Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011
                            Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011
                        
                        
                    
                    
                    
                Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011
                            Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2011 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                | A. | Freiwillige Mitglieder | ||||||
| 1. | Selbstständige | 150,00 € | |||||
| 2. | Angestellte, Beamte | 90,00 € | |||||
| B. | Pflichtmitglieder | ||||||
| 1. | Angestellte, Beamte | a) | 205,00 € | ||||
| oder | |||||||
| b) | 260,00 €, | ||||||
| wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen | |||||||
| oder | |||||||
| wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen | |||||||
| 2. | Sonstige Pflichtmitglieder | ||||||
| a) | 490,00 € | ||||||
| und zusätzlich | |||||||
| b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | ||||||
| bei 1 bei 10 Beschäftigten | 50,00 € | je Beschäftigten | |||||
| sowie | |||||||
| für jeden weiteren Beschäftigten | 15,00 € | bis maximal 30 Beschäftigte | |||||
                            Beschlossen am 23. November 2010 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der
                        
                        
                    
                    
                    
                §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgefertigt am 22. Februar 2011
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 23. November 2010 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2011 werden nach
                        
                        
                    
                    
                    
                § 17 Absatz 4 BremIngG
                            und
                        
                        
                    
                    
                    
                § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen
                            genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremen, den 14. März 2011
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Senatorin für Finanzen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremen, den 16. März 2011
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – Aufsichtsbehörde –