BBl 2024 2109
CH - Bundesblatt

Einstellungsverfügung

Einstellungsverfügung
(Art. 62 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974, über das Verwaltungsstrafrecht; VStrR SR 313.0 )
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Direktionsbereich Strafverfolgung, erliess am 28. August 2024 im Verwaltungsstrafverfahren 71-2023.7615 gegen Yonghan Lu, geb. 13. Juni 2001, Staatsangehörige der Volksrepublik China, zuletzt whft. in 1854 Leysin, Avenue Léopold de Reynier, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, folgende Einstellungsverfügung:
1.
Am 20. März 2023 nahm der Zoll Oberwallis gegen Yonghan Lu ein Schlussprotokoll auf. Darin wird Yonghan Lu angeschuldigt, sich einer Widerhandlung gegen das Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20 ) schuldig gemacht zu haben, weil sie Waren «gemäss Tax Free Otello» vom 19. März 2022 und 6. Mai 2022 nicht zur ordentlichen Zollbehandlung angemeldet habe.
2.
Die Yonghan Lu vorgeworfene Widerhandlung ist nicht rechtsgenügend erstellt.
Demnach wird gestützt auf Artikel 103 Absatz 1 und 2 MWSTG und Artikel 62 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht vom 22. März 1974 (VStrR; SR 313.0 )
verfügt:
1.
Das Strafverfahren gegen Yonghan Lu wird eingestellt.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3.
Eröffnung an: Yonghan Lu per Publikation im Bundesblatt
28. August 2024 Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
Bundesrecht
Einstellungsverfügung. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
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