Leistungsvereinbarung 2025/26 zwischen dem Bund und der SRG betreffend das publizistische Angebot für das Ausland
Leistungsvereinbarung 2025/26 zwischen dem Bund und der SRG betreffend das publizistische Angebot für das Ausland
vom 19. Juni 2024
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund)
als Auftraggeberin
und
die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG),
Giacomettistrasse 1, 3006 Bern
als Auftragnehmerin,
gestützt auf Artikel 28 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 ¹ über Radio und Fernsehen (RTVG), Artikel 35 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 ² , Artikel 18 Absatz 4 der SRG-Konzession vom 29. August 2018 ³ , das Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 ⁴ (SuG), sowie auf die Charta von TV5 vom 9. Dezember 2021,
vereinbaren:
¹ SR 784.40
² SR 784.401
³ BBl 2018 5545
⁴ SR 616.1
Einleitung
Die vorliegende Leistungsvereinbarung bestimmt im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 RTVG den Umfang des publizistischen Angebots der SRG für das Ausland, die entsprechenden Kosten, die Beitragsleistungen des Bundes sowie die Reportingaufgaben gegenüber dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).
1 Ziele
1.1 Allgemeines
Die SRG erbringt ein publizistisches Angebot für das Ausland, das insbesondere beiträgt zur Förderung:
a.
der engeren Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz;
b.
der Präsenz der Schweiz und des Verständnisses für deren Anliegen im Ausland.
1.2 Umfang des Angebots
Das Angebot besteht aus der Zusammenarbeit mit den internationalen TV-Veranstaltern TV5MONDE und 3sat sowie aus den zwei internationalen Internetangeboten tvsvizzera.it (italienisch) und swissinfo.ch (mehrsprachig).
2 Anforderungen an die Inhalte
Für die publizistischen Inhalte von swissinfo.ch und tvsvizzera.it sowie für die Sendungen, die TV5MONDE und 3sat von der SRG geliefert werden, gelten sinngemäss die Artikel 4-6 RTVG sowie Artikel 4 der SRG-Konzession. Die SRG erbringt ihre Leistungen durch einen hohen Anteil an Eigenproduktionen.
3 Zusammenarbeit mit TV5MONDE
3.1 Inhalte
Die SRG sorgt dafür, dass über die Programmangebote von TV5MONDE Sendungen aus verschiedenen Bereichen, insbesondere Nachrichten- und Informationssendungen mit Bezug zur Schweiz, verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise zu wichtigen internationalen Ereignissen und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.
3.2 Qualität
Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.
3.3 Quantität
Unter Vorbehalt der Entscheide von TV5MONDE zur Programmgestaltung, unter Vorbehalt der Urheberrechte sowie unter Berücksichtigung der im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung verfügbaren finanziellen Mittel soll der Anteil schweizerischer Sendungen im Zeitraum 2025/26 durchschnittlich neun Prozent der Sendezeit von TV5MONDE betragen. Die Eigenproduktionen von TV5MONDE sowie Eigenwerbung und Werbung werden dabei nicht berücksichtigt. Wenn möglich sollen die schweizerischen Sendungen zu attraktiven Sendezeiten ausgestrahlt werden.
3.4 Information
Das BAKOM und die SRG informieren sich gegenseitig mit geeigneten Mitteln und unverzüglich vor und nach den Sitzungen der Ministerkonferenz, der Organe und der Arbeitsgruppen von TV5MONDE.
Die SRG stellt insbesondere sicher, dass das BAKOM nach den Sitzungen des Verwaltungsrats rasch informiert wird, damit es die Sitzungen der hochrangigen Beamtinnen und Beamten gezielt vorbereiten kann.
Der Bund spricht sich mit der SRG vor wichtigen Beschlüssen mit finanziellen Konsequenzen ab und sucht eine Möglichkeit für einen finanziellen Ausgleich, wenn die SRG den betreffenden Betrag nicht über die Abgabe für Radio und Fernsehen finanzieren kann.
3.5 Finanzierung (direkter Beitrag)
Die SRG und der Bund nehmen die finanziellen Verpflichtungen gegenüber TV5MONDE nach der Charta von TV5 wahr, die von der Schweizer Delegation ⁵ bei der jährlichen Genehmigung der Budgets und der Planung von TV5MONDE angenommen wurde. Sie beteiligen sich daran zu je 50 Prozent (s. Ziff. 6.1).
