BBl 2024 2487
    CH - Bundesblatt

    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025-2028

    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025-2028
    vom 26. September 2024
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 17 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2014 ² über die Weiterbildung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2024 ³ ,
    beschliesst:
    ¹ SR 101
    ² SR 419.1
    ³ BBl 2024 900
    Art. 1 Zahlungsrahmen
    Für die Finanzierung von Beiträgen an Organisationen der Weiterbildung und an die Kantone wird für die Beitragsperiode 2025-2028 ein Zahlungsrahmen von 75,7 Millionen Franken bewilligt.
    Art. 2 Teuerungsannahmen
    Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
    a.
    2025: +1,1 Prozent;
    b.
    2026: +1,0 Prozent;
    c.
    2027: +1,0 Prozent;
    d.
    2028: +1,0 Prozent.
    Art. 3 Referendum
    Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
    Nationalrat, 26. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 26. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol
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