BBl 2024 2194
CH - Bundesblatt

Beschlagnahmeverfügung U53931 und U53932

Beschlagnahmeverfügung U53931 und U53932
1.
Die anlässlich der Hausdurchsuchung vom 28. August 2024 im Lokal an der Brauerstrasse 40, 8004 Zürich sichergestellten Mobiltelefone iPhone XS U53931 und iPhone 14 Pro Max U53932 werden zur Beweissicherung und im Hinblick auf eine spätere Einziehung gegen Unbekannt beschlagnahmt.
2.
Gegen diese Verfügung kann innert 3 Tagen nach Kenntnisnahme bei der Beschwerdekammer des Schweizerischen Bundesstrafgerichts Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist schriftlich mit Antrag und kurzer Begründung beim Leiter des Sekretariates der Eidgenössischen Spielbankenkommission ESBK, 3003 Bern einzureichen (Art. 26 und 28 VStrR).
3.
Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.
9. September 2024 Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK
Bundesrecht
Beschlagnahmeverfügung U53931 und U53932
Markierungen
Leseansicht