⁵ Die Schweizer Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der SRG. Die SRG ist als Beobachterin eingeladen.
3.6 Kosten
Die jährlichen Akontobeiträge der Schweiz werden auf der Grundlage der zwei separaten Kostendächer festgelegt: den Schweizer Beiträgen an TV5MONDE und den spezifischen Kosten der SRG, einschliesslich des Betrags für TV5MONDEplus. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung von TV5MONDE und der detaillierten endgültigen Abrechnung der SRG nach der harmonisierten Kosten- und Leistungsrechnung berechnet.
Für die Berechnung der Beiträge des Bundes und der SRG gelten die folgenden Kostendächer:
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2025 | 2026 | |
---|---|---|
Schweizer Beiträge an TV5MONDE (EUR) | 8 467 000 | 8 467 000 |
Spezifische Kosten SRG/RTS und TV5MONDEplus (CHF) | 3 450 000 | 3 450 000 |
Im Rahmen der Budgetentscheide zu TV5MONDE sorgt die Schweizer Delegation dafür, dass das oben genannte Kostendach (direkter Beitrag) nicht überschritten wird. Ausserdem stellt die Schweizer Delegation bei den Finanzverhandlungen sicher, dass die SRG ihren finanziellen Beitrag übernehmen kann.
3.7 Reporting und Jahresbericht
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über:
a.
die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 3.1-3.3;
b.
die wichtigen Entscheide der Organe von TV5MONDE;
c.
die Entwicklung von TV5MONDE als Unternehmen;
d.
die Entwicklung der Leistungsindikatoren.
4 Zusammenarbeit mit 3sat
4.1 Inhalte
Die SRG sorgt dafür, dass im Programm von 3sat auch Nachrichten und Informationen mit Bezug zur Schweiz verbreitet werden; sie trägt zudem dazu bei, dass die schweizerische Sichtweise zu wichtigen internationalen Ereignissen und Entwicklungen einem internationalen Publikum nähergebracht wird.
4.2 Qualität
Die SRG erbringt diese Leistungen mit qualitativ hochstehenden Beiträgen, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt darstellen.
4.3 Quantität
Unter Vorbehalt zwingender Erfordernisse an die Programmgestaltung und unter Vorbehalt der Urheberrechte muss der Anteil schweizerischer Sendungen für den Zeitraum 2025/26 durchschnittlich 10 Prozent der Sendezeit von 3sat betragen.
4.4 Information
Die SRG informiert das BAKOM mit geeigneten Mitteln und unverzüglich über wichtige anstehende und erfolgte Entscheide, die das Gemeinschaftsprogramm 3sat betreffen.
4.5 Kosten
Die jährlichen Akontobeiträge der Schweiz werden auf der Grundlage der Kostendächer für 3sat festgelegt. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.
Für die Berechnung der Beiträge des Bundes und der SRG gelten die folgenden Kostendächer:
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2025 | 2026 | |
---|---|---|
Kosten (CHF) | 7 400 000 | 7 400 000 |
4.6 Reporting und Jahresbericht
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren ergänzt.
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs einschliesslich einer Begründung der Abweichungen vom Budget ein sowie einen Jahresbericht mit Informationen über:
a.
die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 und 4.1-4.3;
b.
die wichtigen Entscheide der Organe von 3sat;
c.
die Entwicklung von 3sat als Unternehmen;
d.
die Entwicklung der Leistungsindikatoren.
4.7 Entwicklung von 3sat
Die SRG und das BAKOM beobachten die Entwicklung und Bedeutung des Programms von 3sat im Rahmen der Trägerschaft von 3sat. Bei Änderungen, welche die Ziele nach den Ziffern 1 und 4.1-4.3 betreffen, wird die Beteiligung der Schweiz neu geprüft.
5 swissinfo.ch und tvsvizzera.it
5.1 Angebote
5.1.1 Angebot und Inhalte von swissinfo.ch
Das Angebot von swissinfo.ch besteht aus mehrsprachigen, multimedialen Inhalten im Internet.
Die Beiträge werden in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch und Japanisch bereitgestellt. Grundsätzlich werden allen Sprachgruppen ähnliche Inhalte angeboten. Die thematischen Schwerpunkte können jedoch aufgrund des unterschiedlichen Informationsbedarfs variieren.
