicklung eines nachhaltigen, risikoarmen Pflanzenschutzes. Dazu sollen zwischen 2022 und 2025 die verfügbaren Mittel für Forschungsarbeiten in diesem Bereich von 15,9 auf 16,6 Millionen Franken pro Jahr angehoben und der Mehrbedarf durch Effizienzgewinne innerhalb von Agroscope kompensiert werden. Mit dieser Schwerpunktsetzung sollen neue Verfahren, Techniken und Strategien zum Schutz der Kulturen entwickelt werden, welche die Anwendungen und Risiken von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Zudem laufen ebenfalls wichtige Forschungsaktivitäten mit Ziel eines nachhaltigen Pflanzenschutzes im Rahmen des strategischen Forschungsfeldes «Anbaumethoden und Produktionssysteme Pflanzenbau». Dabei geht es um den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge mittels Anbaumethoden, Abdeckungen und Einnetzung. Zudem werden Alternativen zu Herbiziden durch agrarökologische, physikalische oder mechanische sowie anbautechnische Massnahmen entwickelt. Weitere Beiträge liefert das strategische Forschungsfeld «Pflanzensorten», worin die Pflanzenzüchtung, die Sortenprüfung und auch die Saat- und Pflanzgutzertifizierung zu gesunden und möglichst krankheitsresistenten Kulturen beitragen. Damit entwickelt Agroscope Lösungen, die auf einem starken Systemforschungsansatz basieren.
Im Arbeitsprogramm 2026-2029 soll die Forschung zur Stärkung des Schutzes der Kulturen mit zusätzlich 1 Million Franken pro Jahr weiter ausgebaut werden. Die Entwicklung von Innovationen betrifft die Bereiche neue nachhaltige Pflanzenschutzverfahren und Anbaumethoden und die Entwicklung digitaler Beratungstools für den nachhaltigen Pflanzenschutz. Von den gesamthaft 4 Millionen Franken sollen 3,1 Millionen beim Personalaufwand, 0,3 Millionen für Investitionen beim Sachaufwand und 0,6 Millionen beim Betriebsaufwand eingestellt werden.
c.
Ausbau des Wissenstransfers und Innovation: Im Hinblick auf die Umsetzung der AP22+ werden seit 2023 bereits 0,5 Millionen und ab 2025 zusätzlich 1,5 Millionen Franken pro Jahr für die Unterstützung des Aufbaus und Betriebs des SPBC eingesetzt (vgl. Ziff. 3.2.3). Die Unterstützung durch den Bund für die mehrheitlich kleinen privaten und öffentlichen Züchtungsprogramme bei der Umsetzung von technologischen Entwicklungen aus der Forschung wird damit deutlich gestärkt.
Resultate aus der Forschung und Züchtung müssen in der Praxis verwertet werden, damit neue Lösungen für den nachhaltigen Pflanzenschutz und für die Pflanzenzüchtung konkrete Anwendung in der Land- und Ernährungswirtschaft finden. Deshalb sollen mit zusätzlich 0,5 Millionen Franken pro Jahr Beratungsprojekte unterstützt werden, um neues Wissen in der Praxis zu testen, verwerten und auszutauschen.
