Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen
vom 1. August 2024
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 ¹ über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln,
verfügt:
Die Pflanzenschutzmittel
Captan 80 WDG (W-5013, 80 % Captan)
Captan 80 WG, (W-5706, 80 % Captan)
Captan S WG, (W-6246, 80 % Captan)
Captan 80 WDG (W-6633, 80 % Captan)
CAPTAN 80 WDG (W-6633-1, 80 % Captan)
Captan 80 WDG (W-6635, 80 % Captan)
Captan WDG Omya, (W-6635-1, 80 % Captan)
Captan 80 WG, (W-6920, 80 % Captan)
Captan 80 WDG (W-7029, 80 % Captan)
Captan 80 WDG (W-7082, 80 % Captan)
Captan WG (W-7201, 80 % Captan)
Captan WDG Omya (W-7505, 80 % Captan)
sind, befristet bis zum 31. Oktober 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen bei gleichbleibender Maximalmenge des Wirkstoffes mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet | Wirkung | Anwendung | Auflagen |
---|---|---|---|
Obstbau | |||
Birne / Nashi | Schorf des Kernobstes | Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 2.4 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2 |
Apfel | Schorf des Kernobstes, Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels | Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 2.4 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen | 1, 2 |
Auflagen für den Einsatz1. SPe 1: Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 15 Anwendungen mit Capatan-haltigen Produkten und nicht mehr als 19,2 kg/ha des Wirkstoffes Captan pro Parzelle und Jahr anwenden.2. Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar. |
Das Pflanzenschutzmittel
Malvin WG (W-6227, 80 % Captan)
ist, befristet bis zum 31. Oktober 2024, für einen beschränkten Einsatz mit einer erhöhten Anzahl Anwendungen bei gleichbleibender Maximalmenge des Wirkstoffes mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt:
Bewilligte Anwendungen:
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Anwendungsgebiet | Wirkung | Anwendung | Auflagen |
---|---|---|---|
Obstbau | |||
Birne / Nashi Apfel | Schorf des Kernobstes, Lagerschorf des Kernobstes | Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 2.4 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Ab Austrieb | 1, 2 |
Auflagen für den Einsatz1. SPe 1: Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 15 Anwendungen mit Capatan-haltigen Produkten und nicht mehr als 19,2 kg/ha des Wirkstoffes Captan pro Parzelle und Jahr anwenden.2. Im Übrigen bleiben die Auflagen hinsichtlich der bereits bewilligten Anwendung unverändert und anwendbar. |
Entzug der aufschiebenden Wirkung
Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 ² über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.
¹ SR 916.161
² SR 172.021
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
2. August 2024 | Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss |
Bundesrecht
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