Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Verein Höhere Berufsbildung Chemie- und Pharmaberufe (VHBCP) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Chemie- und Pharmaproduktionsleiter mit eidgenössischem Diplom / Chemie- und Pharmaproduktionsleiterin mit eidgenössischem Diplom eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
2. Oktober 2024 | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation |
Bundesrecht
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