BBl 2024 2748
    CH - Bundesblatt

    (Umsetzung der 13. Altersrente)

    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

    (AHVG)

    (Umsetzung der 13. Altersrente)

    Änderung vom …
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 ¹ ,
    beschliesst:
    ¹ BBl 2024 2747

    I

    Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 ² über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird wie folgt geändert:
    Art. 24b zweiter Satz
    … Bei der Vergleichsrechnung werden die 13. Altersrente nach Artikel 34ter und gegebenenfalls der Rentenzuschlag nach Artikel 34bis an die jährliche Altersrente angerechnet.
    Art. 34 ter 1 b . 13. Altersrente
    ¹ Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten eine 13. Altersrente.
    ² Die 13. Altersrente wird als Zuschlag zur jährlichen Altersrente ausgerichtet. Sie entspricht einem Zwölftel der im betreffenden Kalenderjahr bezogenen Altersrente.
    ³ Sie wird im Dezember ausbezahlt. Wird die Altersrente gemäss Artikel 44 Absatz 2 einmal jährlich ausbezahlt, so erfolgt die Auszahlung der 13. Altersrente zusammen mit der Altersrente.
    Art. 46 Abs. 2bis
    ²bis In Abweichung von Artikel 24 Absatz 1 ATSG erlischt der Anspruch auf Nachzahlung der 13. Altersrente mit dem Tod der versicherten Person.
    ² SR 831.10

    II

    Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

    1. Bundesgesetz vom 19. Juni 1959

    ³

    über die Invalidenversicherung

    ³ SR 831.20
    Art. 37 Abs. 1
    ¹ Die Höhe der Invalidenrenten entspricht der Höhe der Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

    2. Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006

    über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

    ⁴ SR 831.30
    Art. 11 Abs. 3 Bst. i
    ³ Nicht angerechnet werden:
    i.
    die 13. Altersrente nach Artikel 34ter AHVG.

    III

    ¹ Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
    ² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
    Bundesrecht
    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Umsetzung der 13. Altersrente) (Entwurf)
    Kurzer Titel
    AHVG
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