Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2025 für die Eisenbahninfrastruktur
Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2025 für die Eisenbahninfrastruktur
vom 26. Februar 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 58 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. August 2023 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 742.101
³ BBl 2023 2061
Art. 1
Die Erhöhung des für den Ausbau nach dem Bundesbeschluss vom 21. Juni 2013 ⁴ über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur bewilligten Verpflichtungskredits von 6400 Millionen Franken auf 6765 Millionen Franken wird bewilligt (Preisstand Oktober 2008, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer).
⁴ SR 742.140.1
Art. 2
Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen.
Art. 3
Die Abrechnung des Verpflichtungskredits erfolgt gegliedert nach den Massnahmen gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 2013 ⁵ über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur.
⁵ SR 742.140.1
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 19. Dezember 2023 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 26. Februar 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2025 für die Eisenbahninfrastruktur
Feedback