BBl 2024 2458
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2025-2028

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2025-2028
vom 12. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 36 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 ² über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 420.1
³ BBI 2024 900
Art. 1 Zahlungsrahmen
¹ Für die Innovationsförderung nach Artikel 18 Absätze 1 und 2 und nach den Artikeln 19-23 FIFG in den Jahren 2025-2028 wird, einschliesslich des Funktionsaufwands der Innosuisse, ein Zahlungsrahmen von 1291,6 Millionen Franken bewilligt.
² Aus dem Zahlungsrahmen nach Absatz 1 können 118,3 Millionen Franken (Richtgrösse) für die Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead) eingesetzt werden; die Abgeltungspauschale beträgt für Technologiekompetenzzentren höchstens 25 Prozent, für alle übrigen Forschungsstätten höchstens 15 Prozent.
³ Aus dem Zahlungsrahmen nach Absatz 1 können höchstens 29,6 Millionen Franken für die «Swiss Quantum Initiative» eingesetzt werden.
Art. 2 Teuerungsannahmen
Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +1,1 Prozent;
b.
2026: +1,0 Prozent;
c.
2027: +1,0 Prozent;
d.
2028: +1,0 Prozent.
Art. 3 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 29. Mai 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 12. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol
Bundesrecht
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