Das Angebot umfasst von swissinfo.ch produzierte Hintergrundberichte aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft und nach Möglichkeit auch Beiträge, die von SRF, RTS, RSI und RTR übernommen und angepasst werden. Es ergänzt die Multimedia-Aktivitäten dieser SRG-Unternehmenseinheiten und umfasst insbesondere folgende Formate: Text-, Bild-, Audio- und Videobeiträge, Grafiken und Animationen. Zum Angebot von swissinfo.ch gehört ausserdem das Auswählen und Verbreiten von qualitativ hochwertigen Webinhalten zu einem bestimmten Thema (Kuratieren) und von wichtigen Beiträgen des partizipativen Journalismus.
Die Inhalte werden aus einer spezifisch schweizerischen Gesamtsicht erarbeitet und vermitteln schweizerische Standpunkte zu internationalen Ereignissen und Entwicklungen.
Das Angebot von swissinfo.ch widerspiegelt auch die Sicht des Auslands auf die Schweiz und auf deren Standpunkte.
5.1.2 Angebot und Inhalte von tvsvizzera.it
Das Angebot von tvsvizzera.it besteht aus Inhalten im Internet auf Italienisch und richtet sich an ein internationales, italienischsprachiges Publikum, das sich für die Schweiz interessiert. Es stellt die Sicht der Schweiz auf das Tagesgeschehen und insbesondere auf grenzüberschreitende Aspekte dar. Es soll auch das Wissen über die Schweiz in Italien vertiefen.
Die Themen beziehen sich hauptsächlich auf das schweizerische und das italienisch-schweizerische Tagesgeschehen, je nachdem aber auch auf das italienische Tagesgeschehen. Themen von internationaler oder globaler Tragweite sowie aus dem Bereich Unterhaltung, Dienstleistungen und Austauschplattformen ergänzen das Angebot.
Das Angebot umfasst von RSI, RSI.ch und swissinfo.ch übernommene Hintergrundberichte, die bei Bedarf für ein internationales Publikum angepasst werden. Themen, die unter dem Gesichtspunkt der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien noch nicht behandelt wurden, können zum Gegenstand einer Erstproduktion werden.
5.2 Zielpublikum
5.2.1 Zielpublikum von swissinfo.ch
Das Angebot von swissinfo.ch richtet sich in erster Linie an ein internationales, an der Schweiz interessiertes Publikum.
Es ist zudem für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bestimmt und ermöglicht ihnen eine freie Meinungsbildung im Hinblick auf die Ausübung ihrer politischen Rechte in der Schweiz, insbesondere im Rahmen von Abstimmungen und Wahlen.
Es berücksichtigt das sich verändernde Nutzungsverhalten und die Nutzungszeiten der Zielgruppen.
5.2.2 Zielpublikum von tvsvizzera.it
Das Angebot von tvsvizzera.it richtet sich in erster Linie an ein internationales italienischsprachiges Publikum, das sich für die Schweiz interessiert, sowie an ein grenzüberschreitendes italienisches Publikum.
5.3 Qualität
5.3.1 Qualität von swissinfo.ch
Das Angebot von swissinfo.ch setzt thematische Schwerpunkte und bietet qualitativ hochstehende Beiträge, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt umfassend darstellen.
5.3.2 Qualität von tvsvizzera.it
Das Angebot von tvsvizzera.it liefert qualitativ hochstehende Beiträge zum schweizerischen und italienischen Tagesgeschehen; diese zeigen die politische, gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Realität der Schweiz auf, insbesondere unter dem Blickwinkel der bilateralen und grenzüberschreitenden Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien.
5.4 Quantität
5.4.1 Quantität von swissinfo.ch
Das Angebot von swissinfo.ch berichtet täglich in den zehn unter Ziffer 5.1 genannten Sprachen über mindestens ein Thema; dieses wird in bis zu drei Formaten aufbereitet.
5.4.2 Quantität von tvsvizzera.it
Das Angebot von tvsvizzera.it umfasst neben angepassten Beiträgen aus anderen Quellen der SRG zwei bis drei eigene Beiträge pro Tag.
