Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
vom 27. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung ¹ , nach Prüfung der am 21. Februar 2023 ² eingereichten Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2023 746
³ BBl 2024 109
Art. 1
¹ Die Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
² Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
¹ Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
² Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.
Art. 197 Ziff. 13
⁴
13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
¹ Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 94 a durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet.
² Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.
⁴ Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
Nationalrat, 27. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 27. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
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