Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Flugplatz Alpnach; Umsetzung Massnahmen Felssicherung
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Flugplatz Alpnach; Umsetzung Massnahmen Felssicherung
Mitwirkung und Anhörung vom 15. August 2024
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Gemeinde: | Alpnach |
Gesuchstellerin: | armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral |
Gesuchsunterlagen: | - Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen- Rodungsgesuch (temporäre Rodung) |
Gegenstand: | Erhöhung der Personen- und Betriebssicherheit durch Felssicherungsmassnahmen (z. B. Steinschlagschutznetze) bei Vorplätzen militärischer Anlagen |
Verfahren: | Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10 ), der militärischen Plangenehmigungs-verordnung (MPV; SR 510.51 ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711 ). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren. |
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren: | Nach Artikel 126 und 126 d MG in Verbindung mit Artikel 62 a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010 ) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen. |
UVP: | Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10 a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ). |
Öffentliche Auflage: | Die Gesuchsunterlagen können vom 16. August bis 16. September 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Alpnach, Gemeindehaus Bahnhofstrasse 15 6055 Alpnach Dorf |
Aussteckung / Profilierung: | Auf eine Aussteckung im Gelände kann vorliegend verzichtet werden. |
Einsprachen: | Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021 ) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden und müssen Antrag und Begründung enthalten. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126 f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126 f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126 c Abs. 3 MG). |
15. August 2024 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Bundesrecht
Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Flugplatz Alpnach; Umsetzung Massnahmen Felssicherung
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