Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz
                            Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz  Vom 9. Juli 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.07.1996 bis 30.12.2006
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aufgeh. durch § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (Brem.ABl. S. 993)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Senat bestimmt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                § 1
                            Zuständige Behörden im Sinne des § 10 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 180) sind:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                § 2
                            (1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vom 8. August 1989 (Brem.ABl. S. 427 - 85-a-2), geändert durch Bekanntmachung vom 30. Januar 1990 (Brem.ABl. S. 17), außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beschlossen, Bremen, den 9. Juli 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
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