Einstellungsverfügung
Einstellungsverfügung
Artikel 62 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR, SR 313.0 )
Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, Abteilung Strafrecht, erliess am 15. August 2024 im Verwaltungsstrafverfahren 500 2021 234 gegen MOHAMMAD Ismail, geb. 9. November 1981 in Syrien, des MOHAMMAD Ferhan und der KHALIL Fathia, aus Deutschland, unbekannten Aufenthaltes, folgende Einstellungsverfügung:
1.
Der Beschuldigte führte am 19. April 2019 auf dem Postweg Arzneimittel ein, deren Gesamtmenge einen Monatsbedarf überschritt.
2.
Gemäss Auskunft vom 1. März 2021 der Stadt Wil hat der Beschuldigte per 31. Mai 2019 seinen damaligen Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben und angekündigt, diesen nach Syrien zu verlegen. Er verfügt seitdem über keinen Wohnsitz in der Schweiz.
3.
Das Verfahren gegen den Beschuldigten wurde am 1. März 2021 sistiert.
Gestützt auf Artikel 86 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG, SR 812.21 ) und Artikel 62 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR, SR 313.0 ) wird verfügt:
1.
Das Verwaltungsstrafverfahren 500 2021 234 gegen
MOHAMMAD
Ismail, vorgenannt, wird wegen Verjährung eingestellt.
2.
Die sichergestellten Arzneimittel werden beschlagnahmt, eingezogen und vernichtet.
3.
Es werden keine Kosten auferlegt.
4.
Die Einstellung wird dem Beschuldigten durch Veröffentlichung des Dispositivs im Bundesblatt zugestellt.
27. August 2024 | Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut |
Bundesrecht
Einstellungsverfügung. Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
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