Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden

Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden Vom 5. August 1975
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Der Senat bestimmt:
Aufsichtsbehörden im Sinne des § 20 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315) sind die Gewerbeaufsichtsämter.
Beschlossen, Bremen den 5. August 1975
Der Senat
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