Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für das Üben von Helikopterinstrumentenflugverfahren im Luftraum
Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für das Üben von Helikopterinstrumentenflugverfahren im Luftraum
G
durch die Schweizer Luftwaffe zwischen dem 24. Oktober und dem 11. November 2024
vom 22. Oktober 2024
Tabelle vergrössern
open_with
Verfügende Behörde: | Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL) |
Gegenstand: | Der Luftraum gemäss Anhang 2 zu dieser Verfügung wird vorübergehend in ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet (TEMPO LSR) mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb des Flugbeschränkungsgebiets sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt. |
Rechtliche Grundlage: | Gestützt auf die Artikel 8 a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG, SR 748.0 ) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1998 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1 ) legt das BAZL nach Anhörung der Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA), der Luftwaffe und der Skyguide die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung des UVEK vom 20. Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11 ) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist. Gemäss Artikel 8 a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung. |
Inhalt der Verfügung: | 1. Die Luftraumstruktur der Schweiz wird unter Gutheissung des Antrags des Flugplatzes Schänis temporär wie folgt geändert:Für die Übung zur «Dezentralisierung» von Militärhelikoptern der Luftwaffe und für das Training zur Katastrophenhilfe wird eine TEMPO LSR gemäss Anhang 2 zu dieser Verfügung ausgeschieden. Die lateralen und vertikalen Abmessungen sind ebenfalls in Anhang 2 zu dieser Verfügung definiert.2. Die Nutzungsbedingungen für die aktivierte TEMPO LSR werden wie folgt festgelegt:2.1. Innerhalb der aktivierten TEMPO LSR sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an der Übung der Schweizer Luftwaffe teilnehmen, untersagt. Davon betroffen sind auch sämtliche unbemannten Luftfahrzeuge gemäss VLK. SAR- oder HEMS-Flüge sind in der aktivierten TEMPO LSR entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1 §1.1, erlaubt.2.2. Die TEMPO LSR kann ausschliesslich während der jeweiligen in Anhang 2 zu dieser Verfügung erwähnten Daten/Zeiten aktiviert werden. Die Veröffentlichung der TEMPO LSR sowie die genauen Aktivierungszeiten werden vorgängig mittels NOTAM bekannt gegeben und mittels Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) visualisiert. Der Antrag auf Veröffentlichung eines NOTAM ist durch die Luftwaffe spätestens drei Werktage vor den geplanten Aktivierungen der TEMPO LSR bei der Luftfahrtinformationsfreigabestelle (LIFS) des BAZL einzureichen. Die TEMPO LSR muss durch die Luftwaffe beim NOF der Skyguide umgehend annulliert werden, wenn diese bereits vor dem Aktivierungszeitpunkt nicht mehr benötigt wird. Bei vorzeitiger Beendigung der Übung der Schweizer Luftwaffe innerhalb einer aktiven TEMPO LSR kann die Einsatzzentrale Luftverteidigung (EZ LUV) der Luftwaffe die Flow Management Position (FMP) der Skyguide darüber informieren, dass die TEMPO LSR nicht mehr benötigt wird. Die Flugverkehrskontrolldienste der Skyguide können daraufhin den betroffenen Luftraum für anderen Flugverkehr wieder freigeben, obschon die TEMPO LSR gemäss NOTAM noch aktiv ist.3. Die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Dispositiv-Ziff. 1 dieser Verfügung tritt am 24. Oktober 2024 in Kraft und ist auf 1. November 2024 begrenzt.4. Es werden keine Gebühren erhoben.5. Diese Verfügung wird der Luftwaffe und der Military Aviation Authority per Einschreibebrief mit Rückschein eröffnet. Allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, wird eine Kopie der Verfügung per Einschreiben mitgeteilt. |
Adressatenkreis: | Die vorliegende temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können. |
Öffentliche Auflage: | Diese Verfügung wird den Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Die Verfügung kann telefonisch unter der Nummer 058 467 40 53 beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden. |
Rechtsmittel: | Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien am auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt am auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie ist in einer Amtssprache zu verfassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen. |
25. Oktober 2024 | Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Vizedirektor: Martin Bernegger |
Anhang 2 zur Verfügung zur Verfügung vom 22. Oktober 2024 in Sachen TEMPO LSR für Helikopterinstrumentenflugverfahren im Luftraum der Klasse G der Schweizer Luftwaffe in der Region Linthebene
TEMPO LSR «Linthebene»
Center: 471157N0085926E
Lateral limits: 471519.25N0085817.67E, 471213.58N0090227.48E, 470914.57N0085947.72E, 471143.96N0085340.94E
Lower Limit: GND
Upper Limit: 2000 ft AGL
Date: from 24. October until 1. November 2024, at max 2 days, 3 hours a day.
Bundesrecht
Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für das Üben von Helikopterinstrumentenflugverfahren im Luftraum G durch die Schweizer Luftwaffe zwischen dem 24. Oktober und dem 11. November 2024
Feedback