Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde
                            Bekanntmachung über die nach dem Gesetz  über das Friedhofs- und Bestattungswesen  in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde  Vom 10. Juni 1997
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelansicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seitenanfang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat bestimmt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelansicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seitenanfang
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Zuständige Behörde im Sinne des
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Satz 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen
                            vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 303-2133-a-1), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 1997 (Brem.GBl. S. 129), ist in der Stadtgemeinde Bremen das Institut für Rechtsmedizin des Zentralkrankenhauses St.-Jürgen-Straße, in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelansicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seitenanfang
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1997 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelansicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seitenanfang