Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven
DE - Landesrecht Bremen

Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Anordnung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Vom 24. August 1971
Aufgrund des

§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)

vom 29. April 1969 (Brem.GBl. S. 53–64-a-1-) bestimmt der Senat:
Die Aufgaben der Landesvermessung und der Führung des Liegenschaftskatasters für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und des Ortsteils Stadt- bremisches Überseehafengebiet Bremerhaven werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1971 auf das Vermessungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven übertragen.
Beschlossen, Bremen, den 24. August 1971
Der Senat
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