Bundesratsbeschluss über die Anwendung der Genfer Abkommen in der Armee
vom 29. August 1952 (Stand am 10. September 1952)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf den Bundesbeschluss vom 17. März 1950¹ betreffend Genehmigung der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer,
beschliesst:
¹ AS 1951 175
Art. 1
Das Eidgenössische Militärdepartement wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement die in der Friedenszeit zur Anwendung der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer² in der Armee notwendigen Massnahmen zu treffen.
² SR 0.518
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 10. September 1952 in Kraft.
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