Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

Aufgrund

§ 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV)

vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

Änderung des Stundensatzes nach

§ 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV

Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt seit dem 1. September 2014 5 726,79 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach

§ 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV

dadurch ein Stundensatz von

98,00 Euro

.
Dieser Stundensatz ist auf alle ab dem Tag der Verkündung erteilten Prüfaufträge anzuwenden.
Bremen, den 5. Dezember 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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