BBl 2024 2457
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss

Bundesbeschluss
über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in den Jahren 2025-2028
vom 12. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ und auf Artikel 36 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 ² über die Förderung der Forschung und der Innovation, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 2024 ³ ,
beschliesst:
¹ SR 101
² SR 420.1
³ BBl 2024 900
Art. 1 Zusammenarbeit in der Raumfahrt
¹ Für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) wird ein Verpflichtungskredit von 1666,3 Millionen Franken bewilligt.
² Für die Förderung nationaler Aktivitäten, welche die Beteiligung an den Programmen der ESA in den Jahren 2025-2028 auf nationaler Ebene valorisieren, wird ein Verpflichtungskredit von 28,0 Millionen Franken bewilligt.
³ Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann zwischen den Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 geringfügige Verschiebungen vornehmen.
⁴ Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.
Art. 2 Teuerungsannahmen
Den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
a.
2025: +1,1 Prozent;
b.
2026: +1,0 Prozent;
c.
2027: +1,0 Prozent;
d.
2028: +1,0 Prozent.
Art. 3 Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 29. Mai 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 12. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol
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Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt in den Jahren 2025-2028
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