Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
Dem Beteiligten am nachstehend näher bezeichneten Verfahren (Geschäftsnummer 6B_67/2024) Muhterem Akbeyik wird Folgendes mitgeteilt:
Am 25. Januar 2024 (Poststempel) hat die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Güterstrasse 33, Postfach, 8010 Zürich, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Strafkammer, vom 14. November 2023 eingereicht.
Eventuelle prozessleitende Anordnungen werden soweit nötig folgen. Berichtigungen der Parteibezeichnungen bleiben vorbehalten. Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.
21. Oktober 2024 | Die Kanzlei der I. strafrechtlichen Abteilung |
Bundesrecht
Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Feedback