Bundesbeschluss
Bundesbeschluss
über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID
vom 12. September 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. November 2023 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2023 2842
Art. 1
¹ Für die Pilotierung und den Aufbau der E-ID-Vertrauensinfrastruktur wird zum Verpflichtungskredit für die Pilotphase E-ID-Vertrauensinfrastruktur und Wallet ein Zusatzkredit im Umfang von 15,3 Millionen Franken bewilligt.
² Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der E-ID werden die folgenden Verpflichtungskredite bewilligt:
a.
für die E-ID-Vertrauensinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 64,9 Millionen Franken;
b.
für die E-ID-Ausstellungsinfrastruktur ein Verpflichtungskredit im Umfang von 20,2 Millionen Franken.
Art. 2
¹ Die Freigabe der Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 erfolgt mit der Inbetriebnahme der E-ID.
² Der Bundesrat kann Kreditreste aus dem Zusatzkredit nach Artikel 1 Absatz 1 in die Verpflichtungskredite nach Artikel 1 Absatz 2 verschieben.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 14. März 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 12. September 2024 Die Präsidentin: Eva Herzog Die Sekretärin: Martina Buol |
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID
Feedback