Grundsätzlich besteht auch ein Bedarf, seitens des BLW mit zusätzlichen Mitteln sehr kurzfristig auf neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung neuer Schadorganismen zu reagieren. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit ergeben sich aufgrund der zunehmenden Verschleppung und Ausbreitung neuer Schadorganismen (z. B. Kirschessigfliege, Japankäfer, Marmorierte Baumwanze, Syndrome de basses richesses bei Zuckerrüben) und fehlenden praxiserwiesenen Bekämpfungsmassnahmen aufgrund des Widerrufs der Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel (z. B. gegen Schädlinge im Raps und im Gemüsebau). Es wäre wichtig, für diesen Zweck gezielte Projektförderungen finanzieren zu können und so die landwirtschaftliche Praxis situationsbedingt rasch mit fachlich-wissenschaftlicher Beratung und mit praxistauglichen Lösungen für den nachhaltigen Pflanzenschutz zu unterstützen. Aufgrund knapper finanzieller Mittel ist dies jedoch derzeit nur sehr limitiert möglich.
Die zusätzlichen Mittel für die Stärkung der drei oben genannten Handlungsfelder des Bundesrates sollen zu drei Vierteln im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz und einem Viertel bei den Direktzahlungen kompensiert werden. Tabelle 9 gibt einen Überblick über die geplanten Transfers.
Tabelle 9
Geplante Mittelverschiebungen für Innovationen im nachhaltigen Pflanzenschutz
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Ausbaubereich / Massnahmen (in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen)
2026 2027 2028 2029 Total
Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen
Pflanzen- und Tierzucht a. Ausbau Pflanzenzüchtung: Beiträge zur Förderung der privaten Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung 1,0 1,0 1,0 1,0 4
Beratungswesen c. Ausbau Wissenstransfer und Innovation: Finanzhilfen an Projekte und spezifische Beitragsgesuche mit Schwerpunkt nachhaltiger Pflanzenschutz 0,5 0,5 0,5 0,5 2
Kompensation im Zahlungsrahmen Direktzahlungen 1,5 1,5 1,5 1,5 6
Aufwände ausserhalb der Zahlungsrahmen
Funktionsaufwand Agroscope a. Ausbau Pflanzenzüchtung 1,0 3,0 4,5 5,5 14
b. Ausbau Forschung im Bereich nachhaltiger Pflanzenschutz 1,0 1,0 1,0 1,0 4
Kompensation im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz 2,0 4,0 5,5 6,5 18
Neben der Züchtung und Selektion von bedarfsgerechten Sorten trägt auch die Vermehrung des Saatguts zur Versorgungssicherheit bei, indem sie die Abhängigkeit von importiertem Saatgut reduziert. Unter dem Dach des Schweizer Saatgutproduzenten-Verbandes Swisssem organisieren Vermehrungsorganisationen die Bereitstellung von zertifiziertem Saat- oder Pflanzgut von Weizen, Roggen, Dinkel, Triticale, Gerste, Hafer, Kartoffeln, Mais, Eiweisserbsen, Lupinen, Soja sowie Mattenklee und Grassamen. Die Wirtschaftlichkeit der Saatgutvermehrung wird grösstenteils über den Grenzschutz gestützt. Für Saatgut von Kartoffeln, Mais sowie Futtergräsern und -leguminosen werden ergänzend Einzelkulturbeiträge ausgerichtet (vgl. Ziff. 3.3.4).
4³ Noleppa, S.; von Witzke, H. (2013). Die gesellschaftliche Bedeutung der Pflanzenzüchtung in Deutschland.
4⁴ Abrufbar unter www.blw.admin.ch > Nachhaltige Produktion > Pflanzliche Produktion > Pflanzenzüchtung > Dokumentation.

