Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016
    DE - Landesrecht Bremen

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

    Kammerbeiträge der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen

    für das Jahr 2016

    Die Beiträge der Kammermitglieder für das Jahr 2016 werden nach § 2 Absatz 1 bis 3 der Beitragsordnung der Ingenieurkammer wie folgt beschlossen:
    A.
    Freiwillige Mitglieder
    1.Selbstständige150,00 €
    2.Angestellte, Beamte90,00 €
    B.
    Pflichtmitglieder
    1.Angestellte, Beamte220,00 €
    oder280,00 €
    wenn sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten oder Tragwerksplaner eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Ingenieure wahrnehmen
    oder
    wenn sie als Hochschullehrer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sind und in Nebentätigkeit selbstständig Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure wahrnehmen.
    2.Sonstige Pflichtmitglieder
    a) 525,00 €
    und zusätzlich
    b)
    nach der Anzahl ihrer Beschäftigten entsprechend § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 der Beitragsordnung
    bei 1 bis 10 Beschäftigten(je Beschäftigten) 50,00 €
    sowie
    für jeden weiteren Beschäftigten (bis max. 30 Beschäftigte) 15,00 €
    Beschlossen am 24. November 2015 von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der

    §§ 17 Absatz 1 Nummer 4 und 22 Absatz 1 Satz 1 BremIngG

    .
    Ausgefertigt am 22. Februar 2016
    Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
    Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 24. November 2015 beschlossenen Beitragssätze für das Jahr 2016 werden nach

    § 17 Absatz 4 BremIngG

    und

    § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen

    genehmigt.
    Bremen, den 4. Mai 2016
    Die Senatorin für Finanzen
    Bremen, den 13. Mai 2016
    Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Aufsichtsbehörde -
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