Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
Aufgrund
§ 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV)
vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Änderung des Stundensatzes nach
§ 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt ab dem 1. Juli 2015 5 847,05 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach
§ 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV
dadurch ein Stundensatz von
100,00 Euro.
Bremen, den 26. Juni 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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