Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
                            Allgemeinverfügung  über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 4. Juli 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 ¹  über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leimay (W 6935, 200 g/l Amisulbron)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Feldbau | |||
| Kartoffeln | Kraut- und Knollenfäule | Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 14 Tage | 1, 2 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe QiI enthält, nicht mehr als 5-mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Übrigen bleiben die Auflagen der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ranman Top (W 6889, 160 g/l Cyazofamid)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ranman Top (W 6889-1, 160 g/l Cyazofamid)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ranman Top (W 6800, 160 g/l Cyazofamid)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ranman Top (W 6800-1, 160 g/l Cyazofamid)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Feldbau | |||
| Kartoffeln | Kraut- und Knollenfäule | Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 14 Tage | 1, 2 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 5 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.21 (Quinone inside Inhibitors, QiI).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Übrigen bleiben die Auflagen der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Pflanzenschutzmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Proxanil (W 7421, 335 g/l Propamocarb + 50 g/l Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Proxanil (W 7421-1, 335 g/l Propamocarb + 50 g/l Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Proxanil (W 7421-2, 335 g/l Propamocarb + 50 g/l Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Huntar (W 7421-3, 335 g/l Propamocarb + 50 g/l Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Feldbau | |||
| Kartoffeln | Kraut- und Knollenfäule | Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 21 Tage | 1, 2 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maximal 8 Behandlungen pro Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Übrigen bleiben die Auflagen der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eleto (W 7205, 180 g/l Dimetomorph + 180 g/l Zoxamid)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            open_with
                        
                        
                    
                    
                    
                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Feldbau | |||
| Kartoffeln | Kraut- und Knollenfäule | Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 21 Tage | 1, 2 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 7 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC H5 (Carboxylic acid amides, CAA) oder FRAC B3 (benzamides and thiazole carboxamides, z.B. Zoxamid).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Übrigen bleiben die Auflagen der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Revus (W 6509, 250 g/l Mandipropamid)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Feldbau | |||
| Kartoffeln | Kraut- und Knollenfäule | Aufwandmenge: 0.6 l/ha Wartefrist: 21 Tage | 1, 2 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Übrigen bleiben die Auflagen der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Revus Top (W 6927, 250 g/l Mandipropamid + 250 g/l Difenoconazol)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Feldbau | |||
| Kartoffeln | Kraut- und Knollenfäule Alternaria spp. | Aufwandmenge: 0.6 l/ha Wartefrist: 14 Tage | 1, 2, 3 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 03 (SSH = Sterolsynthesehemmer = Triazole).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Übrigen bleiben die Auflagen der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Pflanzenschutzmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Amphore Flex (W 6963, 25% Mandipropamid + 18% Cymoxanil)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird, befristet bis zum 30. September 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewilligte Anwendungen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle vergrössern
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                | Anwendungsgebiet | Schadorganismus | Anwendung | Auflagen | 
|---|---|---|---|
| Feldbau | |||
| Kartoffeln | Kraut- und Knollenfäule | Aufwandmenge: 0.6 l/ha Wartefrist: 14 Tage | 1, 2 | 
                            Auflagen für den Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der CAA (Carboxylic acid amides) enthält, nicht mehr als 7 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Im Übrigen bleiben die Auflagen der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entzug der aufschiebenden Wirkung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 ²  über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹   SR  916.161
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²   SR  172.021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsmittelbelehrung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                | 4. Juli 2024 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss | 
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen