Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe
Verlängerung vom 21. Juni 2024
Der Schweizerische Bundesrat
beschliesst:
I
Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 2. Dezember 2020 und vom 3. April 2023 ¹ über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe wird verlängert.
II
Dieser Beschluss tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
| 21. Juni 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Bundesrecht
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das schweizerische Metzgereigewerbe