3.3 Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz

Die Ausgaben im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz liegen in den Jahren 2026-2029 auf dem bisherigen Niveau. Es sind nur geringfügige Anpassungen vorgesehen.
Tabelle 10
Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz (2139 Mio. Fr.)
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(in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen) VA2024 2026 2027 2028 2029 Total
Qualitäts- und Absatzförderung 70,6 65,4 65,9 65,4 65,4 262,1
Milchwirtschaft 387,3 379,0 378,5 378,0 377,5 1513,1
Viehwirtschaft 6,0 5,9 5,4 4,9 4,4 20,7
Pflanzenbau 88,9 86,4 85,4 85,4 85,4 342,7
Total 552,7 536,8 535,3 533,8 532,8 2138,6

3.3.1 Qualitäts- und Absatzförderung

Im Kredit Qualitäts- und Absatzförderung sollen für die Jahre 2026-2029 jährlich gut 65 Millionen Franken eingestellt werden. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, in diesem Kredit ab dem Voranschlag 2023 für Schweizer Wein 6,2 Millionen Franken mehr einzusetzen (total 9 Mio. Fr.). Der Kredit betrug damals über 75 Millionen Franken.
Im Voranschlag 2024 hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates beschlossen, die Sparvorgabe zur Entlastung der anderen Landwirtschaftskredite überproportional bei der Absatzförderung umzusetzen. Es hat den Kredit um 5 Millionen Franken auf gut 70 Millionen Franken reduziert. Zusätzlich sollen ab dem Voranschlag 2025 weitere 4,8 Millionen Franken weniger eingesetzt werden. Dies bedeutet eine Kürzung von insgesamt gut 10 Millionen Franken gegenüber 2023 für alle Erzeugnisse ausser Wein. Dies hat zur Folge, dass für alle Agrarerzeugnisse ausser Wein die Finanzhilfen ab 2025 um durchschnittlich 8 Prozent gesenkt werden müssen. Diese Reduktion hat Auswirkungen auf die Planung der konkreten Massnahmen der betroffenen Trägerschaften.

3.3.2 Milchwirtschaft

Im Milchbereich sollen weiterhin drei verschiedene Zulagen ausbezahlt werden:
-
die Zulage für Verkehrsmilch von 5 Rappen je Kilogramm Milch (Art. 40 LwG und Art. 2 a Milchpreisstützungsverordnung vom 25. Juni 2008 ⁴5 );
-
die Zulage für verkäste Milch, die sich aus der Differenz von 15 Rappen je Kilogramm verkäster Milch abzüglich der Verkehrsmilchzulage ergibt (Art. 38 LwG);
-
die Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rappen je Kilogramm verkäster Milch (Art. 39 LwG).
Die Zulage für Verkehrsmilch betrug im Jahr 2023 170 Millionen Franken. Sie wird seit der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge nach dem früheren Bundesgesetz vom 13. Dezember 1974 ⁴6 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggigesetz») im Jahr 2019 an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausgerichtet (davon 89 Mio. Fr. für verkäste Milch). 179 Millionen Franken werden als Zulage für verkäste Milch und 30 Millionen Franken als Zulage für Milch ohne Fütterung von Silage ausgerichtet.
Insgesamt sollen 2026-2029 jährlich rund 378 Millionen Franken für Milchzulagen eingesetzt werden. Der Betrag wird gesenkt, weil mit einer Reduktion der Milchmenge gerechnet wird. 2026 werden im Vergleich zum Jahr 2024 rund 5 Millionen Franken weniger budgetiert. Die jährliche Reduktion wird dann bis 2029 auf knapp 10 Millionen Franken erhöht. Diese geschätzte Reduktion von 5 Millionen Franken innert 5 Jahren beträgt nur 1 Prozent des Zulagenkredits und ist deshalb mit hoher Unsicherheit behaftet.
⁴5 SR 916.350.2
⁴6 AS 1976 927 ; 1995 4798 ; 2006 4097

3.3.3 Viehwirtschaft

Im Bereich Viehwirtschaft sollen 2026 wie bisher 5,9 Millionen Franken als Inlandbeihilfen für Schlachtvieh, Fleisch und Eier sowie als Verwertungsbeiträge für Schafwolle eingeplant werden. Ab 2027 sollen die Mittel für Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch jedes Jahr 0,5 Millionen Franken weniger betragen. Damit soll die Marktregulierung schrittweise vermehrt der Branche übergeben und die Selbstverantwortung gestärkt werden.
Eine private Organisation soll weiterhin mittels Leistungsvereinbarung die Vollzugsaufgaben Überwachung öffentlicher Märkte, Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen, neutrale Qualitätseinstufung und Kontrolle der Ermittlung des Schlachtgewichts übernehmen. Für die Vergütung dieser Aufgaben sind seit 2013 ausserhalb des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 6,2 Millionen Franken pro Jahr im Funktionsaufwand des BLW vorgesehen. Diese Mittel sollen auch ab 2026 für diesen Zweck zur Verfügung stehen

