Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses Vom 17. April 2001
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Senat bestimmt:
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§ 1

Zuständige Behörden im Sinne des§ 4 Abs. 2, Satz 2 des Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Beizkostenzuschusses vom 20.12.2000 sind:
1.
für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste,
2.
für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24.12.2000 in Kraft.
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