BBl 2024 2388
    CH - Bundesblatt

    Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024

    Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024
    vom 19. September 2024
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Armeebotschaft 2024 des Bundesrates vom 14. Februar 2024 ² ,
    beschliesst:
    ¹ SR 101
    ² BBl 2024 563
    Art. 1 Rüstungsprogramm
    Dem Rüstungsprogramm 2024 wird zugestimmt.
    Art. 2 Bewilligung von Verpflichtungskrediten
    Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
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    Mio. Fr.
    a. Ausstattung der Rechenzentren VBS (Fähigkeitsbereich «Führung und Vernetzung») 130
    b. Teilmobile passive Sensoren zur Ergänzung des Luftlagebilds (Fähigkeitsbereich «Nachrichtenverbund und Sensoren») 40
    c. Werterhalt des Schulungsflugzeugs PC-7 (Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele in der Luft») 70
    d. Lenkwaffe Boden-Boden (Fähigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele am Boden») 210
    e. Cybersicherheit (Fähigkeitsbereich «Wirkung im Cyber- und elektromagnetischen Raum») 40
    f. Bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite (Fahigkeitsbereich «Wirkung gegen Ziele in der Luft») 660
    Art. 3 Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
    ¹ Der Bundesrat wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
    ² Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 10 Prozent erhöht werden.
    Art. 4 Schlussbestimmung
    Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
    Ständerat, 3. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol Nationalrat, 19. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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