3.3.4 Pflanzenbau

Mit dem Kredit «Beihilfen Pflanzenbau» wird in erster Linie mit der Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen der Anbau von Ackerkulturen gefördert, die unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit als bedeutsam eingestuft werden. Dazu gehören Ölsaaten, Zuckerrüben, Eiweisspflanzen und die Saatgutproduktion für Kartoffeln, Mais sowie Futtergräsern und -leguminosen. Gemäss Artikel 54 LwG gelten befristet bis Ende 2026 höhere Beiträge für den Zuckerrübenanbau. Der Zusatz-Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben ist ebenfalls bis Ende 2026 befristet. Seit der Änderung von Artikel 54 des LwG wurden die Direktzahlungsbeiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz im Rahmen der Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 erhöht. Die Stützung ab 2027 ist noch festzulegen, zumal das Parlament den Standesinitiativen der Kantone Bern 23.302 «Den Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit Schweizer Zucker erhalten» und Thurgau 22.322 «Erhaltung des Selbstversorgungsgrads der Schweiz mit Schweizer Zucker» Folge gegeben hat. Bei den Ölsaaten, aber auch bei den Eiweisspflanzen sind steigende Anbauflächen aufgrund der Branchenziele wahrscheinlich. In den Bereichen Obst und Wein ist ein gleichbleibender Mittelbedarf zu erwarten. Ergänzend zum Kredit Beihilfen Pflanzenbau werden seit 2019 mit dem Kredit Getreidezulage knapp 16 Millionen Franken pro Jahr zur Förderung des Getreideanbaus bereitgestellt. Insgesamt wird grundsätzlich von einem konstanten Mittelbedarf von rund 86 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen. Ab 2027 wird dieser Betrag um 1 Million Franken reduziert, weil die Mittel für den Zusatzbeitrag für Zuckerrüben in diesem Kredit nicht mehr benötigt werden.

3.4 Zahlungsrahmen für Direktzahlungen

Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen enthält neue, weitergeführte und auslaufende Beitragsarten zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft sowie Übergangsbeiträge zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung.
Tabelle 11
Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Direktzahlungen (10 988 Mio. Fr.)
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(in Mio. Fr., mit Rundungsdifferenzen) VA 2024 2026 2027 2028 2029 Total
Versorgungssicherheit 917 830 830 830 830 3320
Kulturlandschaft 535 535 535 535 535 2140
Biodiversität ⁴7 442 449 334 334 334 1451
Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität ⁴8 147 147 280 280 280 987
Produktionssysteme 714 735 735 735 735 2 940
Ressourceneffizienz; Ressourcenprojekte, Gewässerschutzprojekte, In-situ-Erhaltung 30 25 21 21 21 88
Übergangsbeitrag 27 37,9 16,3 7,7 0,1 62,0
Total 2812,0 2758,9 2751,3 2742,7 2735,1 10 988,0
Der Zahlungsrahmen Direktzahlungen liegt tiefer als in der Vorperiode 2022-2025. Dies ist eine Folge der Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben von 1,4 Prozent per 2025. Diese Kürzungen sollen durch eine Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge umgesetzt werden.

3.4.1 Versorgungssicherheit

Für die Versorgungssicherheit werden weiter ein Basisbeitrag, ein nach Zonen abgestufter Produktionserschwernisbeitrag und ein Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen ausgerichtet. Die Bedingungen für die Ausrichtung bleiben unverändert. Die vorgesehene Mittelreduktion bei der Versorgungssicherheit werden in erster Linie mit einer Reduktion des Basisbeitrags umgesetzt. Um eine jährliche Beitragsanpassung zu vermeiden, sollen die Beitragsansätze 2026 so festgelegt werden, dass bis 2029 grundsätzlich keine weiteren Anpassungen notwendig werden.

3.4.2 Kulturlandschaft

Zu den Kulturlandschaftsbeiträgen zählen die Offenhaltungsbeiträge, die Hang- und Steillagenbeiträge sowie die Alpungs- und Sömmerungsbeiträge. Die jeweiligen Beitragsansätze sollen unverändert und die Ausgaben stabil bleiben. Die Kulturlandschaftsbeiträge sind weitgehend begrenzt, weil sie flächenbezogen sind und weil die Flächen für die Offenhaltung und diejenigen mit Hang- und Steillagen und für die Sömmerungsfläche stabil bleiben.

