Verfügung betreffend CH-Marke Gesuch 17088/2023 - Euroasia Academy
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Hinterleger: ISBM AG , Industriestrasse 59, 6034 Inwil, Markeneintragungsgesuch-Nr. 17088/2023
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat Folgendes festgestellt:
Aufgrund der Unerreichbarkeit des Hinterlegers unter der im Markeneintragungsgesuch Nr. 17088/2023 angegebenen Adresse ist ein zwingendes Erfordernis weggefallen und das Verfahren mit einem formalen Mangel behaftet (Art. 9 Abs. 1 lit. b MSchV i.V.m. Art. 28 Abs. 2 lit. a MSchG).
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum verfügt aus diesem Grund:
1.
Auf das Markeneintragungsgesuch Nr. 17088/2023 wird nicht eingetreten.
2.
Die bezahlte Prüfungsgebühr von 350 Franken verbleibt dem Institut.
3.
Diese Verfügung wird dem Hinterleger durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht oder zu dessen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 21 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVG]). Die Rechtsschrift ist in einer schweizerischen Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).
30. September 2024 | Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Abteilung Marken & Designs |
Bundesrecht
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