Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2025 für die Eisenbahninfrastruktur
                            Bundesbeschluss  über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2025 für die Eisenbahninfrastruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 26. Februar 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹  und auf Artikel 58 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 ² , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. August 2023 ³ ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹    SR  101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²    SR  742.101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ³   BBl  2023  2061
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Erhöhung des für den Ausbau nach dem Bundesbeschluss vom 21. Juni 2013 ⁴  über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur bewilligten Verpflichtungskredits von 6400 Millionen Franken auf 6765 Millionen Franken wird bewilligt (Preisstand Oktober 2008, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ⁴    SR  742.140.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Abrechnung des Verpflichtungskredits erfolgt gegliedert nach den Massnahmen gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 2013 ⁵  über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ⁵    SR  742.140.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                | Ständerat, 19. Dezember 2023 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 26. Februar 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | 
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2025 für die Eisenbahninfrastruktur