3.4.3 Biodiversität

Die Ausgaben für Biodiversitätsbeiträge sollen stabil bleiben. Ab 2027 werden die Landschaftsqualitäts- und die Vernetzungsbeiträge in den neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nach Artikel 76 LwG zusammengeführt. Der Vernetzungsbeitrag ist derzeit in den Biodiversitätsbeiträgen enthalten. Aus diesem Grund sinken die ausgewiesenen Biodiversitätsbeiträge ab 2027 um 115 auf 334 Millionen Franken pro Jahr. Zuwächse bei der Beteiligung an einzelnen Fördermassnahmen sollen möglichst innerhalb der Biodiversitätsbeiträge kompensiert werden.

3.4.4 Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität

Die bisherigen Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge werden aufgrund der Beschlüsse zur AP22+ im neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nach Artikel 76 LwG zusammengeführt. Er umfasst grundsätzlich die bisherigen beiden Beitragssummen von 115 Millionen Franken für die Vernetzung und 147 Millionen Franken für die Landschaftsqualität. Aufgrund der vorgesehenen einheitlichen kantonalen Plafonds für die zusammengeführten Beiträge werden die Ausgaben indessen bei 280 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

3.4.5 Produktionssysteme

Die Beitragsansätze für Produktionssystembeiträge sollen unverändert und die Ausgaben stabil bleiben. Sofern neue Programme eingeführt werden, sollen diese zusätzlichen Gelder innerhalb der Produktionssystembeiträge kompensiert werden. Ebenfalls vorgesehen ist, Zuwächse bei den einzelnen Programmen innerhalb der Produktionssystembeiträge zu kompensieren.

3.4.6 Ressourceneffizienz, Ressourcen- und Gewässerschutzprojekte sowie In-situ-Erhaltung Futterpflanzen

Der Mittelbedarf für Ressourcenprojekte nach den Artikeln 77 a und 77 b LwG sowie an für Gewässerschutzprojekte nach Artikel 62 a GschG bleibt bei rund 19,5 Millionen Franken pro Jahr stabil. Mit der AP22+ werden die bisherigen Ressourceneffizienzbeiträge in die Produktionssystembeiträge integriert oder werden gewisse Anforderungen, für deren Einhaltung Ressourceneffizienzbeiträge ausgerichtet wurden, in den ökologischen Leistungsnachweis überführt. Der Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen wird noch längstens bis Ende 2026 ausgerichtet. Die Entwicklung bei den Gewässerschutzbeiträgen kann von der Umsetzung des Postulats 22.3875 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates «Erhöhung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft» beeinflusst werden, die eine Erhöhung der Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft fordert. Für die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen betragen die Ausgaben rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr.

3.4.7 Übergangsbeitrag

Der Übergangsbeitrag stellt den Restbetrag zwischen dem gesamten Direktzahlungsbudget und dem Bedarf für die leistungsbezogenen Instrumente dar. Er nimmt schrittweise ab.
⁴7 ohne Vernetzungsbeitrag ab 2027.
⁴8 In dieser Rubrik sind die Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge enthalten, die bis Ende 2026 noch nach aktueller Rechtsgrundlage weiterlaufen und ab 2027 in die neuen Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität zusammengeführt werden (Art. 76 LwG [ BBl 2023 1527 ]).

