Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden
Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden Vom 5. August 1975
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Einzelansicht
Seitenanfang
Der Senat bestimmt:
Aufsichtsbehörden im Sinne des § 20 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315) sind die Gewerbeaufsichtsämter.
Beschlossen, Bremen den 5. August 1975
Der Senat
Einzelansicht
Seitenanfang
Feedback