Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025-2028
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025-2028
vom 26. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2014 ² über die Weiterbildung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 419.1
³ BBl 2024 900
Art. 1 Zahlungsrahmen
Für die Finanzierung von Beiträgen an Organisationen der Weiterbildung und an die Kantone wird für die Beitragsperiode 2025-2028 ein Zahlungsrahmen von 75,7 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Teuerungsannahmen
Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +1,1 Prozent;
b.
2026: +1,0 Prozent;
c.
2027: +1,0 Prozent;
d.
2028: +1,0 Prozent.
Art. 3 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 26. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 26. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol |
Bundesrecht
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