3.5 Verpflichtungskredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 2026-2029

Gemäss Artikel 98 LwG bewilligt die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss einen mehrjährigen Verpflichtungskredit für die Zusicherung von Beiträgen für Strukturverbesserungen. Ein Verpflichtungskredit setzt den Höchstbetrag fest, bis zu dem der Bundesrat ermächtigt ist, für ein bestimmtes Vorhaben mehrjährige finanzielle Verpflichtungen gegenüber bundesexternen Dritten einzugehen. Mit dem Bundesbeschluss vom 3. Juni 2021 ⁴9 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025 hat das Parlament einen Verpflichtungskredit Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 2022-2025 in der Höhe von 340,2 Millionen Franken bewilligt. Der Bundesrat schlägt vor, diesen Verpflichtungskredit mit einem ergänzenden Bundesbeschluss um 30 Millionen Franken zu erhöhen, damit die ansteigenden Mittel ab 2026 bereits im Jahr 2025 für die geplanten Projekte entsprechend den vorgeschlagenen Mehrmitteln zugesichert werden können. Dieser Bundesbeschluss wird dem Parlament separat vorgelegt.
Abgestimmt auf die Beiträge für Strukturverbesserungen im Zeitraum 2026-2029 (vgl. Ziff. 3.3.2) soll für diese Periode ein weiterer mehrjähriger Verpflichtungskredit von 450 Millionen Franken beschlossen werden. Der Verpflichtungskredit übersteigt die Summe der geplanten Voranschlagskredite für die Periode 2026-2029. Dies liegt daran, dass Verpflichtungen für Strukturverbesserungsprojekte, die in einem Jahr eingegangen werden, im Durchschnitt Zahlungen während drei Jahren auslösen (d. h. im Jahr, in dem die Zusage erteilt wird und in den zwei folgenden Jahren). Deshalb enthalten die ersten zwei Jahre der neuen Periode noch Zahlungen aus dem (niedrigeren) Verpflichtungskredit der Vorperiode. Der neue Verpflichtungskredit dürfte demgegenüber auch in den Jahren 2030 und 2031 noch Zahlungen auslösen. Die Höhe des übernächsten Verpflichtungskredits ab 2030 wird dadurch aber nicht präjudiziert.
⁴9 BBl 2021 1537

3.6 Teuerungsannahmen

Die dem Umfang des Rahmenkredits zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in Artikel 3 des Entwurfs zum Bundesbeschluss ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Februar 2024 von 107,1 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.

4 Auswirkungen

Die vorgeschlagene Zuteilung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 weicht geringfügig von den laufenden Zahlungsrahmen 2022-2025 ab. Deshalb sind keine grösseren Auswirkungen zu erwarten.

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Die drei vorgeschlagenen Zahlungsrahmen führen gegenüber den laufenden Zahlungsrahmen 2022-2025 zu einer Abnahme der Gesamtsumme von 1,5 Prozent. Die Finanzplanjahre des Bundeshaushaltes weisen allerdings noch strukturelle Defizite in Milliardenhöhe auf. Weitere Kürzungsmassnahmen können deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Gemäss Ziffer 3 sollen innerhalb der Zahlungsrahmen 92 Millionen Franken vom Zahlungsrahmen Direktzahlungen in den Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen für Strukturverbesserungen (86 Mio. Fr.), Pflanzen- und Tierzucht (4 Mio. Fr. für den Ausbau Pflanzenzüchtung) sowie für das landwirtschaftliche Beratungswesen (Finanzhilfen an Projekte und spezifische Beitragsgesuche nachhaltiger Pflanzenschutz; 2 Mio. Fr.) verschoben werden. Der kontinuierliche Anstieg im Bereich Strukturverbesserungen erfordert 2026 gut 10 Millionen Franken mehr als bisher im Finanzplan eingestellt waren. Einerseits entfällt ab 2026 die Entnahme von 2 Millionen Franken aus dem Fonds de roulement und andererseits wurde im Rahmen des Voranschlags 2023 eine Senkung der Mittel von 0,5 Prozent ab dem Finanzplan 2026 beschlossen.
Für die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz werden zudem 18 Millionen Franken aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz in den Funktionsaufwand von Agroscope umgelegt: Für den Ausbau Pflanzenzüchtung sind 14 Millionen Franken und für den Ausbau der Forschung zu nachhaltigem Pflanzenschutz 4 Millionen Franken vorgesehen.
Im Bereich der Pflanzenzüchtung spielt Agroscope aufgrund des vorhandenen Wissens und der Infrastrukturen eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zur Tierzucht ist in der Pflanzenzucht das Finanzierungspotenzial von privaten Organisationen weniger ausgeprägt. Dieses Potenzial wird mit dem SPBC und der Unterstützung privater Züchtungsprojekte weitgehend ausgeschöpft. Um möglichst rasch wesentliche Fortschritte zu erzielen, sollen deshalb die Aktivitäten vor allem bei Agroscope verstärkt werden.
Die damit verbundenen Arbeiten des BLW sollen mit den vorhandenen personellen Ressourcen bewältigt werden.
Tabelle 12
Vorgeschlagene Mittelverschiebungen
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Ausgabenbereich (in 1000 Fr.) FP2026 FP2027 FP2028 2029 Total
Erhöhung Strukturverbesserung 10 028 17 620 25 212 32 805 85 664
Kredit Strukturverbesserungen gemäss Ausgangslage FP 26-28 84 603 84 603 84 603 84 603 338 412
Kredit Strukturverbesserungen gemäss ZR26-29 94 631 102 223 109 815 117 408 424 077
Erhöhung Pflanzenzüchtung und -schutz 4 500 5 500 6 500 7 500 24 000
Kredit Pflanzen- und Tierzucht 1 000 1 000 1 000 1 000 4 000
Kredit Beratungswesen 500 500 500 500 2 000
Funktionsaufwand Agroscope 2 000 4 000 5 500 6 500 18 000
Kompensation
Zahlungsrahmen Direktzahlungen 11 528 19 120 26 712 34 305 91 664
Zahlungsrahmen Produktion und Absatz 2 000 4 000 5 500 6 500 18 000

