BBl 2024 2461
    CH - Bundesblatt

    Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024

    Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024
    vom 19. September 2024
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Armeebotschaft 2024 des Bundesrates vom 14. Februar 2024 ² ,
    beschliesst:
    ¹ SR 101
    ² BBl 2024 563
    Art. 1 Beschaffung
    Der Beschaffung von Armeematerial 2024 wird zugestimmt.
    Art. 2 Bewilligung von Verpflichtungskrediten
    Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
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    Mio. Fr.
    a. Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2024 800
    b. Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2024 2000
    c. Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2024 720
    Art. 3 Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
    ¹ Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
    ² Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
    Art. 4 Delegation der Spezifikationsbefugnis
    Die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite wird an das VBS delegiert.
    Art. 5 Schlussbestimmung
    Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
    Ständerat, 3. Juni 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol Nationalrat, 19. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
    Bundesrecht
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