Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2016 - Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2016 - Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen
Rundschreiben Nr. 02/2016 - Weiterbildender Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Die Senatorin für Finanzen hat entsprechend des Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen, die es Beschäftigten im Rahmen eines Modellversuchs ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Die Senatorin für Finanzen und die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen planen in der Regel jährlich 10 Beschäftigte als Stipendiatinnen und Stipendiaten im Bereich der Allgemeinen Dienste zu unterstützen, sofern sie von der Universität Bremen zum weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) zugelassen werden. Hiermit wird das diesjährige Auswahl- und Zulassungsverfahren bekannt gegeben:
Auswahl- und Zulassungsverfahren
Die Aufnahmeordnung der Universität Bremen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (siehe
Anlage 1
) regelt das Auswahl- und Zulassungsverfahren.
Die Aufnahmeordnung sieht für die Zulassung zum Masterstudiengang folgende Voraussetzungen vor:
•
Ein einschlägiges grundständiges Studium (Bachelor, Diplom, Magister) und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung oder
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eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß
§ 33 Abs. 3 a Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)
(hierunter fällt auch die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in) und eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in einem Aufgabenfeld, das in der Regel mit Hochschulabsolventinnen oder Hochschulabsolventen besetzt wird.
•
Englisch-Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Schüler/-innen, die ab dem Schuljahr 2004/05 einen mittleren Bildungsabschluss erwerben konnten, haben originär eine Sprachkompetenz in ihrer ersten Fremdsprache auf dem Niveau B1. Dies gilt auch für diejenigen, die vor diesem Zeitpunkt einen mittleren Schulabschluss erworben, einen Verwaltungsberuf bzw. kaufmännischen Beruf in Bremen erlernt haben und befriedigende Leistungen im Fach Englisch durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule nachweisen können. Diejenigen, die diese Voraussetzungen nicht erbringen, müssen ein entsprechendes Fremdsprachenzertifikat vorlegen.
•
Vorlage eines Kompetenzportfolios
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Erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung
Beschäftigte, die bereits über einen Masterabschluss oder eine Promotion verfügen, können zum Studium zugelassen aber nicht durch die Senatorin für Finanzen gefördert werden. Ein Stipendienvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Auswahl der Studierenden
Die Studierenden werden gemäß der jeweils gültigen Aufnahmeordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ der Universität Bremen zugelassen. Die zurzeit geltende Aufnahmeordnung ist dem Rundschreiben als
Anlage
beigefügt. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bilden die Grundlage für eine Rangfolge, die über die Zulassung entscheidet, falls mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, als Plätze vorhanden sind.
Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs „Entscheidungsmanagement“
Studienbeginn
Bewerberinnen und Bewerber für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ werden jährlich zum jeweiligen Wintersemester der Universität Bremen zugelassen. Der diesjährige Studiengang beginnt zum WS 2016/2017.
Umfang
Das Studium umfasst sechs Semester inkl. Masterarbeit (siehe
Anlage 2
).
Form und Frist der Anträge
Die Bewerbungen zum Masterstudiengang sind zu richten an:
Universität Bremen
Akademie für Weiterbildung
„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Dem Antrag sind die in § 1 der Aufnahmeordnung aufgeführten Nachweise beizufügen.
Die Zulassungsanträge sind bis zu der auf der Internetseite des Studiengangs angegebenen jeweiligen Frist einzureichen (16. Mai 2016).
Kosten
Kosten pro Studienplatz: | 18.000,- € |
Anteil der Senatorin für Finanzen | 13.800,- € |
Selbstbeteiligung der Studierenden (700,- € pro Semester) | 4.200,- € |
Rückzahlungsmodalitäten
Monatliche Raten von 117,- € während der Studiendauer (damit ist die Eigenbeteiligung abgegolten)
Monatliche Raten von 50,- € mit Beginn des Studiums
Monatliche Raten von mind. 50,- € nach Beendigung des Studiums
Zahlung der Gesamtsumme von 700,- € pro Semester
Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 4.200,- €
Die Senatorin für Finanzen wird die Gesamtkosten übernehmen und die Eigenbeteiligung entsprechend des gewählten Finanzierungsmodells den Studierenden in Rechnung stellen.
Freistellung
Die studierenden vollzeitbeschäftigen Mitarbeiter/-innen werden im Umfang von 180 Stunden pro Semester vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.
Stipendiatenvertrag
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen sich verpflichten, nach Beendigung des Studiums drei Jahre weiterhin beim Land und der Stadtgemeinde Bremen tätig zu sein. Sollten sie vor diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber wechseln, so sind die vom Arbeitgeber getragenen Studiengebühren und die Freistellungskosten zurück zu erstatten. Mit den Studierenden wird ein entsprechender Stipendiatenvertrag geschlossen, in dem auch das gewünschte Rückzahlungsmodell festgeschrieben wird.
Anzahl der Studienplätze / Förderung
10 Beschäftigte der bremischen Verwaltung werden jährlich bis zum Ende des Modellversuchs im Jahr 2020 durch die Dienststellen und die Senatorin für Finanzen unterstützt, wenn sie zum o.g. Studiengang durch die Universität zugelassen werden. Wenn die Beschäftigten eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie gegenüber der Universität Bremen ihr Einverständnis erklären, dass diese der Senatorin für Finanzen mitteilt, dass sie nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens einen der zehn Plätze einnehmen. Dies schließt eventuelle Nachrücker/innen ein.
Interessierte können formlos mit der (vorläufigen) Zulassung der Universität Bremen einen Antrag auf Förderung bei der
Senatorin für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 c
28195 Bremen
stellen.
Weitere Informationen
Die Senatorin für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf, Inhalt und Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs informiert werden soll. Diese Veranstaltung findet am
16. März 2016 von 10.00 - 12.00 Uhr in der Aula des Aus- und Fortbildungszentrum, Doventorscontrescarpe 172, Block B
statt. Interessierte Beschäftigte melden sich bitte mit dem beigefügten Rückmeldebogen (siehe
Anlage 3
) zu dieser Informationsveranstaltung an.
Ergänzende Informationen sowie eine Kontaktadresse für weitergehende Fragen finden sich auch auf der Internetseite der Universität Bremen http://
www.uni-bremen.de/
emma.html
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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