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiet

Die Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen sind betreffend die À-Fonds-perdu-Beiträge eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Die Aufstockung der Mittel auf Stufe Bund erfordern parallel dazu eine entsprechende kontinuierliche jährliche Erhöhung der kantonalen Mittel. Pro Jahr sollen die Mittel des Bundes um 7,6 Millionen Franken zunehmen und von 87 Millionen Franken im Jahr 2025 auf 117 Millionen Franken im Jahr 2029 ansteigen. Ohne ausreichende kantonale Gegenfinanzierung und Personalressourcen können die Massnahme nur in beschränktem Rahmen umgesetzt werden.

4.3 Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Wirkung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 auf die Landwirtschaft wurde von Agroscope mit dem agentenbasierten Sektormodell Swissland abgeschätzt. Dieses Modell optimiert die einzelbetrieblichen Einkommen der rund 2300 Betriebe der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten unter Berücksichtigung der aktuellen agrarpolitischen Rahmenbedingungen sowie unter Vorgabe exogener Preisannahmen. Durch anschliessende Hochrechnung auf den Sektor kann die Einkommensbildung berechnet werden. Auf dieser Grundlage wurde analysiert, wie sich das landwirtschaftliche Sektoreinkommen unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 entwickeln wird.
Bei den Produzentenpreisen wird bei den meisten Produkten von gleichbleibenden oder leicht steigenden Preisen ausgegangen. Damit liegt das unterstellte Preisniveau mittelfristig etwas höher als noch vor Beginn der Ukrainekrise im Jahr 2022. Dabei wird davon ausgegangen, dass die aktuellen Marktstützungsmassnahmen und der Grenzschutz unverändert weitergeführt werden.
Die Beiträge des Bundes basieren auf den in Ziffer 3 aufgeführten finanziellen Mitteln. Die Verschiebung von Direktzahlungsmitteln zu den Strukturverbesserungsmassnahmen wird sich kurzfristig dämpfend auf das Einkommen auswirken, weil die Investitionshilfen ihre positive Einkommenswirkung erst mit einer gewissen Verzögerung entfalten.
Bei den Fremdkosten wird von einer teuerungsbedingten Preissteigerung im Bereich von 0,5 bis 3,0 Prozent pro Jahr ausgegangen. Dazu gehören die Vorleistungen, Abschreibungen und die Kosten für betriebsfremde Faktoren.
Der Markterlös aus der pflanzlichen und der tierischen Erzeugung steigt bis 2029 gegenüber dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2020-2022 um rund 550 Millionen Franken (+4,8 %). Dies ist primär auf die erhöhten Produzentenpreise zurückzuführen. Aufgrund der angenommenen Teuerung bei den Produktionsmittelpreisen prognostiziert das Modell auf der Kostenseite bis im Jahr 2029 einen Anstieg von rund 530 Millionen Franken (+4,6 %).
Die Direktzahlungen und die sonstigen Subventionen sinken von 2,97 Milliarden Franken (2020-2022) auf 2,90 Milliarden Franken (-2,4 %) im Jahr 2029. 5⁰
Summiert man alle beschriebenen Effekte, resultiert für die Jahre 2026-2029 insgesamt ein etwa gleich hohes sektorales Nettounternehmenseinkommen wie im Mittel der Jahre 2020-2022. Gemäss den Berechnungen mit dem Modell Swissland beträgt der durchschnittliche jährliche Rückgang der Anzahl Betriebe zwischen 2026 und 2029 rund 1,6 Prozent. Betriebsaufgaben können somit auch weiterhin vorwiegend im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen.
Weicht die effektive Entwicklung der Preise und Kosten im Prognosezeitraum bis 2029 wesentlich von der modellierten Entwicklung ab, wirkt sich dies direkt auf die Einkommen aus.
Abbildung 2
Prognose des Sektoreinkommens mit dem Modell Swissland
[Bild bitte in Originalquelle ansehen]
Quelle: BFS, Agroscope
Unter Berücksichtigung des vom Modell berechneten Strukturwandels dürfte das landwirtschaftliche Einkommen pro Betrieb von 62 300 Franken (= Mittelwert 2019-2021) auf 65 900 Franken im Jahr 2026 und 69 800 Franken im 2029 steigen. Dies entspricht einem Zuwachs des einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Einkommens von 6 Prozent bis im Jahr 2026 und von 12 Prozent bis im Jahr 2029. Diese positive Einkommensentwicklung zeigt, dass die Produktivität der Schweizer Landwirtschaft mit dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen erhalten werden kann und weiterhin eine sozialverträgliche Entwicklung ermöglicht wird.
5⁰ Die mit dem Modell Swissland aufgrund der vorgegebenen Beitragsansätze und der daraus resultierenden Beteiligungen berechnete Direktzahlungssumme weicht leicht ab von den geplanten Ausgaben für den Zahlungsrahmen Direktzahlungen gemäss Ziff. 3.4. Damit die Direktzahlungssumme mit den Werten gemäss dem Zahlungsrahmen Direktzahlungen übereinstimmt, wurde die vom Modell berechnete Summe entsprechend korrigiert.

