Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement
Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente)
Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt. Diese sollen bis längstens zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Damit wird sichergestellt, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt.
Datum der Eröffnung: 21. August 2024
Vernehmlassungsfrist: 21. November 2024
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/42/cons_1
26. August 2024 | Bundeskanzlei |
Bundesrecht
Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente)