Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025-2028
Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025-2028
vom 17. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 36 Buchstabe e des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 ² über die Förderung der Forschung und der Innovation, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 420.1
³ BBI 2024 900
Art. 1 Zahlungsrahmen für den Betriebsaufwand
Für den Betriebsaufwand der Stiftung «Switzerland Innovation» in den Jahren 2025-2028 wird ein Zahlungsrahmen von 3,8 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Verpflichtungskredit für die Verbürgung von Darlehen
¹ Für die Verbürgung von zweckgebundenen Darlehen, welche sich die Standortträger des Schweizerischen Innovationsparks («Switzerland Innovation») über die Finanzmärkte beschaffen, wird ein Verpflichtungskredit von 100,0 Millionen Franken bewilligt.
² Zulasten des Verpflichtungskredits können vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2037 Verpflichtungen eingegangen werden.
Art. 3 Freigabe des Verpflichtungskredits
Die Freigabe des Verpflichtungskredits nach Artikel 2 erfolgt in zwei Tranchen:
a.
Die erste Tranche im Umfang von 50,0 Millionen Franken wird mit diesem Beschluss freigegeben.
b.
Die Freigabe der zweiten Tranche im Umfang von 50,0 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat nach Kenntnisnahme des Entwicklungsfortschritts des Schweizerischen Innovationsparks und des Ausschöpfungsstands der vorherigen Tranche.
Art. 4 Teuerungsannahmen
Dem Zahlungsrahmen und dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +1,1 Prozent;
b.
2026: +1,0 Prozent;
c.
2027: +1,0 Prozent;
d.
2028: +1,0 Prozent.
Art 5 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 12. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol | Nationalrat, 17. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |
Bundesrecht
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