Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes
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Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes

Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes Vom 31. Mai 2011
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung vom 30.01.2013 (Brem.ABl. S. 67)
Der Senat bestimmt:

§ 1

Für die in der
Anlage
aufgeführten Aufgaben des Immissionsschutzrechts sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig, soweit die
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
nichts Anderes bestimmt .

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft . Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes vom 20 . November 2007 (Brem . ABl . S . 1193) außer Kraft .
Anlage
(zu

§ 1

)

Zuständigkeiten des Immissionsschutzes

Abkürzungsverzeichnis

ASV Amt für Straßen und Verkehr
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
EBA Eisenbahn-Bundesamt
GAA Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
HBH Hansestadt Bremisches Hafenamt
LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
SAFGJS Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
SUBVE Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
SWH Senator für Wirtschaft und Häfen
ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Verzeichnis

Nr. Rechtsgrundlage Aufgabe Behörde
1 Bundes-Immissionsschutzgesetz SUBVE
mit Ausnahme von
1.1 Aufgaben einschließlich nachträglicher Anordnungen nach § 17 betreffend
a) der auf Volksfesten, Messen und Märkten betriebenen Anlagen Ortspolizeibehörden
b) der der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
c) genehmigungsbedürftiger Anlagen der Nummern 1 bis 8.4 und 9 bis 10.25 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV und aller nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen GAA
1.2 § 29a Absatz 1 Bekanntgabe von Sachverständigen für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen im Einvernehmen mit SAFGJS
1.3 § 40 Absatz 1 Satz 1 Beschränkung oder Verbot des Kraftfahrzeugverkehrs nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach § 47 Absatz 1 oder 2 dieses vorsehen ASV
1.4 § 40 Absatz 1 Satz 2 Zulassung von Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs,wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dieses erfordern ASV im Einvernehmen mit SUBVE
1.5 § 47 Absatz 1 und 3 Aufstellung und Vollzug von Luftreinhalteplänen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
1.6 § 47 Absatz 2 Aufstellung und Vollzug von Plänen für kurzfristige Maßnahmen (Aktionspläne) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
1.7 § 47c Absatz 1 und 4 Ausarbeitung und Überarbeitung von Lärmkarten
a) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
nachrichtlich:
b) für Schienenwege (nicht private) Bund (EBA)
1.8 § 47d Absatz 1 und 7 Aufstellung von Lärmaktionsplänen und Festlegung von Maßnahmen sowie die Mitteilung der Informationen
a) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
b) für den Flughafen Bremen SWH
1.9 § 52 Aufsicht über genehmigungsbedürftige Anlagen der Nummern 8.5 bis 8.15 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV GAA
2 Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
2.1 den auf Volksfesten, Messen und Märkten betriebenen Anlagen Ortspolizeibehörden
3 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
3.1 § 12 Absatz 7 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUBVE
3.2 § 15a Absatz 2 Satz 1 Übermittlung der Berichterstattung an das BMU SUBVE
4 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
4.1 § 7 Nummer 2 Anerkennung von Lehrgängen über Immissionsschutz-und Störfallbeauftragte SUBVE
4.2 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
5 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub - 7. BImSchV GAA
6 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
6.1 § 16 Absatz 1 Bewilligung von Ausnahmen an die Anforderungen bestimmter Kraft- oder Brennstoffe in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken SUBVE
6.2 § 16 Absatz 3 Bewilligung von Ausnahmen zur Begrenzung des Schwefelgehaltes
a) bestimmter Kraft- oder Brennstoffe SUBVE im Benehmen mit BAFA
b) in Schiffskraftstoffen HBH im Benehmen mit BAFA
6.3 § 18 Absatz 2 und 3 Überwachung der an Bord von See- und Binnenschiffen verwendeten Schiffskraftstoffe HBH
6.4 § 18 Absatz 4 Berichterstattung SUBVE
6.5 § 19 Absatz 1 Einfuhr von Kraft- und Brennstoffen SWH
7 Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
7.1 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
8 Störfall-Verordnung - 12. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
8.1 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
8.2 § 14 Absatz 2 und 3 Satz 2 Übermittlungsbehörde SUBVE
9 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
9.1 § 14 Absatz 2 und 3 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUBVE
9.2 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
10 Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV SUBVE
mit Ausnahme von
10.1 nachrichtlich:
Schallschutz für Schienenwege (nicht private) Bund (EBA)
10.2 Schallschutz für Straßen ASV
11 Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
11.1 § 10 Absatz 3 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUBVE
12 Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV GAA
13 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV GAA
14 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV GAA
15 Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV SUBVE
mit Ausnahme von
15.1 nachrichtlich:
Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen für Schienenwege (nicht private) Bund (EBA)
15.2 Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftigeRäume in baulichen Anlagen an Straßen ASV
16 Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
16.1 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
17 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
17.1 § 7 Absatz 3 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUBVE
18 Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren - 28. BImSchV GAA
19 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen - 30. BImSchV GAA
20 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV GAA
21 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
21.1 § 6 Absatz 1 Mitteilung von Marktüberwachungsmaßnahmen an das BMU SAFGJS
21.2 § 6 Absatz 2 nachrichtlich:
Meldung der benannten Stellen an das BMU ZLS
21.3 § 8 Nummer 1 und 2 Bestimmung weitergehender Regelungen und Ausnahmen SUBVE
21.4 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
22 Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV SUBVE
mit Ausnahme von
22.1 Lärmkartierung
a) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
nachrichtlich:
b) für Schienenwege (nicht private) Bund (EBA)
23 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV SUBVE
mit Ausnahme von
23.1 § 1 Absatz 2 Zulassung des Verkehrs mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen
a) im Gemeindegebiet der Stadt Bremen ASV
b) im Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
24 Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV SUBVE
mit Ausnahme von
24.1 § 27 Absatz 1 Erstellung von Luftreinhalteplänen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
24.2 § 28 Absatz 1 Erstellung von Plänen für kurzfristige Maßnahmen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
24.3 § 30 Absatz 1 Nummer 3 Unterrichtung der Öffentlichkeit über Luftreinhaltepläne für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
24.4 § 30 Absatz 5 Information über Durchführbarkeit und Inhalt spezifischer Pläne für kurzfristige Maßnahmen im Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
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