Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011
DE - Landesrecht Bremen

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011

Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2011 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A.Freiwillige Mitglieder
1.Selbstständige 150,00 €
2.Angestellte, Beamte 90,00 €
B.Pflichtmitglieder
1.Angestellte, Beamtea)205,00 €
oder
b)260,00 €,
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen
oder
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen
2.Sonstige Pflichtmitglieder
a) 490,00 €
und zusätzlich
b)nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
bei 1 bei 10 Beschäftigten 50,00 €je Beschäftigten
sowie
für jeden weiteren Beschäftigten 15,00 €bis maximal 30 Beschäftigte
Beschlossen am 23. November 2010 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

.
Ausgefertigt am 22. Februar 2011
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 23. November 2010 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2011 werden nach

§ 17 Absatz 4 BremIngG

und

§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

genehmigt.
Bremen, den 14. März 2011
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 16. März 2011
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
– Aufsichtsbehörde –
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