Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
                            Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach  dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses  Vom 17. April 2001
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der Senat bestimmt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                § 1
                            Zuständige Behörden im Sinne des§ 4 Abs. 2, Satz 2 des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Beizkostenzuschusses vom 20.12.2000 sind:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                § 2
                            Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24.12.2000 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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