BBl 2024 2566
CH - Bundesblatt

Notifikation

Notifikation
(Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021 )
Ethel Mabel Aracil , geboren am 18. Juni 1948, Kanada , ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.
Auf die Beschwerde vom 20. November 2023 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 2. Oktober 2024 entschieden:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Verfahrenskosten von 250 Franken werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag ist unter Angabe der Geschäftsnummer F-6656/2023 innert 30 Tagen nach Publikation dieses Urteils im Bundesblatt zugunsten der Gerichtskasse (SWIFT-Code: POFICHBEXXX; IBAN CH 54 0900 0000 3021 7609 6) zu überweisen. Allfällige Überweisungskosten gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin.
3.
Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin und die Vorinstanz.
14. Oktober 2024 Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
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