Bundebeschluss über die Genehmigung des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien
Bundebeschluss über die Genehmigung des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 2024 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2024 2382
Art. 1
¹ Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. März 2024 ³ zwischen den EFTA-Staaten und Indien wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
³ SR ...; BBl 2024 2384
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
Bundesrecht
Bundebeschluss über die Genehmigung des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien (Entwurf)
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