Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2013 - Steuerung der Besetzung von Stellen in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen
DE - Landesrecht Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2013 - Steuerung der Besetzung von Stellen in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2013 - Steuerung der Besetzung von Stellen in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2013 - Steuerung der Besetzung von Stellen in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen

Beschluss des Senats vom 26. Februar 2013 Regelungen zum Verfahren bei Stellenausschreibungen und -besetzungen zur Umsetzung der personalwirtschaftlichen Beschlüsse des Senats
Allgemeines
Verteiler: „Alle Dienststellen ohne Schulen“
Im Rahmen der „Umsetzungen der Ergebnisse der Föderalismuskommission II in der Freien Hansestadt Bremen“ hat der Senat am 8. März 2010 beschlossen, dass als flankierende Maßnahme im Personalbereich Neueinstellungen von dem allgemeinen Arbeitsmarkt (sog. externe Einstellungen) grundsätzlich auf die Übernahme von Nachwuchskräften begrenzt werden sollen. Dieser Beschluss wurde am 20. April sowie am 6. Juli und am 10. August 2010 weiter konkretisiert.
Am Grundsatz der verwaltungsinternen Ausschreibung soll auch weiterhin festgehalten werden, da er durch Erhöhung der internen Mobilität und Flexibilität statt steigender Personalausgaben durch Neueinstellungen entscheidend dazu beiträgt, das Ziel von umfassenden Einsparungen im Personalbereich zu verwirklichen.
Für Personal außerhalb der Allgemeinen Dienste (Verwaltungspersonal), d.h. in den Fach- und technischen Verwaltungen bedarf es allerdings flexibler Regelungen, um auch hier die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten. Da es in diesen Bereichen kaum Möglichkeiten gibt, Personal intern umzusteuern – in der Regel steht adäquates Personal in der bremischen Verwaltung nicht zur Verfügung – war hier eine Neuausrichtung des Verfahrens erforderlich. Ziel ist es, den Bereichen zu ermöglichen, für besondere Personalgruppen – angepasst an zukünftige Anforderungen – vorausschauend, flexibel und verlässlich zu planen, auszuschreiben und einstellen zu können.
Um die Abläufe bei Stellenbesetzungen zu optimieren, hat der Senat am 26. Februar 2013 entschieden, das bisherige Verfahren bei Stellenausschreibungen und -besetzungen anzupassen und dazu die als
Anlage 1
beigefügte „Regelung zum Verfahren bei Stellenausschreibungen und -besetzungen zur Umsetzung der personalwirtschaftlichen Beschlüsse des Senats“ beschlossen.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und Beachtung sowie um Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise:

1.