5.5 Sinnesbehinderte Personen
Die Angebote von swissinfo.ch und tvsvizzera.it werden in einer für sinnesbehinderte Personen geeigneten Weise aufbereitet.
5.6 Reporting für swissinfo.ch und tvsvizzera.it sowie Jahresbericht
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Januar das Budget für das laufende Jahr und den entsprechenden Finanzplan mit einer Kostenaufteilung gemäss Kosten- und Leistungsrechnung für swissinfo.ch und für tvsvizzera.it ein. Die finanziellen Prognosen werden durch gemeinsam vereinbarte Leistungsindikatoren für swissinfo.ch und tvsvizzera.it ergänzt.
Die SRG reicht dem BAKOM jeweils bis spätestens Ende Mai die Rechnung des Vorjahrs, einschliesslich Bilanz, Erfolgsrechnung, einer Kostenaufteilung gemäss Kosten- und Leistungsrechnung für swissinfo.ch und für tvsvizzera.it, Revisionsbericht und Begründung der Abweichungen vom Budget, sowie einen Jahresbericht mit den folgenden Informationen ein:
a.
für swissinfo.ch und tvsvizzera.it:
1.
die Angebotsentwicklung,
2.
die Aufbereitung der Inhalte für sinnesbehinderte Personen,
3.
die Entwicklung der Leistungsindikatoren;
b.
für swissinfo.ch:
1.
die Marktentwicklung,
2.
das Qualitätsmanagement einschliesslich der Berichte des Publikumsrats und der Ombudsstelle,
3.
die Nutzungsstatistiken im Jahresvergleich nach Sprachen und Regionen,
4.
die Nutzung der Abstimmungsdossiers,
5.
den Einsatz und die Nutzung von sozialen Medien,
6.
Einschätzungen zur Sicht des Auslands auf die Schweiz;
c.
für tvsvizzera.it: die Erreichung der Ziele nach den Ziffern 1 sowie 5.1.2, 5.2.2, 5.3.2 und 5.4.2.
5.7 Kosten von swissinfo.ch einschliesslich tvsvizzera.it
Die jährlichen Akontobeiträge der Schweiz werden auf der Grundlage der Kostendächer für swissinfo.ch einschliesslich tvsvizzera.it festgelegt. Der definitive Beitrag des Bundes wird auf der Basis der Jahresrechnung berechnet.
Für die Berechnung der Beiträge des Bundes und der SRG gelten die folgenden Kostendächer:
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2025 | 2026 | |
---|---|---|
Kosten (CHF) | 18 822 000 | 18 822 000 |
6 Finanzierungsgrundsätze
6.1 Höhe der Beiträge
Der Bund und die SRG übernehmen je 50 Prozent der effektiven Kosten ⁶ , die aufgrund der vorliegenden Leistungsvereinbarung und der finanziellen Verpflichtungen nach Ziffer 3.5 entstehen.
Die Verpflichtung des Bundes steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Voranschlagskredite durch das Parlament. Die Verpflichtung der SRG steht unter dem Vorbehalt des Betrags, den sie aus der Abgabe für Radio und Fernsehen erhält.
Der finanzielle Rahmen der subventionierten Leistungen beruht unter Einhaltung des ausgehandelten Gesamtfinanzrahmens auf dem Finanzplan für das Auslandangebot 2025/26 der SRG. Dieser Finanzplan wird von der SRG bei der Unterzeichnung der Vereinbarung vorgelegt. Die SRG sorgt dafür, dass ihr Beitrag 50 Prozent der effektiven Gesamtkosten nicht übersteigt. Kann ein Überschreiten nicht verhindert werden, so erläutert die SRG die Gründe dafür im Jahresbericht. Sollten die finanziellen Mittel, die der SRG aus dem Ertrag der Abgabe zugewiesen werden, zu einer Senkung ihres Beitrags führen, prüft der Bund die Möglichkeit, seinen Beitrag unverändert zu lassen und auf eine entsprechende Herabsetzung zu verzichten.
Für die Dauer der Leistungsvereinbarung sind die nachfolgenden Beiträge des Bundes vorgesehen, die als Kostendach zu verstehen sind. Die SRG kann beim BAKOM mit entsprechender Begründung Umbuchungen zwischen Positionen ohne den direkten Beitrag an TV5MONDE mit einer Toleranz von 10 Prozent pro Leistung und innerhalb der Grenzen des gesamten Kostendachs beantragen.
