Richtplan des Kantons Zug Genehmigung Anpassung «Mobilität»
Richtplan des Kantons Zug Genehmigung Anpassung «Mobilität»
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 7. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 20. September 2024 wird die Anpassung «Mobilität» des Richtplans des Kantons Zug unter Vorbehalt von Ziffer 2 und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 3 und 4 genehmigt.
2.
Der Bund genehmigt die Handlung M 4.1, Ziffer 8 unter dem Vorbehalt, dass dadurch für den Bund keine finanziellen und terminlichen Verpflichtungen bezüglich für vom Bund geplante Nationalstrassen- und Schienenvorhaben entstehen.
3.
Der Bund fordert den Kanton Zug im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung auf, die Angebotsliste M 4.4.1 und die Vorhabenliste M 4.4.2 zum internationalen und nationalen Bahnverkehr auf ihre Aktualität und in Bezug auf die Zuständigkeit auf den Wortlaut zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
4.
Der Kanton Zug wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung
a.
beim Vorhaben «Neue Umfahrung Unterägeri» in Bezug auf das Objekt Nr. 5224 des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und das Objekt Nr. 1307 des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) die grösstmögliche Schonung sicherzustellen und die von der Eidgenössischen Natur- und Heimatkommission im Gutachten vom 29. Juni 2012 dafür genannten planerischen und gestalterischen Massnahmen umzusetzen;
b.
beim Vorhaben «Neubau Umfahrung Zug» sicherzustellen, dass die baulichen Massnahmen im Bereich des Portals «Artherstrasse» in der Stadt Zug im Hinblick auf die grösstmögliche Schonung des ISOS-Objekts Nr. 5216 sowie der tangierten Kulturdenkmäler optimiert werden.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6301 Zug, Tel. 041 594 54 80
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
15. Oktober 2024 | Bundesamt für Raumentwicklung |
Bundesrecht
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