Verfahren bei Stellenausschreibungen und -besetzungen

Das Verfahren zur Besetzung von freien Stellen erfolgt zukünftig wie folgt:
a)
Für Personal aus der Personalgruppe „Verwaltungspersonal“ gilt grundsätzlich das vom Senat im Jahr 2010 beschlossene Verfahren, nämlich die vorrangige interne Besetzung freier Stellen nach dem
Grundsatz der verwaltungsinternen Ausschreibung
.
Insbesondere Überhangbereiche müssen zudem prüfen, ob Personen aus diesen Bereichen zur Besetzung einer freien Stelle zur Verfügung stehen. Nach einer erfolglosen verwaltungsinternen Ausschreibung besteht die Möglichkeit einer externen Neubesetzung im Wege der Ausschreibung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hier ist jedoch, wie bislang auch, vorab ein Senatsbeschluss herbeizuführen.
Folgende Personalgruppen sind vom Grundsatz der verwaltungsinternen Ausschreibung weiterhin ausgenommen:
–Dienstposten, für deren Besetzung gesetzlich ein besonderes Verfahren vorgesehen ist (z.B. Präsident/-in des Rechnungshofes, Ortsamtsleiter/innen)
–befristet einzustellendes Personal, welches ausschließlich aus Drittmitteln finanziert wird
–befristete refinanzierte Stellen, die einen Einnahmebezug haben und Befristungen für Schwangerschaftsvertretungen, Elternzeit und befristete Krankheitsvertretungen sowie für Vertretungen bei Sonderurlaub (z.B. Sabbatical)
In Einzelfällen können befristet Beschäftigte und Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen in das interne Ausschreibungsverfahren einbezogen werden, wenn zuvor eine Einigung hierüber mit der Senatorin für Finanzen erfolgt ist. Kommt eine Einigung nicht zustande, gilt in der
Anlage 1
das unter Ziffer 1 beschriebene Verfahren.
b)
Für fachspezifisches Personal ist – ohne dass es zukünftig einer vorherigen Freigabe durch den Senat bedarf – eine zeitgleiche verwaltungsinterne und externe Ausschreibung möglich, sofern die personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Budget und Zielzahl) bzw. die jeweiligen Wirtschaftspläne dies ermöglichen. Für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen gilt das bisherige Verfahren.
Außerdem sind Möglichkeiten des Abbaus von Personalüberhängen im Rahmen der Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem Personalausgleich vom 9. September 1986 zu berücksichtigen. Auf der Ebene der Ressorts ist sicherzustellen, dass der Bedarf (qualitativ und quantitativ) an fachspezifischem Personal im Rahmen konkreter Personalkonzepte, die mit der Senatorin für Finanzen abgestimmt worden sind, benannt werden.
Die in der Anlage zum Stellenplan der Freien Hansestadt Bremen („Darstellung der Personalgruppen“) getroffenen Zuordnungen für die übrigen bzw. fachspezifischen Personalgruppen sind Leitlinien für die Abgrenzung zur Personalgruppe Verwaltungspersonal.
c)
In der Ausbildung und im Referendariat (Polizei, Lehrkräfte, Steuer, Feuerwehr, Justiz, Allgemeine Dienste) sowie bei Nachwuchskräften der Allgemeinen Dienste sind Ausschreibungen, Einstellungen und Übernahmen im Rahmen der Bedarfsplanung und der Beschlüsse des Senats zur Ausbildungsplanung weiterhin möglich. Darüber hinaus gilt, dass Dienststellen Auszubildende, die beim Land und der Stadtgemeinde Bremen nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet worden sind, unmittelbar nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst bis zu einer Dauer von zwei Jahren nach den Vorschriften des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) sachgrundlos und ohne vorherige Ausschreibung einstellen können. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung dieser Beschäftigten ist dann im Rahmen des Budgets und der Zielzahlen ohne Zustimmung der Senatorin für Finanzen möglich. Weiterhin ist zur Beschäftigungssicherung für Auszubildende gemäß der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigung der Länder vom 9. März 2013 § 19 TVA-L BBiG zu berücksichtigen.

2.

Grundsätzliche Regelung für schwerbehinderte Menschen (Ziffer 2.1.9 der Integrationsvereinbarung vom 17. Dezember 2007)

Schwerbehinderte Menschen können sich grundsätzlich auf jede freie und freiwerdende Stelle bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber des allgemeinen Arbeitsmarktes können sich auch auf die verwaltungsinternen Stellenausschreibungen bewerben, die sich nur an unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes richten.
Schwerbehinderten Menschen ist bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerbern/Bewerberinnen zu geben. In jeder Stellenausschreibung ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass schwerbehinderte Menschen bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.

3.

Konzepte zur mittel- und langfristigen Sicherung des Personal-/Nachwuchsbedarfs

Der Senat hat ebenfalls beschlossen, dass jedes Ressort vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung Personalkonzepte für alle Berufsgruppen zur Sicherstellung des Personal-/Nachwuchsbedarfs entwickelt, bzw. vorhandene Konzepte weiterentwickelt. Hierbei ist neben den klassischen Personalgruppen (Verwaltungspersonal (Allgemeine Dienste), Feuerwehr, Justiz und Steuer u.a.) zu berücksichtigen, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes auch Spezialqualifikationen (Ingenieure, Ärzte etc.) benötigt werden. Bei der Erarbeitung ist auch zu prüfen, inwieweit die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung Auswirkungen auf das zukünftige Angebotsspektrum des bremischen öffentlichen Dienstes hat. Auch sind Genderaspekte und insbesondere das Ziel, mehr Menschen mit Migrationshintergrund zu beschäftigen und die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, im Rahmen der Konzepte zu berücksichtigen.

Die Konzepte sind der Senatorin für Finanzen bis zum 1. Oktober 2013 vorzulegen.

Eine Information an die Ressorts über Inhalt, Aufbau bzw. Struktur der Konzepte erfolgt gesondert durch die Senatorin für Finanzen.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen Referat 33 Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen E-Mail:
office@finanzen.bremen.de
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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