Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation
                            Bekanntmachung über die Anerkennung  des Technischen Überwachungs-Vereins Nord e. V.  als technische Überwachungsorganisation  Vom 9. September 1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                § 10 der Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung
                            vom 28. November 1961 (SaBremR 7100 - c - 4) gebe ich bekannt, daß ich aufgrund der
                        
                        
                    
                    
                    
                §§ 6
                            und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12 der vorgenannten Verordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Technischen Überwachungs-Verein Nord e. V. als technische Überwachungsorganisation im Sinne des § 14 Abs. 1 des Gerätesicherheitsgesetzes anerkannt habe.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Technische Überwachungs-Verein Nord e. V. führt nach
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 der Verordnung
                            im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen die Prüfung an überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 2 Abs. 2a des Gerätesicherheitsgesetzes durch.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entsprechend
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 der Verordnung
                            wird angeordnet, daß der Technische Überwachungs-Verein Nord e. V. bei der Erfüllung seiner Aufgaben und seiner amtlich anerkannten Sachverständigen bei ihren Prüfungen folgende Siegel und Stempel zu führen haben:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bekanntmachung über die Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Norddeutschland e. V. als technische Überwachungsorganisation vom 20. Februar 1962 (SaBremR 7100 - c - 5), geändert durch Bekanntmachung vom 26. März 1965 (Brem.GBI.S. 74), wird hiermit aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bremen, den 9. September 1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senator für Arbeit  und Frauen
                        
                        
                    
                    
                    
                
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