Die Abweichungen zum Vorjahresabschluss werden unter Berücksichtigung der Kostendächer spätestens mit den dritten Akontobeiträgen des Folgejahrs ausgeglichen.
Für die Periode 2025/26 ergeben sich für den Bund folgende Beträge:
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2025 | 2026 | |
---|---|---|
swissinfo.ch inkl. tvsvizzera.it | 9 411 000 | 9 411 000 |
3sat | 3 700 000 | 3 700 000 |
TV5MONDE SSR/RTS, spezifische Kosten und TV5MONDEplus | 1 725 000 | 1 725 000 |
TV5MONDE Schweizer Beiträge | ||
- EUR | 4 233 500 | 4 233 500 |
- CHF (Kurs: 0,95) | (4 021 800) | (4 021 800) |
Kostendächer (CHF) | 18 857 800 | 18 857 800 |
⁶ Anrechenbar sind nur Aufwendungen, die tatsächlich entstanden und für die zweckmässige Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind (vgl. Art. 14 Abs. 1 SuG).
6.2 Vierteljährliche Zahlung
Der vereinbarte jährliche Beitrag des Bundes wird der SRG quartalsweise entrichtet. Die Beiträge für 3sat, swissinfo.ch und tvsvizzera.it sowie die spezifischen Kosten von SRG und TV5MONDE einschliesslich TV5MONDEplus werden jeweils im Februar, Mai, August und November in Franken in Rechnung gestellt, der Beitrag in Euro für den Schweizer Beitrag an TV5MONDE jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung der SRG an TV5MONDE. Das BAKOM begleicht die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt.
In Rechnung gestellt wird jeweils ein Viertel der Jahresbeiträge nach Ziffer 6.1 in Franken oder in Euro (direkter Beitrag).
Der Rechnung ist aus Gründen der Transparenz eine Belastungsanzeige der Bank über den TV5MONDE überwiesenen Beitrag beizulegen. Der in der Vereinbarung genannte Wechselkurs dient als Richtwert, massgebend ist der Betrag in Euro. Wechselkursschwankungen werden von den jeweiligen Parteien für ihren Anteil getragen.
Angesichts des Ablaufs der Vereinbarung am 31. Dezember 2026 erfolgt der Jahresabschluss 2026 als vorgezogene, von den Parteien vereinbarte Abrechnung.
7 Inkrafttreten und Dauer sowie Anpassungen
7.1 Inkrafttreten und Dauer
Diese Leistungsvereinbarung folgt auf die Leistungsvereinbarung 2023-2024 vom 7. September 2022 ⁷ zwischen dem Bund und der SRG betreffend das publizistische Angebot der SRG für das Ausland, gültig vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024.
Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2026.
⁷ BBl 2022 2172
7.2 Anpassungen
Diese Leistungsvereinbarung kann bei Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen zur Wahrung von überwiegendem öffentlichem Interesse angepasst werden.
Wenn eine der Parteien nicht mehr in der Lage ist, ihren Anteil gemäss den in Ziffer 6.1 genannten Beträgen zu übernehmen, oder wenn der direkte Beitrag an TV5MONDE über das Kostendach hinaus erhöht werden soll, ist sie verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren. Es muss überprüft werden, ob die Vereinbarung vollstreckbar ist oder ob die andere Partei den fehlenden Anteil ganz oder teilweise ausgleichen kann. Gegebenenfalls ist die Vereinbarung in gegenseitigem Einverständnis in Bezug auf die Quantität und die Qualität der Leistungen der SRG anzupassen.
Sollten sich die Rahmenbedingungen dieser Vereinbarung, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs eines oder beider Vertragspartner liegen, erheblich ändern, so nehmen die Vertragsparteien zur Anpassung der Vereinbarung Verhandlungen auf. Bei einer Änderung wird sichergestellt, dass die Interessen und Pflichten nach dieser Vereinbarung weiterhin im Gleichgewicht sind.
Bern, den 19. Juni 2024
Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: | Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
Für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft: | Der Präsident: Jean-Michel Cina Der Generaldirektor: Gilles Marchand |
Bundesrecht
Leistungsvereinbarung 2025/26 zwischen dem Bund und der SRG betreffend das publizistische Angebot für das Ausland
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