4.4 Auswirkungen auf die Umwelt

Mit der verstärkten Unterstützung der Investitionen in Infrastrukturen zur Steuerung des Bodenwasserhaushalts und in landwirtschaftliche Transportinfrastrukturen werden Anpassungen an den Klimawandel erleichtert. Der umfassende Sanierungsbedarf aufgrund der bisher ausgebliebenen Investitionen kann verkleinert werden. Zudem wird die stärkere finanzielle Förderung von neuen umweltfreundlichen Verfahren, Technologien und Maschinen positive Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz und die Erreichung der ökologischen Zielsetzungen haben.
Die stärkere Förderung der Pflanzenzucht führt zu resistenteren Sorten und zur Entwicklung und Verbreitung von Verfahren für einen nachhaltigeren Pflanzenschutz. Damit kann die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Pflanzenschutzmittelrisiken leisten und gleichzeitig wird die Resilienz des Pflanzenbaus gegenüber Klimarisiken erhöht.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 BV. Nach Artikel 6 LwG werden die Mittel als Zahlungsrahmen für jeweils höchstens vier Jahre bewilligt. Die gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung der Subventionen ist das LwG und das GSchG (vgl. Ziff. 1.7.1).

5.2 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 5¹ ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden, Bundesbeschlusses vorgesehen.
5¹ SR 171.10

5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder in jedem der beiden Räte. Der vorliegende Entwurf zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 sowie über den Verpflichtungskredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen untersteht deshalb der Ausgabenbremse.

5.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die finanzielle Steuerung erfolgt über drei Zahlungsrahmen und einen Verpflichtungskredit (vgl. Ziff. 3.5). Artikel 104 BV weist dem Bund eine Daueraufgabe zu. Deshalb sind die Subventionen mehrheitlich weder befristet noch degressiv ausgestaltet.
Bundesrecht
Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029
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