BBl 2024 2517
    CH - Bundesblatt

    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung)

    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung)
    Änderung vom …
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2024 ¹ ,
    beschliesst:
    ¹
    BBl
    2024
    2
    516
    I
    Das Zivilgesetzbuch ² wird wie folgt geändert:
    Art. 302 Abs. 1 erster Satz (betrifft nur den französischen Text) und zweiter Satz sowie Abs. 4
    ¹ … Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung.
    ⁴ Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.
    II
    ¹ Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
    ² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
    Bundesrecht
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung) (Entwurf)
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