Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde

Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde Vom 10. Juni 1997
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Senat bestimmt:
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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des

§ 4 Satz 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen

vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 303-2133-a-1), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 1997 (Brem.GBl. S. 129), ist in der Stadtgemeinde Bremen das Institut für Rechtsmedizin des Zentralkrankenhauses St.-Jürgen-Straße, in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1997 in Kraft.
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