Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011
Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2011
Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2011 werden § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
A. | Freiwillige Mitglieder | ||||||
1. | Selbstständige | 150,00 € | |||||
2. | Angestellte, Beamte | 90,00 € | |||||
B. | Pflichtmitglieder | ||||||
1. | Angestellte, Beamte | a) | 205,00 € | ||||
oder | |||||||
b) | 260,00 €, | ||||||
wenn sie in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen | |||||||
oder | |||||||
wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen | |||||||
2. | Sonstige Pflichtmitglieder | ||||||
a) | 490,00 € | ||||||
und zusätzlich | |||||||
b) | nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung | ||||||
bei 1 bei 10 Beschäftigten | 50,00 € | je Beschäftigten | |||||
sowie | |||||||
für jeden weiteren Beschäftigten | 15,00 € | bis maximal 30 Beschäftigte | |||||
Beschlossen am 23. November 2010 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der
§§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG
.
Ausgefertigt am 22. Februar 2011
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Diese von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 23. November 2010 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2011 werden nach
§ 17 Absatz 4 BremIngG
und
§ 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen
genehmigt.
Bremen, den 14. März 2011
Die Senatorin für Finanzen
Bremen, den 16. März 2011
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
– Aufsichtsbehörde –
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